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   BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R   

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BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R (https://dejure.org/2012,44676)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R (https://dejure.org/2012,44676)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R (https://dejure.org/2012,44676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.03.2006, § 10 WoFG, § 22b Abs 3 SGB 2 vom 13.05.2011
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.03.2006, § 10 WoFG, § 22b Abs 3 SGB 2 vom 13.05.2011
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Vorliegen bestimmter Besonderheiten in der Person des Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389
 
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Wird zitiert von ... (239)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 15; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    An diese Regelung für die Belegung von gefördertem Wohnraum ist auch für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 SGB II anzuknüpfen (vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 109/11 R - RdNr 18 ff) .

    Der erkennende Senat hat ausdrücklich betont, dass es im Wesentlichen Sache der Grundsicherungsträger sei, für ihren Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu ermitteln (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 23; BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30 , RdNr 26; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zuletzt BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 16, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Das LSG wird mithin im wiedereröffneten Berufungsverfahren zunächst den Vergleichsraum zu bestimmen haben (vgl hierzu auch BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 16/17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Diese werden dann für den hier streitigen Zeitraum wiederum durch die Tabellenwerte zu § 8 WoGG im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt (s BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 20 ff) .

    Wie der erkennende Senat bereits im März 2012 entschieden hat, ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 10% zu den Werten der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG angemessen und ausreichend (vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 20 ff; BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; ebenfalls 10% bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 SO 37/07; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2010 - L 5 AS 4/08; Hessisches LSG, Urteil vom 20.12.2010 - L 9 AS 239/08; LSG Sachsen Anhalt, Urteil vom 3.3.2011 - L 5 AS 181/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30.9.2011 - L 3 AS 17/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.12.2011 - L 25 AS 1711/07).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Diese Entscheidung setzt die Überlegungen des 4. Senats, die dieser in der "Münchenentscheidung" bereits im Jahre 2009 in einem obiter dictum niedergelegt hatte (BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R, BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, RdNr 32 ff) , fort.

    Darauf, dass insbesondere die Situation von Alleinerziehenden einen Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen darstellen kann, hat der erkennende Senat besonders hingewiesen (Münchenentscheidung, BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, RdNr 35 und in der Essenentscheidung in Bezug auf gesundheitliche Aspekte wiederholt, SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, RdNr 33; s auch 8. Senat zum Betreuungsangebot, SozR 4-3500 § 29 Nr. 2, RdNr 17) .

    Dogmatisch hatte der Senat sie jedoch bei der konkreten Angemessenheit eingeordnet (BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, RdNr 35) .

    Auch wenn davon auszugehen ist, dass jedenfalls die Wohnortgemeinde der Kläger Teil des Vergleichsraums ist, muss das LSG als Tatsacheninstanz anhand der allgemeinen rechtlichen Vorgaben für die Festlegung des Vergleichsraums (vgl hierzu BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19 , RdNr 20 ff; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 , RdNr 24) bestimmen, ob hier weitere Gemeinden oder gar der gesamte Kreis L in die Festlegung des Vergleichsraums einzubeziehen sind.

    Wie die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG bereits mehrfach entschieden haben, stellt § 22 Abs. 1 S 2 SGB II keine über eine Aufklärungs- und Warnfunktion hinausgehenden Anforderungen (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 29; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 7, RdNr 20 ff; BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19 , jeweils RdNr 40; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 16) .

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 15; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Darauf, dass insbesondere die Situation von Alleinerziehenden einen Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen darstellen kann, hat der erkennende Senat besonders hingewiesen (Münchenentscheidung, BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, RdNr 35 und in der Essenentscheidung in Bezug auf gesundheitliche Aspekte wiederholt, SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, RdNr 33; s auch 8. Senat zum Betreuungsangebot, SozR 4-3500 § 29 Nr. 2, RdNr 17) .

    Der erkennende Senat hat ausdrücklich betont, dass es im Wesentlichen Sache der Grundsicherungsträger sei, für ihren Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu ermitteln (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 23; BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30 , RdNr 26; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zuletzt BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 16, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Wie die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG bereits mehrfach entschieden haben, stellt § 22 Abs. 1 S 2 SGB II keine über eine Aufklärungs- und Warnfunktion hinausgehenden Anforderungen (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 29; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 7, RdNr 20 ff; BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19 , jeweils RdNr 40; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 16) .

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Ob dem von dem Beklagten im streitigen Zeitraum als angemessen erachteten Quadratmeterpreis ein schlüssiges Konzept zugrunde lag, das den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG gerecht wird (vgl nur BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, RdNr 18 ff) , vermochte der Senat nicht abschließend zu beurteilen.

