Rechtsprechung
   BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R   

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BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R (https://dejure.org/2008,151)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R (https://dejure.org/2008,151)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R (https://dejure.org/2008,151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen Altersrentenbezug; gemischte Bedarfsgemeinschaft; Einkommensverteilung; verfassungskonforme Auslegung des § 9 Abs 2 S 3 SGB 2; Beiladung; Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteil ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft i.S. d. § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Sicherung der Beiträge zu abgeschlossenen Versicherungen durch das Sozialamt; Ordnungsgemäße Ermittlung der Kosten einer Unterkunft; Anspruch auf einen ...

  • Judicialis

    SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB II F: 24.03.2006 § 7 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a; ; SGB II F: 24.03.2006 § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a; ... ; SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 4 Alt 2; ; SGB II F: 24.03.2006 § 7 Abs 4 Alt 2; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 2 S 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 2 S 3; ; SGB II F: 30.07.2004 § 11 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 30.07.2004 § 11 Abs 2 Nr 3; ; SGB II F: 24.12.2003 § 19 S 2; ; SGB II F: 24.12.2003 § 20 Abs 1 S 1; ; SGB II § 21 Abs 5; ; SGB II F: 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 24.03.2006 § 22 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 20.07.2006 § 22 Abs 1 S 4; ; SGB II F: 20.07.2006 § 28 Abs 1 S 3 Nr 4; ; Alg II-V F: 22.08.2005 § 3 Abs 1 Nr 1; ; SGB XII § 82 Abs 2 Nr 3; ; SGB X § 20; ; SGG § 75 Abs 1; ; SGG § 103; ; GG Art 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.4.2008)

    Existenzminimum für Rentner mit arbeitslosen Partnern gesichert // Übliche Rechenpraxis verfassungswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (371)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Da der Beigeladene gemäß § 7 Abs. 4 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, kommt seine Einbeziehung als Kläger nicht in Betracht (vgl Bundessozialgericht , BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 4).

    d) Die Beklagte als eine nach § 44b SGB II in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl I 2014) gebildete Arbeitsgemeinschaft ist beteiligtenfähig nach § 70 Nr. 2 SGG (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 30).

    Dass der Ehemann als Bezieher einer Rente wegen Alters nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II und der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, selbst keine Leistungen nach dem SGB II erhalten konnte, steht seiner Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft nicht entgegen (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 13; Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 2/06 R -SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).

    Aus dieser Formulierung folgt, wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 13), dass zunächst der Bedarf jeder Person einzeln und hieraus der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln ist.

    Bei einer "funktionierenden" Bedarfsgemeinschaft kann davon ausgegangen werden, dass die bewilligten Leistungen tatsächlich auch den bedürftigen Personen im Ergebnis zufließen (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 15).

    3 Abs. 1 GG gebietet in diesen Fällen entgegen dem Wortlaut der Vorschrift, dass § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II nur für die leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Anwendung findet (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 15).

    Es wäre auch angesichts der Funktion der Leistung nach dem SGB II, das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen, im Hinblick auf Art. 1 GG problematisch, wenn die Berechnung zu einer Verkürzung der Ansprüche der hilfebedürftigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft führen würde (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 15).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Das LSG hat den Ehemann der Klägerin aber zu Recht beigeladen nach § 75 Abs. 1 SGG, weil sein Einkommen und sein Bedarf im Rahmen der Prüfung, ob die Klägerin hilfebedürftig ist, berücksichtigt wird und er damit in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt wird (vgl BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 13; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 9 RdNr 33a).

    Dass der Ehemann als Bezieher einer Rente wegen Alters nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II und der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, selbst keine Leistungen nach dem SGB II erhalten konnte, steht seiner Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft nicht entgegen (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 13; Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 2/06 R -SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).

    Sie stellen aber keinen gesondert zu berücksichtigenden Bedarf dar, sondern wirken sich auf das Einkommen aus, wenn der Hilfebedürftige über Einkünfte verfügt (vgl BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 32; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 30, 31; SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 28).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (vgl BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 55/06 R - Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - FamRZ 2008, 688; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 28 unter Hinweis auf BVerwGE 79, 17 zur Sozialhilfe).

    Dazu gehören auch Rentenzahlbeträge (vgl BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 35 zur Altersrente).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Die die Folgezeiträume betreffenden Bescheide sind zwar nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 RdNr 30), die Klägerin hat insoweit ihre Klage im Berufungsverfahren aber in Anwendung des § 99 Abs. 1 SGG zulässig erweitert.

    Wie das LSG zutreffend dargelegt hat, folgen die Regelungen des SGB II nicht den Kriterien des Unterhaltsrechts (vgl BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 24).

    b) Der maßgebliche Bedarf des Beigeladenen ist entgegen der Auffassung des LSG grundsätzlich anhand der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu bestimmen, nicht nach dem SGB XII (vgl BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 4).

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Da der Beigeladene gemäß § 7 Abs. 4 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, kommt seine Einbeziehung als Kläger nicht in Betracht (vgl Bundessozialgericht , BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 4).

    Dass der Ehemann als Bezieher einer Rente wegen Alters nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II und der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, selbst keine Leistungen nach dem SGB II erhalten konnte, steht seiner Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft nicht entgegen (BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 13; Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 2/06 R -SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).

    b) Der maßgebliche Bedarf des Beigeladenen ist entgegen der Auffassung des LSG grundsätzlich anhand der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu bestimmen, nicht nach dem SGB XII (vgl BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 4).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Sie stellen aber keinen gesondert zu berücksichtigenden Bedarf dar, sondern wirken sich auf das Einkommen aus, wenn der Hilfebedürftige über Einkünfte verfügt (vgl BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 32; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 30, 31; SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 28).

    Der Betrag von 30 Euro deckt die Beiträge zu privaten Versicherungen ab, die bei in einfachen Verhältnissen lebenden Bürgern in Deutschland allgemein üblich sind (vgl BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 26).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist lediglich ein Abzug in Höhe von 5, 37 Euro monatlich von dem auf die Klägerin entfallenden hälftigen Kostenanteil bis zum 30. Juni 2006 gerechtfertigt (vgl BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Es hat im Grundsatz zu Recht für die Feststellung, ob und in welchem Umfang dem Beigeladenen ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II zusteht, die Empfehlungen des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 1997 zu Grunde gelegt (vgl Urteile des Senates vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 64/06 R).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R

    Arbeitslosengeld II - Akzessorietät des befristeten Zuschlags nach

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (vgl BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 55/06 R - Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - FamRZ 2008, 688; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 28 unter Hinweis auf BVerwGE 79, 17 zur Sozialhilfe).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Allerdings wird insofern noch zu überprüfen sein, ob die Wohnung nur mit dem Küchenmöbelzuschlag anmietbar war und der Mietpreis sich auch unter Einschluss des Zuschlags noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält (vgl zu den Kosten für eine Garage BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, jeweils RdNr 28).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
    Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (vgl BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 55/06 R - Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - FamRZ 2008, 688; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 28 unter Hinweis auf BVerwGE 79, 17 zur Sozialhilfe).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Gemäß § 9 Abs. 2 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung ist Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder dessen Partners grundsätzlich auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis ihrer Bedarfe zu verteilen (vgl dazu BSG Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 55/07 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 RdNr 23; BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 48 ff) .
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Insoweit wird ggf die von der Klägerin behauptete Untervermietung eines Stellplatzes auf dem von ihr angemieteten Hausgrundstück (vgl hierzu BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, juris RdNr 28; BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 34; BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 48/08 R - BSGE 102, 274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 18, juris RdNr 19) auf ihre kostensenkende Wirkung bei den Unterkunftskosten zu untersuchen sein.

