Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11   

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https://dejure.org/2014,1172
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11 (https://dejure.org/2014,1172)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.01.2014 - L 13 AS 267/11 (https://dejure.org/2014,1172)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 267/11 (https://dejure.org/2014,1172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kosten der Kraftfahrzeugbenutzung bei der Einkommensermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kosten der Kraftfahrzeugbenutzung bei der Einkommensermittlung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 346
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Die Wirksamkeit dieser Vorschrift ist auch seitens des BSG nicht in Zweifel gezogen worden, zunächst hinsichtlich der nach § 3 Nr. 3 Buchst. a) bb) AlgII-V vom 20. Januar 2004 geltenden Pauschale i. H. von lediglich 6 Cent pro Entfernungskilometer mit dem Hinweis, steuerrechtliche Regelungen fänden bei der Berechnung der Höhe der Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB II keine Anwendung (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 7/10 R - juris Rdn. 16), später in Bezug auf die aktuell geltende Pauschale im Rahmen einer Entscheidung über die Absetzbarkeit von Fahrkosten im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 117/10 R - juris Rdn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 242/09

    2. Wohnsitz; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; Angehöriger; Anrechnung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3b Alg II-V verwendet den Rechtsbegriff des Entfernungskilometers, stellt also nur auf die einfache Fahrt ab (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - juris Rdn. 6).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Die Wirksamkeit dieser Vorschrift ist auch seitens des BSG nicht in Zweifel gezogen worden, zunächst hinsichtlich der nach § 3 Nr. 3 Buchst. a) bb) AlgII-V vom 20. Januar 2004 geltenden Pauschale i. H. von lediglich 6 Cent pro Entfernungskilometer mit dem Hinweis, steuerrechtliche Regelungen fänden bei der Berechnung der Höhe der Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB II keine Anwendung (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 7/10 R - juris Rdn. 16), später in Bezug auf die aktuell geltende Pauschale im Rahmen einer Entscheidung über die Absetzbarkeit von Fahrkosten im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 117/10 R - juris Rdn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 9 AS 67/07

    Berücksichtigung der doppelten anstelle der einfachen Entfernung in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Zwar trifft es zu, dass der Rechtsbegriff des Entfernungskilometers den einfachen - und nicht den doppelten - geografischen Abstand zwischen zwei Orten bezeichnet und diese Auslegung auch für § 6 Abs. 1 Nr. 3b Alg II-V zutreffend ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2007 - L 9 AS 67/07 ER - juris " Rdn. 11 f.).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Von der Berechnung der Fahrkosten unabhängige Berechnungsfehler hinsichtlich der regelmäßig gewährten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, als deren Rechtsnachfolger kraft Gesetzes auf Beklagtenseite das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II mit Wirkung vom 1. Januar 2011 getreten ist - das Passivrubrum ist durch das SG Oldenburg entsprechend von Amts wegen berichtigt worden (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11) - sind nicht ersichtlich und von den Klägern auch nicht geltend gemacht worden, so dass der Senat aus materiell-rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Begrenzung des Streitgegenstandes nach der ständigen Rechtsprechung des BSG hier, wie auch sonst regelmäßig, nicht gegeben ist, die nachfolgende Betrachtung auf die Berücksichtigung der geltend gemachten Fahrkosten beschränkt.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Von der Berechnung der Fahrkosten unabhängige Berechnungsfehler hinsichtlich der regelmäßig gewährten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, als deren Rechtsnachfolger kraft Gesetzes auf Beklagtenseite das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II mit Wirkung vom 1. Januar 2011 getreten ist - das Passivrubrum ist durch das SG Oldenburg entsprechend von Amts wegen berichtigt worden (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11) - sind nicht ersichtlich und von den Klägern auch nicht geltend gemacht worden, so dass der Senat aus materiell-rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Begrenzung des Streitgegenstandes nach der ständigen Rechtsprechung des BSG hier, wie auch sonst regelmäßig, nicht gegeben ist, die nachfolgende Betrachtung auf die Berücksichtigung der geltend gemachten Fahrkosten beschränkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
    Dies gilt schon deshalb, weil durch den im Steuerrecht, und zwar in § 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz festgelegten Pauschsatz pro Kilometer, alle mit Erhaltung eines Kraftfahrzeuges verbundene Aufwendungen abgegolten werden sollen, während etwa die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Grundsicherungsrecht zusätzlich in Abzug gebracht werden können (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER - juris Rdn. 20, m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5330
LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 (https://dejure.org/2014,5330)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 (https://dejure.org/2014,5330)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2014 - L 31 AS 1348/13 (https://dejure.org/2014,5330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 2 Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - Unabhängigkeit von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - nicht bei ausdrücklicher Erklärung fehlender ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 2
    Leistungsausschluss - Arbeitssuche - EU-Ausländer - Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche - Sozialleistungsmissbrauch - gewöhnlicher Aufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von EU-Ausländern ohne Freizügigkeitsrecht auf Bezug von ALG II bis zur Vollziehung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen; Geeignete Maßnahmen zur Behandlung des strukturellen Sozialleistungsmissbrauchs durch EU-Ausländer ohne Freizügigkeitsrecht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitlsosengeld II für EU-Ausländer ohne Freizügigkeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 346
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 30. Januar 2013, Az.: B 4 AS 54/12 R) des Bundessozialgerichts, nach der der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II rein tatsächlich zu bestimmen ist, steht auch das offensichtliche Fehlen eines Freizügigkeitsrechts eines EU-Ausländers der Bejahung des gewöhnlichen Aufenthalt nicht entgegen.

