Rechtsprechung
BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130 InsO, § 131 InsO, § 132 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 166 Abs 1 BGB
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig Versicherter in der Kranken- und Pflegeversicherung; Zurechnung von Kenntnissen des ersuchten Hauptzollamts über den Benachteiligungsvorsatz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit der Abführungen der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstellen als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit der Abführungen der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstellen als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.03.2009 - 303 O 382/08
- OLG Hamburg, 15.01.2010 - 1 U 72/09
- BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10
Papierfundstellen
- NZS 2012, 581
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der …
a) Soweit die Beschwerde meint, das Wissen des Sachbearbeiters könne der Einzugsstelle nicht zugerechnet werden, weil entsprechend dem Wissen des Gerichtsvollziehers auch das des Vollziehungsbeamten des ersuchten Hauptzollamts dem Gläubiger nicht zuzurechnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IX ZR 26/10, NZS 2012, 581 Rn. 4), kann dies mit der hier in Rede stehenden Zurechnung der Kenntnis des Sachbearbeiters nicht gleichgesetzt werden. - AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei der Vermutung der Kenntnis vom …
Der BGH hat indes in einem Beschluss vom 29.03.2012 (BGH Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 zitiert nach juris) ausgeführt, dass die Frage, ob der Einzugsstelle bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ohne weiteres zu verneinen und keiner grundsätzlichen Klärung bedürften. - LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher
Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
- LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz
Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber dem Zeugen H, dessen Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.). - LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung
Der hier vorliegende Fall, dass der Vollziehungsbeamte als Beamter der Gerichtskasse im Sinne der §§ 6 Abs. 3, 2 Justizbeitreibungsordnung tätig wird, dürfte eine Zurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB nicht tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10). - LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit
Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.). - OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 U 97/10
Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen …
Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10). - OLG Koblenz, 15.09.2011 - 2 U 97/10
Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen …
Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10).
Rechtsprechung
BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 6/11 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 128 S 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 139 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 26.03.2007, § 139 Abs 3 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 139 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nur im Wege der Einzellistung - keine Herstellereigenschaft des Importeurs eines im EU-Ausland hergestellten Hilfsmittels durch Umverpacken und Hinzufügen des eigenen Firmennamens - ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung; Auslegung des Herstellerbegriffs
- rewis.io
- rechtsportal.de
SGB V § 139 Abs. 1 S. 2; SGB V § 139 Abs. 4
Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung; Auslegung des Herstellerbegriffs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Aufnahme eines (im EU-Ausland hergestellten) Produkts in das Hilfsmittelverzeichnis
Verfahrensgang
- SG Köln, 13.08.2007 - S 19 KR 192/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07
- BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 6/11 R
- BVerfG, 06.07.2012 - 1 BvR 1100/12
Papierfundstellen
- NZS 2012, 581
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
Hilfsmittel - Schaumstoffe als Lagerungsunterlage - Aufnahme in das …
In das Hilfsmittelverzeichnis dürfen nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel aufgenommen werden (Anschluss an BSG, Urteile vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 22/11 R -, juris).In einer späteren Entscheidung ist es davon ausgegangen, dass der Begriff des Herstellers i.S.v. § 139 Abs. 3 Satz 1 SGB V jedenfalls im Kern dem des Medizinprodukterechts folgt (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, juris).
Die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung, dass nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel in das HMV aufgenommen werden können, hat das BSG zwischenzeitlich durch seine Urteile vom 15. März 2012 (a.a.O.) und vom 24. Januar 2013 (B 3 KR 22/11 R, juris) ausdrücklich bestätigt.
Schon semantisch deutet alles darauf hin, dass dem in § 139 Abs. 4 SGB V verankerten Anspruch auf Aufnahme eines Hilfsmittels in das HMV nur durch Einzellistung genügt werden kann (BSG, Urteil vom 15. März 2012, a.a.O.).
Die hierfür erforderlichen Feststellungen können aber nur produktbezogen getroffen werden (BSG, Urteil vom 15. März 2012, a.a.O.), nicht aber bezogen auf eine Vielzahl von in Größe und Verwendungszweck höchst unterschiedlichen Produkten, auch wenn sie aus demselben Material hergestellt werden.
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 373/13
Hilfsmittelverzeichnis - Herstellerbegriff - Vertriebsunternehmen
Das Sozialgericht folge dabei dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 15. März 2012 (B 3 KR 6/11 R) entwickelten Hersteller-Begriff, der sich an die Regelung in § 3 Nr. 15 Satz 1 MPG anlehne.Soweit die Beklagte sich im Klageverfahren unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. März 2012 (B 3 KR 6/11 R) erstmals auf eine fehlende Herstellereigenschaft der Klägerin berufen habe, sei dies rechtsmissbräuchlich und verstoße gegen Sinn und Zweck der Regelung.
d) In seinem Urteil vom 15. März 2012 (B 3 KR 6/11 R) hat das Bundessozialgericht den Begriff des Herstellers in § 139 SGB V weiter präzisiert.