    Die Rechtsprechung hat daraus für davor liegende Zeiträume abgeleitet, dass Betriebskostenrückzahlungen Einkommen iS von § 11 SGB II sein müssten (vgl BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 37) .

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Abgesehen von möglichen Absetzbeträgen nach § 11 Abs. 2 SGB II aF (vgl BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 37 zu § 19 SGB II idF des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2954) erschien dies dem Gesetzgeber insbesondere wegen des Nachrangs zu Lasten der kommunalen Träger als unbillig.
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Rechtsprechung
   BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1088
BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R (https://dejure.org/2008,1088)
BSG, Entscheidung vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R (https://dejure.org/2008,1088)
BSG, Entscheidung vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R (https://dejure.org/2008,1088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf Haushaltshilfe gem § 61 SGB XII - Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung - Antragstellung - Einsetzen der Sozialhilfe - Meistbegünstigungsgrundsatz

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Empfänger von Arbeitslosengeld II; Anspruch auf Haushaltshilfe; Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung; Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger; Einsetzen der Sozialhilfe; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine besondere Pflegekraft im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung i.R.d. Grundsicherung für Arbeitssuchende; Voraussetzungen einer Gewährung von Leistungen zur Weiterführung des Haushalts für Personen mit körperlichen ...

  • Judicialis

    SGB XII § 61 Abs 1 Satz 2; ; SGB XII § 65 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe; Empfänger von Arbeitslosengeld II; Anspruch auf Haushaltshilfe; Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung; Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger; Einsetzen der Sozialhilfe; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Antrag im Sozialrecht - Mitwirkungspflichten, unzuständige Behörde, rückwirkende Leistung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherung der Anspruchserfüllung durch bürgergerechtes Verwaltungsverfahren- Neuere Rechtsprechung Teil 1: Auslegung und rückwirkende Umgestaltung von Anträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1775
  • NVwZ-RR 2009, 287
  • NZS 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    § 27 Abs. 3 SGB XII dürfte als Anspruchsgrundlage ausscheiden (vgl zu den denkbaren Anspruchsgrundlagen insgesamt das Senatsurteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R -SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 12 ff).

    Diese Regelung, nach der Hilfe zum Lebensunterhalt auch Personen geleistet werden kann, die ein für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen und Vermögen haben, jedoch einzelne für ihren Lebensunterhalt erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können, wäre nur anwendbar, wenn die Klägerin nicht als Erwerbsfähige oder Angehörige eines Erwerbsfähigen dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II wäre (§ 21 Satz 1 SGB XII; § 5 Abs. 2 SGB II) und iS des § 19 Abs. 1 SGB XII iVm §§ 82 bis 84 SGB XII nicht hilfebedürftig gewesen wäre (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 14, 16).

    Nicht zuletzt dies macht deutlich, dass Zweck der Leistung nicht die auf Dauer angelegte behindertenbezogene Pflege in Form der hauswirtschaftlichen Versorgung, sondern in Abgrenzung zu den Pflegeleistungen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen bei einem (vorübergehenden) Ausfall des Haushaltsführers sowie die zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit ist (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 21 ff).

    Entgegen dem Revisionsvorbringen des Beklagten ist - anders als im SGB XI - nicht erforderlich, dass ein Hilfebedarf neben der hauswirtschaftlichen Versorgung - wenn auch in geringerem Umfang - in den Bereichen der Grundpflege iS des § 61 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 SGB XII (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) vorhanden ist (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 20).

    § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII räumt dem Leistungsberechtigten also einen über den allgemeinen Leistungsanspruch bei häuslicher Pflege hinausgehenden Anspruch in Fallgestaltungen ein, bei denen es einer besonderen Pflegekraft bedarf (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 19).

    Eine Ermessensreduzierung auf Null wird jedenfalls bei vorliegendem Sachverhalt relevant, in dem es nicht nur um den von § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erfassten Fall einer Stabilisierung und Verbesserung der häuslichen Pflegesituation durch geeignete (zusätzliche) Unterstützungsmaßnahmen an Angehörige geht (vgl hierzu zB Klie in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 65 RdNr 5, Stand November 2006), sondern mit der Übernahme der Kosten für eine Pflegekraft die hauswirtschaftliche Versorgung an sich erst sichergestellt wird, weil eine unentgeltliche (einfache) Pflege nicht möglich ist (Senatsurteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

    Solange allerdings der Sozialhilfeträger - wie hier der Beklagte - seiner Verpflichtung nach § 63 Satz 1 SGB XII nicht nachkommt oder Pflegeleistungen durch Angehörige oder Nachbarn ohne Entgelt nicht realisiert werden können, ergibt sich ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten als Beihilfe in Form einer Geldleistung als Sekundäranspruch nur, wenn die Kosten unter dem Entgelt für eine besondere Pflegekraft iS des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII liegen (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 18).

    Dies kann nicht ohne Vergleich mit dem ansonsten üblichen Stundenlohn beurteilt werden (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - RdNr 18, 20).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Diese Vorschrift gilt auch für die Sozialhilfe, obwohl diese nicht im eigentlichen Sinn antragsabhängig ist (BVerwGE 98, 248 ff).

    Auch die durch den Antrag bei einer unzuständigen Stelle vermittelte (§ 16 Abs. 2 SGB I) und nach § 18 SGB XII für das Einsetzen der Sozialhilfe erforderliche Kenntnis von dem Hilfefall gilt dann für den zuständigen Sozialhilfeträger als zu dem Zeitpunkt gegeben, in dem der Antrag bei der unzuständigen Stelle eingeht (BVerwGE 98, 248, 254).

    Insofern war mit dem Antrag der Klägerin auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe bei dem Träger der Grundsicherung auch die iS des § 18 SGB XII für eine "rückwirkende" Bewilligung der Leistung (BVerwGE 98, 248 ff) erforderliche Kenntnis der Voraussetzungen für die Leistung gegeben.

