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   BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07   

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BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07 (https://dejure.org/2007,1533)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07 (https://dejure.org/2007,1533)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 BvR 1941/07 (https://dejure.org/2007,1533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Antrag auf weitere Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung aus Altersgründen ablehnende sozialgerichtliche Eilentscheidung; Unanwendbarkeit von § 95 Abs. 7 S. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) wegen der Richtlinie ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rpmed.de PDF

    Regelung über den Verlust der Zulassung mit 68 Jahren verfassungsgemäß

  • rpmed.de PDF

    Regelung über den Verlust der Zulassung mit 68 Jahren verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 7 S. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der vertragsärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 26
  • NZS 2008, 311
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Demnach verdrängt Art. 12 Abs. 1 GG als das sachnähere Grundrecht in der vorliegenden Konstellation Art. 14 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 und 2198/93 -, NJW 1998, S. 1776 ).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Altersgrenze für die Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 und 2198/93 -, NJW 1998, S. 1776; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2001 - 1 BvR 1435/01 -, JURIS).

    Die Altersgrenze wird den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG an subjektive Zulassungsbeschränkungen gerecht; insbesondere dient sie einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut und ist zur Sicherung dieses Ziels geeignet, erforderlich und auch in ihrer generalisierten Form zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 und 2198/93 -, NJW 1998, S. 1776 f.).

    Da schon das Gemeinwohlziel des Gesundheitsschutzes der Patienten als solcher die Altersgrenze für Vertragsärzte rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 und 2198/93 -, NJW 1998, S. 1776 ), hat sich auch durch den Wegfall der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte zum 1. April 2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (BGBl I S. 378) entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keine entscheidende Änderung der Rechtslage ergeben.

    Schon im Kammerbeschluss vom 31. März 1998 (NJW 1998, S. 1776 ) war offen gelassen worden, ob der Belang der gleichmäßigen Altersstruktur und Lastenverteilung bei beschränkten Zulassungszahlen die Altersgrenze überhaupt verfassungsrechtlich rechtfertigen kann.

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Altersgrenzen sind subjektive Zulassungsbeschränkungen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Sie müssen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, erforderlich sein und dürfen zum angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen sowie keine übermäßigen unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. BVerfGE 64, 72 ; 69, 209 ).

    Außerdem ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass Altersgrenzen, die den genannten Anforderungen genügen, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 64, 72 ; 103, 172 ).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu den Altersgrenzen vertretene Annahme, nach der allgemeinen Lebenserfahrung werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; BVerfGK 4, 219 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 -, GewArch 2007, S. 149), nicht mehr zutreffend sein könnte.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Ob die europäische Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfalte oder das Verbot der Altersdiskriminierung entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005 in der Sache "Mangold" (C-144/04, NJW 2005, S. 3695; im Folgenden: "Mangold"-Entscheidung) ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und entgegenstehendes nationales Recht deshalb unanwendbar sei, könne dahinstehen.

    Das Ausgangsgericht hat bei Anwendung dieser Regelung die Altersgrenze unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Ermessensspielraums (vgl. "Mangold"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005, NJW 2005, S. 3695 ) durch den gewichtigen Gemeinwohlbelang des Gesundheitsschutzes der gesetzlich Krankenversicherten für gerechtfertigt gehalten.

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Altersgrenzen sind subjektive Zulassungsbeschränkungen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu den Altersgrenzen vertretene Annahme, nach der allgemeinen Lebenserfahrung werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; BVerfGK 4, 219 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 -, GewArch 2007, S. 149), nicht mehr zutreffend sein könnte.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Die Lösung dieses Normenkonflikts ist daher der umfassenden Prüfungs- und Verwerfungskompetenz des zuständigen Fachgerichts überlassen (vgl. BVerfGE 31, 145 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu den Altersgrenzen vertretene Annahme, nach der allgemeinen Lebenserfahrung werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; BVerfGK 4, 219 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 -, GewArch 2007, S. 149), nicht mehr zutreffend sein könnte.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist außerdem geklärt, dass Art. 14 GG das Erworbene, die Ergebnisse geleisteter Arbeit, schützt, Art. 12 Abs. 1 GG hingegen den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfGE 102, 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
    a) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes rügt, ist die Verfassungsbeschwerde mangels einer den Anforderungen der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechenden substantiierten Begründung unzulässig (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

  • BVerfG, 04.10.2001 - 1 BvR 1435/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beendigung der Zulassung als Vertragszahnarzt