    Der erkennende Senat hat ausdrücklich betont, dass es im Wesentlichen Sache der Grundsicherungsträger sei, für ihren Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu ermitteln (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 23; BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30 , RdNr 26; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zuletzt BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 16, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Liegen aber keine Ermittlungsergebnisse vor, brauchen insbesondere für weit zurückliegende Zeiträume (vgl zum Fehlen von Ermittlungsmöglichkeiten etwa durch Zeitablauf: BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, RdNr 27) deshalb nicht unverhältnismäßig aufwändige Ermittlungen nachträglich durchgeführt zu werden.

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Soweit die Kläger rügen, das LSG habe die subjektive Zumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen wegen der gesundheitlichen Situation der Kläger unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) bejaht, haben sie nicht alle Tatsachen bezeichnet iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG, die den Mangel ergeben sollen (vgl § 164 Abs. 2 S 3 SGG; näher BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 68 ff mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 69 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG; BSG vom 3.7.2012 - B 1 KR 25/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 69 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG; BSG vom 3.7.2012 - B 1 KR 25/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Hierzu gehört auch die Benennung konkreter Beweismittel, deren Erhebung sich dem LSG hätte aufdrängen müssen (BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG; BSG vom 3.7.2012 - B 1 KR 25/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen unter Hinweis auf Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2010, § 164 RdNr 12a) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 15; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Wie die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG bereits mehrfach entschieden haben, stellt § 22 Abs. 1 S 2 SGB II keine über eine Aufklärungs- und Warnfunktion hinausgehenden Anforderungen (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 29; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 7, RdNr 20 ff; BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19 , jeweils RdNr 40; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 16) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Wegen der nur abstrakten, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichsraum losgelösten Begrenzung ist zur Bestimmung der angemessenen Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten (vgl § 5 Abs. 1 WoGG aF bzw nunmehr § 9 Abs. 1 WoGG) nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei § 8 WoGG auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte, zurückzugreifen und ein "Sicherheitszuschlag" einzubeziehen (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 29, RdNr 27 im Anschluss an BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 26, RdNr 21) .

    Wie der erkennende Senat bereits im März 2012 entschieden hat, ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 10% zu den Werten der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG angemessen und ausreichend (vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 20 ff; BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; ebenfalls 10% bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 SO 37/07; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2010 - L 5 AS 4/08; Hessisches LSG, Urteil vom 20.12.2010 - L 9 AS 239/08; LSG Sachsen Anhalt, Urteil vom 3.3.2011 - L 5 AS 181/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30.9.2011 - L 3 AS 17/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.12.2011 - L 25 AS 1711/07).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Wegen der nur abstrakten, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichsraum losgelösten Begrenzung ist zur Bestimmung der angemessenen Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten (vgl § 5 Abs. 1 WoGG aF bzw nunmehr § 9 Abs. 1 WoGG) nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei § 8 WoGG auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte, zurückzugreifen und ein "Sicherheitszuschlag" einzubeziehen (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 29, RdNr 27 im Anschluss an BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 26, RdNr 21) .

    Der Sicherheitszuschlag ist im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Leistungsberechtigten auf Sicherung des Wohnraums erforderlich, denn es kann beim Fehlen eines schlüssigen Konzepts nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wie hoch die angemessene Referenzmiete tatsächlich ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 29, RdNr 27) .

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 15; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der erkennende Senat hat ausdrücklich betont, dass es im Wesentlichen Sache der Grundsicherungsträger sei, für ihren Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu ermitteln (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 , RdNr 23; BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30 , RdNr 26; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - , RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zuletzt BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 16, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - L 25 AS 1711/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

  • LSG Hessen, 20.12.2010 - L 9 AS 239/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - kein schlüssiges

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Erstattung der Kosten für Unterkunft ohne

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 5 AS 4/08

    Angemessenheit der Unterkunftskosten bei einem selbstgenutzten Hausgrundstück

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2011 - L 3 AS 17/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Ist dies nicht der Fall, sind die höheren Kosten anzuerkennen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, juris, Rn. 21 ff.).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Diese würden dann für den streitigen Zeitraum durch die Tabellenwerte aus § 8 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (rechte Spalte) bzw. § 12 Abs. 1 WoGG in den ab dem 01.01.2009 geltenden Fassungen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 % im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - Rn. 27; BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - Rn. 27; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - Rn. 24; BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - Rn. 19).

    1.2 Das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) wurde in den seither ergangenen Entscheidungen des BSG zur Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung zunächst nicht rezipiert (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 74/08 R; BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R; BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R; BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R; BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R; BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R; BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R; BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R; BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R; BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R; BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R; BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R; BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R; BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R; BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R).

    Durch die Gesetzesänderung wurde keine Änderung im Normprogramm des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II herbeigeführt (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - Rn. 15; Berlit , info also 2011, S. 165).

    Jedenfalls lässt sich eine solche den Urteilsbegründungen des BSG nicht entnehmen (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 15; BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R - Rn. 20; BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - Rn. 27; BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - Rn. 23; BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R - Rn. 29; BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R - Rn. 29; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - Rn. 20 ff.; BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - Rn. 19; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - Rn. 27; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R - Rn. 15; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - Rn. 25 ff.).