Allein das "erstmalige Inverkehrbringen" führt nicht dazu, dass ein bloßes Vertriebsunternehmen zum Hersteller im Sinne von § 139 SGB V wird, denn der Herstellerbegriff des MPG erfasst stets nur denjenigen, der die Verantwortung für die Entwicklung und Herstellung eines Medizinproduktes trägt und dieses gegebenenfalls auf der ersten Handelsstufe Dritten überlässt, was schon durch den Verkauf an einen Zwischenhändler erfüllt wird (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundessozialgericht, Urteil vom 15. März 2012, B 3 KR 6/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem …
Eine Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln mit größerer bzw. untergeordneter Bedeutung wird von der gesetzlichen Regelung des § 139 SGB V nicht getragen (BSG, Urteil vom 15.03.2012, B 3 KR 6/11 R, juris Rn. 16).Denn ein gelistetes Hilfsmittel hat den in § 139 SGB V im Einzelnen vorgeschriebenen Nachweis- und Prüfungsprozess durchlaufen, so dass dessen objektive Erforderlichkeit, also die objektive Eignung und Notwendigkeit des begehrten Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Versorgungsziele, im Sinne einer generellen Tatsache feststeht und nicht in jedem einzelnen Versorgungsfall erneuter Überprüfung bedarf (BSG, Urteil vom 15.03.2012, a.a.O. Rn. 17).
- SG Berlin, 23.05.2016 - S 81 KR 1778/15
Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme eines medizinischen …
Gegenstand der Aufnahme ist daher "das Hilfsmittel" in seiner Gesamtheit (vgl. auch BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, Rn. 13).Zwar hat das HMV nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht die Aufgabe, abschließend als Positivliste darüber zu befinden, welche Hilfsmittel der Versicherte im Rahmen der Krankenbehandlung beanspruchen kann, sondern es stellt für die Gerichte nur eine unverbindliche Auslegungshilfe dar (vgl. BSG…, Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 25/05 R -, Rn. 11;… Urteil vom 15. November 2007 - B 3 A 1/07 R -, Rn. 20; Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, Rn. 15, 17;… Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 22/11 R -, Rn. 13 m.w.N.).
- LSG Thüringen, 15.12.2014 - L 6 KR 716/09 Gestützt hierauf hatte der Hersteller eines Hilfsmittels nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteil vom 15. März 2012 - Az.: B 3 KR 6/11 R, zitiert nach juris) allerdings schon zur alten Rechtslage Anspruch auf dessen Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis, soweit es den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Dies ersetzt jedoch nach Überzeugung des Senats nicht den Nachweis der Funktionstauglichkeit des im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Vorlesesystems " ", denn nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 15. März 2012 a.a.O.) können die erforderlichen Feststellungen nur produktbezogen getroffen werden.
- LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 1809/13
Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen der Eingruppierung …
Dies gelte auch für die angeführten Urteile des BSG vom 15. März 2012 - Az.: B 3 KR 6/11 R und vom 24. Januar 2013 - Az.: B 3 KR 22/11 R. - BSG, 03.11.2014 - B 3 KR 15/14 B Insbesondere setzt sich die Klägerin nicht mit den - vom LSG ausdrücklich zitierten - Urteilen des erkennenden Senats vom 15.3.2012 (B 3 KR 6/11 R - SozR 4-2500 § 139 Nr. 5) und vom 24.1.2013 (…B 3 KR 22/11 R - BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) auseinander, die das LSG zur Grundlage seiner Auffassung gemacht hat, nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel könnten in das HMV aufgenommen werden.
- BVerfG, 06.07.2012 - 1 BvR 1100/12 gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -.
- SG Landshut, 23.01.2019 - S 6 KR 161/18
Anspruch auf Versorgung mit einem kontinuierlichen Glukosemonitoring-System
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung dem Hilfsmittelverzeichnis die Funktion einer abschließenden Auflistung zu Lasten der GKV verordnungsfähiger Hilfsmittel abgesprochen und es rechtlich nur als Auslegungs- und Orientierungshilfe für die medizinische und pflegerische Praxis qualifiziert (s. § 4 Abs. 1 S. 2 und § 6 Abs. 5 S. 2 Hilfsmittel-RL, zu recherchieren unter www.g-ba.de und zuvor bereits: etwa BSG Urt. v. 15.3.2012 - B 3 KR 6/11 R, juris Rn. 15).