  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    (ee) Der Zweck der Regelung des § 2 Abs. 4 AGG bestätigt das Auslegungsergebnis: Die Vorschrift will - wie § 2 Abs. 2 und 3 AGG - der "Verzahnung" mit anderen Rechtsgebieten dienen, also Kohärenz herstellen zwischen dem Antidiskriminierungsrecht des AGG einerseits und dem - mit dem AGG auf der gleichen gesetzeshierarchischen Ebene stehenden (vgl. zum AGG als einfachem Gesetzesrecht: BVerfG 7. August 2007 - 1 BvR 1941/07 - NZS 2008, 311; BGH 26. November 2007 - NotZ 23/07 - BGHZ 174, 273) - Kündigungsrecht andererseits (Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 2 Rn. 6).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Altersgrenze befasst und deren Rechtmäßigkeit bejaht (vgl BSGE 83, 135, 140 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18 S 68 ff; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 32 S 153 ff; Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 6/01 B; zuletzt Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 106/03 B - juris RdNr 6 ff mwN); das BVerfG hat in ständiger (Kammer-)Rechtsprechung eine Verletzung von Grundrechten durch die Altersgrenze verneint (BVerfG , Beschluss vom 31.3.1998, NJW 1998, 1776 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 17; Beschlüsse vom 4.10.2001 - 1 BvR 1435/01 - juris, und - 1 BvR 1418/01 - NZS 2002, 144; Beschluss vom 7.8.2007 - 1 BvR 1941/07 - BeckRS 2007 25563).

    Dabei ist es dem Gesetzgeber gestattet, eine generalisierende Altersgrenze für Vertragsärzte vorzuschreiben; eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit ist verfassungsrechtlich nicht erforderlich (BVerfG , NJW 1998, 1776, 1777 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 S 59 und Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 1. b aa).

    Die Unanwendbarkeit der Altersgrenze im Falle bestehender oder bevorstehender Unterversorgung (§ 95 Abs. 7 Sätze 8 und 9 SGB V) stellt die Fortgeltung der Altersgrenze in den überversorgten Gebieten, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, nicht in Frage (s BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 2. b aa).

    Schließlich erfordert auch die Abschaffung der Bedarfsplanung im vertragszahnärztlichen Bereich durch das VÄndG keine verfassungsrechtliche Neubewertung der Regelung in § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V (vgl BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO unter II. 2. b aa).

    Die Anwendungsbereiche beider Grundrechte werden grundsätzlich danach abgegrenzt, ob das Erworbene, die Ergebnisse geleisteter Arbeit - dann Art. 14 Abs. 1 GG -, oder der Erwerb, die Betätigung selbst - dann Art. 12 Abs. 1 GG -, betroffen ist (BVerfGE 88, 366, 377; 102, 26, 40; BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 1.).

    Dementsprechend ist auch die Beendigung der Möglichkeit, durch vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeiten zusätzliche Erwerbschancen zu realisieren, nicht am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG, sondern ausschließlich nach Art. 12 Abs. 1 GG zu beurteilen (so auch BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 1.).

    Der besonderen Lage derjenigen Bereiche - vor allem ländlichen Gebiete -, in denen eine Unterversorgung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung schon besteht oder entstehen könnte, hat der Gesetzgeber bereits durch eine stärkere Verknüpfung der vertragsärztlichen Altersgrenze mit der Bedarfsplanung im VÄndG Rechnung getragen, indem gemäß § 95 Abs. 7 Sätze 8 und 9 SGB V die Altersgrenze für Vertragsärzte seit dem 1.1.2007 nicht mehr in Bereichen bestehender oder bevorstehender Unterversorgung gilt (zur Modifizierung der Altersgrenze nach Maßgabe des Versorgungsgrads vgl BT-Drucks 16/2472 S 22; s dazu auch BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II.

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

    Für die Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des Europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ihr deshalb die Geltung versagt werden muss, sind nämlich weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH zuständig, sondern die Lösung dieses Normenkonflikts ist nach der Rechtsprechung des BVerfG der umfassenden Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen nationalen Gerichte überlassen (BVerfG, Beschl. v. 09.06.1971 - 2 BvR 225/69, Juris, Rn. 94; BVerfG, Beschl. v.07.08.2007 - 1 BvR 1941/07, Juris, Rn. 22).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 44/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung eines Pathologen -

    Dieses Urteil verweist auf die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG (vgl BSGE 83, 135, 140 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18 S 68 ff; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 32 S 153 ff; zuletzt Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 106/03 B - in juris dokumentiert, mwN; BVerfG , Beschluss vom 31.3.1998, NJW 1998, 1776 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 und Beschluss vom 7.8.2007 - 1 BvR 1941/07 -, BeckRS 2007, 25563).

