Rechtsprechung
   BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26252
BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R (https://dejure.org/2013,26252)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R (https://dejure.org/2013,26252)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R (https://dejure.org/2013,26252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als Aufbaupraxis - Anspruch einer unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis - Erreichung des Fachgruppendurchschnitts binnen fünf Jahren - Vorliegen eines Härtefalls

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 4 S 6 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom 14.11.2003, § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 3 Halbs 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als Aufbaupraxis - Anspruch einer unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis - Erreichung des Fachgruppendurchschnitts binnen fünf Jahren - Vorliegen eines Härtefalls

  • Wolters Kluwer

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Bemessung des Regelleistungsvolumens einer Berufsausübungsgemeinschaft aus Radiologen unter Anerkennung als Aufbaupraxis

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als Aufbaupraxis - Anspruch einer unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis - Erreichung des Fachgruppendurchschnitts binnen fünf Jahren - Vorliegen eines Härtefalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Bemessung des Regelleistungsvolumens einer Berufsausübungsgemeinschaft aus Radiologen unter Anerkennung als Aufbaupraxis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 952
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen (stRspr, zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 23-33 und Nr. 50 RdNr 14-16, jeweils mwN; vgl auch Senatsurteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 32/12 R - RdNr 49, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Zu diesen Grundsätzen hat der Senat weiterhin darauf hingewiesen, dass solche Honorarsteigerungen jedenfalls durch Fallzahlerhöhungen möglich sein müssen, während er dies für Honorarsteigerungen durch Fall wert erhöhungen offengelassen hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 27; ebenso BSG vom 5.6.2013, aaO RdNr 52) .

    Das in Nr. 3.2.1 Satz 2 normierte sog einjährige Moratorium ( zu diesem Begriff vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 33) hat seine Grundlage in der Sonderregelung des § 87b Abs. 4 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 2 SGB V, wonach der BewA zu Vorgaben für den Inhalt der RLV und zur Bestimmung des Verfahrens für deren Berechnung ermächtigt ist.

    Der Senat hat ausgeführt, dass es für diesen Wachstumsanspruch nicht ausreicht, den Fachgruppendurchschnitt irgendwie und irgendwann erreichen zu können, sondern dass es ihnen vielmehr möglich sein muss, die Steigerung bis zum Durchschnitt "in effektiver Weise" und in "realistischer Weise" zu erreichen ( BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 32 und 33 am Ende; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 50 RdNr 18) .

    Dies erfordert allerdings nicht die Möglichkeit kontinuierlicher Steigerung, sondern es kommt lediglich auf das Ergebnis - die Möglichkeit, den Durchschnittsumsatz zu erreichen - an ( BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 32; SozR 4-2500 § 85 Nr. 50 RdNr 16) .

    Bestimmungen, die ein Honorarwachstum innerhalb eines gewissen Zeitraums unterbinden, sind nicht ausgeschlossen ( BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 32) , sofern die Praxen in der nach Ablauf des Moratoriums verbleibenden Zeit noch die "effektive, dh realistische, Möglichkeit" haben, den Durchschnittsumsatz zu erreichen ( BSG aaO RdNr 33) .

    Da sie dies aber nur verzögern und, auf die Gesamtzeit der fünf Jahre gesehen, weder rechtlich noch faktisch verhindern, stellen sie im Sinne der Terminologie des BSG (SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 32 f) ein nur vorübergehend wirkendes Moratorium dar, das insgesamt gesehen die Möglichkeit, den Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu erreichen, nicht in Frage stellt und deshalb rechtlich nicht beanstandet werden kann.

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen (stRspr, zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 23-33 und Nr. 50 RdNr 14-16, jeweils mwN; vgl auch Senatsurteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 32/12 R - RdNr 49, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Daher ist allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen die Möglichkeit einzuräumen, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen und damit ihre Praxis zu einer mit typischen Umsätzen auszubauen (stRspr, zB BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 50 RdNr 14; BSG vom 5.6.2013, aaO RdNr 49) .

    Zu diesen Grundsätzen hat der Senat weiterhin darauf hingewiesen, dass solche Honorarsteigerungen jedenfalls durch Fallzahlerhöhungen möglich sein müssen, während er dies für Honorarsteigerungen durch Fall wert erhöhungen offengelassen hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 27; ebenso BSG vom 5.6.2013, aaO RdNr 52) .