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Dies gilt unabhängig davon, ob ein solcher Bedarf bei der Festlegung der abstrakten Angemessenheitsgrenze berücksichtigt werden darf, wie es die Festlegung in einer Satzung nahelegt (nur bei realitätsgerechter Ermittlung BSG Urteil vom 17.10.2013 - B 14 AS 70/12 R - BSGE 114, 257 = SozR 4-4200 § 22a Nr. 1 - RdNr 35) , oder Teil der Prüfung der konkreten Angemessenheit ist (siehe BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - RdNr 14) .
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46241
LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10 (https://dejure.org/2012,46241)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 6 U 32/10 (https://dejure.org/2012,46241)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 6 U 32/10 (https://dejure.org/2012,46241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Ablösung einer höheren vorläufigen Entschädigung durch die Feststellung einer niedrigeren Rente auf unbestimmte Zeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rente - Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit - Dreijahres-frist - Fristablauf -Auslegung des § 62 Abs. 2 S. 1 SGB VII

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Ablösung einer höheren vorläufigen Entschädigung durch die Feststellung einer niedrigeren Rente auf unbestimmte Zeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Umwandlungsbescheid

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
    Maßgeblich ist für den Ablauf der Frist nicht die Bekanntgabe und damit formelle Wirksamkeit des Aufhebungsbescheides, sondern der Eintritt der materiellen Wirksamkeit, die sich nach der im Bescheid geregelten Wirkung bemisst (vgl. BSG, Urt. v. 16.3.10 - B 2 U 2/09 R - Juris Rdnr. 23, die noch andere Rechtsprechung im Urt. v. 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - BSGE 29, 73, bezieht sich auf die Rechtslage nach der RVO mit anderem Wortlaut und anderer Systematik).

    Die Betonung dieses Gesichtspunktes in der Rechtsprechung zur Rechtslage nach der RVO (BSG, Urt. v. 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - a.a.O.) knüpft daran an, dass in § 623 Abs. 2 RVO mit der Wirksamkeit nach Ablauf des Folgemonats der Bekanntgabe ein über einen Monat hinausgehender Rechtsgrund für die Weitergewährung einer Einzelleistung geschaffen worden war, der über die allgemeine monatliche Periodizität der Rentenleistung als solche hinausging.

  • BSG, 17.02.1971 - 2 RU 169/67

    Fristberechnung - Fristbeginn zu Tagesbeginn - Rentenherabsetzungsbescheid -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
    Denn damit erfasst er die gesetzliche Umwandlung einer Rente als vorläufige Entschädigung in eine Rente auf unbestimmte Zeit (Dahm in Lauterbach, Unfallversicherung, § 74 SGB VII Rdnr. 8, unter Bezug auf BSG, Urt. v. 17.2.1971 - 7/2 RU 169/67 - BSGE 32, 215).
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 82/83

    Entziehung der Dauerrente - Widerspruchsbescheid - Dauerrente - Schutzjahr

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
    § 74 Abs. 1 S. 1 SGB VII umfasst über den Wortlaut hinaus ein Verbot nachteiliger Änderungen für alle Rentenleistungen auf unbestimmte Zeit, die noch kein Jahr bezogen worden sind; einer vorangehenden Änderung einer Rente auf unbestimmte Zeit, selbst einer Erstfeststellung vor Beginn der Jahresfrist, bedarf es nicht (vgl. BSG, Urt. v. 18.10.1984 - 2 RU 82/83 - BSGE 57, 192, 193 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VII).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
    § 62 Abs. 2 S. 1 SGB VII bestimmt für den hier vorliegenden Fall, dass die für die Klägerin (als vorläufige Entschädigung) festgestellte Verletztenrente weiterhin (und auf unbestimmte Zeit) nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. zu leisten ist (vgl. bei vergleichbarer Fallgestaltung mit dem Hinweis auf § 48 Abs. 1 SGB X schon BSG, Urt. v. 5.2.08 - B 2 U 6/07 R - Juris Rdnr. 19).
  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
    Maßgeblich ist für den Ablauf der Frist nicht die Bekanntgabe und damit formelle Wirksamkeit des Aufhebungsbescheides, sondern der Eintritt der materiellen Wirksamkeit, die sich nach der im Bescheid geregelten Wirkung bemisst (vgl. BSG, Urt. v. 16.3.10 - B 2 U 2/09 R - Juris Rdnr. 23, die noch andere Rechtsprechung im Urt. v. 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - BSGE 29, 73, bezieht sich auf die Rechtslage nach der RVO mit anderem Wortlaut und anderer Systematik).
  • OLG Hamburg, 05.12.2013 - 6 U 194/10

