Rechtsprechung
   BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R   

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BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 115 Abs 1 SGB 5, § 115 Abs 3 SGB 5, § 115 Abs 5 SGB 5
    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Vergütung belegsärztlicher Leistungen eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung

  • rewis.io

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 115; SGB V § 121; SGB V § 72
    Vergütung belegsärztlicher Leistungen eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrecht; Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten der Vertragszahnärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der MKG-Chirurg als Belegarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - keine

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Es hat unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Bayerischen LSG vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 - dargelegt, belegzahnärztliche Leistungen könne ein Vertragszahnarzt nicht erbringen und gegenüber der KZÄV nicht abrechnen.

    Der Senat folgt im Ergebnis der vom Bayerischen LSG (Urteil vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 -) und vom SG Marburg im hier angefochtenen Urteil dargelegten Rechtsauffassung, dass nach der derzeitigen Rechtslage Vertragszahnärzte keine belegärztliche Tätigkeit in der Weise ausüben können, dass sie bestimmte im Rahmen der stationären vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten anfallende chirurgische Leistungen gegenüber der KZÄV abrechnen.

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    In seinem Urteil vom 8.5.1996 (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36) hat der Senat im Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung und speziell der Einbeziehung der MKG-Chirurgen in die Gruppe der Zahnärzte ausgeführt, dass die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MKG-Chirurgen infolge ihrer Doppelzulassung oralchirurgische Leistungen als ärztliche oder als zahnärztliche Leistungen erbringen können (aaO, S 204) .
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Daraus hat der Senat abgeleitet, dass auch Leistungen, die auf der Grundlage des § 135 Abs. 1 SGB V vom G-BA mit einer positiven Richtlinienempfehlung versehen sind, erst dann Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung werden können, wenn entsprechende Leistungspositionen dafür geschaffen worden sind (BSGE 79, 239 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14) .
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Gerade deshalb bedürfen MKG-Chirurgen, die für eine angemessene Versorgung der Patienten auch spezifisch zahnärztliche Kenntnisse und Erfahrungen benötigen (vgl BSGE 85, 145, 147 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1) , der Zulassung auch zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 29/07 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - West-Ost-Transfer - Gesamtvergütungsanteile in

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Der Senat hat bereits mit seinem Urteil vom 9.4.2008 (- B 6 KA 29/07 - BSGE 100, 144 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 41, RdNr 15 ff) ausgeführt, dass die Übertragung der für Ärzte geltenden Vorschriften auf Zahnärzte nicht nur dann ausgeschlossen ist, wenn das Gesetz ausdrücklich von vertragsärztlichen bzw vertragszahnärztlichen Regelungen spricht, sondern immer schon dann, wenn sich aus dem Zusammenhang der maßgeblichen Vorschriften bzw dem Sinngehalt der jeweils zu regelnden Materie ergibt, dass eine Anwendung auf den zahnärztlichen Bereich nicht in Betracht kommt.
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    Die Übertragung der für Ärzte geltenden Vorgaben auf MVZ ist deshalb nicht nur dann ausgeschlossen, wenn das Gesetz eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern immer schon dann, wenn sich aus dem systematischen Zusammenhang der maßgeblichen Vorschriften und dem Wesen der jeweiligen Regelungsmaterie ergibt, dass eine entsprechende Anwendung nicht in Betracht kommt, etwa weil dem die Grundstruktur des MVZ entgegensteht (BSG Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 1/17 R - BSGE 126, 40 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 34, RdNr 29; BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 8/10 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 7 RdNr 23; Hesral in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 72 RdNr 25 f; zur entsprechenden Anwendung der für Ärzte geltenden Vorschriften auf Zahnärzte vgl BSG Urteil vom 9.4.2008 - B 6 KA 29/07 R - BSGE 100, 144 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 41, RdNr 18; BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12) .
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach