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 32/12 R - klargestellt (RdNr 50 f ) .

    Vielmehr ist der BewA frei, bei der Ausgestaltung der Regelungen für die RLV auch andere legitime Ziele zu verfolgen, wie zB die Anreize für Fallzahlvermehrungen zur Honorarsteigerung zu mindern und dadurch die Gesamthonorarsituation zu stabilisieren sowie die Kalkulierbarkeit der Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit zu verbessern ( vgl hierzu die BSG-Rspr zu den Individualbudgets, zB BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 10 mwN; ebenso zu den RLV BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 68 RdNr 37 und Nr. 70 RdNr 29; vgl auch BSG vom 5.6.2013 - B 6 KA 32/12 R - RdNr 19 am Ende betr ergänzende Regelungen) .

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Die Bemessung des Zeitraums der Aufbauphase erfolgt im HVV durch dessen Vertragspartner bzw in der Satzung über die Honorarverteilung durch die KÄV (vgl hierzu BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 23 mwN) .

    Vielmehr ist der BewA frei, bei der Ausgestaltung der Regelungen für die RLV auch andere legitime Ziele zu verfolgen, wie zB die Anreize für Fallzahlvermehrungen zur Honorarsteigerung zu mindern und dadurch die Gesamthonorarsituation zu stabilisieren sowie die Kalkulierbarkeit der Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit zu verbessern ( vgl hierzu die BSG-Rspr zu den Individualbudgets, zB BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 10 mwN; ebenso zu den RLV BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 68 RdNr 37 und Nr. 70 RdNr 29; vgl auch BSG vom 5.6.2013 - B 6 KA 32/12 R - RdNr 19 am Ende betr ergänzende Regelungen) .

    Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz müssen nicht von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden ( BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 20 = Juris RdNr 27) .

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    So ist zu beachten, dass im Allgemeinen auch Honorarregelungen für den Umgang mit sog Härtefällen bestehen, bzw, dass bei Fehlen einer ausdrücklichen Härteklausel diese in die Honorarbestimmungen hineinzuinterpretieren ist (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 28-30; BSG MedR 2012, 413 RdNr 19) .

    Soweit eine Härteklausel fehlt oder zwar besteht, aber eng gefasst ist, ist eine umfassende Härteklausel in die Honorarbestimmungen hineinzuinterpretieren (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 28; BSG MedR 2012, 413 RdNr 19).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Das Schreiben vom 2.10.2007 auszulegen, steht in der Kompetenz des Senats (unstreitig, vgl zur Auslegung von Verwaltungsakten zB BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20 mwN und BVerwGE 142, 179 RdNr 24; vgl auch BVerwGE 126, 149 RdNr 52; 126, 254 RdNr 79) .
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Beide Regelungen enthalten keine strikten Vorgaben; sie lassen vielmehr mit ihren Begriffen (zugrundelegen bzw berücksichtigen) Raum für Modifizierungen (vgl dazu die Rspr zu den vielfältigen Vorgaben in § 85 Abs. 4 SGB V, zB BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 28; BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 28 RdNr 12 am Ende) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Der BewA hat dabei ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit, wie der Senat mehrfach im Zusammenhang mit anderen ihm eingeräumten Rechtssetzungsbefugnissen ausgesprochen hat ( stRspr, vgl zB BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 21 ff, 26, 29; BSGE 106, 56 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 54, RdNr 20 f; vgl auch BSG vom 9.5.2012 - B 6 KA 30/11 R - Juris RdNr 23 f und BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 28; vgl ferner BSG vom 6.2.2013 - B 6 KA 13/12 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 85 Nr. 73 vorgesehen = RdNr 29) .
  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 189/10

