Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11   

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https://dejure.org/2013,1915
LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11 (https://dejure.org/2013,1915)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.02.2013 - L 5 R 340/11 (https://dejure.org/2013,1915)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - L 5 R 340/11 (https://dejure.org/2013,1915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattungsanspruch des nachrangigen Leistungsträgers; Verzinsung des Erstattungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11
    Auch § 44 Abs. 1 SGB I scheidet als Anspruchsgrundlage aus, da diese Norm nur eine Verzinsung von Sozialleistungen vorsieht und auf das Verhältnis der Sozialleistungsträger untereinander ebenfalls mangels Planwidrigkeit einer Regelungslücke nicht entsprechend angewandt werden kann (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, dass im Bereich des Sozialrechts keine Prozesszinsen zu entrichten sind (vgl. dazu ausführlich und die Entwicklung zusammenfassend: BSG, Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - JURIS-Dokument, RdNr. 28-30; zuletzt: BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 190/11 R - JURIS-Dokument, RdNr. 33).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, dass im Bereich des Sozialrechts keine Prozesszinsen zu entrichten sind (vgl. dazu ausführlich und die Entwicklung zusammenfassend: BSG, Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - JURIS-Dokument, RdNr. 28-30; zuletzt: BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 190/11 R - JURIS-Dokument, RdNr. 33).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11
    Vielmehr obläge es dem Gesetzgeber, durch entsprechende bereichsspezifische gesetzliche Regelungen insoweit Abhilfe zu schaffen (diesen Argumentationsstrang, zwar in anderem Zusammenhang, aber konkret die Analogiefähigkeit von Vorschriften des SGB X zutreffend neuerlich betonend: BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - JURIS-Dokument, RdNr. 24).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 48/11 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung für

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11
    Eine entsprechende, also analoge, Anwendung des § 108 Abs. 2 SGB X kommt - entgegen der Ansicht des Sozialgerichts - nicht in Betracht, weil es an den Voraussetzungen für eine Rechtsanalogie (planwidrige Regelungslücke und Vergleichbarkeit der Sachverhalte, vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 48/11 R - JURIS-Dokument, RdNr. 26 mit weiteren Nachweisen) fehlt.
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10   

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https://dejure.org/2012,45686
SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10 (https://dejure.org/2012,45686)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10 (https://dejure.org/2012,45686)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - S 28 AS 3192/10 (https://dejure.org/2012,45686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Bei dem Schreiben des Grundsicherungsträgers über die Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung und Aufforderung zur Kostensenkung handelt es sich um Informationsschreiben mit Hinweis-, Aufklärungs- und Warnfunktion (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2008, Aktenzeichen B 11b AS 41/06 R Rn 20).

    Besteht nach dem ersten Hinweis des Leistungsträgers eine weitergehender Beratungsbedarf des Leistungsempfängers, so ist er im Sinne des § 1 Abs. 2 S.1 SGB II eigenverantwortlich gehalten, sich - gegebenenfalls vom Leistungsträger - ergänzend beraten zu lassen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O. Rn 21).

    Der Kostensenkungshinweis muss somit nur die Funktion erfüllen, den Leistungsempfänger auf die Unangemessenheit der Kosten hinzuweisen, ihm die nach Auffassung des Grundsicherungsträgers angemessenen Kosten hinzuweisen und ihm anzudrohen, dass bei weiter bestehenden unangemessenen Kosten nach Ablauf der genannten Übergangsfrist nur noch die angemessenen Kosten erstattet werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 1. Juni 2010, Aktenzeichen B 4 AS 78/09 R Rn 15, a.a.O; Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O. Rn 21).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Die Angemessenheit für der Kosten der Unterkunft einerseits und der Kosten der Heizung andererseits sind getrennt von einander zu bewerten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010, Aktenzeichen B 14 AS 50/10 R Rn 35).

    Hierbei ist einerseits die angemessene Bruttokaltmiete der Kläger an ihren Wohnort (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010 Aktenzeichen B 14 AS 50/10 R Rn 33f.) zu ermitteln (aa) und andererseits die angemessenen Heizkosten (bb).

    Bei der Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete sind im Sinne der Produkttheorie des Bundessozialgerichts das Produkt aus angemessener Wohnfläche x angemessenen Quadratmeterpreis und Produkt aus angemessener Wohnfläche x angemessenen kalten Betriebskosten zu bilden und als Faktoren in das Gesamtprodukt einzubeziehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010 Aktenzeichen B 14 AS 50/10 R Rn 33f.).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Der Kostensenkungshinweis muss somit nur die Funktion erfüllen, den Leistungsempfänger auf die Unangemessenheit der Kosten hinzuweisen, ihm die nach Auffassung des Grundsicherungsträgers angemessenen Kosten hinzuweisen und ihm anzudrohen, dass bei weiter bestehenden unangemessenen Kosten nach Ablauf der genannten Übergangsfrist nur noch die angemessenen Kosten erstattet werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 1. Juni 2010, Aktenzeichen B 4 AS 78/09 R Rn 15, a.a.O; Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O. Rn 21).

    Bei einer unangemessene Miete hat der Grundsicherungsträger somit den von ihm für angemessen betrachteten Mietpreis anzugeben, da dies das entscheidende Kriterium im Sinne der Produkttheorie ist und nur die Kenntnis dieses Mietpreises den Leistungsempfänger in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Maßnahme wie Untervermieten, Wohnungswechsel, Verhandlungen mit dem Vermieter er zur Kostensenkung ergreifen muss (Bundessozialgericht, Urteil vom 1. Juni 2010, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 19 AS 2007/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Wird dieser Wert überschritten ist davon auszugehen, dass ein Verbrauch vorliegt, der dem allgemeinen Heizverhalten in der Bevölkerung auch bei älterem Wohnraum mit unterdurchschnittlichen Energiebedarf nicht mehr entspricht (vgl. Bundessozialgericht a.a.O., Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2012, Aktenzeichen L 19 AS 2007/11).

    Der 19. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein - Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2012 aber auch einen Kostensenkungshinweis als ausreichend angesehen, in dem anstatt auf einen Eurobetrag auf einen Jahresverbrauch von Heizenergie in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche abgestellt und auf ein unangemessenes Verbrauchsverhalten hingewiesen wurde (vgl. Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2012, Aktenzeichen L 19 AS 2007/11, Rn 7 - 10 und 51, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Gemäß der ganz einheitlichen Rechtsprechung war bis zur Neuregelung des § 22 SGB II mit Wirkung zum 1. Januar 2011 bei zentraler Erzeugung von Warmwasser ein Abzug für die hierfür notwendige Energie von den monatlichen Vorauszahlungen vorzunehmen, da diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten waren und somit keine Kosten der Unterkunft und Heizung mehr darstellen konnten (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Februar 2011, Aktenzeichen B 14 AS 52/09 R; grundlegend Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2008, Aktenzeichen B 14/11b AS 15/07 R zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Das Einkommen der Klägerin zu 2.) ist im Umkehrschluss aus § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II zunächst auf deren grundsicherungsrechtlichen Bedarf vorrangig "vertikal" anzurechnen, da Sinn und Zweck der vorgenannten gesetzlichen Regelungen ist, dass Kinder mit ihrem Einkommen zunächst ihren eigenen Bedarf bis zur Bedarfsdeckung befriedigen und nicht für die anderen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder einstehen sollen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Juni 2008, Aktenzeichen B 14 AS 55/07 R Rn 25, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ist nur solches, dass dem Leistungsempfänger tatsächlich wertmäßig zufließt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2008, Aktenzeichen B 4 AS 70/07 R Rn 25, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Keine Berücksichtigung fanden ferner die Kosten für eine Antenne / bzw. einen Kabelanschluss, da diese nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Regelfall nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören, sondern aus dem Regelsatz zu bestreiten sind (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 4 AS 48/08 R, zu recherchieren unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Die Höhe der angemessenen Heizkosten ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus der rechten Spalte der Werte des Bundesheizspiegels - "extrem hohe Heizkosten" - für das jeweilige Verbrauchsjahr multipliziert mit der abstrakt angemessen Quadratmeterzahl der Wohnungsgröße für die jeweilige Bedarfsgemeinschaft, falls kein lokaler Heizspiegel besteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, Aktenzeichen B 14 AS 36/08 R, insbesondere Rn 24).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 52/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abzug für Warmwasserbereitung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 3192/10
    Gemäß der ganz einheitlichen Rechtsprechung war bis zur Neuregelung des § 22 SGB II mit Wirkung zum 1. Januar 2011 bei zentraler Erzeugung von Warmwasser ein Abzug für die hierfür notwendige Energie von den monatlichen Vorauszahlungen vorzunehmen, da diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten waren und somit keine Kosten der Unterkunft und Heizung mehr darstellen konnten (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Februar 2011, Aktenzeichen B 14 AS 52/09 R; grundlegend Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2008, Aktenzeichen B 14/11b AS 15/07 R zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 154/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

  • SG Duisburg, 06.04.2011 - S 41 AS 3047/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 4 WF 74/13

    Kosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vom Grundfreibetrag

    Die Kosten der Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung sind daher den gesondert zu deckenden Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne der §§ 35 SGB XII, 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO zuzurechnen (so im Ergebnis auch BSG, Urteil vom 12.7.2012, B 14 AS 153/11 R, NZS 2013, 108, Rdnr. 68, zitiert nach juris; SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 5.12.2012, S 28 AS 3192/10, zitiert nach juris).
  • SG Freiburg, 23.06.2020 - S 9 SO 3014/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Die Unterkunftskosten in Form der tatsächlichen Bruttokaltmiete inklusive der Wasserverbrauchskosten sind daher grundsätzlich als angemessen zu übernehmen, so lange nur die Bruttokaltmiete insgesamt abstrakt angemessen ist (so bereits SG Frankfurt/Oder, Urt. v. 30.5.2012, Az. S 28 AS 3192/10, ; a.A. die 6. Kammer des SG Freiburg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2539
SG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11 (https://dejure.org/2013,2539)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11 (https://dejure.org/2013,2539)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - S 28 AS 3119/11 (https://dejure.org/2013,2539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11
    In dieser Höhe hatte der Beklagte die Kabelanschlussgebühren allerdings tatsächlich nicht zu übernehmen, da sie nicht unabdingbarer Bestandteil der Miete waren, sondern die Klägerin die Wohnung auch ohne Kabelanschluss hätte anmieten können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009, Aktenzeichen B 4 AS 48/08 R Rn 20).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11
    Ein "vorsorglicher" Abschlag aufgrund der Vorläufigkeit scheidet im Regelungskreis des SGB II wegen des existenzsichernden Charakters der Leistungen regelmäßig aus (so Bundessozialgericht, Urteil vom 6. April 2011, B 4 AS 119/10 R Rn 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - L 26 AS 660/11

    Vorläufiger Leistungsbescheid - Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - S 28 AS 3119/11
    In diesem Fall müsste der später ergehende Bescheid zumindest gemäß der Rechtsansicht des 26. Senats des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg, dem sich das Gericht anschließt, gemäß § 96 SGG Gegenstand des laufenden Klageverfahrens werden (vgl. Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2011, Aktenzeichen L 26 AS 660/11 B PKH, Rn 7).
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