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Rechtsprechung
   BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R   

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BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R (https://dejure.org/2013,10369)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R (https://dejure.org/2013,10369)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R (https://dejure.org/2013,10369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflicht eines Selbstständigen zur Ausfüllung des Vordrucks zur Einkommensschätzung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 SGG, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1, § 65 Abs 1 SGB 1, § 66 Abs 1 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Klärung des Umfangs von Mitwirkungspflichten - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflicht eines Selbstständigen zur Ausfüllung des Vordrucks zur Einkommensschätzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Selbstständigen zur Ausfüllung des Vordrucks zur Einkommensschätzung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Klärung des Umfangs von Mitwirkungspflichten - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflicht eines Selbstständigen zur Ausfüllung des Vordrucks zur Einkommensschätzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Selbstständigen zur Ausfüllung des Vordrucks zur Einkommensschätzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 177
  • NZS 2013, 757
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Die Mitwirkungsobliegenheiten des SGB I finden auch im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwendung, soweit keine bereichsspezifischen Mitwirkungsobliegenheiten Anwendung finden (BSG vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2, RdNr 13).

    In vergleichbarem Zusammenhang hat bereits der 14. Senat des BSG bei der Frage der Zumutbarkeit einer Mitwirkung des Leistungsberechtigten durch Vorlage von Kontoauszügen auf die Besonderheiten der SGB II-Leistungen hingewiesen, da es sich um Anforderungen im Rahmen eines steuerfinanzierten Fürsorgesystems handelt, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpft (BSG vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2, RdNr 13) .

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Dies gilt auch für eine vorläufige Entscheidung über die Leistungsbewilligung nach § 40 Abs. 1 S 2 Nr. 1a SGB II iVm § 328 Abs. 1 SGB III. Denn auch bei einer vorläufigen Entscheidung müssen Leistungen - ohne vorsorglichen Abschlag - regelmäßig in derjenigen Höhe gewährt werden, die bei Bestätigung der wahrscheinlich vorliegenden Voraussetzungen voraussichtlich auch endgültig zu leisten sein werden (BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R -, BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, RdNr 34) .

    In der Folge steht ihm, soweit eine zeitnahe Umsetzung durch den Beklagten nicht erfolgt, die Möglichkeit offen, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (zur reduzierten Ermessensbetätigung hinsichtlich der Höhe einer vorläufigen Leistung bei selbstständig Tätigen mit Rücksicht auf ihren existenzsichernden Charakter s BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, RdNr 34).

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung des BSG zwar anerkannt, dass - soweit objektiv nur die Möglichkeit einer prospektiven Schätzung etwa der Einkommenssituation besteht - die Voraussetzungen für eine endgültige Bewilligung der Leistungen zu verneinen sind (BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 16) .

    Folgerichtig bleibt Maßstab der Überprüfung von Aufhebungsentscheidungen bei einer endgültigen Leistungsbewilligung § 45 oder § 48 SGB X (BSG vom 21.6.2011, aaO) .

  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79

    Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Aus dem auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren Grundsatz der Subsidiarität folgt die Nachrangigkeit der Feststellungsklage gegenüber der Leistungs- und Anfechtungsklage (BSG vom 30.10.1980 - 8a RU 96/79 - BSGE 50, 262, 263 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSG vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 29/89 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 45/79

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung - Mangelnde

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Geltendmachung eines Beratungs- bzw Auskunftsanspruches nach § 14 SGB I (vgl zur Geltendmachung des Beratungsanspruchs Knecht in Hauck/Noftz, SGB I, § 14 RdNr 19, Stand 6/10; Mönch-Kalina, jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 14 RdNr 40) , den der Kläger hinsichtlich der Art und Weise der Ausfüllung der Anlage EKS gegen den Beklagten geltend macht, im Falle der Ablehnung einen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (so zur Auskunft nach § 15 SGB I: BSG vom 12.11.1980 - 1 RA 45/79 - SozR 1200 § 14 Nr. 9; zur Auskunft nach § 83 SGB X BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 27) , sodass nicht die reine Leistungsklage, sondern die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige Klageart wäre.
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Aus dem auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren Grundsatz der Subsidiarität folgt die Nachrangigkeit der Feststellungsklage gegenüber der Leistungs- und Anfechtungsklage (BSG vom 30.10.1980 - 8a RU 96/79 - BSGE 50, 262, 263 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSG vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 29/89 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Zwar könnte der Kläger gegen einen wegen einer Verletzung seiner Mitwirkungsobliegenheiten nach § 66 SGB I erteilten Versagensbescheid des Beklagten im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage bzw der reinen Anfechtungsklage vorgehen (vgl zur Abgrenzung der Klagearten BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R -, BSGE 104, 26, 29 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5) , jedoch ist eine Klärung des Umfangs seiner Mitwirkungsobliegenheit auf diesem Wege mit Rücksicht darauf, dass existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, für den Kläger nicht zumutbar.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Es ist vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 139/11 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 55 mwN) .
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Geltendmachung eines Beratungs- bzw Auskunftsanspruches nach § 14 SGB I (vgl zur Geltendmachung des Beratungsanspruchs Knecht in Hauck/Noftz, SGB I, § 14 RdNr 19, Stand 6/10; Mönch-Kalina, jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 14 RdNr 40) , den der Kläger hinsichtlich der Art und Weise der Ausfüllung der Anlage EKS gegen den Beklagten geltend macht, im Falle der Ablehnung einen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (so zur Auskunft nach § 15 SGB I: BSG vom 12.11.1980 - 1 RA 45/79 - SozR 1200 § 14 Nr. 9; zur Auskunft nach § 83 SGB X BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 27) , sodass nicht die reine Leistungsklage, sondern die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige Klageart wäre.
  • LSG Bayern, 30.07.2010 - L 7 AS 12/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
    Da das BSG die Abgrenzung von Vermögen und Einkommen anhand des Zuflusses der jeweiligen Leistung vornimmt, müssen - modifiziert durch das sog Monatsprinzip - zur Berücksichtigung von Einkommen ab dem Zeitpunkt der Bewilligung zwangsläufig Umstände in die Prüfung einbezogen werden, die in der Zukunft liegen (Bayerisches LSG vom 30.7.2010 - L 7 AS 12/10 - veröffentlicht in juris) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Soweit sich dies in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regularien der §§ 60 ff SGB I zunächst darauf richtet, den Jobcentern Kenntnis von denjenigen (der Sphäre der Leistungsbezieher zuzuordnenden) Tatsachen zu vermitteln, welche die Grundlage für die Entscheidung über den endgültigen Leistungsanspruch bilden, und sie überhaupt erst in die Lage zu versetzen, ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 SGB X nachzukommen ( vgl zu § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I nur BSG vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3, RdNr 16 mwN ), ist dem mit der Vorlage der angeforderten leistungserheblichen Unterlagen "bis zur abschließenden Entscheidung" (§ 41a Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB II ) genügt.
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage -

    Zwar gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren insoweit der Nachranggrundsatz (vgl nur BSG Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3, RdNr 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 1, 19 ff mwN) .

    Effektiver Rechtsschutz kann in Fällen wie dem vorliegenden allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden, denn es ist den Hilfebedürftigen auch mit Rücksicht darauf, dass existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann der Beklagte tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt (vgl BSG Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3, RdNr 12) .

    Bezogen auf das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem Leistungsträger hat der Senat insbesondere konkrete Mitwirkungspflichten als zulässigen Gegenstand von Feststellungsklagen angesehen (vgl BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R - ; BSG Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3 ).

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R

    Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des

    Soweit sich dies in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regularien der §§ 60 ff SGB I zunächst darauf richtet, den Jobcentern Kenntnis von denjenigen (der Sphäre der Leistungsbezieher zuzuordnenden) Tatsachen zu vermitteln, welche die Grundlage für die Entscheidung über den endgültigen Leistungsanspruch bilden, und sie überhaupt erst in die Lage zu versetzen, ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 SGB X nachzukommen ( vgl zu § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I nur BSG vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3, RdNr 16 mwN ) , ist dem mit der Vorlage der angeforderten leistungserheblichen Unterlagen "bis zur abschließenden Entscheidung" (§ 41a Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB II ) genügt.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13340
LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11 (https://dejure.org/2013,13340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.04.2013 - L 10 AL 325/11 (https://dejure.org/2013,13340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. April 2013 - L 10 AL 325/11 (https://dejure.org/2013,13340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Zeiten der Freistellung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts stellen keine Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses i.S.v. §§ 24 f. SGB III dar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Freistellung ohne Entgeltfortzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1067
  • NZS 2013, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 8 AL 40/03
    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11
    Vorliegend ist dies zu bejahen, andernfalls wäre bei einer zeitlich unbeschränkten Leistungsverpflichtung aufgrund erfolgter Beitragszahlung die Finanzierbarkeit der Arbeitslosenversicherung gefährdet (LSG Saarland, Urteil vom 16.07.2004 - L 8 AL 40/03 - juris).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11
    Ansprüche aus der Sozialversicherung genießen Eigentumsschutz, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272, 301, 304; 92, 365, 405).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11
    Dem Eigentumsschutz unterfällt aber nicht nur der bereits erworbene Anspruch auf Alg, sondern auch das entsprechende Anwartschaftsrecht (vgl. BVerfGE 74, 203, 213), d.h. zum Erwerb des Anspruches auf Alg fehlt nur der Eintritt der Arbeitslosigkeit.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 325/11
    Ansprüche aus der Sozialversicherung genießen Eigentumsschutz, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272, 301, 304; 92, 365, 405).
  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 333/13

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Erfüllung der notwendigen

    Vorliegend handelt es sich aber um eine Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung, womit es an der Grundvoraussetzung der Versicherungspflicht fehlt (vgl Urteil des Senats vom 30.04.2013 - L 10 AL 325/11; Fuchs in Gagel, SGB II/SGB 111, 48. Erg. Lieferung, § 24 SGB III Rn 14).

    Im Umkehrschluss kann damit davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis in anderen Fällen der Freistellung von der Arbeitsleistung gerade nicht angenommen werden kann (siehe auch Urteil des Senats vom 30.04.2013 - L 10 AL 325/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7/12 AL 62/16
    Abgesehen davon, dass auch im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III ("gegen Arbeitsentgelt [ ] beschäftigt") zu entscheiden wäre, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies bei einer Freistellung ohne Entgeltzahlung gilt (verneinend jedenfalls Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Januar 2015 - L 10 AL 333/13 -, juris Rn. 18; Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 325/11 -, juris Rn. 19) und § 7 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung auf einen Monat begrenzt, unterscheidet sich der hier zugrundeliegende Sachverhalt, weil der Kläger die Beschäftigung als Softwareentwickler niemals aufgenommen hat.
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