    Binnenschifffahrt: Haftungsmaßstab und Entlastungsbeweis des Hauptfrachtführers

    Nimmt demgegenüber der Auftraggeber, der sich zu einem Gesamttransport mit mehreren Transportmitteln verpflichtet hat, lediglich die Gelegenheit wahr, Stellplätze auf dem Schiff eines Reeders zu benutzen, ohne dass eine feste Bindung zwischen dem Reeder und dem Auftraggeber eingegangen ist, liegt kein Chartervertrag, sondern lediglich ein Stückgutfrachtvertrag vor (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2009, Az. 3 U 248/09, abgedruckt in Transportrecht 2009, 309, zitiert nach juris Rz. 65; Koller, Transportrecht, 8. Aufl. 2013, § 5c BinSchG Rz. 1 Fn. 23; s. auch Beschlüsse des Senats vom 16.12.2009 und 25.02.2010, Az. 6 U 34/09, abgedruckt in Hamburger Zeitschrift für Schifffahrtsrecht 2010, S. 259 (260) und 260 (261f.) sowie Beschluss des Senats vom 05.01.2011, Az. 6 U 32/10, vorgelegt als Anlage BB 1 der Klägerin).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Darlegungs- und Beweislast bei

    Der Senat teilt die bereits in den Parallelverfahren vom OLG Dresden (14 U 94/11, Urteil vom 10.05.2011, Anlage K 21) und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (6 U 32/10, Beweisbeschluss vom 06.12.2011, Anlage K 24) bei entsprechender Fragestellung vertretene Auffassung, dass die Beweislast für die Frage, ob das von der Beklagten beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, bei der Beklagten liegt.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3010
LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.01.2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11

    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Zu Recht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011- L 2 R 335/11, juris).

    48 Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes, mit der auch Beiträge, die bis zum 31.12.2007 entrichtet worden sind, erfasst werden, ist grundsätzlich auch verfassungskonform (s. dazu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 38ff).

    Da es im Vergleich zu bereits entschiedenen Fällen nicht auf die Bearbeitungsdauer der Beklagten ankommen kann, erscheint es angebracht, auch diejenigen Fälle nach altem Recht zu behandeln, in denen bereits vor dem 01.01.2008 ein Erstattungsantrag gestellt wurde (vgl. Kreikebohm SGB IV Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - L 24 B 182/08 KR, sozialgerichtsbarkeit.de; offen gelassen LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34); auch die Beklagte selbst stellt auf den Zeitpunkt des Erstattungsantrags ab (s. auch Verbandskommentar zum Recht der gestzl. RV, § 26 S. 4).

    In dem Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kann auch nicht konkludent ein Erstattungsantrag gesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10, juris Rn. 27, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 R 4672/10

    Anwendbarkeit der Neuregelung des § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV bei Einleitung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011- L 2 R 335/11, juris).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt sich die Zielsetzung, dass gerade auch die vor 01.01.2008 entrichteten Beiträge erfasst sein sollen (vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.01.2011 v. 21.01.2011 - L 4 R 4672/10; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O).

    Letzteres wird regelmäßig erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des sozialrechtlichen Status nach § 28h Abs. 2 SGB IV angenommen werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10, Nr. 2.2.4).

  • LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05

    Alterssicherung der Landwirte - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Die Klägerin hat demgegenüber die Auffassung vertreten, dass die Aussagen in der Entscheidung L 6 LW 22/05 zu übertragen seien.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Der Versicherungsträger ist im Interesse der Versichertengemeinschaft verpflichtet, die Beanstandung vorzunehmen, sobald er Kenntnis von der Unwirksamkeit der Beitragsleistung hat (vgl. BSGE 58, 154, 156).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Bei der Beanstandung im Sinne des § 27 Abs. 2 SGB IV handelt es sich um einen rechtstechnischen Begriff gerade der Rentenversicherung (vgl. ausdrücklich BSGE 68, 269, 271f mit weiterer Begründung, vgl. auch Seewald, Kasseler Kommentar, § 27 SGB IV Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10

    Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    In dem Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kann auch nicht konkludent ein Erstattungsantrag gesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10, juris Rn. 27, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Da es im Vergleich zu bereits entschiedenen Fällen nicht auf die Bearbeitungsdauer der Beklagten ankommen kann, erscheint es angebracht, auch diejenigen Fälle nach altem Recht zu behandeln, in denen bereits vor dem 01.01.2008 ein Erstattungsantrag gestellt wurde (vgl. Kreikebohm SGB IV Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - L 24 B 182/08 KR, sozialgerichtsbarkeit.de; offen gelassen LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34); auch die Beklagte selbst stellt auf den Zeitpunkt des Erstattungsantrags ab (s. auch Verbandskommentar zum Recht der gestzl. RV, § 26 S. 4).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Allein deshalb sei der Bescheid rechtswidrig; hierzu hat sich das SG auf die Entscheidung des BSG vom 26.03.1987, 11 a RLw 3/86 berufen.
  • BSG, 27.06.1991 - 1 RA 43/89

    Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Beitragszeiten sind aber allein durch die tatsächliche Zahlung nicht entstanden (vgl. Niesel, Kasseler Kommentar, § 55 SGB VI Rn. 4, BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 2).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    bb) Zu Recht hat das LSG entschieden, dass die für den streitigen Zeitraum entrichteten Beiträge von § 26 Abs. 1 S 3 SGB IV erfasst werden, weil die Norm grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge erfasst, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten der Norm, also vor dem 1.1.2008, liegen (vgl in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.1.2011 - L 4 KR 4672/10 - Juris; Bayerisches LSG Urteil vom 30.1.2013 - L 13 R 598/10 - Juris; KomGRV, § 26 SGB IV RdNr 2, Stand Einzelkommentierung 2010; Kreikebohm, SGB IV, 2008, § 26 RdNr 9; Roßbach in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 26 SGB IV RdNr 6; zur Frage, ob die Norm auch abgeschlossene Sachverhalte erfasst, in denen in der Vergangenheit zu Unrecht entrichtete Beiträge bereits erstattet wurden, vgl Waßer in jurisPK-SGB IV, § 26 RdNr 41.1, Stand Januar 2014) .
  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig

    Die Beklagte trägt mit ihrer Revision vor, das LSG habe die in den genannten Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Intention des Gesetzgebers nur verkürzt und missverständlich wiedergeben, und verweist ergänzend auf Entscheidungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 30.1.2013 - L 13 R 598/10 - juris) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 1.3.2013 - L 4 R 5657/10 - nicht veröffentlicht) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Norm erfasst dabei grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm, also vor dem 01.01.2008, liegen (Urteil des BSG vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, Rdn. 20 mit Hinweis auch auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 KR 4672/10 in Juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.01.2013, L 13 R 598/10 in Juris).

    Zwar mag ein Antrag des Erstattungsberechtigten nicht als das einzige Abgrenzungskriterium für die Frage der Anwendbarkeit der bis zum 01.01.2008 bzw. der danach geltenden Rechtslage anzusehen sein; es könnte auch entscheidend sein, ob der Rentenversicherungsträger bereits eine Beanstandung der Beiträge vor dem 01.01.2008 ausgesprochen hat oder ob er Beiträge zwar nicht vor dem 01.01.2008 beanstandet hat, aber in dieser Zeit offensichtlich bereits Anlass zu einer Beanstandung von Amts wegen bestanden hat; denn die dadurch eingetretene Rechtsfolge des § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB IV (Verjährungsbeginn nach Beanstandung) könnte aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr durch die erst später in Kraft getretene Vorschrift des § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV gehindert werden, weil bereits vor dem 01.01.2008 beanstandete Beiträge bzw. Beiträge, zu deren Beanstandung bereits vor dem 01.01.2008 Anlass bestand, dann weiterhin nach § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB IV verjähren (vgl. hierzu LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2013, L 13 R 598/10, in Juris, dort Rdn. 55 und 56, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.201, L 4 R 4672/10, in Juris, dort Rdn. 25 ff.).

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42966
LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11 (https://dejure.org/2012,42966)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2012 - L 2 R 1010/11 (https://dejure.org/2012,42966)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - L 2 R 1010/11 (https://dejure.org/2012,42966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema des BSG - Facharbeiter - Verweisbarkeit eines Werkzeugmachers auf die Tätigkeit eines Registrators

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Die Tätigkeit als Registrator ist auch nach dem TV -L weiterhin eine zumutbare Verweisungstätigkeit für Facharbeiter (Anschluß an LSG Baden-Württemberg 13. Senat Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09).

    Der 13. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 25. September 2012 (L 13 R 6087/09) zur "Verweisungstätigkeit" als Registrator folgendes ausgeführt:.

    Hierzu hat der 13. Senat des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25. September 2012 (a. a. O.) folgendes ausgeführt:.

  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Mit Urteil vom 27. November 1991 hat das BSG weitergehend entschieden, die Tätigkeit eines Registrators der Vergütungsgruppe VIII BAT sei als Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch einem Facharbeiter zumutbar (BSG vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - Juris Rdnr. 15).

    Ist damit entsprechend der vorstehend zitierten Rechtsprechung des BSG (BSG a.a.O.; BSG vom 27. November 1991 a.a.O.) dem Kläger die Tätigkeit eines Registrators nach Teil II Nr. 16 Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum TV-L sozial zumutbar, so ist der Kläger auch nicht berufsunfähig.

  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 1 R 1005/09

    Zur Verweisbarkeit eines Maschinenfahrers und Koordinators auf Tätigkeiten als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 - L 1 R 1005/09 - Juris Rdnr. 50; LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. August 2009 - L 10 R 269/08 - Juris Rdnr. 24; a.A. LSG Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 - L 4 R 380/11 - Juris Rdnr. 43).

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (vgl. zu den körperlichen Anforderungen insgesamt: Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 a.a.O., Juris Rdnr. 48).