    bb) Die durch den MKG-Chirurgen über die Abrechnung in gewissem Rahmen steuerbare Zuordnung seiner Tätigkeit zur vertragsärztlichen oder zur vertragszahnärztlichen Versorgung hat auch Einfluss auf die Möglichkeit zur Teilnahme am ambulanten Operieren nach § 115b SGB V. Bereits in einem Urteil vom 12.12.2012 (B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12) hat der Senat dargelegt, dass die Regelung des § 115b SGB V - ebenso wie § 115 SGB V (Dreiseitige Verträge ...) und § 121 Abs. 1, 3 und 4 SGB V (Belegärztliche Leistungen) insgesamt nicht auf den vertragszahnärztlichen Bereich übertragen werden kann.

    Dass in § 115 Abs. 1 SGB V als Vertragspartner die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen im Plural - und damit auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung - angesprochen werden, hat der Senat unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien als "fehlerhafte Wendung" bezeichnet, deren Zustandekommen "heute nicht mehr nachzuvollziehen" ist (BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12; zu § 115b SGB V wohl aA Steege in Hauck/Noftz, K § 115b SGB V RdNr 31, der als Grund für das Fehlen eines AOP-Vertrags für den zahnärztlichen Bereich die geringe praktische Bedeutung vermutet) .

    Insoweit gilt nichts anderes als für belegärztliche Leistungen, die ebenfalls von Zahnärzten nicht erbracht und abgerechnet werden können (vgl BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7) .

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Nichts Anderes gilt für belegärztliche Leistungen, die ebenfalls von Zahnärzten nicht erbracht und abgerechnet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R -, in juris).
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 923/11

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vertragszahnarzt (hier MKG-Chirurg) - keine

    Ein solcher Vergütungsanspruch käme allenfalls dann in Betracht, wenn eine Genehmigung für eine belegärztliche Tätigkeit bestehen würde, was aber nicht der Fall ist und wofür es an einer Rechtsgrundlage fehlt (vgl. SG Marburg, Urt. v. 22.02.2012 - S 12 KA 719 u. 867/11 -, Sprungrevision anhängig: BSG - B 6 KA 15/12 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2022 - L 3 KA 53/17

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer vertragsärztlichen Abrechnung;

    Hinzu kommt, dass das geltende Recht eine belegzahnärztliche Tätigkeit nicht kennt und damit auch keine entsprechend abrechenbaren Leistungen (hierzu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 15/12 R, SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 = juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44935
LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH (https://dejure.org/2012,44935)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH (https://dejure.org/2012,44935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Anordnungsgrund; Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post; Ausschluss der Beschwerde; Erforderlichkeit eines Umzugs; Fiktion der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Keine Pflicht zum Zusammenleben von Ehegatten nach einer Trennung; Prozesskostenhilfe; Wert des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394 (Ls.)
  • FamRZ 2013, 1846
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren die Prüfung der Sach- und Rechtslage nur summarisch vorzunehmen hat und aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2002 - 1 BvR 81/00 - NJW 2000, 1936 ff.).
  • LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 740/08

    Fehlen einer den Vorgaben des § 142 Abs. 2 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Erfolgsaussichten sind nur dann zu verneinen, wenn diese nur entfernt oder schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 3 B 740/08 AS-PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 8, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 26.10.2009 - L 3 AS 20/09

    Rechtschutzbedürfnis bei einer Klage auf Zusicherung zum Umzug bei Disponibilität

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Bei der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne der §§ 31 und 34 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - L 3 AS 20/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 17, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 3 AS 700/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft-