    Mit der Einfügung der Vorgängerregelung des § 5 Abs. 2 BSHG durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 (BGBl I 1088) sollte "entsprechend der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 1.93) eine Leistungspflicht" bereits "ab Kenntnis der nicht zuständigen Kommune vorgesehen" werden (BT-Drucks 13/3904 S 44).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89

    Wirksamkeit des Antrags auf Nachentrichtung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 16 SGB I, wonach der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen gerade nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern soll (BSG SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 S 4).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76

    Aufklärungspflicht - Unbestimmte Anträge - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Der Anspruch auf Kostenübernahme nach § 65 SGB XII wird sowohl bei der einfachen als auch der besonderen Pflegekraft durch die Kriterien der Angemessenheit und Erforderlichkeit begrenzt (BVerwGE 111, 241, 242 f).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
    Mit der Einführung der Vorgängerregelung des § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, dem § 68 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), durch das PflegeVersicherungsgesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl I 1014) sollten auch Hilfebedürftige Hilfe zur Pflege erhalten, die nicht pflegebedürftig iS des § 68 Abs. 1 Satz 1 BSHG waren (BT-Drucks 12/5262 S 167; BT-Drucks 12/5952 S 56).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Die Beigeladene muss sich insoweit die Kenntnis des Beklagten aufgrund des Antrags auf SGB II-Leistungen nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG zurechnen lassen (BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 66/13 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 42 RdNr 25; BSG vom 13.2.2014 - B 8 SO 58/13 B - SozR 4-3500 § 25 Nr. 4 RdNr 8; BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22 ff) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    § 18 SGB XII, wonach die Sozialhilfe (erst) einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (wobei die erforderliche Kenntnis auch durch einen Antrag - selbst bei einem unzuständigen Leistungsträger - vermittelt wird, vgl BSG SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 23), findet folgerichtig keine Anwendung (Mrozynski, ZfSH/SGB 2007, 463, 471), soweit hiermit die Forderung verbunden wird, dass Leistungen für die Vergangenheit bei fehlender Kenntnis des Sozialhilfeträgers nicht erbracht werden (vgl auch Gotzen, ZfF 2006, 231).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Im Hinblick auf § 5 BSHG (Einsetzen der Sozialhilfe mit Kenntnis des zuständigen Leistungsträgers) wäre sie als zuständiger Träger für Grundsicherungsleistungen und für Sozialhilfe (§ 4 Abs. 1 GSiG, § 96 BSHG) - wie dies regelmäßig der Fall sein dürfte - deshalb auch ohne Antrag auf Grundsicherungsleistungen von Amts wegen zur Prüfung verpflichtet gewesen, ob dem Kläger nicht Sozialhilfeleistungen nach dem BSHG zu zahlen waren (vgl allgemein: Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, S 62; vgl zur Amtsermittlungspflicht insoweit: BSG SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 23).
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Rechtsprechung
   BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,408
BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R (https://dejure.org/2008,408)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R (https://dejure.org/2008,408)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R (https://dejure.org/2008,408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - vertikale Berechnungsmethode - minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft - keine Absetzbarkeit eines Pauschbetrags für Privatversicherungsbeiträge

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; vertikale Berechnungsmethode; minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft; Kindergeld; keine Absetzbarkeit eines Pauschbetrags für Privatversicherungsbeiträge; Ermächtigungskonformität; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) aufgrund der Berechnung der Eigenheimzulage und des Kindergeldes als Einkommen; Erforderlichkeit eines Abzugs der Versicherungspauschale bei ...

  • Judicialis

    SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 3 Nr 3; ; SGB II F: 30.07.2004 § 7 Abs 3 Nr 4; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 2 S 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 A... bs 2 S 2; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 2 S 3; ; SGB II F: 30.07.2004 § 11 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 30.07.2004 § 11 Abs 1 S 3; ; SGB II F: 30.07.2004 § 11 Abs 2 Nr 3; ; SGB II F: 24.12.2003 § 13 S 1 Nr 3; ; Alg II-V F: 20.10.2004 § 3 Nr 1; ; EStG § 62; ; EStG §§ 62 ff; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen, Berechnung nach der vertikalen Berechnungsmethode

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (222)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass die eingangs benannten Versicherungen in einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal vorhanden sind und zumindest die haushaltsangehörigen minderjährigen Kinder mit erfassen (vgl BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 27; vom 19. März 2008 - B 11b AS 7/06 R; s auch Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II 2. Aufl 2008, § 11 RdNr 106).

    Von diesem Kindergeld als Einkommen sind dann auch Beiträge für private Versicherungen pauschal in Abzug zu bringen (für den Fall des Kindes, das über hinreichendes Einkommen verfügt, aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet und dann wegen des Pauschalabzugs von Versicherungsbeiträgen wieder Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird: s BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).

    Die Regelung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II soll zudem nicht leistungserhöhend wirken (vgl BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, aaO RdNr 28), sondern nur dann wenn Einkommen erzielt wird, im Regelfall aus Erwerbstätigkeit, letztendlich einen speziellen "Freibetrag" durch Gewährung einer Absetzungsmöglichkeit schaffen.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Aus dieser Formulierung folgt, wie das BSG bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), dass zunächst der Bedarf jeder Person einzeln und hieraus der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln ist.

    Dieses gilt selbst in den Fällen, in denen das Einkommen einzelner Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung ihrer eigenen Bedarfe, nicht jedoch zur Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft genügt (s BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R aaO).

    Unabhängig davon, ob vertikal oder horizontal berechnet, ergibt sich zumindest dann, wenn alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind (s zu dem Fall, dass ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist: BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R aaO), für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt keine unterschiedliche Leistungshöhe.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Aus dieser Formulierung folgt, wie das BSG bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), dass zunächst der Bedarf jeder Person einzeln und hieraus der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln ist.

    Auch in der Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche der einzelnen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft aber deren Individualansprüche (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 12, mwN).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass die eingangs benannten Versicherungen in einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal vorhanden sind und zumindest die haushaltsangehörigen minderjährigen Kinder mit erfassen (vgl BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 27; vom 19. März 2008 - B 11b AS 7/06 R; s auch Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II 2. Aufl 2008, § 11 RdNr 106).

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II bewirkt damit einerseits, dass die Unterhaltssicherung für minderjährige Kinder zunächst im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erfolgt (s hierzu BSG Urteile vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 54/06 R, RdNr 12 und vom 19. März 2008 - B 11b AS 7/06 R) und unterstreicht andererseits, dass das Kindergeld vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes verwenden soll.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Es gibt keinen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf bestimmte Geldbeträge für bestimmte Bedarfe (vgl BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    (aa) Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 109, 96, 123 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2; stRspr).
  • SG Oldenburg, 24.06.2005 - S 45 AS 415/05
    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    Nachdem das Sozialgericht Oldenburg (SG) die Beklagte durch Beschluss vom 24. Juni 2005 (S 45 AS 415/05 ER) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren verpflichtet hatte, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne "Anrechnung" der Eigenheimzulage als Einkommen zu gewähren, änderte die Beklagte die Bescheide vom 16. März, 11. Mai und 13. Juni 2005 ab dem 1. Mai 2005 entsprechend dem Ausspruch des SG ab (Bescheid vom 30. Juni 2005).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II bewirkt damit einerseits, dass die Unterhaltssicherung für minderjährige Kinder zunächst im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erfolgt (s hierzu BSG Urteile vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 54/06 R, RdNr 12 und vom 19. März 2008 - B 11b AS 7/06 R) und unterstreicht andererseits, dass das Kindergeld vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes verwenden soll.
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Gemäß § 9 Abs. 2 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung ist Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder dessen Partners grundsätzlich auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis ihrer Bedarfe zu verteilen (vgl dazu BSG Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 55/07 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 RdNr 23; BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 48 ff) .
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Das zugeflossene Kindergeld ist nämlich nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II vorliegend ausschließlich zur Bedarfsdeckung der Kinder heranzuziehen und also vorab von ihren Bedarfen abzusetzen (vgl BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 RdNr 24) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Das zugeflossene Kindergeld ist nämlich nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II vorliegend ausschließlich zur Bedarfsdeckung der Kinder heranzuziehen und also vorab von ihren Bedarfen abzusetzen (vgl BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 RdNr 24) .
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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,716
BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R (https://dejure.org/2008,716)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R (https://dejure.org/2008,716)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R (https://dejure.org/2008,716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - wirtschaftliche Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber - Vermittlung des Arbeitnehmers an eigenen Arbeitgeber - Geltungszeitraum des Vermittlungsgutscheins