    Das Bundessozialgericht (BSG) führt hierzu aus (Urteil vom 30. Januar 2013, Az.: B 4 AS 54/12 R, zitiert nach juris): "Für den Bereich des SGB II läuft es der Vereinheitlichung des Begriffes des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 30 Abs. 3 SGB I zuwider, wenn unter Berufung auf eine sogenannte Einfärbungslehre dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmende Tatbestandsmerkmale im Sinne von rechtlichen Erfordernissen zum Aufenthaltsstatus aufgestellt werden.

    Irgendwelche Tatbestandsmerkmale im Sinne von rechtlichen Erfordernissen zum Aufenthaltsstatus sind dem Gesetz für die Leistungsvoraussetzungen des SGB II nicht zu entnehmen (so insgesamt BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O., zitiert nach juris, m. w. N.).

    Zudem ist § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II als Ausschlussregelung von existenzsichernden Sozialleistungen jedenfalls eng auszulegen (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, Az. B 4 AS 54/12 R, zitiert nach juris, Rdnr. 26).

    Allerdings ist es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, den Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaates auszuweisen, wenn dieser nach sechs Monaten keine Stelle gefunden hat, sofern der Betroffene nicht nachweist, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (so insgesamt BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, Az. B 4 AS 54/12 R, zitiert nach juris, Rdnr. 29, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991, C-292/89 - Antonissen - und m. w. N.).

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Die fehlende subjektive Verfügbarkeit im Sinne einer Arbeitsbereitschaft hat keine Bedeutung für die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosengelds II (Anschluss an BSG Urteil vom 29. März 2007, AZ.: B 7b AS 4/06 R).

    Denn nach der Systematik des SGB II hat die subjektive Verfügbarkeit im Sinne einer Arbeitsbereitschaft keine Bedeutung für die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosengeldes II. Vielmehr wird das Fehlen der subjektiven Arbeitsbereitschaft im SGB II allein durch Sanktionen (§ 31 ff. SGB II) sanktioniert (so auch das BSG zu § 65 Abs. 4 SGB II, Urteil vom 29. März 2007, Az.: B 7b AS 4/06 R, zitiert nach juris, Rdnr. 14).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Die Anwendbarkeit dieser Ausschlussregelung erfordert eine "fiktive Prüfung" des Grundes bzw. der Gründe der Aufenthaltsberechtigung nach dem FreizügG/EU (BSG, Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2013, Az. B 4 AS 9/13 R, Rdnr. 15).

    Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, der ausdrücklich ein "Aufenthaltsrecht" zur Arbeitssuche verlangt, erfordert die inhaltliche Überprüfung dieses Rechts nach dem FreizügG/EU, wie bereits (unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2013, a. a. O.) dargelegt wurde.

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Ein zu dem gewöhnlichen Aufenthalt hinzutretendes Anspruchsmerkmal im Sinne des Innehabens einer bestimmten Freizügigkeitsberechtigung nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU 2004 bzw. eines bestimmten Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz 2004 fehlt im SGB II. Auch eine fehlende Dauerhaftigkeit des Aufenthaltes im Sinne einer nicht vorhandenen Zukunftsoffenheit liegt bei Unionsbürgern regelmäßig nicht vor, weil ihr Aufenthalt nicht nach einer bereits vorliegenden Entscheidung der dafür allein zuständigen Ausländerbehörde auflösend befristet oder auflösend bedingt ist." Der 14. Senat des Bundessozialgerichts tendiert im Urteil vom 25. Januar 2012 (Az: B 14 AS 138/11 R, Rdrn. 17 und 20) ebenfalls zu dieser Rechtsauffassung, lässt die Frage aber wegen Freizügigkeitsbescheinigungen, die zum 7. Januar 2013 entfallen sind, offen.