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    (so zum erforderlichen Umzug im Sinne von § 22 Abs. 2 SGB II a. F.: Sächs. LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 3 AS 700/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 37 m. w. N.; so auch zur Notwendigkeit eines Umzugs im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 8 SGB XII a. F.: Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - L 3 B 768/08 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28).
  • LSG Sachsen, 15.02.2010 - L 3 AS 570/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Über die Beschwerde kann auch noch nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens, hier des Verfahrens zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes, entschieden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Beschwerdeentscheidung nach rechtskräftigem Abschluss des vorausgegangenen Hauptsacheverfahrens: Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Februar 2010 - L 3 AS 570/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 73a Rdnr. 12c; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Mai 1995 - L 8 S (Vs) 52/95 - Breithaupt 1995, 735).
  • LSG Sachsen, 18.03.2010 - L 3 AS 180/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Voraussetzung für die Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist aber die Feststellung des Zeitpunktes, zu dem der maßgebende Verwaltungsakt zur Post gegeben worden ist (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AS 180/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 25, m. w. N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - L 5 AS 189/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Insoweit unterfällt der Streit um die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II unter den Anwendungsbereich von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER - NZS 2012, 839 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).
  • LSG Niedersachsen, 15.05.1995 - L 8 S (Vs) 52/95

    Prozeßkostenhilfe; Antrag; Urteil; Beschluß; Beschwerde; Rechtskraft;

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12
    Über die Beschwerde kann auch noch nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens, hier des Verfahrens zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes, entschieden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Beschwerdeentscheidung nach rechtskräftigem Abschluss des vorausgegangenen Hauptsacheverfahrens: Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Februar 2010 - L 3 AS 570/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 73a Rdnr. 12c; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Mai 1995 - L 8 S (Vs) 52/95 - Breithaupt 1995, 735).
  • LSG Sachsen, 15.12.2020 - L 7 AS 245/20
    Bei der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II sowie der Ablehnung dieser Zusicherung handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne der §§ 31 und 34 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R, Rn. 11; SächsLSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, Rn. 13; SächsLSG, Beschluss vom 26.10.2009 - L 3 AS 20/09, Rn. 17).

    Deshalb unterfällt der Streit um die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Anwendungsbereich von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (vgl. dazu bereits: SächsLSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012 - L 5 AS 189/12 B ER, Rn. 18 ff.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012 - L 6 AS 145/11 B PKH, Rn. 15 ff.; der erkennende Senat nimmt insoweit zukünftig Abstand von der noch anderslautenden Rechtsprechung des Senats mit Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, Rn. 27, und mit Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 17).

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes ergibt sich damit zum einen aus der Differenz der Kosten der Unterkunft und Heizung der Wohnung, in die sie einzuziehen beabsichtigt und der derzeit von ihr bewohnten Wohnung (vgl. auch dazu: SächsLSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012 - L 5 AS 189/12 B ER, Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012 - L 6 AS 145/11 B PKH, Rn. 17).

  • LSG Sachsen, 31.03.2015 - L 3 AS 148/15

    Einstweilige Anordnung; Erwerbsfähigkeit; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 30, m. w. N.; Sächs. LSG, Beschluss vom 6. März 2014 - L 3 KG 2/14 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 36 m. w. N.).

    Dazu müssen Tatsachen vorliegen oder glaubhaft gemacht sein, die darauf schließen lassen, dass der Eintritt des wesentlichen Nachteils im Sinne einer objektiven und konkreten Gefahr unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012, a. a. O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 6. März 2014, a. a. O.; Keller, in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG [10. Aufl., 2012], § 86b Rdnr. 27a).

  • LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13

    Anspruch auf Kindergeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 30, m. w. N.).

    Dazu müssen Tatsachen vorliegen oder glaubhaft gemacht sein, die darauf schließen lassen, dass der Eintritt des wesentlichen Nachteils im Sinne einer objektiven und konkreten Gefahr unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012, a. a. O.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [10. Aufl., 2012], § 86b Rdnr. 27a).