  • openjur.de

    Vermittlungsgutschein; Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers; wirtschaftliche Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber; Vermittlung des Arbeitnehmers an eigenen Arbeitgeber; Geltungszeitraum des Vermittlungsgutscheins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Arbeitsvermittlungsprovision; Provisionsanspruch eines selbstständigen Arbeitsvermittlers; Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosenvermittlung - Vermittlungshonorar an Arbeitsgeber

  • Judicialis

    SGB III F: 10.12.2001 § 35 Abs 2; ; SGB III F: 23.03.2002 § 296 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.03.2002 § 296 Abs 2 S 1; ; SGB III F: 23.03.2002 § 296 Abs 4; ; SGB III F: 23.03.2002 § 2... 97; ; SGB III F: 23.03.2002 § 421g Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.03.2002 § 421g Abs 1 S 2; ; SGB III F: 23.03.2002 § 421g Abs 1 S 3; ; SGB III F: 23.03.2002 § 421g Abs 2 S 3; ; SGB III F: 23.03.2002 § 421g Abs 2 S 4; ; BGB § 652

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen an die Arbeitgeberin des Vermittlers bei Vermittlungsgutschein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsvermittlung an eigenen Arbeitgeber

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen an die Arbeitgeberin des Vermittlers bei Vermittlungsgutschein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    2.500 Euro Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 100, 238
  • NZS 2009, 291
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
    Abgesehen davon, dass die Klägerin mit ihrem Antrag gegenüber der Beklagten keine Beschränkung auf diese erste Rate vorgenommen hat, könnte über die Restvergütung (weitere 1.500 Euro) auch ohne weiteren Bescheid der Beklagten befunden werden, weil diese mit dem angefochtenen Bescheid ohnedies die Zahlung von Vergütungen generell, also nicht nur für die erste Rate, abgelehnt hat (vgl BSGE 96, 190 ff RdNr 10 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

    Der gesetzliche Zahlungsanspruch (vgl BSGE 96, 190 ff RdNr 15 f = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1) setzt mithin zunächst einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus, der sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergeben kann, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 652 ff, richtet, die von öffentlich-rechtlichen Normen, vornehmlich denen der §§ 296, 297 SGB III (hier idF, die die Normen durch das Gesetz vom 23. März 2002 erhalten haben) überlagert sind (BSG, aaO, RdNr 13).

    Nicht gefolgt werden kann jedoch der Beklagten, soweit diese allein schon deshalb die Zahlung einer Vergütung ablehnt, weil zwischen der Klägerin und der Arbeitgeberin eine wirtschaftliche (unechte) Verflechtung vorliege, und sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beruft (vgl dazu BSGE 96, 190 ff RdNr 17 ff = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

    Andererseits scheitert der Anspruch der Klägerin gegen die BA nicht daran, dass nach der vertraglichen Vereinbarung (nach Aktenlage) ein Zahlungsanspruch gegen die Beigeladene überhaupt nicht begründet werden sollte, sondern an die Stelle der Zahlung der Vermittlungsgutschein treten sollte (vgl BSGE 96, 190 ff RdNr 17 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04

    Verflechtung von Makler und Verkäufer

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Tätigkeit der Klägerin zwangsläufig in einen Interessenkonflikt münden muss, der sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen ihres Auftraggebers ohne weitere Anhaltspunkte ungeeignet erscheinen lässt (Interessenkonflikt ablehnend bei einer ähnlichen Konstellation eines Maklers, der zugleich Haus- bzw Wohnungsverwalter des Grundstücks- Verkäufers ist: BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 -, NJW-RR 2005, 1033 f).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
    Zwar sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins selbst (§ 421g Abs. 1 Satz 1 SGB III) - unabhängig von der Rechtsnatur des Vermittlungsgutscheins - im Rahmen des Abrechnungsverfahrens zwischen dem Makler und der BA nicht mehr zu überprüfen (vgl dazu Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421g Nr. 31, Stand April 2008; ders, SGb 2006, 144, 151), wenn der Vermittlungsgutschein nicht seinen Sinn verlieren soll; jedoch kann dies nicht für die im Gutschein geäußerte falsche Rechtsansicht der Beklagten zum für die Vermittlung maßgeblichen Zeitpunkt gelten.
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Bei dem Vertrag des Vermittlers mit dem zu Vermittelnden handelt es sich um einen durch öffentlich-rechtliche Normen modifizierten Maklervertrag iS des § 652 BGB, dessen Wirksamkeit und Ausgestaltung sich zwar nach den Vorschriften des BGB richten, die jedoch von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind, insbesondere von §§ 296, 297 SGB III, die ua Regelungen zur Schriftform und zur zulässigen Vergütung treffen (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 11/17 R - juris RdNr 18 mwN; zu den Anforderungen an eine Vermittlung vgl nur BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 14; BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 12 mwN; zu § 45 SGB III BSG vom 9.6.2017 - B 11 AL 6/16 R - BSGE 123, 216 = SozR 4-4300 § 326 Nr. 1, RdNr 25) .

    Schon für die Vorgängervorschrift § 421g SGB III aF galt, dass der Vermittlungsgutschein weder nach Sinn und Zweck noch nach dem Wortlaut der Regelung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrages ausgestellt worden sein muss (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand November 2011, § 421g RdNr 43) .

    Hiergegen spricht entscheidend, dass sich diese Regelung auf die Voraussetzungen bezieht, unter denen der AVGS (im Ermessenswege) ausgestellt werden kann, nicht jedoch auf den Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers (vgl zur fehlenden Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung des AVGS im Abrechnungsverfahren: BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 18.9.2014 - B 11 AL 54/14 B - juris RdNr 11; so auch Bieback in Gagel, SGB II/SGB III, § 45 SGB III RdNr 382, Stand März 2013) .

    Nach dieser Rechtsprechung ist für den Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Agentur für Arbeit allein entscheidend, dass die Vermittlung in eine Beschäftigung des Arbeitslosen innerhalb der Gültigkeitsdauer mündet (vgl bereits BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 12) .

    Dem Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers steht deshalb nicht entgegen, wenn seine Vermittlungstätigkeit bereits vor der im Gutschein angegebenen Geltungsdauer beendet ist, vielmehr reicht es aus, dass der Geltungszeitraum mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme übereinstimmt (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18) .

    Die Anknüpfung an den Vermittlungserfolg der leistungsrechtlichen Beschäftigung entspricht Sinn und Zweck des § 45 SGB III. § 421g SGB III aF zielte auf die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit von Arbeitslosen (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 11 mit Verweis auf BT-Drucks 14/8546 S 10) .

    Demgegenüber führt der Abschluss des Arbeitsvertrages nicht bereits zu einem Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Agentur für Arbeit (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18) , denn allein dadurch entfällt die leistungsrechtliche Beschäftigungslosigkeit trotz rechtlicher Bindung noch nicht (vgl BSG vom 10.9.1998 - B 7 AL 96/97 R - SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 S 33 f, wonach arbeitsvertragliche Bindungen der objektiven Verfügbarkeit nicht entgegenstehen, weil sich der Arbeitslose vom Arbeitsvertrag jederzeit lösen kann) .