    Ein einer radiologischen Gemeinschaftspraxis zugewiesenes Regelleistungsvolumen

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Alle Praxissitze der Klägerin - O., D., G., M., W. liegen im Planungsbereich D.-D. Der Verlegung eines Praxisstandorts kommt auch nicht dann eine andere Qualität zu, wenn für die Neueinrichtung der Praxis erhebliche Investitionen vorgenommen werden (zum Investitionsvolumen von 6, 5 Mio Euro vgl die Darstellung des SG Marburg im Urteil vom 6.10.2010 - S 11 KA 189/10 - S 6) .
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Das Schreiben vom 2.10.2007 auszulegen, steht in der Kompetenz des Senats (unstreitig, vgl zur Auslegung von Verwaltungsakten zB BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20 mwN und BVerwGE 142, 179 RdNr 24; vgl auch BVerwGE 126, 149 RdNr 52; 126, 254 RdNr 79) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 30/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Vergütungsmodell -

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
    Der BewA hat dabei ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit, wie der Senat mehrfach im Zusammenhang mit anderen ihm eingeräumten Rechtssetzungsbefugnissen ausgesprochen hat ( stRspr, vgl zB BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 21 ff, 26, 29; BSGE 106, 56 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 54, RdNr 20 f; vgl auch BSG vom 9.5.2012 - B 6 KA 30/11 R - Juris RdNr 23 f und BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 28; vgl ferner BSG vom 6.2.2013 - B 6 KA 13/12 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 85 Nr. 73 vorgesehen = RdNr 29) .
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

  • LSG Hessen, 21.12.2009 - L 4 KA 77/09

    Anspruch auf Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zur Höhe des

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R

    Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis -

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10

    Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufbau- bzw Jungpraxen - Durchschnittsumsatz der

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris) stelle die Standortverlegung innerhalb des Planungsbereichs keinen Neubeginn der Praxistätigkeit dar; der Umkehrschluss der Klägerin, eine Neuaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit könne nur dann nicht angenommen werden, wenn die Praxis ohne Verlegung fortgeführt werde, sei daher unrichtig.

    Für die Berechnung, Zuweisung und Anwendung des RLV (während der streitigen Zeit, hier Quartal 1/2009) sind die einschlägigen Regelungen in § 87b SGB V, im EBewA-Beschluss 2009 und im HVV 2009 maßgeblich (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris).

    Bei Auslegung und Anwendung des Aufbaupraxenprivilegs ist die ihm zugrundeliegende Rechtsprechung des BSG und außerdem zu beachten, dass das Aufbaupraxenprivileg im Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (Art. 12 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG) verankert und damit letztendlich grundrechtsfundiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris Rdnr. 21).

    Nach der dem Aufbaupraxenprivileg zugrundeliegenden Rechtsprechung des BSG (zu Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelungen) muss im Ausgangspunkt gewährleistet sein, dass - so BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R - m.w.N., in juris - umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

    Bestimmungen, die ein Honorarwachstum innerhalb eines gewissen Zeitraums unterbinden, sind nicht ausgeschlossen, sofern die Praxen in der nach Ablauf des Moratoriums verbleibenden Zeit noch die effektive, d. h. realistische, Möglichkeit haben, den Durchschnittsumsatz zu erreichen (BSG, Urteil vom 17.07.2013, a.a.O., insbesondere zum - zulässigen - einjährigen Moratorium infolge der Berechnung des RLV nach Maßgabe der Fallzahlen des Vorjahresquartals gemäß Teil B § 5 Nr. 1 Satz 2 HVV 2009).

    Davon ausgehend ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines im HVV geregelten Aufbaupraxenprivilegs auf den Gründungszeitpunkt des MVZ und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der in das MVZ unter Zulassungsverzicht eintretenden Ärzte abzustellen; der von der Beklagten insoweit postulierte "Arztbezug" findet im Gesetz (in den für MVZ geltenden Vorschriften) keine Stütze und ist nicht statthaft (vgl. auch etwa LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 - unter Hinweis darauf, dass im Urteil des BSG vom 01.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, das Gründungsdatum des MVZ als Beginn der Aufbauphase benannt ist; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, jeweils in juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 46/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer 3.2.1 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O.).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Seiner Entscheidung vom 17. Juli 2013 (Az. B 6 KA 44/12 R; Rn 53 bei juris) lässt sich vielmehr entnehmen, dass solche prinzipiell als rechtlich zulässig zu bewerten sind und grundsätzlich der Arzt das sich aus einer Änderung der Honorarverteilungssystematik ergebende unternehmerische Risiko trägt.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 01. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 22/22 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilung - neu gegründete Einzelpraxis mit

    aa) Nach stRspr des BSG (BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 17 mwN; BSG Urteil vom 2.8.2017 - B 6 KA 16/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 11 RdNr 42 ff; BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 2/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 13 RdNr 25) müssen Regelungen zur Honorarverteilung umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen die Möglichkeit geben, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

