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   BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R   

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https://dejure.org/2003,1329
BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R (https://dejure.org/2003,1329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung - Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - veränderte Prozesslage - Überraschungsentscheidung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen eine Berufsgenossenschaft auf Gewährung von Halbwaisenrente; Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Wesentliche Änderung von Tatsachen innerhalb eines Prozesses; Versicherungsschutz bei ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung trotz "verbrauchter" Einverständniserklärung - Verletzen des rechtlichen Gehörs - Überprüfungspflicht nach § 44 SGB X trotz wiederholter Rücknahmeanträge - Fahrgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind auf dem Weg zur ...

  • Judicialis

    RVO § 550 Abs 2 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ablehnung des Wiederaufgreifens eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, Versicherungsschutz von Fahrgemeinschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 660
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Gründe, warum bestimmte Verwandte oder andere Personen aus dem Kreis der anderen berufstätigen oder versicherten Personen iS des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO ausgeschlossen sein sollten und mit diesen keine Fahrgemeinschaft bilden könnten, sind weder dem Gesetz noch dessen Materialien zu entnehmen (BSGE 54, 46, 48 = SozR 2200 § 550 Nr. 51; vgl insofern eindeutig für den Versicherungsschutz von Schulkindern: BT-Drucks 7/1642 S 4).

    Auch für Fahrgemeinschaften hat der Senat bisher eine bestimmte Zahlenrelation für die Wegverlängerung abgelehnt und darauf hingewiesen, dass auch ein größerer Abweg den Versicherungsschutz nicht ausschließt (BSGE 54, 46, 49 = SozR 2200 § 550 Nr. 51).

  • Drs-Bund, 04.02.1974 - BT-Drs 7/1642
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Gründe, warum bestimmte Verwandte oder andere Personen aus dem Kreis der anderen berufstätigen oder versicherten Personen iS des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO ausgeschlossen sein sollten und mit diesen keine Fahrgemeinschaft bilden könnten, sind weder dem Gesetz noch dessen Materialien zu entnehmen (BSGE 54, 46, 48 = SozR 2200 § 550 Nr. 51; vgl insofern eindeutig für den Versicherungsschutz von Schulkindern: BT-Drucks 7/1642 S 4).

    Den schon zitierten Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 7/1642) ist eine solche ebenfalls nicht zu entnehmen.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Bei der Beurteilung, ob ein Weg als Weg zu oder von einem dritten Ort unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des BSG neben den verschiedenen Entfernungen vor allem die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und dabei insbesondere ob der Aufenthalt am dritten Ort betriebsdienlich war bzw sein sollte (zuletzt: BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6, 13).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll jedoch verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Nach § 44 Abs. 1 SGB X ist der Leistungsträger vielmehr verpflichtet, auch bei wiederholten Anträgen über die Rücknahme der entgegenstehenden Verwaltungsakte und die Gewährung der beanspruchten Sozialleistung zu entscheiden (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSGE 63, 33, 35 = SozR 1300 § 44 Nr. 33).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll jedoch verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
    Eine wesentliche Änderung in dem vorgenannten Sinne hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht, wenn durch spätere Maßnahmen des Gerichts die Tatsachengrundlage der Entscheidung verändert worden war, so etwa durch die Vernehmung von Zeugen (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2), die Einholung von Behördenauskünften (BSG SozR 1500 § 124 Nr. 3) oder die Beiziehung von Akten (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, VII, RdNr 151, 211).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 23/79

    Versicherungsschutz - Fahrgemeinschaft

  • BSG, 31.05.1978 - 12 BK 20/77

    Urteil ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - Verbrauch -

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Nichts anderes gilt im zweiten (und allen folgenden) Zugunstenverfahren sowohl im Verhältnis zum Ausgangs- als auch zum ersten Zugunstenverfahren, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 19) .

    Da der Senat die Frage, ob der Weg von einem sog dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zurückzulegenden Arbeitsweg stehen muss und ob an den Zweck des Aufenthalts an diesem dritten Ort inhaltliche Anforderungen zu stellen sind, bislang teilweise uneinheitlich behandelt hat, stellt er zur Herstellung von Rechtsanwendungsgleichheit nunmehr ausdrücklich klar: Es kommt bei einem Unfall auf dem Weg vom dritten Ort weder auf einen mathematischen (dazu BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5) oder wertenden Angemessenheitsvergleich der Wegstrecken nach der Verkehrsanschauung, noch - im Rahmen einer Gesamtschau - auf (etwaige betriebsdienliche) Motive für den Aufenthalt am dritten Ort an (BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6: Arztbesuch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; vgl aber auch BSG Urteil vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 RdNr 21: privater Arztbesuch sowie Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 20: Wochenendaufenthalt eines Schülers bei dem von der Mutter getrennt lebenden Vater).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660, 661 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN) .
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