  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Zivilrechtlich gilt für das Verhältnis zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitsvermittler der Grundsatz der Vertragsfreiheit, modifiziert durch die Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, vornehmlich der §§ 296 und 297 SGB III. Der Vertrag, nach dem sich der Vermittler gemäß § 296 Abs. 1 SGB III verpflichtet, einem Arbeitsuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln, ist ein privatrechtlicher Vertrag, der den Bestimmungen der §§ 652 ff BGB - unter Berücksichtigung der diese überlagernden Sonderregelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - unterliegt (s. BSG, NJW 2007, 1902, 1903 Rn. 13 f; NZS 2009, 291, 292 Rn. 11; Kühl/Breitkreuz, NZS 2004, 568 f; Rixen, NZS 2002, 466 f, 469; Niesel/Brand, SGB 111, 4.
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Solange dieser nicht wirksam aufgehoben oder zurückgenommen worden ist, hat der Vermittler nach erfolgreicher Vermittlung einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung der im Gutschein versprochenen Geldsumme (Fortentwicklung von BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R = BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1; BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R = BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3).

    Dieser Auffassung stehe nicht entgegen, dass das BSG in der Entscheidung vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - ausgeführt habe, die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins seien im Rahmen des Abrechnungsverfahrens zwischen Vermittler und Beklagter nicht mehr zu überprüfen; denn weder dem Tatbestand noch den Gründen dieser Entscheidung lasse sich entnehmen, ob bei Ablauf der Gültigkeitsdauer wirklich noch ein Alg-Anspruch bestanden habe oder nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber des Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) richtet, wobei diese Vorschriften von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris RdNr 11; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - Juris RdNr 15; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 19 ff; vgl auch BGH Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - NJW 2010, 3222) .

    Der bisherigen Rechtsprechung des BSG ist bereits zu entnehmen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins selbst im Abrechnungsverfahren zwischen dem Vermittler und der Beklagten nicht mehr zu überprüfen sind und dass sich der Vermittler auf die im Gutschein selbst angegebene Geltungsdauer verlassen darf (Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17, mit Hinweisen auf Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421g RdNr 31, Stand April 2008, und SGb 2006, 144, 151) .

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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3270
BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen - Arbeitgeberinteressen

  • openjur.de

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber; Vergleich; arbeitsmarktliche Interessen; Arbeitgeberinteressen; Antragserfordernis; Anspruchsvoraussetzung; Wegfall der Kausalitätsprüfung und Prognoseentscheidung; erschwerte Vermittelbarkeit; Ermessensreduzierung; Beschäftigung ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen für Arbeitgeber - Voraussetzungen der Förderung eines Arbeitsverhältnisses unter Verwandten - Eingliederungszuschuss für Minderleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Ermessen hinsichtlich der Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen bei Gewährung eines ...

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2003 § 217 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 217 S 2; ; SGB III F: 24.03.1997 § 217 S 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 217 S 2; ; SGB III F: 12.10.2001 § 218 Abs 1 Nr 2; ... ; SGB III F: 23.12.2003 § 323 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 324 Abs 1 S 1; ; SGB I § 39 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Zahlung eines Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
  • NZA-RR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Nach § 324 Abs. 1 Satz 1 SGB III (hier ebenfalls in der Fassung, die die Norm durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erhalten hat) bedarf es der Antragstellung - damit auch ersatzweise der Zustimmung - vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (vgl dazu BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 13).

    Erfüllt ist nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG auch die materiell-rechtliche Voraussetzung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt (vgl zu diesen Voraussetzungen BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 16).

    Demgemäß ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits zu § 217 Satz 1 SGB III aF, nach dem der Arbeitgeber "zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen" erhalten konnte, davon ausgegangen, dass mit der Formulierung "zum Ausgleich der Minderleistungen" nur eine allgemeine Zielsetzung umschrieben war (BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 17).

    Der Senat hatte aus dieser Vorgabe gefolgert, dass eine Förderung ausgeschlossen sei, wenn der Arbeitnehmer auch ohne den Zuschuss eingestellt worden und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt wäre (BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 21 f); neben dieser kausalen Beziehung war die Förderungsbedürftigkeit - gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbar -prognostisch zu beurteilen, wobei nicht nur die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Umstände, sondern auch der Arbeitsmarkt zu berücksichtigen waren (BSG, aaO, RdNr 22).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Mit der Neufassung der §§ 217 ff SGB III ab 1. Januar 2004 sollten die Eingliederungszuschüsse zusammengeführt, vereinfacht und damit in der Praxis handhabbarer gemacht werden (BT-Drucks 15/1515, S 74); mit dem Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber insoweit den bereits mit der Fassung des § 217 SGB III aF zum Ausdruck gebrachten Bedenken Rechnung getragen, dass nur in seltenen Fällen mit Sicherheit festgestellt werden könne, ob der Arbeitslose ohne Förderung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 215).

    Den Gesetzesmaterialien ist insoweit zu entnehmen, dass eine zielgruppenorientierte Förderung gewollt ist, wenn dort als Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen insbesondere Geringqualifizierte, jüngere Arbeitnehmer, die eine außerbetriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, sowie Berufsrückkehrer beschrieben werden (BT-Drucks 15/1515, S 93 zu § 218).

    Im Ansatz ist das LSG bei der Beurteilung dieser Frage zu Recht davon ausgegangen, dass für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III aF (bis 31. Dezember 2003) geregelten Fallgruppen eine Orientierung bieten (David/Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 217 RdNr 25 f; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 217 RdNr 25, Stand Oktober 2005), weil der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 217 SGB III den Kreis der förderungsberechtigten Personen nicht einschränken wollte (BT-Drucks 15/1515, S 74).

  • BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92

    Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - iVm § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG); in diesem Recht ist er dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (vgl BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 17).

    Letztlich hätte dann die Beklagte unzulässigerweise ihr Ermessen durch eine zusätzliche verfahrensrechtliche Regelung gebunden, die allenfalls durch eine entsprechende Anordnung (§ 222 SGB III) hätte getroffen werden dürfen (vgl zu der ähnlichen Situation der durch DA vorgesehenen Arbeitslosmeldung des Arbeitnehmers für die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses: BSGE 72, 242, 245 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 18 f).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Mit der Neufassung der §§ 217 ff SGB III ab 1. Januar 2004 sollten die Eingliederungszuschüsse zusammengeführt, vereinfacht und damit in der Praxis handhabbarer gemacht werden (BT-Drucks 15/1515, S 74); mit dem Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber insoweit den bereits mit der Fassung des § 217 SGB III aF zum Ausdruck gebrachten Bedenken Rechnung getragen, dass nur in seltenen Fällen mit Sicherheit festgestellt werden könne, ob der Arbeitslose ohne Förderung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 215).