  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

    a) Der erkennende Senat hat bereits im Beschluss vom 27. Dezember 2012 (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - FamRZ 2013, 1846 ff. = juris Rdnr. 13; siehe auch Sächs. LSG, Beschluss vom 9. September 2013 - L 3 AS 950/13 B PKH - juris Rdnr. 17) entschieden, dass es sich bei einer Zusicherung im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II um einen auf eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG handelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2015 - L 9 R 4959/14
    Eine solche Eilbedürftigkeit bzw. der Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - in Juris).

    Dazu müssen Tatsachen vorliegen oder glaubhaft gemacht sein, die darauf schließen lassen, dass der Eintritt des wesentlichen Nachteils im Sinne einer objektiven und konkreten Gefahr unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27.12.2012, a.a.O.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 10. Aufl., 2012, § 86b Rdnr. 27a).

  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 3 AS 950/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Zwar unterfällt der Streit um die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II unter den Anwendungsbereich von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - NZS 2013, 394 [Leitsatz 1] = JURIS-Dokument Rdnr. 13, m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2015 - L 9 AS 1081/15
    a) Soweit teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (LSG Sachsen, Beschl. v. 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, juris Rn 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER, juris Rn 17 ff.), überzeugt das nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 9 AS 321/14
    Vorliegend kann dahinstehen, ob die Zusicherung iSv § 22 SGB II unter § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG fällt (dahin Landes-sozialgericht (LSG) Sachsen, Beschl. v. 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, FamRZ 2013, 1846, = juris Rn 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - L 6 AS 459/23
    Es kann deswegen ferner auch die weiter umstrittene Frage dahinstehen, ob die erstrebte Zusicherung der Übernahme der Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 4 SGB II dem Anwendungsbereich des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG unterfällt, weil sie nicht unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet ist (in diesem Sinne: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2020, L 10 AS 2103/19 NZB; a.A.: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012. L 5 AS 189/12 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27.12.2012, L 3 AS 943/12 B PKH; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.04.2017, L 4 AS 160/17 B; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012, L 6 AS 145/11 B PKH; Sächsisches LSG, Beschluss vom 15.12.2020, L 7 AS 245/20 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.05.2021, L 7 AS 439/21 B ER; Keller a.a.O., Rn. 10a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Der Streit um die ermessensfehlerfreie Entscheidung über Leistungen der Unterkunft nach § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG (dazu gleich) dürfte sich zwar auf einen Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG beziehen, der hier auf eine Sachleistung gerichtet ist (zum Streit bei einer begehrten Zustimmung zur Übernahme von zukünftigen Unterkunftskosten nach § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bzw. § 22 Abs. 4 SGB II vgl. etwa Sächsisches LSG, Beschluss vom 27 Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N. und Beschluss vom 19. Juli 2016 - L 3 AS 611/16 B - juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2017 - L 8 SO 262/16
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12   

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https://dejure.org/2013,1786
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Soweit das BSG im Hinblick auf die Gefahren des Lohnsteuerwechsels im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld einen gesonderten Hinweis außerhalb des Merkblattes für notwendig gehalten hat (vgl. BSG, Urt. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, juris Rn. 34 f.), ist dies auf die Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht übertragbar.

    Die besonderen Beratungspflichten in Bezug auf einen Lohnsteuerwechsel hat das BSG darüber hinaus ausdrücklich mit den besonderen verfassungsrechtlichen Implikationen begründet und betont, das Merkblatt der Beklagten stelle keinesfalls generell ein untaugliches Mittel der Aufklärung und Beratung der Versicherten dar (vgl. BSG, Urt. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, juris Rn. 34).

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Im Falle der Entgeltsicherung für Arbeitnehmer ist leistungsbegründendes Ereignis in diesem Sinne die Aufnahme der Beschäftigung bzw. der Beginn des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R -, juris Rn. 12), so dass die Antragstellung an sich vor dem 26.04.2010 hätte erfolgen müssen und am 25.02.2011 verspätet war.