    Dieses aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 12 Abs. 1 GG) abgeleitete Erfordernis gilt unabhängig vom konkreten Mechanismus zur Honorarverteilung; es war nicht nur für die Zeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anwendung von RLV zu beachten (vgl dazu BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 20 f) , sondern auch bei Begrenzungen durch ILB (vgl BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R - BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 25 f = juris RdNr 32 f; BSG Urteil vom 2.8.2017 - B 6 KA 16/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 11 RdNr 42) .

    Die Bemessung der Dauer der Aufbauphase, die wenigstens drei Jahre umfasst, aber auch bis zu fünf Jahre dauern kann, erfolgt in der Satzung zur Honorarverteilung durch die KÄV (vgl BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 18, 23) .

    Für BAGen (vgl BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 26 ff; BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 2/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 13 RdNr 26 ff) und für MVZ (BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 23/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 16 RdNr 24 ff) hat der Senat die zunächst auf Einzelpraxen bezogene Rechtsprechung in der Weise weiterentwickelt, dass in diesen Fällen ein doppeltes Erfordernis gilt (vgl Clemens in Wenzel, Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 4. Aufl 2020, Kap 13 RdNr 259; Loose in Hauck/Noftz, SGB V, Stand September 2022, § 85 RdNr 434) .

    Wenn die Voraussetzungen einer Neugründung von BAG oder MVZ vorliegen, muss das in einem ersten Schritt arztbezogen zu ermittelnde Budget aber nur für solche in der BAG oder dem MVZ tätigen Ärzte, die sich selbst noch in der Anfangsphase ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit befinden (sog Jungärzte), abweichend von den allgemeinen Regeln festgesetzt werden (BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 27) .

    Weder eine BAG noch ein MVZ können sich also durch die Aufnahme eines Jungarztes als Gesellschafter oder durch die Anstellung eines Jungarztes insgesamt "verjüngen" (vgl BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 23/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 16 RdNr 23; vgl BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 27) .

    Auch die Verlegung des Standortes einer Praxis innerhalb des Planungsbereichs kann nicht dazu führen, dass die Praxis insgesamt als Aufbaupraxis zu behandeln ist (BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 31; BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 23/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 16 RdNr 25) , weil solche Standortverlegungen den Zulassungsstatus unberührt lassen (vgl zB BSG Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 3 S 25; BSG Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 RdNr 3, RdNr 17 mwN) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23644
LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - L 3 AL 78/12 (https://dejure.org/2013,23644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 952 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 16 AL 277/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 78/12
    Da die Klägerin ab dem 23. Oktober 2010 die Vermittlungstätigkeit der Beklagten zur Verfügung stand, sie sich neu gemeldet und die Beklagte die Vermittlung erneut aufgenommen und sich somit der Einstellungsverwaltungsakt der Beklagten vom 27. Juli 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2010 durch Zeitablauf erledigt hatte, ist der Klageantrag der Klägerin im Sinne einer Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) auszulegen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2012 - L 16 AL 277/11 - JURIS-Dokument Rdnr. 34).
  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Insoweit hat das FG --in Übereinstimmung mit dem sozialrechtlichen Schrifttum (vgl. dazu z.B. Gagel/Winkler, a.a.O., § 38 Rz 61; Jüttner in Mutschler/Schmidt-DeCaluwe/Coseriu, Sozialgesetzbuch 111, 5. Aufl., § 38 Rz 71) und der Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juli 2013 L 3 AL 78/12, Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2013, 258, unter II.1.)-- zutreffend entschieden, dass die Einstellungsverfügung ein Verwaltungsakt i.S. des § 31 SGB X ist, und daneben für den Senat insoweit bindend festgestellt (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), dass es im Streitfall mangels feststellbaren Zugangs an einem solchen Verwaltungsakt fehlt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Sofern die im Zeitraum vom 13.04.2010 bis zum 07.09.2011 erfolgte Löschung als Ausbildungssuchende im Register der Beklagten Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der Klägerin zur Familienkasse und zur Deutschen Rentenversicherung haben sollte, bestünde dieser Einfluss weiterhin und würde zu einem Fortbestand der Beschwer der Klägerin insoweit führen (dies verkennend und - ebenso unzutreffend (s.u.) - statt dessen eine "Präjudizialität" der Einstellung der Vermittlungsbemühungen nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III in Bezug auf etwaige Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VII im Rahmen einer angeblich statthaften Fortsetzungsfeststellungsklage annehmend Sächsisches LSG, Urt. v. 03.07.2013 - L 3 AL 78/12 -, juris Rn. 23).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