    Die Unanwendbarkeit der Altersgrenze im Falle bestehender oder drohender Unterversorgung (§ 95 Abs. 7 Satz 8 und 9 SGB V) stellt die Fortgeltung der Altersgrenze in den übrigen Gebieten - zumal in den überversorgten Gebieten, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen - nicht in Frage (s BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 2. b aa).

    Schließlich erfordert auch die Abschaffung der Bedarfsplanung im vertragszahnärztlichen Bereich durch das VÄndG keine verfassungsrechtliche Neubewertung der Regelung in § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V (vgl BSG, Urteil vom 6.2.2008, aaO, mit Bezugnahme auf BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 2. b aa; - anderer Ansicht - in Bezug auf die Altersgrenze für Vertragszahnärzte - Arnold, MedR 2007, 143, insbes 144 f mwN).

    Die Wertung, dass Einschränkungen der Bedarfsplanung - zB in den Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung sowie generell im zahnärztlichen Bereich - die Zulässigkeit der Altersregelung nicht in Frage stellen (vgl dazu BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 2. b aa, und BSG, Urteil vom 6.2.2008, aaO, RdNr 12 am Ende), gilt auch für die Pathologen.

    Der besonderen Lage von Bereichen - vor allem in ländlichen Gebieten -, in denen Unterversorgung besteht oder droht, hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass dort seit dem 1.1.2007 gemäß den neuen Bestimmungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 und 9 SGB V die Altersgrenze nicht mehr gilt (zu dieser Modifizierung der Altersgrenze nach Maßgabe des Versorgungsgrads vgl BT-Drucks 16/2474 S 22; s dazu auch BVerfG , Beschluss vom 7.8.2007, aaO, unter II. 2. b aa).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 701/07

    Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung

    (ee) Der Zweck der Regelung des § 2 Abs. 4 AGG bestätigt das Auslegungsergebnis: Die Vorschrift will - wie § 2 Abs. 2 und 3 AGG - der "Verzahnung" mit anderen Rechtsgebieten dienen, also Kohärenz herstellen zwischen dem Antidiskriminierungsrecht des AGG einerseits und dem - mit dem AGG auf der gleichen gesetzeshierarchischen Ebene stehenden (vgl. zum AGG als einfachem Gesetzesrecht: BVerfG 7. August 2007 - 1 BvR 1941/07 - NZS 2008, 311; BGH 26. November 2007 - NotZ 23/07 - BGHZ 174, 273) - Kündigungsrecht andererseits (Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 2 Rn. 6).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Auf den Rang des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als "einfaches Gesetzesrecht" hat das Bundesverfassungsgericht in seinem zur Altersgrenze für Vertragszahnärzte ergangenen Beschluss vom 7.8.2007 (1 BvR 1941/07 - BeckRS 2007, 25563) ausdrücklich hingewiesen.
  • LG Oldenburg, 07.03.2017 - 5 O 1595/15

    Ersatzfähigkeit Verbringungskosten & UPE-Aufschläge fiktiver

    Für die Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des Europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ihr deshalb die Geltung versagt werden muss, sind nämlich weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH zuständig, sondern die Lösung dieses Normenkonflikts ist nach der Rechtsprechung des BVerfG der umfassenden Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen nationalen Gerichte überlassen (BVerfG, Beschl. v. 09.06.1971 - 2 BvR 225/69, Juris, Rn. 94; BVerfG, Beschl. v.07.08.2007 - 1 BvR 1941/07, Juris, Rn. 22).
  • LSG Bayern, 11.07.2008 - L 12 B 1113/07

    Erlass - einstweilige Anordnung - Beendigung der Zulassung -

    Zur Begründung heißt es dort, das Bundesverfassungsgericht habe bereits früher entschieden, dass die Altersgrenze für die Beendigung der Zulassung in § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V verfassungsgemäß sei (31.01.1998 - 1 BvR 2167/93; 04.10.2001 - 1 BvR 1435/01; 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07).

    Der Gesetzgeber habe demnach lediglich für Ausnahmefälle der Sicherstellung der medizinischen Versorgung den Vorrang vor dem Schutz der Patienten vor der Gefahr einer geminderten Leistungsfähigkeit älterer Ärzte eingeräumt (BVerfG 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07).

    Zur Begründung hat er ausgeführt, in dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.08.2007 (1 BvR 1941/07) sei die Rechtmäßigkeit der Altersgrenzenregelung des SGB V gar nicht geprüft worden; das Bundesverfassungsgericht habe sich in diesem Beschluss vielmehr für unzuständig erklärt und darauf hingewiesen, dass die Frage einer Konformität der Regelung im Kassenarztrecht mit den europarechtlichen Vorgaben Sache der Fachgerichte sei.