    Die rechtlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die Auswirkungen eines Lohnsteuerwechsels auf die Höhe des Arbeitslosengeldes sind kompliziert, wohingegen in Ansehung der Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer anlässlich der Arbeitslosmeldung ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage genügt (vgl. BSG, Urt. v. 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R -, juris Rn. 20 a.E.).

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Wenn die Eingliederungsvereinbarung als zweiseitige Regelung und auf die individuellen Vermittlungsbedürfnisse des Arbeitslosen zugeschnittener öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R -, gegenwärtig nur als Terminmitteilung vorliegend) einen Sinn machen soll, muss das Ermessen der Beklagten insoweit gebunden sein, als die für den konkreten Arbeitslosen besonders geeigneten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung aufgenommen werden.
  • LSG Hessen, 13.04.2011 - L 9 AL 3/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei mehr als kurzzeitiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Die vollständige Lektüre des Merkblatts ist jedem Arbeitslosen zuzumuten und wird grundsätzlich auch, insbesondere wenn es um den Wegfall der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, vorausgesetzt (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.05.2010 - L 1 AL 2/10 B -, juris Rn. 9; Hessisches LSG, Hessisches LSG, Urt. v. 13.04.2011 - L 9 AL 3/09 -, juris Rn. 22 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - L 1 AL 2/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Die vollständige Lektüre des Merkblatts ist jedem Arbeitslosen zuzumuten und wird grundsätzlich auch, insbesondere wenn es um den Wegfall der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, vorausgesetzt (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.05.2010 - L 1 AL 2/10 B -, juris Rn. 9; Hessisches LSG, Hessisches LSG, Urt. v. 13.04.2011 - L 9 AL 3/09 -, juris Rn. 22 f.).
  • SG Karlsruhe, 02.01.2014 - S 15 AL 2438/13

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Zulassung der verspäteten

    Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der Beschäftigung (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 46), hier zum 15. Februar 2010.

    Eine derartige Verpflichtung zur "Spontanberatung" trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses; ein solches Sozialrechtsverhältnis entsteht bereits durch die Arbeitslosmeldung bzw. die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit und ist in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu beachten (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 48).

    Denn jedenfalls wäre die Beklagte einer solchen Beratungspflicht durch Aushändigung des Merkblattes für Arbeitslose "Ihre Rechte, Ihre Pflichten" hinreichend nachgekommen (für grundsätzlich ausreichende Beratung durch Übergabe des Merkblattes auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50; SG Dresden, Urteil vom 25. September 2008 - S 35 AL 311/06, juris, Rn. 28; offen gelassen von BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 20; a. A. R. Becker , in: Eicher/Schlegel [Hrsg.], SGB III, § 421j Rn. 95 [Mai 2009]; ders. , in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu [Hrsg.], SGB III, 5. Aufl. 2013, § 417 Rn. 77).

    Es ist die Obliegenheit des Bürgers, sich anhand des ausgehändigten Merkblattes zu informieren (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - L 3 AL 1677/11, juris, Rn. 30).

    Zumal wenn er - wie im Fall des Klägers - bestätigt, von dem Inhalt des Merkblattes Kenntnis genommen zu haben, muss er sich hieran festhalten lassen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50).

    Soweit das Bundessozialgericht im Hinblick auf die Gefahren des Lohnsteuerwechsels im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld einen gesonderten Hinweis außerhalb des Merkblattes für notwendig gehalten hat (BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R, juris, Rn. 34 f.), ist dies auf die Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht übertragbar (zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51; a. A. R. Becker , in: Eicher/Schlegel [Hrsg.], SGB III, § 421j Rn. 95 [Mai 2009]; ders. , in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu [Hrsg.], SGB III, 5. Aufl. 2013, § 417 Rn. 77).

    Die rechtlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die Auswirkungen eines Lohnsteuerwechsels auf die Höhe des Arbeitslosengeldes sind kompliziert, wohingegen in Ansehung der Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer anlässlich der Arbeitslosmeldung ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage genügt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 20 a. E.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51).