    Sowohl hinsichtlich des Entschließungsermessens, also der Frage, ob die Arbeitgeberleistung überhaupt gewährt werden darf, als auch hinsichtlich des Auswahlermessens, dh, in welcher Höhe bzw für welche Dauer Eingliederungszuschüsse zu leisten sind, gibt § 217 Satz 2 SGB III mit dem Umfang der Minderleistung und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen Ermessenskriterien vor (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 217).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 25.10.1994 - 3 RK 16/94

    Krankenversicherung - Ersatzbatterien für Hörgeräte - Ausschluß - geringer

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld -

    Der Senat brauchte daher weder zu entscheiden, ob abgesehen von dem unzweifelhaften Erfordernis eines eigenständigen Antrags auf Einstiegsgeld (allgemein zur selbstständigen Beantragung von Eingliederungsleistungen BSG vom 2.4.2014 - B 4 AS 29/13 R - BSGE 115, 225 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 6, RdNr 27; siehe auch Link in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 37 RdNr 35; zum Einstiegsgeld vgl Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16b RdNr 133, Stand November 2014; aA Leopold in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB II, 4. Aufl 2015, § 16b RdNr 104) , dieser Antrag auch noch einer zeitlichen Befristung unterliegt, entsprechend derjenigen wie sie von der Rechtsprechung zu den Eingliederungszuschüssen nach dem SGB III entwickelt worden ist (siehe zur Rechtsprechung des BSG zu den Eingliederungszuschüssen nach §§ 217 ff SGB III idF des AFRG vom 24.3.1997, BGBl I 594: BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 13; BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 12; vgl für das Einstiegsgeld Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16b RdNr 133, Stand November 2014) , also ob er bis zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestellt worden sein muss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungszuschuss; Einstellungszuschuss

    Für die Bestimmung des Personenkreises, bei dem die Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist, bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB 3 aF geregelten Fallgruppen eine Orientierung (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R = SozR 4-4300 § 217 Nr. 2).(Rn.32).

    Ist eine Eingliederung des Arbeitnehmers nicht (mehr) erforderlich oder hätte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ohne den Eingliederungszuschuss eingestellt, schrumpft nicht nur das der Behörde in § 217 S 2 SGB 3 eingeräumte Auswahlermessen, sondern auch das Entschließungsermessen auf Null (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R, Rn 20f).

    Eine Orientierung für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III in seiner bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung geregelten Fallgruppen (BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 17 ff.).

    Vielmehr war zusätzlich - wie auch nach neuem Recht - eine erschwerte Vermittelbarkeit auf Grund in der Person liegender Umstände erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Es muss sich um Umstände gehandelt haben, die die allgemeine Vermittelbarkeit der Arbeitsuchenden erschwert haben (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Fehlt sie völlig, darf naturgemäß ein Eingliederungszuschuss überhaupt nicht gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 20).

    Hierfür kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohnehin ohne Förderung durch die Arbeitsverwaltung mit den gleichen Eingliederungschancen beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 21).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

    Zu dieser Verwaltungspraxis hat der Beklagte wie folgt vorgetragen (zur Ermittlung genereller Tatsachen im Revisionsverfahren vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 23, dort zur Feststellung einer Verwaltungspraxis der BA) :.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 9 AL 357/10

    Arbeitslosenversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 06.05.2008 (B 7/7a AL 16/07 R) entschieden, dass zwischen Verwandten und sonstigen Personen nicht differenziert werden dürfe und die Vermittlung des Arbeitsplatzes durch die Agentur für Arbeit nicht erforderlich sei.

    Mit dieser Argumentation hätte die Beklagte unter unzulässiger Modifizierung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen im Ergebnis eine gebundene Ablehnungsentscheidung getroffen, obwohl nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 217 SGB III das Arbeitsverhältnis nicht auf Grund einer Vermittlungstätigkeit der Arbeitsverwaltung zustande gekommen sein muss (Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 16/07 R).

    Das BSG (Urteil vom 17.07.2008, B 7/7a AL 16/07 R) habe die Erforderlichkeit der Eingliederungsbedürftigkeit unterstrichen.

    Das BSG hat mit Urteil vom 06.05.2008 (B 7/7a AL 16/07 R, SozR 4-4300 § 217 Nr. 2; hierzu Sommer, juris PR-SozR 1/2009 Anm. 1) hierzu ausgeführt:.

    Der Arbeitgeber ist in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 16/07 R, SozR 4-4300 § 217 Nr. 2, unter Hinweis auf BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Denn die §§ 323, 324 SGB III verlangen nicht die Einhaltung einer besonderen Form (vgl BSG SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 12) .
  • LSG Sachsen, 30.04.2009 - L 3 AS 50/08

    Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen wegen

    Die Beklagte hat allerdings erst dann Ermessen auszuüben, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 12. Mai 1993 - 7/9b RAr 14/92 - BSGE 72, 242 [243] = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 13 - und vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [382] = JURIS-Dokument Rdnr. 11, jeweils m. w. N.).

    Denn diese Fragen, die die Eingliederungserforderlichkeit betreffen, sind Bestandteil der Ermessenserwägung (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 16).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az ... B 7/7a AL 16/07 R, Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 18, m. w. N.) bieten für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung geregelten Fallgruppen eine Orientierung.

    Erforderlich ist vielmehr, dass positive Feststellungen zum Vorliegen bestimmter Vermittlungshemmnisse getroffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 19).

  • SG Lüneburg, 05.03.2009 - S 7 AL 179/05

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses für einen Arbeitgeber zur Eingliederung

    Langzeitarbeitslosigkeit genügt allein für die Annahme eines Vermittlungshemmnisses nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) nicht.

    Das Bundessozialgericht hat zu dieser Frage mit Urteil vom 06. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) folgende Ausführungen getätigt:.

    Zur Feststellung einer Minderleistung bedarf es eines Vergleiches zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, für den die Leistung begehrt wird und denjenigen eines in seinem Leistungsvermögen nicht eingeschränkten Angehörigen derselben oder einer vergleichbaren Berufsgruppe (vgl. Eicher/Schlegel/David/Coseriu § 217, Rd. 30; Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. März 1990 - B 7/7a AL 16/07 R-).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 22/11
    Es lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beklagte die beantragte Förderung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R) hätte bewilligen müssen, wenn ihm das Verwandtschaftsverhältnis bei Antragstellung offenbart worden wäre.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) ausgeführt, dass die Relation zwischen Arbeitgeberinteresse und Arbeitsmarktinteresse ein zulässiges ermessensreduzierendes Kriterium sei, weil es geeignet sei, Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

    Soweit die Klägerin davon ausgeht, dass aus der Entscheidung des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) hervorgehe, dass die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an Familienangehörige prinzipiell in Betracht komme, ist dies in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2017 - L 5 AS 685/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Einstiegsgeld -

    Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Erforderlichkeit dann vorliegt, wenn zwischen der begehrten Förderung und der beabsichtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein kausaler Zusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 13. November 2014, L 5 AS 682/13; so auch BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7 AL 20/05 R (21) zur Förderungsbedürftigkeit i.S.v. § 217 Satz 2 SGB III i.d.F. bis 31. Dezember 2003; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 16/07 R (21) zu § 217 SGB III i.d.F. ab dem 1. Januar 2004).

