Weitere Entscheidung unten: BSG, 26.07.2007

Rechtsprechung
   BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R   

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https://dejure.org/2007,2003
BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender Weg - mehrmaliges Zurücklegen - Arbeitsstätte - Ort der Tätigkeit - gemischte Tätigkeit - Kind - Kindertransport - fremde Obhut - analoge Anwendung - Gleichheitssatz - Ehe - Familie

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; unmittelbarer Weg; abweichender Weg; mehrmaliges Zurücklegen; Arbeitsstätte; Ort der Tätigkeit; gemischte Tätigkeit; Kind; Kindertransport; fremde Obhut; analoge Anwendung; Gleichheitssatz; Ehe; Familie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Arbeitsunfalls auf dem Weg zur Arbeit nach absprachegemäßer Arbeitsunterbrechung; Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Zurechnung einer Verrichtung zur betrieblichen Tätigkeit; Voraussetzungen einer Analogie; Beschränkung des Versicherungsschutzes beim ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Transport von Kindern zur Schule - Unterbrechung der Arbeit - isolierter Kindertransport - kein versicherter Weg - keine analoge Anwendung des § 8 Abs 2 Nr 2 a SGB VII - kein Verfassungsverstoß

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst a; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindertransport als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall auf dem Rückweg zur Arbeitsstätte nach Abholen des Kindes aus der Schule ist kein Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 154
  • FamRZ 2008, 409
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Voraussetzung ist, dass das Gesetz in dem betreffenden Punkt lückenhaft ist, sei es, dass der regelungsbedürftige Sachverhalt übersehen wurde, dass er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat oder dass er bewusst ausgespart wurde, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden sollte (siehe dazu Senatsurteil vom 28. April 2004 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN).

    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Letzteres hat das Bundessozialgericht (BSG) zB angenommen, wenn der Versicherte an seinem Arbeitsplatz bemerkt hatte, dass er zu Hause befindliche Unterlagen oder Werkzeuge für die weitere betriebliche Tätigkeit benötigte, und sich aus diesem Grund auf den Weg zu seiner Wohnung und zurück zum Ort der Tätigkeit begeben hatte (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24 sowie SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 S 18).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Umgekehrt sind nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte versichert, weil es außer in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII) keinen so genannten Betriebsbann gibt (vgl zusammenfassend: Urteil des Senats vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9, jeweils RdNr 5 bis 7 mwN).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Ihre Klage ist ungeachtet der Fassung der Anträge nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aufzufassen, denn es geht ihr bei sinnentsprechender Auslegung ihres Begehrens um die gerichtliche Feststellung, dass ihr Unfall am 7. Mai 2004 ein Arbeitsunfall ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4 und Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte Rechte oder Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht herleiten (BVerfGE 82, 60, 81 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1 S 6; BVerfGE 107, 205, 213 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1 RdNr 28).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Ihre Klage ist ungeachtet der Fassung der Anträge nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aufzufassen, denn es geht ihr bei sinnentsprechender Auslegung ihres Begehrens um die gerichtliche Feststellung, dass ihr Unfall am 7. Mai 2004 ein Arbeitsunfall ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4 und Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Dementsprechend stehen auch nicht alle Wege eines Beschäftigten zu und von der Arbeitsstätte oder auf der Arbeitsstätte selbst (dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 und Nr. 38) unter Unfallversicherungsschutz, sondern nur solche Wege, die durch die Ausübung der Beschäftigung oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt sind.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der Gesetzgeber bestimmt im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 62, 323, 333; 87, 1, 36).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Eine unbewusste Regelungslücke wäre anzunehmen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom historischen Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN und vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Damit sparte der Gesetzgeber bewusst nicht nur Abweichungen von Betriebswegen aus, sondern auch die Fallgestaltung, dass ein Versicherter sein Kind zunächst mit zur Arbeitsstätte nimmt, dann aber während der Arbeitszeit von dort aus aufbricht, um das Kind in fremde Obhut zu bringen; etwa weil am Ort der Arbeitsstätte keine durchgängige Betreuungsmöglichkeit besteht (BSG Urteil vom 12.1.2010 - B 2 U 35/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 29; s zum Betriebsweg Schlaeger, NZS 2009, 559 ff; aA Leube, NZV 2015, 275, 278; modifizierend für Betriebswege Ricke in KassKomm, § 8 SGB VII RdNr 222b; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 256b; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 8 RdNr 242; vgl in diesem Zusammenhang auch BSG Urteil vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 ff).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der Weg von und zur Arbeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht nur einmal am Tag unter Versicherungsschutz steht, sondern ggf mehrmals, wenn dieses wiederholte Zurücklegen des Weges durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr damit zuzurechnen ist (stRspr BSG SozR Nr. 11 zu § 543 aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25, 62, 66; zuletzt BSG vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - RdNr 13; ebenso die überwiegende Literatur, vgl nur Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2007, § 8 RdNr 214 mwN).