    Ein solches wäre vielmehr nur für die Frage relevant, ob ein eingreifender Leistungsausschluss aufgrund eines anderen Aufenthaltsrechts entfällt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, Az. B 14 AS 138/11 R).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Allerdings ist es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, den Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaates auszuweisen, wenn dieser nach sechs Monaten keine Stelle gefunden hat, sofern der Betroffene nicht nachweist, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (so insgesamt BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, Az. B 4 AS 54/12 R, zitiert nach juris, Rdnr. 29, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991, C-292/89 - Antonissen - und m. w. N.).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13
    Eine solche liegt lediglich dann vor, wenn über die bloße Wohngemeinschaft hinaus der Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt wird, also aus einem "Topf" gewirtschaftet wird (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az. B 4 AS 68/07 R, zitiert nach juris).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    2.5 Nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst sind hingegen Unionsbürger und Angehörige der drei übrigen EWR-Staaten, die über kein materielles Aufenthaltsrecht verfügen, aber in Folge einer unterbliebenen Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 - Rn. 54 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 19 AS 129/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13; Thüringer LSG, Beschluss vom 25.04.2014 - L 4 AS 306/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2014 - L 19 AS 430/13 - Rn. 42 ff.; SG Mainz, Beschluss vom 12.11.2015 - S 12 AS 946/15 ER - Rn. 31 ff.; Kingreen , SGb 2013, S. 134; Schreiber , SRa 2015, S. 43 f.).

    b) Die gegenteilige Auffassung, nach der der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auch bei ausländischen Staatsangehörigen (und ihren Familienangehörigen) greifen soll, die über kein (materielles) Aufenthaltsrecht verfügen, ist rechtswissenschaftlich nicht vertretbar (vgl. bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 - Rn. 26), unabhängig davon, ob dies mit der Konstruktion einer "ungeschriebene(n) Anspruchsvoraussetzung des Bestehens eines Aufenthaltsrechts' (so Hessisches LSG, Beschluss vom 11.12.2014 - L 7 AS 528/14 B ER - Rn. 55) oder mit Erörterungen von vermeintlichen Wertungswidersprüchen sowie Sinn- und Zweckerwägungen (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B, L 1 AS 2358/15 B - Rn. 34 oder LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - L 34 AS 1868/15 B ER - Rn. 16 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER - Rn. 16 ff.) oder mit einem "Erst-recht-Schluss' (so BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - Rn. 19 ff.; dem folgend: BSG, Urteil vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - Rn. 24) begründet wird.

    Dass der Ausschluss von Unionsbürgern mit Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche bei gleichzeitigem Einschluss von Unionsbürgern mit nur formellem Aufenthaltsrecht vor europarechtlichem Hintergrund durchaus als kohärent und wertungskonsistent betrachtet werden kann, wurde in mehreren Publikationen und Gerichtsentscheidungen ausführlich dargelegt (vgl. Kingreen , SGb 2013, S. 134; Schreiber , SRa 2015, S. 44; vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 - Rn. 54 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 19 AS 129/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13; Thüringer LSG, Beschluss vom 25.04.2014 - L 4 AS 306/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2014 - L 19 AS 430/13 - Rn. 42 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Gegen eine solche Auslegung spricht schon, dass § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II im Indikativ und nicht im Konjunktiv gefasst ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 - und vom 19.03.2015 - L 31 AS 1268/14 ( Revision anhängig B 14 AS 15/15 R ); siehe auch LSG Hessen, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats findet der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II auf Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht vor einer Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts nach §§ 2 Abs. 7, 5 Abs. 4, 6 FreizügG/EU durch die Ausländerbehörde keine Anwendung (vgl. Urteile vom 05.05.2014 - L 19 AS 430/13 (Revision anhängig B 14 AS 33/14 R) und vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 (Revision anhängig B 4 AS 64/13 R); Beschluss vom 20.03.2015 - L 19 AS 116/15 B ER m.w.N.; siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 25.04.2014 - L 4 AS 306/14 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 und 19.03.2015 - L 31 AS 1268/14 ( Revision anhängig B 14 AS 15/15 R ); LSG Hessen, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 ( Revision B 14 AS 15/14 R ); LSG Hessen, Beschlüsse vom 07.04.2015- L 6 AS 62/15 B ER und vom 05.02.2015 - L 6 AS 883/14 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 05.03.2015 - L 7 AS 2376/14 B ER).