    Dem steht hier jedoch nun der Umstand entgegen, dass im Bereich der Zahnärzte Zulassungsfreiheit gilt (§ 97 Abs. 8 SGB V; allerdings BVerfG vom 07.08.2007, 1 BvR, NZS 2008, 311).

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154

    Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der

    Die Festlegung einer Altersgrenze von 68 Jahren kann auf allgemeine Erfahrungswerte gestützt werden und bedarf keiner spezifischen Untermauerung durch empirisch erhobene Daten (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNr. 14; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNr. 27 m. w. N.; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNr. 35).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu den Altersgrenzen im Bereich von 68 Jahren vertretene Annahme, nach der allgemeinen Lebenserfahrung werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer, nicht mehr zutreffend sein könnte (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNr. 14).

    Diese Rechtsfrage ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits allgemein und für andere Berufsgruppen hinreichend geklärt (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNrn. 9, 14; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn. 29 ff.; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNrn. 25 ff. m. w. N.).

  • LSG Bayern, 11.07.2008 - 112 B 1113/07

    Arzt- und Berufsrecht - Neue Entscheidungen zur 68-Jahres-Grenze, die rückwirkend

    Zur Begründung heißt es dort, das Bundesverfassungsgericht habe bereits früher entschieden, dass die Altersgrenze für die Beendigung der Zulassung in § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V verfassungsgemäß sei (31.01.1998 - 1 BvR 2167/93; 04.10.2001 - 1 BvR 1435/01; 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07).

    Der Gesetzgeber habe demnach lediglich für Ausnahmefälle der Sicherstellung der medizinischen Versorgung den Vorrang vor dem Schutz der Patienten vor der Gefahr einer geminderten Leistungsfähigkeit älterer Ärzte eingeräumt (BVerfG 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07).

    Zur Begründung hat er ausgeführt, in dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.08.2007 (1 BvR 1941/07) sei die Rechtmäßigkeit der Altersgrenzenregelung des SGB V gar nicht geprüft worden; das Bundesverfassungsgericht habe sich in diesem Beschluss vielmehr für unzuständig erklärt und darauf hingewiesen, dass die Frage einer Konformität der Regelung im Kassenarztrecht mit den europarechtlichen Vorgaben Sache der Fachgerichte sei.

    Dem steht hier jedoch nun der Umstand entgegen, dass im Bereich der Zahnärzte Zulassungsfreiheit gilt (§ 97 Abs. 8 SGB V; allerdings BVerfG vom 07.08.2007, 1 BvR, NZS 2008, 311).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 14.08.2008 - S 83 KA 354/08

    Vertragsärztliche Versorgung; Beendigung Kassenzulassung; 68-Jahres-Altersgrenze;

  • OVG Hamburg, 15.05.2012 - 1 Bs 44/12

    Vorläufig kein Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr für über 60jährige möglich

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 29/09

    Rechtmäßigkeit der Beendigung der Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413

    Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus

  • SG Berlin, 16.09.2008 - S 83 KA 433/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung Kassenzulassung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften

  • LSG Hessen, 25.06.2008 - L 4 KA 48/08

    Verlängerung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung durch

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 709/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 796/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • LSG Hessen, 01.07.2008 - L 4 KA 48/08
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 58/07 B

    Gemeinschaftsrechtskonformität der 68-Jahres-Altersgrenze in der

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 945/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • SG Marburg, 10.10.2007 - S 12 KA 268/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

  • LSG Hamburg, 15.12.2011 - L 1 KA 23/08
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 748/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 777/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 2.15

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung wegen Erreichens

  • SG Dortmund, 25.06.2008 - S 16 KA 117/07

    Arzt- und Berufsrecht - Das Ende der Altersgrenze steht bevor

  • OVG Bremen, 14.09.2010 - 1 A 265/09

    Altersgrenze für einen flugmedizinischen Sachverständigen zur Erteilung von

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 749/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 980/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 1522/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungsverpflichtung - Fünfjahreszeitraum -

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Eintragung in das Zahnarztregister -

  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 1/10 BH
  • SG Marburg, 14.05.2008 - S 12 KA 172/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 418/07

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Arzt - Klagebefugnis gegen Aufhebung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 127/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 103/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 284/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze ist rechtmäßig -

  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 2/10 BH
  • SG Düsseldorf, 26.09.2008 - S 2 KA 132/08

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch

  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 3/10 BH
  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 4/10 BH
  • SG Dortmund, 25.06.2008 - S 16 KR 117/07

    Sonstige Angelegenheiten

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2015 - 4 L 943/15

    Studienplatzvergabe; Freizügigkeit; Ranggruppe

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 4 L 382/16
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