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   BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10   

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BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 (https://dejure.org/2010,2018)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 (https://dejure.org/2010,2018)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 (https://dejure.org/2010,2018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, § 2 Abs 2 SGB 4, § 5 Abs 1 SGB 5
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren - hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfahrensdauer von fast vier Jahren - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Dauer eines die versicherungsrechtliche Statusfrage betreffenden sozialgerichtlichen Klageverfahrens von knapp vier Jahren; Hohe Verfahrensbelastung einer Gerichtsbarkeit erster Instanz als Rechtfertigungsgrund für eine längere ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren - hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfahrensdauer von fast vier Jahren - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren - hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfahrensdauer von fast vier Jahren - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Dauer eines die versicherungsrechtliche Statusfrage betreffenden sozialgerichtlichen Klageverfahrens von knapp vier Jahren; Hohe Verfahrensbelastung einer Gerichtsbarkeit erster Instanz als Rechtfertigungsgrund für eine längere ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überlange Verfahrensdauer verfassungswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht hebelt Rechtsschutz aus: Entscheidung ist für den Kläger besonders wichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vierjähriges Sozialgerichtsverfahren verfassungswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Jahrelanges Warten auf Prozessbeginn ist verfassungswidrig

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 512
  • NZS 2011, 384
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).

    Die hohe Verfahrensbelastung der Sozialgerichtsbarkeit erster Instanz, auf die das Niedersächsische Justizministerium in seiner Stellungnahme hinweist, ist für sich genommen jedoch kein Grund, der eine längere Verfahrensdauer rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine Gefahr der Wiederholung des Grundrechtseingriffs besteht (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Im Interesse der Rechtssicherheit sind strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine Gefahr der Wiederholung des Grundrechtseingriffs besteht (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ;  BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 -  1 BvR 1304/09 - , GesR 2009, S. 651).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine Gefahr der Wiederholung des Grundrechtseingriffs besteht (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Das Gericht könne sich auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris, Rn. 22 nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ;  BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 -  1 BvR 1304/09 - , GesR 2009, S. 651).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
    Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ;  BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 -  1 BvR 1304/09 - , GesR 2009, S. 651).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Die Beschwerdeführerin hat angesichts des Umstandes, dass das fachgerichtliche Verfahren inzwischen abgeschlossen ist, kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für das Ziel, eine überlange Verfahrensdauer durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 -, juris, Rn. 16).Ein solches Rechtsschutzbedürfnis kann insbesondere nicht durch die von der Beschwerdeführerin behauptete Gefahr, dass es in zukünftigen, von ihr geführten sozialgerichtlichen Verfahren erneut zu einer überlangen Verfahrensdauer komme, begründet werden.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht unter der früheren Rechtslage ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis wegen Wiederholungsgefahr unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 -, juris, Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGK 17, 512 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

    Auf Umstände, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, kann sich der Staat - anders als auf unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse (vgl. BVerfGE 36, 264 ) - nicht berufen (vgl. BVerfGK 17, 512 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (BVerfG, B.v. 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 - NZS 2011, 384).
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