    Damit beinhaltet die unter Berücksichtigung der Situation des Arbeitsuchenden im Einzelfall getroffene Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur über die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III und die Löschung des Kindes aus den Melderegistern der Arbeitsvermittlung eine nach außen gerichtete unmittelbare Rechtswirkung und stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X dar (vgl. auch Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. Juli 2013 L 3 AL 78/12 und L 3 AL 251/10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23968
LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10 (https://dejure.org/2013,23968)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2013 - L 3 AL 151/10 (https://dejure.org/2013,23968)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - L 3 AL 151/10 (https://dejure.org/2013,23968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 952 (Ls.)
  • NZS 2014, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 72/08
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Die dagegen geführte Klage (Az. S 16 KR 273/06) blieb ebenso erfolglos wie das Berufungsverfahren (Az. L 1 KR 72/08) und die zum Bundessozialgericht erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Az. B 1 KR 97/09 B), die mit Beschluss vom 7. Oktober 2009 verworfen wurde.

    Er sei, wie das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 29. April 2009 (Az. L 1 KR 72/08) bereits entschieden habe, nur bis 2. Dezember 2005 mit Anspruch auf Krankengeld versichert gewesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Verwaltungsvorgangs, der Gerichtsakten beider Instanzen sowie des Berufungsverfahrens Az. L 1 KR 72/08 verwiesen.

    Unabhängig davon kommt aber vorliegend eine Verurteilung der Beigeladenen zur Zahlung von Krankengeld schon deshalb nicht in Betracht, weil über diesen Anspruch mit Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. April 2009 (Az. L 1 KR 72/08) rechtskräftig entschieden wurde und ein Überprüfungsantrag hinsichtlich der Sozialleistung Krankengeld bei der Beigeladenen nicht gestellt wurde.

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Zwar sind Ansprüche auf beitragsfinanzierte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 [213] = JURIS-Dokument Rdnr. 36, m. w. N.; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 23, m. w. N.).

    Dem Gesetzgeber kommt hierbei grundsätzlich eine weite Gestaltungsmöglichkeit zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 [214] = JURIS-Dokument Rdnr. 37 ff., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 - BVerfGE 97, 378 [385] = JURIS-Dokument Rdnr. 26; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Zwar sind Ansprüche auf beitragsfinanzierte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 [213] = JURIS-Dokument Rdnr. 36, m. w. N.; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 23, m. w. N.).

    Dem Gesetzgeber kommt hierbei grundsätzlich eine weite Gestaltungsmöglichkeit zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 [214] = JURIS-Dokument Rdnr. 37 ff., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 - BVerfGE 97, 378 [385] = JURIS-Dokument Rdnr. 26; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann aber ein Beigeladener nicht nach § 75 Abs. 5 SGG verurteilt werden, wenn er bereits einen - den Streitgegenstand betreffenden - bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79- BSGE 50, 111 [144] = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 27, m. w. N.; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S. 6 f. = JURIS-Dokument Rdnr. 27, m. w. N.).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann aber ein Beigeladener nicht nach § 75 Abs. 5 SGG verurteilt werden, wenn er bereits einen - den Streitgegenstand betreffenden - bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79- BSGE 50, 111 [144] = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 27, m. w. N.; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S. 6 f. = JURIS-Dokument Rdnr. 27, m. w. N.).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Die Voraussetzung des Bezugs von Arbeitslosengeld ist nur erfüllt, wenn ein realisierbarer Anspruch auf Zahlung für die Zeit vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit besteht (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Dem Gesetzgeber kommt hierbei grundsätzlich eine weite Gestaltungsmöglichkeit zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 [214] = JURIS-Dokument Rdnr. 37 ff., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 - BVerfGE 97, 378 [385] = JURIS-Dokument Rdnr. 26; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 97/09

