Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,276
BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11 (https://dejure.org/2011,276)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11 (https://dejure.org/2011,276)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2011 - 1 BvR 2007/11 (https://dejure.org/2011,276)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 14 Abs. 1 GG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

  • Bundesverfassungsgericht

    Bedarfsmindernde Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs 3 SGB 2) und Anrechnung auf Leistungen nach SGB II mit Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, §§ 11 ff SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 1 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Bedarfsmindernde Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs 3 SGB 2) und Anrechnung auf Leistungen nach SGB II mit Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, §§ 11 ff SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 1 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Bedarfsmindernde Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs 3 SGB 2) und Anrechnung auf Leistungen nach SGB II mit Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) vereinbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld II aufgrund des Zuflusses einer Einkommensteuererstattung

  • rabüro.de

    Zur Anrechenbarkeit einer Einkommensteuerstattung bei Erhalt von Sozialleistungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bedarfsmindernde Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs 3 SGB 2) und Anrechnung auf Leistungen nach SGB II mit Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bedarfsmindernde Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs 3 SGB 2) und Anrechnung auf Leistungen nach SGB II mit Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; SGB II § 11 Abs. 3
    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld II aufgrund des Zuflusses einer Einkommensteuererstattung

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuererstattung als anzurechnendes Einkommen beim Arbeitslosengeld II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf das Arbeitslosengeld II

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Hartz IV

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuererstattungen dürfen auf Hartz IV angerechnet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuererstattung wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anrechung der Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II ist verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung von Einkommensteuererstattungen auf Hartz-IV

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Einkommensteuererstattungen auf Hartz-IV

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anrechnung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz für Steuererstattungen im ALG-II-Bezug

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuererstattung muss auf ALG II angerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 176
  • DÖV 2012, 158
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen vielmehr nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 271 ; 100, 1 ).

    So stehen etwa sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen in Form von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie aus eigener Versicherung der Leistungsberechtigten resultieren, grundsätzlich unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; 100, 1 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    So stehen etwa sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen in Form von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie aus eigener Versicherung der Leistungsberechtigten resultieren, grundsätzlich unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; 100, 1 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen vielmehr nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 271 ; 100, 1 ).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Vielmehr wird die Erstattung als Einkommen nach Maßgabe der §§ 11 ff. SGB II, also nach § 11 Abs. 3 SGB II auch erst in dem Augenblick, in dem es tatsächlich zufließt, auf die nach § 9 Abs. 1 SGB II grundsätzlich subsidiäre Sozialleistung angerechnet (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 64/08 R -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 47/08 R -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Dies ist hingegen bei steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen nicht der Fall (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, NJW 2011, S. 1058 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen vielmehr nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 271 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Bestand an individuell geschützten vermögenswerten Rechten aufgrund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (vgl. BVerfGE 87, 1 ; BVerfGK 6, 266 ).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Vielmehr wird die Erstattung als Einkommen nach Maßgabe der §§ 11 ff. SGB II, also nach § 11 Abs. 3 SGB II auch erst in dem Augenblick, in dem es tatsächlich zufließt, auf die nach § 9 Abs. 1 SGB II grundsätzlich subsidiäre Sozialleistung angerechnet (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 64/08 R -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 47/08 R -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen vielmehr nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 271 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11
    Die Verringerung dieses Sozialleistungsanspruchs verletzt die Beschwerdeführerin hier ebenso wenig in ihrem Recht aus Art. 14 Abs. 1 GG wie die Anrechnung der Verletztenrente auf derartige Ansprüche (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 -, juris, Rn. 41).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BFH, 16.11.2011 - X R 15/09

    Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung;

    Dabei verkennen sie, dass diese Leistungen gerade nicht aus Beitragsmitteln, sondern --ebenso wie die Sozialhilfe und die frühere Arbeitslosenhilfe-- vom Bund finanziert werden (§ 46 Abs. 1 SGB II; vgl. hierzu auch BVerfG-Beschluss vom 8. November 2011  1 BvR 2007/11, Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 25).
  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 11 AS 273/15

    Einstweilige Anordnung

    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Bestand an individuell geschützten vermögenswerten Rechten aufgrund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (BVerfG, Beschluss vom 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11 - juris - mit Verweis auf BVerfGE 87, 1).

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung unterliegen aber schon gar nicht dem Eigentumsschutz iSv Art. 14 GG (BVerfG, Beschluss vom 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11 - juris).

  • FG Hamburg, 14.06.2021 - 1 K 73/19

    Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug von inländischen Pflichtbeiträgen zur

    Denn steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, wie die Grundsicherung oder das Arbeitslosengeld, basieren nicht auf Eigenleistungen und werden nicht aus den Beitragsleistungen finanziert (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. November 2011, 1 BvR 2007/11, ZSteu 2011, R1183; Beschluss vom 07. Dezember 2010, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14

    Verpflichtung zur Rentenbeantragung; Aufforderung zur Rentenbeantragung als

    Diese Obliegenheit gehört zu den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsätzen bei der Inanspruchnahme steuerfinanzierter Transferleistungen (vgl. § 12 SGB II) und wurde vom Bundesverfassungsgericht als Mittel des Gesetzgebers im Hinblick auf seinen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung sozialstaatlicher Leistungen gebilligt (Beschluss vom 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 587/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Denn die Berücksichtigung eines unangemessenen, selbst genutzten Hausgrundstückes als bedarfsdeckendes Vermögen ist ein Mittel, mit dem der Gesetzgeber in Ausnutzung seines weiten Gestaltungsspielraumes den aus Art. 20 Abs. 1 GG erwachsenden sozialstaatlichen Gestaltungsauftrag erfüllt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2011 - 1 BvR 2007/11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - L 5 AS 25/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Pflicht zur Beantragung der vorzeitigen

    Bei einer Anrechnung von Vermögen oder Einkommen auf Grundsicherungsleistungen hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11, Rn. 8, Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2019 - L 3 AS 85/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Rechtsgrundlage für die Anrechnung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen ist § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Dass es sich bei einer Erstattung von Einkommensteuer um grundsicherungsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen handelt, welches von dem Leistungsträger zwingend anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist (insoweit besteht mithin keinerlei Ermessen des Leistungsträgers), entspricht ständiger höchst- und instanzgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11, NZS 2012, 176; BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, BSGE 112, 229 ff.; BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, B 4 AS 29/14 R, Rn. 17 [juris]; LSG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2011, L 5 AS 112/09, [juris]; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2012, L 5 AS 421/11 NZB, [juris]; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2016, L 18 AS 2232/15, [juris], und Beschluss vom 27. April 2017, L 28 AS 30/15 [juris], LSG Thüringen, Urteil vom 30. Januar 2019, L 4 AS 30/16 [juris]).
  • SG Hannover, 07.06.2022 - S 81 SO 440/21
    Dass es sich bei der deutschen Erstattung von Einkommensteuer um grundsicherungsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen handelt, welches von dem Leistungsträger zwingend anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist (insoweit besteht mithin keinerlei Ermessen des Leistungsträgers), entspricht ständiger höchst- und instanzgerichtlicher Rechtsprechung (vgl.BeckRS 2019, 10679 Rn. 22, beck-online, LSG Schleswig-Holstein, L 3 AS 85/16 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11, NZS 2012, 176; BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, BSGE 112, 229 ff.; BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, B 4 AS 29/14 R, Rn. 17 [juris]; LSG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2011, L 5 AS 112/09, [juris]; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2012, L 5 AS 421/11 NZB, [juris]; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2016, L 18 AS 2232/15, [juris], und Beschluss vom 27. April 2017, L 28 AS 30/15 [juris], LSG Thüringen, Urteil vom 30. Januar 2019, L 4 AS 30/16 [juris]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - L 4 AS 33/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Diese Verpflichtung gehört zu den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsätzen bei der Inanspruchnahme von steuerfinanzierten Transferleistungen, die vom BVerfG im Hinblick auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen gebilligt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11, juris).
  • LSG Hamburg, 20.10.2011 - L 5 AS 112/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung jüngst bestätigt (Nichtannahmebeschluss vom 8.11.2011 - 1 BvR 2007/11) und ausgeführt, dass die Anrechnung einer Einkommenssteuererstattung das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG - unberührt lasse.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 2 AS 166/13
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2015 - L 5 AS 42/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - keine Anordnung der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - L 4 AS 63/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.06.2015 - L 4 AS 249/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2013 - L 12 AS 248/12
  • LSG Hamburg, 20.10.2011 - L 5 AS 102/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 73/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 18 AS 67/11
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29295
LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06 (https://dejure.org/2011,29295)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.04.2011 - 4 O 11065/06 (https://dejure.org/2011,29295)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. April 2011 - 4 O 11065/06 (https://dejure.org/2011,29295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsequenzen der Unwirksamkeit einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung; Schadensersatz und Schmerzensgeld unter Geltendmachung ärztlicher Behandlungsfehler

  • medizinrechtsiegen.de

    Gespaltener Krankenhausvertrag - Unwirksamkeit einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPflV § 22; KHEntgG § 17; BGB § 139; BGB § 242
    Konsequenzen der Unwirksamkeit der ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung für den Haftungsausschluss im gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag. Mit Anmerkung: Dr. Albrecht W. Bender

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 176 (Ls.)
  • VersR 2011, 1017
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Dabei ist es eine Frage der Vertragsgestaltung im Einzelfall, ob dieser (zusätzliche) Vertrag bereits - im Wege eines Vertretergeschäftes - unmittelbar Gegenstand der zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossenen Wahlleistungsvereinbarung ist oder ob es hierzu einer weiteren Abrede zwischen Arzt und Patienten bedarf (BGH NJW 1998, 1778, 1779).

    Für den Abschluss der wahlärztlichen Leistungsvereinbarung gilt § 22 Abs. 2 BPflV nicht, da § 22 Abs. 2 BPflV nur im Verhältnis Krankenhausträger-Patient Anwendung findet (BGH NJW 1998, 1778, 1779f).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.02.1998 (NJW 1998, 1778, 1780) entschieden, dass die wegen Verstoßes gegen § 22 Abs. 2 BPflV eintretende Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung gemäß § 139 BGB auch den sie vervollständigenden Arztvertrag erfasst.

  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Die zur Vergütungsfrage angestrengten Überlegungen des Bundesgerichtshofes (a.a.O., vgl. auch BGH NJW 2002, 3772) erscheinen auch auf den hier zu erörternden Fall des "Haftungsausschlusses" übertragbar.

    Damit der Patient nicht in einem solchen Fall der umfassenden Unwirksamkeit der abgeschlossenen Verträge über § 139 BGB in einen "vertragsleeren Raum" fällt, wie dies die Beklagte zu 1) befürchtet, soll - letztlich dogmatisch ungeklärt - der mit dem Krankenhausträger geschlossene, an sich unwirksame Krankenhausaufnahmevertrag zu einem totalen Krankenhausaufnahme- bzw. -behandlungsvertrages erstarken (so BGH NJW 2002, 3772 wiederum für den Fall des Vergütungsanspruches; OLG München, Urteil vom 07.08.2008, Az. 1 U 4979/07, zitiert nach juris Rn. 52 ausdrücklich auch für die Haftungsfrage).

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Bei Inanspruchnahme gesondert zu liquidierender ärztlicher Leistungen als Wahlleistungen wird der Krankenhausträger im Regelfall nicht aus seiner vertraglichen Verpflichtung betreffend die ärztliche Versorgung entlassen, vielmehr soll ein zu dem Krankenhausvertrag hinzutretender Arztvertrag (wahlärztliche Leistungsvereinbarung) zwischen dem Patienten und dem liquidationsberechtigten Arzt geschlossen werden (BGH NJW 1985, 2189, 2190; BGH NJW 1993, 779).

    Im Normalfall will der Patient gesonderte wahlärztliche Leistungen "hinzukaufen" und nicht den Krankenhausträger aus seiner Verpflichtung entlassen (BGH NJW-RR 2006, 811; BGH NJW 1985, 2189).

  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Bei Inanspruchnahme gesondert zu liquidierender ärztlicher Leistungen als Wahlleistungen wird der Krankenhausträger im Regelfall nicht aus seiner vertraglichen Verpflichtung betreffend die ärztliche Versorgung entlassen, vielmehr soll ein zu dem Krankenhausvertrag hinzutretender Arztvertrag (wahlärztliche Leistungsvereinbarung) zwischen dem Patienten und dem liquidationsberechtigten Arzt geschlossen werden (BGH NJW 1985, 2189, 2190; BGH NJW 1993, 779).