    Auch ist die subjektive Verfügbarkeit im Sinne der Arbeitsbereitschaft nicht Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Das Fehlen von Arbeitsbereitschaft im SGB II wird ausschließlich durch Sanktionen (§ 30 ff SGB II) sanktioniert (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 m.w.N.).

  • SG Mainz, 12.11.2015 - S 12 AS 946/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Ausländern bei

    Die gegenteilige Auffassung, nach der der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auch bei ausländischen Staatsangehörigen (und ihren Familienangehörigen) greift, die über kein (materielles) Aufenthaltsrecht verfügen, ist nicht vertretbar (vgl. bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 - Rn. 26), unabhängig davon, ob dies mit der Konstruktion einer "ungeschriebene(n) Anspruchsvoraussetzung des Bestehens eines Aufenthaltsrechts" (so Hessisches LSG, Beschluss vom 11.12.2014 - L 7 AS 528/14 B ER - Rn. 55) oder mit Erörterungen von vermeintlichen Wertungswidersprüchen sowie Sinn- und Zweckerwägungen (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B, L 1 AS 2358/15 B - Rn. 34 oder LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - L 34 AS 1868/15 B ER - Rn. 16 ff.) begründet wird.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 D 10029/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1835
OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 D 10029/14 (https://dejure.org/2014,1835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2014 - 7 D 10029/14 (https://dejure.org/2014,1835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 7 D 10029/14 (https://dejure.org/2014,1835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 BVerfGG, § 44b SGB 2, § 6d SGB 2, § 183 SGG, § 51 Abs 1 Nr 4a SGG
    Prinzipale Kontrolle eines Gesetzes als verfassungsrechtliche Streitigkeit; Gerichtskostenfreiheit für Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtsweg für einen verfassungsrechtlichen Normenkontrollantrag; Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen die Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit eines Gesetzes; Klage gegen die Bezeichnung "Jobcenter"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwaltungsrechtsweg für einen verfassungsrechtlichen Normenkontrollantrag; Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen die Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit eines Gesetzes; Klage gegen die Bezeichnung "Jobcenter"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 D 10029/14
    Das Verfahren zur Entscheidung über die Rechtsgültigkeit eines förmlichen nachkonstitutionellen Bundesgesetzes ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 2 BvR 397/82 u.a. -, BVerfGE 70, 35, 55).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 D 10029/14
    Denn ungeachtet dessen, dass die Klage unzulässig ist, weil sie verfassungsrechtlicher Art ist, wäre ausgehend von der im Streit stehenden Norm des Sozialgesetzbuches Zweites Buch und der Sachnähe von einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitssuchende auszugehen und nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet (vgl. zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, Beschluss vom 1. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 D 10029/14
    Bestimmendes Kriterium für die Abgrenzung einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art von einer solchen nichtverfassungsrechtlicher Art ist, inwieweit das streitige Rechtsverhältnis entscheidend durch Verfassungsrecht oder durch einfaches Recht geprägt ist (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2011 - 6 A 1.11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 3 S 113.20

    Beschwerde; Regelung der Vollziehung; Verwaltungsrechtsweg; Streitigkeit

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Streitsubjekte Verfassungsorgane, Teile von ihnen oder andere unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Stellen respektive Personen sind und das Streitobjekt materielles Verfassungsrecht darstellt, da es deren Rechtsbeziehungen zueinander betrifft (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 u.a. - juris Rn. 191; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - OVG 2 S 32.10 - juris Rn. 4; Urteil vom 26. September 2011 - OVG 3a B 5.11 - juris Rn. 24; OVG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 7 D 10029/14 - juris Rn. 3).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - L 3 AS 528/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Entgegen der Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 28.1.2014 - 7 D 10029/14.OVG) handelt es sich auch nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit.
  • OVG Sachsen, 07.11.2023 - 3 E 59/23

    Streitgegenstand; Unterstützungsangebote in der Pflege; Rechtsweg;

    Eine entsprechende Anwendung von § 188 Satz 2 VwGO (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 28. Januar 2014 - 7 D 10029/14 -, juris Rn. 5) kommt hier nicht in Betracht, weil der Beklagte nicht von der Kostenfreiheit des § 183 SGG erfasst ist.
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