    Demnach ist das Einstiegsgeld nicht erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch ohne die Bewilligung von Einstiegsgeld aufgenommen worden und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6. April 2006 und vom 6. Mai 2008, a.a.O., im Ergebnis ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. November 2011, L 7 AS 643/11).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - L 5 AS 112/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gewährung von Einstiegsgeld bei Antragstellung

    Der erkennende Senat geht davon aus, dass Erforderlichkeit dann vorliegt, wenn zwischen der begehrten Förderung und der beabsichtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein kausaler Zusammenhang besteht (so auch BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7 AL 20/05 R (21) zur Förderungsbedürftigkeit i.S.v. § 217 Satz 2 SGB III i.d.F. bis 31. Dezember 2003; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 16/07 R (21) zu § 217 SGB III i.d.F. ab dem 1. Januar 2004 mit der Maßgabe der Kausalitätsprüfung im Rahmen der Ermessensausübung).

    Demnach ist das Einstiegsgeld nicht erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch ohne die Bewilligung von Einstiegsgeld aufgenommen wird und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6. April 2006 und vom 6. Mai 2008, a.a.O., im Ergebnis ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. November 2011, L 7 AS 643/11, juris, zur beantragten Förderung einer bereits ausgeübten Tätigkeit).

  • LSG Sachsen, 14.05.2020 - L 3 AL 138/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - L 5 AS 261/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Gewährung eines

  • LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 42/16

    Fehlen einer Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung eines

  • BSG, 15.07.2014 - B 11 AL 134/13 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - L 8 R 395/13
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 11 R 5319/11

    Rehabilitation - Kostenerstattung einer selbstbeschafften medizinischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2013 - L 19 AS 1401/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 246/10

    Eingliederungszuschuss - Vermittlungshemmnisse - Einarbeitung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 49/16

    Ermessen der Arbeitsagentur bei der Bewilligung des Eingliederungszuschusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
  • BSG, 16.07.2009 - B 11 AL 151/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 AL 3077/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 11 AL 59/16
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - L 8 U 69/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15174
LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - L 8 U 69/07 (https://dejure.org/2008,15174)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2008 - L 8 U 69/07 (https://dejure.org/2008,15174)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2008 - L 8 U 69/07 (https://dejure.org/2008,15174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Untersuchungen; Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit; Polizeiliche Eignungsprüfung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - sportliche Eignungsprüfung für Beamtenverhältnis im Polizeidienst - keine Prüfung zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit - kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII - keine erweiternde Auslegung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit, polizeiliche Eignungsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 1/85

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - L 8 U 69/07
    Für eine eng am Wortlaut ausgerichtete Auslegung der Norm spricht auch, dass die Arbeitsplatzsuche einschließlich sämtlicher Bewerbungs- und Einstellungsvorgänge in der gesetzlichen Unfallversicherung traditionell dem eigenwirtschaftlichen Bereich zugeordnet wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Januar 1986, 2 RU 1/85).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall -

    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom24. November 2008 (L 8 U 69/07, zitiert nach Juris) bezieht, ist der dortige Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • SG Mannheim, 14.10.2015 - S 9 U 556/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Schutzimpfungen im

    Vor diesem Hintergrund ist die den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII rechtfertigende besondere Schutzbedürftigkeit des Klägers zu bejahen (vgl. zu diesem Kriterium LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2008 - L 8 U 69/07).
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Rechtsprechung
   SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16816
SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 (https://dejure.org/2008,16816)
SG Hannover, Entscheidung vom 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 (https://dejure.org/2008,16816)
SG Hannover, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - S 54 AS 743/08 (https://dejure.org/2008,16816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Zeitpunkt für die Erteilung einer vorherigen Zusicherung zur Übernahme von Transportkosten - Angemessenheitsgrenze für die neue Unterkunft in Hannover - Anwendung der Wohngeldtabelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Streit um die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Beurteilung der Angemessenheit von Wohnungskosten; Rückgriff auf die Tabelle des § 8 Wohngeldgesetz bei Unmöglichkeit der Feststellung eines marktüblichen Mietzinses; Notwendigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Beurteilung der Angemessenheit von Wohnungskosten; Rückgriff auf die Tabelle des § 8 Wohngeldgesetz bei Unmöglichkeit der Feststellung eines marktüblichen Mietzinses; Notwendigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2007 - L 13 SO 7/06

    Übernahme von durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes angefallenen

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Das Verfahren dient sowohl dem Interesse des Leistungsträgers, im Falle der Unangemessenheit der späteren Kosten das Entstehen weiterer Schulden durch einen eventuell erforderlichen zweiten Umzug zu verhindern, als auch dem des Hilfebedürftigen, das Entstehen einer erneuten Notlage in Folge einer nur teilweisen Übernahme der Kosten zu vermeiden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 05.06.2007 - L 13 SO 7/06 ER -).

    Erst recht nicht kann sich hieraus die Notwendigkeit eines weiteren Umzugs ergeben (so aber offenbar LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 05.06.2007 - L 13 SO 7/06 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Die Kammer wählt daher in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 - Beschl. v. 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER - Beschl. v. 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER - Beschl. v. 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER -) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer grundsätzlich an die Werte der rechten Spalte an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 - Urt. v. 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 -), weil die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht derart exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG, Urt. v. 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 -) hat zur Angemessenheit umfangreiche Ermittlungen durchgeführt.

    Insbesondere für Ein-Personen-Haushalte im Bereich der Landeshauptstadt H. ist von höheren Mietkosten auszugehen, da in Ballungsgebieten wie H. die Nachfrage nach kleineren Wohnungen steigt und der Markt hierauf durch Anpassung nach oben reagiert (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    21 Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -) in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die vom Hilfebedürftigen bzw. von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; d.h. zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

    Soweit qualifizierte Mietspiegel bzw. valide Mietdatenbanken nicht vorliegen, ist es Aufgabe des Grundsicherungsträgers, eigene Tabellen über die jeweilige konkrete örtliche Situation auf dem Wohnungsmarkt für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich zu erstellen (BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

  • SG Duisburg, 28.01.2008 - S 29 AS 123/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Das Tatbestandsmerkmal "bei vorheriger Zusicherung" ist dahingehend auszulegen, dass der Fall der - wie hier - rechtswidrig verweigerten Zusicherung ebenfalls erfasst ist und damit im Durchgriff bei einem bestehenden Anspruch auf Zusicherung auch direkt die Umzugskosten dem Grunde nach beanspruchbar sind (vgl. SG Duisburg, Beschl. v. 28.01.2008 - S 29 AS 123/07 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2007 - L 9 AS 507/07
    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Das lässt sich bereits daran erkennen, dass sich beide Entscheidungen auf einen Beschluss des selben Senats vom 29.08.2007 - L 9 AS 507/07 ER - beziehen, in dem bereits entschieden worden sein soll, dass der Abschluss eines Mietvertrages einen bis dahin unerfüllten Anspruch auf Zusicherung der Umzugskostenübernahme untergehen lasse.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Ausreichend ist, dass die vom Leistungsträger gewählte Datengrundlage auf einem schlüssigen Konzept beruht, das eine hinreichende Gewähr bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urt. v. 18.06.2008 - B 14/7 b AS 44/06 R -, Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Die Kammer wählt daher in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 - Beschl. v. 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER - Beschl. v. 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER - Beschl. v. 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER -) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Der entgegenstehenden Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschl. v. 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - und 05.06.2008 - L 9 AS 541/06), nach der auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen ist, kann nicht gefolgt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Erstattung der Kosten für Unterkunft ohne