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24).
  • LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 19/08

    Zu den medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Denn die durch die neue Entgeltordnung dem Beschäftigten nach Entgeltgruppe 3 in Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" vermittelte qualitative Wertigkeit führt weiterhin zu einer Gleichstellung zu Anlernverhältnissen (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 - L 10 R 1780/11 - nicht veröff.; Bayerisches LSG vom 17. April 2012 - L 20 R 19/08 - Juris Rdnr. 75).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 10 R 1780/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Denn die durch die neue Entgeltordnung dem Beschäftigten nach Entgeltgruppe 3 in Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" vermittelte qualitative Wertigkeit führt weiterhin zu einer Gleichstellung zu Anlernverhältnissen (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 - L 10 R 1780/11 - nicht veröff.; Bayerisches LSG vom 17. April 2012 - L 20 R 19/08 - Juris Rdnr. 75).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 4 R 380/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 - L 1 R 1005/09 - Juris Rdnr. 50; LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. August 2009 - L 10 R 269/08 - Juris Rdnr. 24; a.A. LSG Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 - L 4 R 380/11 - Juris Rdnr. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 10 R 269/08

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine koronare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 - L 1 R 1005/09 - Juris Rdnr. 50; LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. August 2009 - L 10 R 269/08 - Juris Rdnr. 24; a.A. LSG Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 - L 4 R 380/11 - Juris Rdnr. 43).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
    Vor dem Hintergrund der Einschätzungsprärogative, die den Tarifvertragsparteien bezüglich der Arbeitswirklichkeit zuzuerkennen ist (vgl. BSG vom 12. September 1991 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 - Juris Rdnr. 22) dokumentiert bereits diese tarifvertragliche Erfassung die Existenz einer ausreichenden Anzahl an entsprechenden Arbeitsplätzen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 2 R 1704/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Die Tätigkeit als Registrator ist auch nach dem TV -L weiterhin eine zumutbare Verweisungstätigkeit für Facharbeiter bzw. Fachangestellte (Anschluß an LSG Baden-Württemberg 13. Senat Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 und Urteil des 2. Senats vom 19. Dezember 2012 - L 2 R 1010/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 5 R 3966/15
    Diese Tätigkeit sei ihm aufgrund ihrer Einstufung in das nach Qualitätsmerkmalen geordnete Lohngruppengefüge der entsprechenden Tarifverträge auch unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) als Facharbeiter sozial zumutbar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - L 2 R 1704/11 m.w.N., Urteil vom 19.12.2012 - L 2 R 1010/11 m.w.N., jeweils in juris; Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/12 - n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - L 11 R 918/12
    Denn sie trägt hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzung der vollen bzw teilweisen Erwerbsminderung die Feststellungslast ("objektive Beweislast", dazu vgl LSG 19.12.2012, L 2 R 1010/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 1557/11
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG im Urteil vom 25. September 2012 (L 13 R 6087/09 - juris Rdnr. 31 ff.; so auch z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - juris Rdnr. 47; vom 19. Dezember 2012 - L 2 R 1010/11 - juris Rdnr. 45 - vom 13. November 2012 - L 11 R 5240/10 juris Rdnr. 37; ferner etwa Bayerisches LSG, Urteile vom 13. August 2013 - L 1 R 702/1 - juris Rdnr. 59; vom 27. Februar 2013 - L 13 R 348/09 - juris Rdnr. 65) an.
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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,340
SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12 (https://dejure.org/2013,340)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2013 - S 1 U 2218/12 (https://dejure.org/2013,340)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - S 1 U 2218/12 (https://dejure.org/2013,340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - ursächlicher Zusammenhang - Gelegenheitsursache

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines traumatischen Bandscheibenvorfalls als Unfallfolge

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Auch existiert in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Beweisregel des Inhaltes, dass alles, was während einer versicherten Tätigkeit an Gesundheitsschäden eintritt, auch ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann (vgl. Thür. LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ).

    LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - ).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Die naturwissenschaftliche Ursache, die nicht "wesentlich" und damit keine Ursache i.S.d. der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (vgl. u.a. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860 ff).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860ff; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 25).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    c) Der Ursachenzusammenhang im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beurteilt sich nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu BSGE 1, 72, 76 und 1, 150, 156f; seither st. Rspr.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Die naturwissenschaftliche Ursache, die nicht "wesentlich" und damit keine Ursache i.S.d. der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (vgl. u.a. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860 ff).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860ff; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 25).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Die naturwissenschaftliche Ursache, die nicht "wesentlich" und damit keine Ursache i.S.d. der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (vgl. u.a. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860 ff).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    "Hinreichend wahrscheinlich" bedeutet, dass bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht, d.h. dass den für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründen ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSGE 45, 285, 286 und BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache hat die Rechtsprechung Grundsätze herausgearbeitet, die das BSG in zwei Entscheidungen vom 09.05.2006 (B 2 U 1/05 R <= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17> und B 2 U 26/04 R <= UV-Recht Aktuell 2006, 497ff>) zusammenfassend wie folgt dargestellt hat:.
  • LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01

