Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.02.2012

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10   

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https://dejure.org/2012,6488
LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse gem § 55 Abs 1 Nr 3 SGG - maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3
    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsinteresse bei Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).

    Dem Feststellungsinteresse steht auch nicht entgegen, dass der Kläger die Beklagte im Wege der Verpflichtungsklage auf Anerkennung der Unfallfolgen verklagen könnte (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, auch zum subjektiv öffentlichen Recht des Versicherten auf Anerkennung von Unfallfolgen durch den Versicherungsträger).

    Denn insoweit besteht ein Wahlrecht des Versicherten zwischen diesen Klagearten (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Dabei geht das Sozialgericht grundsätzlich zutreffend davon aus, dass das für eine solche Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse nur vorliegt, wenn zuvor ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchgeführt wurde (u.a. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R für unterschiedliche Versicherungsfälle; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage § 55 Rdnr. 3b).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Selbst im Verwaltungsverfahren nicht thematisierte Unfallfolgen können im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 3 SGG in das gerichtliche Verfahren einbezogen werden (Keller, a.a.O., Rdnr. 3c; BSG, Urteil vom 06.10.1977, 9 RV 66/76 in SozR 1500 § 99 Nr. 2 im Falle eines Leistungsbegehrens).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 10 U 5435/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin liegt vorliegend darin begründet, dass noch eine Unfallfolge vorliegt und zudem auch nach den Ausführungen des Beratungsarztes Dr. V die Möglichkeit einer posttraumatischen Arthrose im rechten Kniegelenk der Klägerin besteht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 176/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10), dass eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung nicht erforderlich ist (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen sowie auf BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, sondern lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt hatte).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 3122/08
    Hierzu hat der Senat mit Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10 entschieden, dass ausreichend ist, wenn sich der Versicherungsträger in dem Verwaltungsverfahren mit den Unfallfolgen befasste, eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung aber nicht erforderlich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 U 5677/11
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über die einzelne Unfallfolge ist nicht erforderlich (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris Rn. 18 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 U 3303/15
    Denn das Leistungsbegehren umfasst grundsätzlich sämtliche, auf den Unfall zurückzuführenden Gesundheitsstörungen, unabhängig davon, ob sie förmlich festgestellt sind oder nicht (Urteil des Senats vom 05.03.2012, L 10 U 945/10 m.w.N., in juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.2012 - 1 W 2126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3059
OLG München, 12.02.2012 - 1 W 2126/11 (https://dejure.org/2012,3059)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2012 - 1 W 2126/11 (https://dejure.org/2012,3059)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2012 - 1 W 2126/11 (https://dejure.org/2012,3059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsansprüche eines Arbeitslosen wegen der Nichtgewährung von Arbeitslosengeld

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung für Falschberatung der Sozialbehörde

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 3; BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftungsansprüche eines Arbeitslosen wegen der Nichtgewährung von Arbeitslosengeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus OLG München, 12.02.2012 - 1 W 2126/11
    Wie sich weiter aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.04.2008 (NJW 2009, 2327) ergibt, hätte das Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit als Schonvermögen unberücksichtigt bleiben müssen, da die Wohnfläche unter 91, 89 qm lag und eine getrennte Verwertung des Grundstücks aufgrund der Lage des Hauses wohl nicht möglich gewesen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 1 A 303/15

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1997- 11 U 93/96 -, DNotZ 1997, 573 = juris, Rn. 44 (Vorhaltung gegenüber einem Notar, dass Vertragsentwurf nicht dem geäußerten rechtsgeschäftlichem Willen entspreche); BGH, Urteile vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 -, BGHZ 197, 375 = juris, Rn.18, und vom 22. Juni 1982- VI ZR 268/80 -, MDR 1983, 44 = juris, Rn. 21 (Erinnerung, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerden); OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 3 U 39/00 -, juris, Rn. 45 f. (Gegenvorstellung, nichtförmliche Erinnerung, Eingabe); OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. November 2001 - 4 U 70/1-15 -, OLGR Saarbrücken 2002, 96, abrufbar über juris, und OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 18 U 93/92 -, NJW-RR 1995, 13 = juris, Rn. 12 (einfache Rück- bzw. Nachfrage); OLG München, Beschluss vom 12. Februar 2012 - 1 W 2126/11 -, juris, Rn. 12 (schriftlicher Antrag auf Gewährung von ALG II); OVG NRW, Urteil vom 15. November 2006 - 6 A 131/05 -, IÖD 2007, 88 = juris, Rn. 48 ff. (Stellung eines Antrags auf Umzugskostenvergütung); ablehnend gegenüber einem extensiven Verständnis des Rechtsmittelbegriffs: Zimmerling, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 Rn. 235 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 1 A 1664/15

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen einer zu Unrecht unterbliebenen

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1997- 11 U 93/96 -, DNotZ 1997, 573 = juris, Rn. 44 (Vorhaltung gegenüber einem Notar, dass Vertragsentwurf nicht dem geäußerten rechtsgeschäftlichem Willen entspreche); BGH, Urteile vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 -, BGHZ 197, 375 = juris, Rn.18, und vom 22. Juni 1982- VI ZR 268/80 -, MDR 1983, 44 = juris, Rn. 21 (Erinnerung, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerden); OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 3 U 39/00 -, juris, Rn. 45 f. (Gegenvorstellung, nichtförmliche Erinnerung, Eingabe); OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. November 2001 - 4 U 70/1-15 -, OLGR Saarbrücken 2002, 96, abrufbar über juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 18 U 93/92 -, NJW-RR 1995, 13 = juris, Rn. 12 (einfache Rück- bzw. Nachfrage); OLG München, Beschluss vom 12. Februar 2012 - 1 W 2126/11 -, juris, Rn. 12 (schriftlicher Antrag auf Gewährung von ALG II); OVG NRW, Urteil vom 15. November 2006 - 6 A 131/05 -, IÖD 2007, 88 = juris, Rn. 48 ff. (Stellung eines Antrags auf Umzugskostenvergütung); ablehnend gegenüber einem extensiven Verständnis des Rechtsmittelbegriffs: Zimmerling, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 Rn. 235 ff.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Dazu gehört auch der (schriftliche) Antrag auf die gewünschte Maßnahme (OLG München NZS 2012, 675, 676; OVG Hamburg DVBl 2009, 1599 [Ls.]).
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