    Auszug aus SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
    Weiterhin folgt die Kammer dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.03.2008 - L 7 AS 332/07 - dahingehend, dass die in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz alleine durch die Pauschalierung inne wohnende Unbilligkeit, die der individuellen Angemessenheitsprüfung gem. § 22 Abs. 1 SGB II entgegensteht, mit einem Zuschlag von 10 % der Tabellenwerte ausgeglichen werden muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 388/05

    Anforderungen an die vollständige Übernahme der tatsächlich anfallenden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2006 - L 6 AS 248/06
  • SG Bremen, 19.03.2009 - S 23 AS 485/09
    In einem solchen Fall ist es letztlich zulässig, auf die Miethöchstgrenzen aus der - zum 01.01.2009 aktualisierten - Tabelle zu 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abzustellen (In Bezug auf die bis zum 31.12.2008 geltende Wohngeldtabelle jeweils vgl. BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - OVG Bremen, Beschl. v. 09.07.07 - S1 B 183/07 und S1 S 184/07 - Beschl. v. 18.04.2007 - S1 B 94/07 - Beschl. v. 22.02.2008 - S2 B 423/07, S 2 B 424/07 und S2 B 66/08 - (Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG jedenfalls im Eilverfahren zulässig: Beschl. v. 28.04.2008 - S2 B 145/08 und S2 S 146/08 - m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 18.06.2007 - S8 V 1072/07 - Beschl. v. 31.03.2008 - S1 V 260/08 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 11.07.2008 - L 11 AS 38/07 - SG Hannover, Urt. v. 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -).
  • SG Bremen, 22.01.2009 - S 21 AS 1/09

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung zur

    In einem solchen Fall ist es letztlich zulässig, auf die Miethöchstgrenzen aus der - zum 01.01.2009 aktualisierten - Tabelle zu 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abzustellen (In Bezug auf die bis zum 31.12.2008 geltende Wohngeldtabelle jeweils vgl. BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - OVG Bremen, Beschl. v. 09.07.07 - S1 B 183/07 und S1 S 184/07 - Beschl. v. 18.04.2007 - S1 B 94/07 - Beschl. v. 22.02.2008 - S2 B 423/07, S 2 B 424/07 und S2 B 66/08 - (Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG jedenfalls im Eilverfahren zulässig: Beschl. v. 28.04.2008 - S2 B 145/08 und S2 S 146/08 - m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 18.06.2007 - S8 V 1072/07 - Beschl. v. 31.03.2008 - S1 V 260/08 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 11.07.2008 - L 11 AS 38/07 - SG Hannover, Urt. v. 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -).
  • SG Bremen, 10.02.2009 - S 26 AS 186/09

    Verpflichtung des kommunalen Trägers zur Zusicherung der Übernahme der Miete für

    In einem solchen Fall ist es letztlich zulässig, auf die Miethöchstgrenzen aus der - zum 01.01.2009 aktualisierten - Tabelle zu 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abzustellen (In Bezug auf die bis zum 31.12.2008 geltende Wohngeldtabelle jeweils vgl. BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - OVG Bremen, Beschl. v. 09.07.07 - S1 B 183/07 und S1 S 184/07 - Beschl. v. 18.04.2007 - S1 B 94/07 - Beschl. v. 22.02.2008 - S2 B 423/07, S 2 B 424/07 und S2 B 66/08 - (Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG jedenfalls im Eilverfahren zulässig: Beschl. v. 28.04.2008 - S2 B 145/08 und S2 S 146/08 - m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 18.06.2007 - S8 V 1072/07 - Beschl. v. 31.03.2008 - S1 V 260/08 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 11.07.2008 - L 11 AS 38/07 - SG Hannover, Urt. v. 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -).
  • SG Bremen, 12.11.2010 - S 21 AS 2191/10

    Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d. einstweiligen

    In einem solchen Fall ist es letztlich zulässig, auf die Miethöchstgrenzen aus der - zum 01.01.2009 aktualisierten - Tabelle zu 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abzustellen (vgl. SG Bremen, Beschluss vom 22.01.2009, Az. 21 AS 01/09 ER; Beschluss vom 10.02.2009, Az. S 26 AS 186/09 ER; BSG Urteil vom 18.02.2010, Az. B 14 AS 73/08 R; in Bezug auf die bis zum 31.12.2008 geltende Wohngeldtabelle jeweils vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.07 - S1 B 183/07 und S1 S 184/07 - Beschluss vom 18.04.2007 - S1 B 94/07 - Beschluss vom 22.02.2008 - S2 B 423/07, S 2 B 424/07 und S2 B 66/08 - Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG jedenfalls im Eilverfahren zulässig: Beschluss vom 28.04.2008 - S2 B 145/08 und S2 S 146/08 - m.w.N.; VG Bremen, Beschluss vom 18.06.2007 - S8 V 1072/07 - Beschluss vom 31.03.2008 - S1 V 260/08 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11.07.2008 - L 11 AS 38/07 - SG Hannover, Urteil vom 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -).
  • SG Bremen, 27.02.2009 - S 23 AS 297/09
    In einem solchen Fall ist es letztlich zulässig, auf die Miethöchstgrenzen aus der - zum 01.01.2009 aktualisierten - Tabelle zu 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abzustellen (In Bezug auf die bis zum 31.12.2008 geltende Wohngeldtabelle jeweils vgl. BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - OVG Bremen, Beschl. v. 09.07.07 - S1 B 183/07 und S1 S 184/07 - Beschl. v. 18.04.2007 - S1 B 94/07 - Beschl. v. 22.02.2008 - S2 B 423/07, S 2 B 424/07 und S2 B 66/08 - (Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG jedenfalls im Eilverfahren zulässig: Beschl. v. 28.04.2008 - S2 B 145/08 und S2 S 146/08 - m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 18.06.2007 - S8 V 1072/07 - Beschl. v. 31.03.2008 - S1 V 260/08 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 11.07.2008 - L 11 AS 38/07 - SG Hannover, Urt. v. 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2009 - L 13 AS 139/09
    Da es sich hierbei jedoch nicht um Kosten handelt, die durch die Beauftragung eines Speditionsunternehmens entstanden sind, bedarf die damit einhergehende streitige Rechtsfrage, ob die erfolgreiche Geltendmachung derartige Aufwendungen ebenfalls davon abhängig gemacht werden kann, ob der Mietvertrag vor vorheriger Zusicherung abgeschlossen worden ist (siehe hierzu nur mit beachtlichen Argumenten - SG Hannover, Urteil vom 10.12.2008 - Az.: S 54 AS 743/08), vorliegend keiner weiteren Klärung (zur Gewährung von PKH bei dieser ungeklärten Rechtsfrage: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. März 2009 - Az.: L 7 AS 56/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2009 - L 7 AS 56/09
    Dieser Auffassung ist jedoch das SG Hannover (Urteil vom 10.12.2008 - S 54 AS 743/08 -) mit beachtlichen Argumenten entgegengetreten und hat festgestellt, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Erteilung einer vorherigen Zusicherung zur Übernahme von Transportkosten eines Umzugsunternehmens nicht der Abschluss des Mietvertrages für die neue Wohnung, sondern der Abschluss des Vertrages mit dem Umzugsunternehmen ist.
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 587/12
    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. Dezember 2008 (S 54 AS 743/08) beruft, ist festzustellen, dass dieses durch das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 5. Mai 2011 (L 15 AS 55/09) aufgehoben worden ist.
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