    Verletztenteilrente wegen eines Bandscheibenvorfalls; Minderung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem erstmaligen Auftreten von Beschwerden im Sinne eines Bandscheibenschadens vermag deshalb eine rechtlich wesentliche Ursächlichkeit nicht zu begründen (vgl. LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - sowie - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - ).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (vgl. BSGE 12, 242, 245 und BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
    b) Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem in sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSGE 6, 70, 72; 83, 279, 281; 96, 238, 245 und SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 V 33/97 R

    Besatzungspersonenschaden - sowjetische Besatzungsmacht - Geheimpolizei NKWD -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - L 17 U 75/06

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - L 6 VG 10/05

    Übertragbarkeit des zivilrechtlichen Entschädigungsrechts auf die

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

  • SG Dortmund, 29.03.2004 - S 23 U 38/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verletztenrente aus Unfallversicherung;

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - L 3 U 4/03
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 1 U 2376/11
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 8 U 5301/08
  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - und Urteil des erkennenden Gerichts vom 15.01.2013 - S 1 U 2218/12 - ), d.h. Begleitverletzungen entweder in Form einer begleitenden disco-ligamentären Verletzung oder einer Fraktur der knöchernen Strukturen.
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45689
SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08 (https://dejure.org/2012,45689)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.12.2012 - S 27 KR 377/08 (https://dejure.org/2012,45689)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - S 27 KR 377/08 (https://dejure.org/2012,45689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Heute steht Ballett für eine bestimmte Form des Bühnentanzes neben anderen Richtungen wie z. B. dem Modern Dance (vgl. BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

    ee) Soweit die Klägerin als Tanzlehrerin für die von ihr auch zur Darstellung gebrachten (künstlerischen) Tänze ("Bollywood" und Kathak") tätig ist, unterfällt auch dies als "Lehre von Tanz als darstellende Kunst" dem Anwendungsbereich des § 2 S. 1 KSVG (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, Rz. 18 ff., veröffentlicht in JURIS-Datenbank):.

    Der Bereich "Tanz" im Sinne von "Tanzkunst" (in Abgrenzung zum Tanzsport) umfasst Tänzer, Tanzlehrer und Choreografen für die Bereiche Ballett, Theater, Film und Fernsehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.) .

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Tänzer oder eine Berufsqualifikation als Tanzlehrer verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.) und ob angehende Berufstänzer oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (vgl. BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.) .

    Dass neben der Vermittlung praktischer oder theoretischer Kenntnisse, die sich auf die Fähigkeiten oder Fertigkeiten der Unterrichteten bei der Ausübung von Kunst auswirken, von der Klägerin auch andere (sozio-, psychotherapeutische oder pädagogische) Zwecke verfolgt werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R, Rz. 19, veröffentlicht in JURIS-Datenbank), ist weder ersichtlich, noch wird dies von der Beklagten behauptet.

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der Tanzlehre oder der Tanzauftritte liegt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, Rz. 15).

    Der Kunstbegriff ist deshalb aus dem Regelungswerk des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (BSG. Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

    In solchen Fällen ist ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe vielmehr selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege (Folklore, vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2007 - L 11 KR 523/07, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) noch als (kunst)handwerkliche Tätigkeit (vgl. BSG, a. a. O., m. zahlr. Nw.) oder als Teil des Massen- und Freizeitsports (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2006 - B 3 KR 11/06 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) aus dem Schutzbereich des KSVG auszugrenzen ist .

    Ist eine bestimmte Form des Tanzes Bestandteil des (professionellen) Spitzen- bzw. Leistungssports oder des (nicht-professionellen) Breiten- bzw. Freizeitsports, ist eine Einordnung als Kunst ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 07.10.2006 - B 3 KR 11/06 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) .

    Soweit die Beklagte vorträgt, die Tänze "Bollywood" und Kathak" würden zum (Breiten-)Tanzsportprogramm des DTV zählen, sodass der Tanzunterricht der Klägerin der Ausübung von Breiten- bzw. Freizeitsport dienen würde (vgl. BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R, Rz. 17 ff., veröffentlicht in JURIS-Datenbank), wird dies hinreichend und schlüssig durch die ausführliche Darstellung der vom Gericht befragten Beauftragten des DTV für Orientalischen Tanz widerlegt (s. o.).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Dass bereits dieses eigenschöpferische Moment im Sinne eigener Choreographien bei der Vorbereitung und Darbietung des Tanzes, den Tanz als solchen zur Kunst werden lässt, meint offensichtlich auch das BSG, wenn es den Tanz per se als klassischen Werktyp der Kunst erwähnt (Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 24/94, Rz. 18; Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, Rz. 14; Urteil vom 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R, Rz. 16, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