    Daher hat der Senat in der Entscheidung vom 20. März 2007 (- B 2 U 19/06 R -) einen Versicherungsschutz der Verletzten verneint, weil die Fahrt, während der sich der umstrittene Unfall ereignete, nicht durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr zuzurechnen war, sondern ihrem privaten Lebensbereich.

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Der analogiefähige § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII enthält in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch keine Lücke (so im Ergebnis auch Schlaeger NZS 2009, 559 ff; aA, aber ohne Begründung Ricke in KassKomm, Stand Oktober 2008, § 8 SGB VII RdNr 223; Keller in Hauck, SGB VII, Stand Dezember 2007, K § 8 RdNr 256; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl, 2009, § 8 RdNr 242; G. Wagner in jurisPK-SGB VII, 2009, § 8 RdNr 212; vgl in diesem Zusammenhang auch BSG, Urteil vom 20. März 2007- B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 ff) .

    Der Senat geht von einer planwidrigen Regelungslücke aus, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Soweit der erkennende Senat bislang eine analoge Anwendung auch dann in Betracht gezogen hat, wenn die Regelung eines Sachverhalts bewusst ausgespart worden ist, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden soll (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) , liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

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Rechtsprechung
   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2423
BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraumes - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

  • openjur.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Zehnjahreszeitraum; Streckungstatbestand; Anrechnungszeit; besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 154 (Ls.)
  • NZS 2008, 485
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 08.03.1972 - 11 RA 190/71

    Arbeitslosigkeitszeiten - Selbsthilfeversuch - Scheitern selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen den Selbsthilfeversuch durch das Eingehen einer nicht versicherten Beschäftigung oder das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit als "Brückenzeit" gewertet, wenn darin das Bemühen um die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

    Den - etwa sechs Monate dauernden - Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, hat das BSG in seinen Urteilen vom 8.3.1972 (11 RA 190/71 - BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und 16.11.1972 (11 RA 168/72 - SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) als unschädlichen Überbrückungstatbestand gewertet und ausgeführt: Erfahrungsgemäß sei ein derartiger Selbsthilfeversuch nicht selten zum Scheitern verurteilt, weil zunächst einmal alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit fehlten.

    Denn Zeiten einer selbständigen Tätigkeit werden im Arbeitsförderungsrecht - je nach Fallkonstellation - durchaus unterschiedlich behandelt: So bewirkt eine selbständige Tätigkeit direkt im Anschluss an das Ende einer Beschäftigung (so die Fallgestaltung bei BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) den Verlust des auf der Beschäftigung beruhenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld bereits nach einem Jahr, weil dann in der Rahmenfrist von zwei Jahren nicht mehr mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis liegen (§§ 123, 124 SGB III); hingegen führt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus (so die Fallgestaltung bei BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) erst dann zu einem Erlöschen des Anspruchs, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind (§ 147 Abs. 2 SGB III).

    Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Hinzu komme, dass sich in Bezug auf die Anerkennung von längeren Lücken als Überbrückungstatbestände ergebe, dass es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer werde, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit herzustellen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269, 274 f = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 91).

    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

    Hierauf aufbauend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1.2.2001 (BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16) darauf abgestellt, dass, ebenso wie bei der von der bisherigen Rechtsprechung für Selbsthilfeversuche gezogenen Sechs-Monats-Grenze, auch bei einer Pflegetätigkeit erwartet werden kann, dass der Versicherte in dieser Zeit in der Lage ist, die Dauerhaftigkeit seiner begonnenen Tätigkeit sicher einzuschätzen.

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Allgemein hat das BSG bereits zu anderen Überbrückungstatbeständen als einem Selbsthilfeversuch darauf hingewiesen, dass es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer wird, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit herzustellen (vgl BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO).

    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).

  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Sie gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20; Senatsurteil vom 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R - BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mit zahlreichen Nachweisen).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen den Selbsthilfeversuch durch das Eingehen einer nicht versicherten Beschäftigung oder das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit als "Brückenzeit" gewertet, wenn darin das Bemühen um die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 23/81

    Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Anpassungsgeld; Bergbau;

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Berufungsurteil

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 16.11.1972 - 11 RA 168/72

    Versicherungspflichtige Beschäftigung - Anschluß - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Den - etwa sechs Monate dauernden - Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, hat das BSG in seinen Urteilen vom 8.3.1972 (11 RA 190/71 - BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und 16.11.1972 (11 RA 168/72 - SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) als unschädlichen Überbrückungstatbestand gewertet und ausgeführt: Erfahrungsgemäß sei ein derartiger Selbsthilfeversuch nicht selten zum Scheitern verurteilt, weil zunächst einmal alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit fehlten.
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 22/81
    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78

    Jurist - Einarbeitung in das deutsche Rechte - Anschluß an eine Krankheit -

  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Vertriebener - Lücke zwischen Beendigung

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R

    Zahlungsansprüche - Recht auf Halbwaisenrente - Lehramtsstudium -

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 91/77

    Verfahrensgegenstand - Altersruhegeld - Bescheid über Wiedergewährung -

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RJ 244/74

    Beendigung der Beschäftigung - Arbeitslosigkeit - Auswanderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2014 - L 2/12 R 859/11
    Sie gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 8/07 R -, SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 mwN).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

    Denn innerhalb eines solchen verhältnismäßig kurzen Zeitabschnitts lasse sich erfahrungsgemäß stets überblicken, ob der Selbsthilfeversuch Erfolg verspreche oder zum Scheitern verurteilt sein werde (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

    Demgemäß ist regelmäßig nach sechs Monaten die Entscheidung des Versicherten zu erwarten, ob er nunmehr auf Dauer selbständig tätig bleiben, mit anderen Worten: ob er den "Status" des Arbeitslosen (und nur vorübergehend, versuchsweise selbständig Tätigen) verlassen will oder ob er den Selbsthilfeversuch als gescheitert betrachtet (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Anrechnungszeiten (früher: Ausfallzeiten) sollen dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSGE 87, 269, 271 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 39; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S 252f).

    Der Zeitraum der Tätigkeit in der Türkei ist jedoch deutlich länger als der von etwa sechs Monaten, den das BSG grundsätzlich als Obergrenze für einen sog missglückten Selbsthilfeversuch angesehen hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).

  • LSG Bayern, 28.10.2009 - L 19 R 167/07

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Erfüllung der besonderen

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassung wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 8/07 R, veröffentlich in juris).

    Hierbei handelt es sich jedoch jeweils um Besonderheiten der jeweiligen Fälle (BSG, Urteil vom 26.07.2007 aaO).

  • BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    9 Hierzu hätte der Kläger in Auseinandersetzung mit den Gründen des vorinstanzlichen Gerichts, die in der Revisionsbegründung insoweit wiederzugeben gewesen wären, vor allem auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 zum missglückten Selbsthilfeversuch der - selbstständigen - Existenzgründung; aber auch: BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 18 und 20; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) eingehen und deutlich machen müssen, welche Merkmale des "sozialadäquaten Verhaltens" diese Rechtsprechung herausgearbeitet hat und aus welchen Gründen im Einzelnen sie entgegen der Ansicht des SG erfüllt sein sollen.

    Eine besonders eingehende Überprüfung der Erfolgsaussicht wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil sich das SG auf ein Berufungsurteil stützt und weitgehend übernimmt, das bereits vor der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) ergangen war und diese noch nicht hatte berücksichtigen können.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12
    Wie lange dies angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere wie lange die Lücke vom Versicherten zu vertreten ist und ob sein Verhalten zur Überbrückung der Lücke als sozialadäquat anzusehen ist (BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 8/07 R, Juris).

    Eine Orientierung der Grenze an Regelungen in anderen Rechtsgebieten, etwa an der Dauer des Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Arbeitsförderungsrecht oder an der steuerlichen Höchstdauer für die Abgrenzung einer erfolgreichen selbstständigen Tätigkeiten von einer Liebhaberei ist nicht zulässig (BSG, U. v. 26.07.2007, a.a.O.).

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 338/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 13 R 337/18 B v. 08.04.2020

    Die Klägerin setzt sich weder mit den Rechtsnormen auseinander, die wie vor allem § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI bei der begehrten Feststellung von Anrechnungszeiten zur Anwendung kommen, noch mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG , nach der eine Unterbrechung iS des § 58 Abs. 2 Satz 1 SGB VI grundsätzlich anzunehmen ist, wenn zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit eine Lücke von einem vollen Kalendermonat oder mehr besteht, und bei einer größeren zeitlichen Lücke der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch Überbrückungstatbestände für einen Zeitraum gewahrt wird, der in der Regel sechs Monate nicht überschreiten darf (stRspr; vgl BSG Urteil vom 13.8.1996 - 8 RKn 30/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 38 f; BSG Urteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88 f; BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 8/07 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 RdNr 14 ff; zuletzt etwa BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 5 R 152/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Thüringen, 19.06.2008 - L 2 R 429/05

    Notwendigkeit des Vorliegens einer subjektiven Verfügbarkeit für einen Anspruch

    Einen gescheiterten Selbsthilfeversuch hat das Bundessozialgericht in den Fällen angenommen, in denen anschließend wiederum eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgte; dann soll der sozialadäquate Versuch, die Arbeitslosigkeit abzuwenden, im Sinne einer Brückenzeit gewertet werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az.: B 13 R 8/07 R).
  • LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08

    Möglichkeit der Weiterführung eines Berufungsverfahrens nach erklärter und

    Dies hat auch das Bundessozialgericht ausdrücklich noch mal im Urteil vom 26.07.2007 (B 13 R 8/07 R) bestätigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 8 R 490/10

    Rentenversicherung

    Es ist vielmehr - entsprechend dem allgemeinen Verständnis auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung - davon auszugehen, dass der Versicherte alle solchen Umstände nicht zu vertreten hat, hinsichtlich derer ihn kein Verschulden trifft bzw. die durch ein sozialadäquates Verhalten entstanden sind (vgl. statt aller: BSG, Urteil v. 26.7.2007, B 13 R 8/07 R, SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).
  • SG Berlin, 28.03.2012 - S 31 R 4622/08

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit

    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (so BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az. B 13 R 8/07 R, Rdnr. 15 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 3 R 695/06
  • BSG, 10.12.2019 - B 5 R 152/19 B
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2015 - L 10 R 1266/15
  • LSG Hamburg, 15.07.2015 - L 2 R 130/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2019 - L 12 R 74/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2019 - L 12 R 74/18
  • SG Duisburg, 02.09.2010 - S 10 R 101/09

    Prüfung des Bestehens einer Überbrückungszeit zwischen der letzten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 22 R 384/10
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