    Bei der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer spielen demgegenüber verfassungsrechtliche Erwägungen keine Rolle (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51).

    Dieses lediglich richterrechtlich entwickelte Institut (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94, juris, Rn. 34 ff.) ist neben der Härtefallregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 47; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. März 2012 - L 10 AL 137/10, juris, Rn. 38; SG Dresden, Urteil vom 25. September 2008 - S 35 AL 311/06, juris, Rn. 24; Hassel , in: Brand [Hrsg.], SGB III, 6. Aufl. 2012, § 324 Rn. 9).

    Abgesehen davon, dass der Kläger die Jahresfrist des § 27 Abs. 3 SGB X nicht eingehalten hat und dies nicht auf einem Fall höherer Gewalt (zum Begriff vgl. Franz , in: jurisPK-SGB X, 2013, § 27 Rn. 46 m.w.N.) resultiert, ist § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X aber im Anwendungsbereich des § 324 Abs. 1 SGB III ohnehin nicht anwendbar, sondern wird ebenso wie der sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III verdrängt (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 13 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 47).

  • LSG Sachsen, 20.06.2013 - L 3 AL 157/11

    Gewährung einer Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer; Zulassung eines

    Da die Beklagte grundsätzlich verpflichtet ist, einen über 50-jährigen Arbeitslosen bei der Arbeitslosmeldung auf das Förderinstrument der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer hinzuweisen, hätte dies zur Folge, dass bei Unterbleiben eines entsprechenden Hinweises eine verspätete, nach Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte Antragstellung auf Entgeltsicherung grundsätzlich zuzulassen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 - JURIS-Dokument Rdnr. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 57/14
    Ihren Pflichten insoweit ist die Beklagte damit hinreichend dadurch nachgekommen, dass sie auf diese Leistungen und die Notwendigkeit, diese vor Aufnahme der Beschäftigung zu beantragen, im Merkblatt 1 für Arbeitslose hingewiesen und dem Kläger dieses Merkblatt ausgehändigt hat (so auch: LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 -, Rdnr. 50, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AL 82/15
    aa) Dabei kann der Senat offenlassen, ob der sozialrechtliche Herstellungsanspruch überhaupt neben § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III anwendbar ist (in diesem Sinne wohl BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R -, BSGE 98, 108 = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3, Rn. 13; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen v. 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 - juris Rn. 47).
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11   

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https://dejure.org/2012,45685
SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11 (https://dejure.org/2012,45685)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11 (https://dejure.org/2012,45685)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - S 28 AS 2317/11 (https://dejure.org/2012,45685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - L 6 AS 48/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Grundsicherung für

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11
    Ob eine solche Wiederholung vorliegt oder der Bescheid eine eigenständige Regelung mit Außenwirkung trifft, ist aus der Sicht eines objektiven Bescheidempfängers zu beurteilen (vgl. Landessozialgericht Schleswig - Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, Aktenzeichen L 6 AS 48/11 Rn 39 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
  • SG Leipzig, 02.08.2010 - S 15 AS 3490/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtmäßigkeit der teilweisen

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11
    Dieses ist - wie in diesem Fall - bei zeitgleich ergehenden und damit gemäß § 39 Abs. 1 S.1 SGB X auch wirksam werdenden Bescheiden von vornherein ausgeschlossen (vgl. SG Leipzig, Urteil vom 15. Oktober 2010, Aktenzeichen S 15 AS 3490/07, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11
    Dies ist auf jeden Fall gegeben, wenn schwierige Sach- oder Rechtsfragen eine Rolle spielen und deshalb ein Bürger mit dem Bildungs- und Erfahrungsstand des Widerspruchsführers sich vernünftigerweise eines Rechtsanwalts bedient hätte (vgl. SG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 20. März 2012, Aktenzeichen S 28 AS 1175/11 Rn 35 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
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