    Anders ausgedrückt: Die Klägerin, die eigene Choreographien eines zeitgenössischen Tanzes (Bollywood) und eines per se Kreativität voraussetzenden klassischen indischen Tanzes entwickelt und zur Aufführung bringt, unterfällt sogar dem engen Kunstbegriff des BVerfG (BVerfGE 30, 173 [179]; BSG, Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

    Die Einordnung der Unterrichtstätigkeit der Klägerin als Lehre von Kunst, kann deshalb nicht bereits verneint werden, weil sie in der Regel nicht angehende Künstler für ihren Beruf ausbildet, sondern Laien unterrichtet, die in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG, Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Jedoch hat das BSG bereits entschieden, dass der Künstlerbericht einer solchen Einordnung dann nicht entgegensteht, wenn es die Tätigkeit zur Zeit seiner Erstellung noch gar nicht gegeben hat (BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

    Der Begriff der Unterhaltungskunst unterliegt demnach einem beständigen Wandel und die Rechtsprechung ist immer wieder zu dessen Weiterentwicklung aufgerufen ist, zumal wenn es um die Bewertung neuer Zeitströmungen und damit verbundener neuer künstlerischer Stilrichtungen geht (BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

    Gerade das Fernsehen hat in jüngerer Vergangenheit verschiedene neue Unterhaltungsformate hervorgebracht, die als Teil eines einheitlichen Unterhaltungskonzepts bekannte Formen der Kleinkunst (z. B. Kabarett) mit anderen Elementen (z. B. Moderation, Talk-Show) verbinden, zum Teil aber auch völlig neue Wege gehen und nicht lediglich als Weiterentwicklung eines hergebrachten Genres anzusehen sind (BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07

    Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    In solchen Fällen ist ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe vielmehr selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege (Folklore, vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2007 - L 11 KR 523/07, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) noch als (kunst)handwerkliche Tätigkeit (vgl. BSG, a. a. O., m. zahlr. Nw.) oder als Teil des Massen- und Freizeitsports (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2006 - B 3 KR 11/06 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) aus dem Schutzbereich des KSVG auszugrenzen ist .

    Ausgehend davon zeigt sich, dass die Klägerin, die die Choreographien und Kostüme selbst entwirft, eine eigenschöpferisch kreative Tanzform - und nicht etwa Folklore (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2007 - L 11 KR 523/07, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) -, die auf klassischen indischen Tänzen beruht und teilweise (Bollywood) auch als zeitgenössischer Tanz einzuordnen ist, zur Aufführung bringt.

    Angesichts des zeitgenössischen Charakters des "Bollywood-Tanzes lässt sich dieser auch nicht dem Bereich der Folklore zuordnen (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2007 - L 11 KR 523/07, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Der Gestaltung der Freizeit wird hohe Priorität eingeräumt; Sport und vor allem die Möglichkeiten zur Unterhaltung besitzen eine gesteigerte Bedeutung ( so schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S. 76 f. - Damenunterwäschevorführung ).

    Dass bereits dieses eigenschöpferische Moment im Sinne eigener Choreographien bei der Vorbereitung und Darbietung des Tanzes, den Tanz als solchen zur Kunst werden lässt, meint offensichtlich auch das BSG, wenn es den Tanz per se als klassischen Werktyp der Kunst erwähnt (Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 24/94, Rz. 18; Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, Rz. 14; Urteil vom 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R, Rz. 16, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

  • BFH, 09.10.2003 - V R 86/01

    Steuerbegünstigte Theatervorführung

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Dass diese (weite) Interpretation des zur Qualifizierung als Kunst ausreichenden "Wirkbereichs" auch im Übrigen der allgemeinen Verkehrsanschauung entspricht, wird nicht zuletzt durch die Rechtsprechung aus anderen Bereichen des Rechts belegt (vgl. etwa zur weiten Auslegung des Begriffs "Theater" in § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG: BFH, Urteil vom 09.10.2003 - V R 86/01; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2012 - 5 K 5202/10, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Entscheidend ist allein der "öffentliche" Auftritt (in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93, Rz. 16, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Dass bereits dieses eigenschöpferische Moment im Sinne eigener Choreographien bei der Vorbereitung und Darbietung des Tanzes, den Tanz als solchen zur Kunst werden lässt, meint offensichtlich auch das BSG, wenn es den Tanz per se als klassischen Werktyp der Kunst erwähnt (Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 24/94, Rz. 18; Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, Rz. 14; Urteil vom 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R, Rz. 16, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
    Anders ausgedrückt: Die Klägerin, die eigene Choreographien eines zeitgenössischen Tanzes (Bollywood) und eines per se Kreativität voraussetzenden klassischen indischen Tanzes entwickelt und zur Aufführung bringt, unterfällt sogar dem engen Kunstbegriff des BVerfG (BVerfGE 30, 173 [179]; BSG, Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5202/10

    Ermäßigte Besteuerung der Eintrittspreise von Feuerwerksveranstaltungen

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