    Sollen die ärztlichen Leistungen jedoch im Einzelfall aus dem Vertrag mit dem Krankenhausträger völlig herausgenommen werden, so muss dem Patienten bei Vertragsschluss hinreichend verdeutlicht werden, dass abweichend vom Regelfall Schuldner dieser Leistungen auch im Fall einer Haftung für ärztliche Fehler nicht der Krankenhausträger ist, sondern der Patient sich insoweit an die liquidationsberechtigten Ärzte halten kann und muss (BGH NJW 1993, 779, 780).

  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 157/65

    Unwissentliche Unterzeichnung einer Wechselurkunde - Erklärungsbewußtsein bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Das Risiko, den Vertragsinhalt vor Unterzeichnung nicht zu lesen, obliegt der jeweiligen Vertragspartei und berechtigt nicht einmal zur Anfechtung wegen Irrtums (BGH NJW 1968, 2102).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Ein Vorgehen, welches schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist und einen elementaren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst darstellt, kann daher insgesamt nicht festgestellt werden (BGH r+s 2007, 339, 340; BGH NJW 2002, 2944, 2945 m.w.N.; Geiß/Greiner, B. V, Rn. 252; Müller, "Beweislast und Beweisführung im Arzthaftungsprozess" NJW 1997, 3049, 3052 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02

    Angemessenheit einer Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    § 22 Abs. 2 BPflV stellt weiter eine zunächst preisrechtliche Regelung dar (so auch BGH VersR 2003, 52): sie bezweckt den Schutz des Privatpatienten vor finanzieller Überforderung und Überraschung.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Zwar muss eine Aufklärung über Behandlungsalternativen dann erfolgen, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten besteht (BGH NJW 2005, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Ein Vorgehen, welches schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist und einen elementaren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst darstellt, kann daher insgesamt nicht festgestellt werden (BGH r+s 2007, 339, 340; BGH NJW 2002, 2944, 2945 m.w.N.; Geiß/Greiner, B. V, Rn. 252; Müller, "Beweislast und Beweisführung im Arzthaftungsprozess" NJW 1997, 3049, 3052 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
    Die Auffassung, die eine Haftung bereits aus der bloßen Verletzung der Aufklärungspflicht herleitet, auch wenn kein Gesundheitsschaden eintritt, würde zu einer uferlosen Haftung der Ärzte führen, die auch bei der gebotenen Berücksichtigung der Interessen des Arztes nicht vertretbar wäre (BGH NJW 2008, 2344, 2345).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2008 - 8 U 129/07

    Haftung eines gynäkologischen Belegarztes für Fehler der zu einer Operation

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06

    Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Fehldiagnose Hebephrenie und Behandlung mit

  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91

    Beweislast bei Unauffindbarkeit von Röntgenaufnahmen

  • OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07

    Krankenhausvertrag: Abgrenzung zwischen Wahlleistungsvereinbarung und

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 201/04

    Ziffer

  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 66/05

    Abgrenzung von privater ambulanter Chefarztbehandlung eines Kassenpatienten und

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 126/06

    Rückerstattung ärztlicher Honorare wegen Verstoßes gegen die

  • OLG Koblenz, 26.06.1997 - 5 U 1825/96

    Formularmäßiger Haftungsausschluß beim "gespaltenen" Krankenhausvertrag

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

  • OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärer

    Somit besteht auch kein Erstattungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus dem Krankheitskostenversicherungsvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2002 - III ZR 58/02, juris; OLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.04.2011 - 4 O 11065/06, juris).
  • AG Bad Segeberg, 21.11.2013 - 17a C 85/13

    Krankenhausaufnahmevertrag: Leistungsort für den Vergütungsanspruch des

    Genügt eine von dem Patienten unterzeichnete Wahlleistungsvereinbarung diesen Anforderungen nicht und hat der Krankenhausträger den Patienten auch nicht mündlich oder gesondert schriftlich vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung hierüber unterrichtet, ist die Wahlleistungsvereinbarung unwirksam, was zum Verlust des Vergütungsanspruchs führt (Anschluss an LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 7. April 2011, 4 O 11065/06, VersR 2011, 1017ff. m.w.Nachw.).(Rn.18).

    Der Verstoß der Wahlleistungsvereinbarung gegen die Bestimmung des § 22 Abs. 1 Satz 2 BPflV i.d.F. vom 23.04.2002 i.V. mit § 17 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 KHEntgG i.d.F. vom 17.03.2009 führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 07.04.2011 - 4 O 11065/06, VersR 2011, 1017 ff. m.w.Nachw.).

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