    Beitragszuschuss - privat Krankenversicherter - Wahl einer freiwilligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
    Die dagegen geführte Klage (Az. S 16 KR 273/06) blieb ebenso erfolglos wie das Berufungsverfahren (Az. L 1 KR 72/08) und die zum Bundessozialgericht erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Az. B 1 KR 97/09 B), die mit Beschluss vom 7. Oktober 2009 verworfen wurde.
  • LSG Sachsen, 09.06.2022 - L 3 AL 151/19

    Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn ein realisierbarer Anspruch auf Zahlung für die Zeit vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit besteht (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. Juli 2013 - L 3 AL 151/10 - NZS 2014, 34 f. = info also 2013, 257 f. = juris Rdnr. 20 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R - juris Rdnr. 21; Aubel, a. a. O., Rdnr. 40; Valgolio, in: Hauck/Noftz SGB III [5.

    b) Durch die am Wortlaut orientierte Anwendung von § 146 SGB III ("Bezug von Arbeitslosengeld") wird Artikel 14 GG in Bezug auf die Eigentums- beziehungsweise Bestandsschutzgarantie für eingezahlte Sozialversicherungsbeiträge nicht verletzt, wenn die Klägerin ab 1. Januar 2013 weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld erhält (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 3. Juli 2013 - L 3 AL 151/10 - NZS 2014, 34 f. = info also 2013, 257 f. = juris Rdnr. 23 zur Vorgängerregelung in § 126 SGB III in der vom 1. Januar 2004 bis 31. März 2012 geltenden Fassung).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26642
SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12 (https://dejure.org/2013,26642)
SG Kassel, Entscheidung vom 28.08.2013 - S 6 AS 711/12 (https://dejure.org/2013,26642)
SG Kassel, Entscheidung vom 28. August 2013 - S 6 AS 711/12 (https://dejure.org/2013,26642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 952 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Besondere Lebensumstände, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R; Urteil v. 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R) die Zuerkennung eines hälftigen Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung rechtfertigen, liegen vor, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.

    Das Gesetz geht insoweit von besonderen Lebensumständen aus, bei denen typischerweise ein zusätzlicher Bedarf zu bejahen ist (BSG, Urteil v. 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R, juris, Rn. 15).

    "Alleinige Sorge liegt nur vor, wenn bei der Pflege und Erziehung keine andere Person in erheblichem Umfang mitwirkt, insbesondere, wenn der hilfebedürftige Elternteil nicht von dem anderen Elternteil oder Partner nachhaltig unterstützt wird oder wenn eine nachhaltige Entlastung innerhalb des Zeitraums, den das Kind sich bei dem anderen Elternteil aufhält, eintritt (vgl BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R).

    Der 4. Senat des BSG hat dies in seiner Entscheidung vom 03.03.2009 (B 4 AS 50/07 R) wie folgt begründet:.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Besondere Lebensumstände, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R; Urteil v. 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R) die Zuerkennung eines hälftigen Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung rechtfertigen, liegen vor, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.

    Gemäß dem Urteil des BSG vom 02.07.2009 (B 14 AS 54/08 R) komme eine Mehrbedarf für Alleinerziehende in Fällen, in denen geschiedene oder getrennt lebende Elternteile die Pflege und Erziehung der Kinder gemeinsam besorgen, nur dann in Betracht, wenn sich die Eltern in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen abwechseln und sich die Kosten in etwa hälftig teilen.

    Dieser Auffassung hat sich der 14. Senat des BSG im Urteil vom 02.07.2009 angeschlossen (B 14 AS 54/08, juris, Rn. 16) und hervorgehoben, dass dies eine Abwechslung in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen erfordert (vgl. dazu auch: Münder in Ders. (Hrsg.), SGB II, 2011, § 21 Rn. 10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 A 2057/12

    Zeitpunkt der Gleichstellung mit dem Realschulabschluss im verkürzten gymnasialen

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    3 Abs. 1 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. exemplarisch: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil v. 07.08.2013, 7 A 2057/12, juris, Rn. 25).
  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12
    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht