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   EuGH, 11.11.2014 - C-333/13   

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https://dejure.org/2014,34154
EuGH, 11.11.2014 - C-333/13 (https://dejure.org/2014,34154)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2014 - C-333/13 (https://dejure.org/2014,34154)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2014 - C-333/13 (https://dejure.org/2014,34154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dano

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten - Ausschluss dieser Personen von besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen nach der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss nicht erwerbsfähiger Angehöriger anderer Mitgliedstaaten von Leistungen der Grundsicherung als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen des Aufenthaltsstaats; Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Leipzig

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 20 Abs. 1, VO 883/2004 Art. 3, VO 883/2004 Art. 4, VO 883/2004 Art. 9, RL 2004/38/EG Art. 24, VO 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. b
    Unionsbürger, Erwerbstätigkeit, nicht erwerbstätig, Arbeitslosigkeit, Inländergleichbehandlung, Ungleichbehandlung, Sozialleistungen, Sicherung des Lebensunterhalts, besondere beitragsunabhängige Geldleistungen, beitragsunabhängige Leistungen, Unionsbürgerrichtlinie, ...

  • hensche.de

    Arbeitslosengeld

  • templin-thiess.de

    Arbeitslose Rumänin hat in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten - Ausschluss dieser Personen von besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen nach der ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss nicht erwerbsfähiger Angehöriger anderer Mitgliedstaaten von Leistungen der Grundsicherung als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen des Aufenthaltsstaats; Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Leipzig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV für viele Ausländer

  • faz.net (Pressebericht, 13.11.2014)

    Hat sich die Bundesregierung zu früh gefreut? EuGH-Urteil zu Hartz IV für Ausländer gilt nur für Sonderfall

  • zeit.de (Pressebericht, 11.11.2014)

    Wann EU-Bürgern Hartz IV gestrichen werden darf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV für aus anderen EU-Staaten zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hartz-IV - Deutschland darf Zuwanderern Leistungen verweigern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV für Armutszuwanderer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthalt wegen Sozialhilfe - Ausschluss von bestimmten Sozialleistungen möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Anspruch auf Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV: Arbeitslose Rumänin unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.11.2014)

    Urteil zu Hartz IV: Europa bleibt offen - mit Einschränkung

  • taz.de (Pressebericht, 11.11.2014)

    Sozialleistungen: Ein Urteil mit begrenzter Wirkung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    StMAS: Arbeitnehmerfreizügigkeit - EuGH-Urteil zielführend, aber weitere Maßnahmen notwendig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen für EU-Ausländer/innen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Keine Sozialleistungen für arbeitssuchende EU-Bürger

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Deutschland darf Zuwanderern Hartz-IV verweigern

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 11.11.2014)

    Sozialleistungen: Kein Hartz IV bei "Armutszuwanderung"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutschland darf arbeitslosen Ausländern Sozialhilfe versagen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV für EU-Zuwanderer?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz IV für EU-Ausländer in Deutschland nur bei Jobsuche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutschland darf nicht erwerbstätige Unionsbürger von bestimmten Sozialleistungen ausschließen - Nicht auf Arbeitssuche befindliche Rumänin hat keinen Anspruch auf Hartz IV

  • badische-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.03.2014)

    Deutschland verteidigt Ausschluss von Hartz-IV

Besprechungen u.ä. (17)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unionsrechtliche Gleichbehandlung beim Arbeitslosengeld II-Bezug ohne Aufenthaltsrecht? (Frank Schreiber; info also 1/2015, 3-6)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Freizügigkeit als rechtliche Konstruktion - nicht als soziale Imagination

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Kollisionskurs: Die Unionsbürgerfreizügigkeit und der Kampf gegen den vermeintlichen "Sozialtourismus" in der Rs. Dano

  • faz.net (Pressekommentar)

    Kein Hartz IV für EU-Ausländer - gut so

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hartz-IV - Deutschland darf Zuwanderern Leistungen verweigern

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sozialleistungen für nicht arbeitssuchende Unionsbürger

  • spiegel.de (Pressekommentar, 11.11.2014)

    Hartz IV: Freizügigkeit muss uns etwas wert sein

  • taz.de (Pressekommentar, 11.11.2014)

    Hartz IV für EU-Bürger: Lieber nicht großzügig

  • taz.de (Pressekommentar, 11.11.2014)

    EuGH zu Hartz IV: Sozialschmarotzer raus

  • berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 11.11.2014)

    Urteil ohne Signalwirkung

  • deutschlandfunk.de (Pressekommentar, 15.11.2014)

    Hartz-IV-Urteil: Eine richtige Entscheidung

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 16.11.2014)

    Viele Ausländer von EuGH-Urteil zu Hartz-IV-Ansprüchen betroffen

  • ggua.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Urteil "Dano": Alles bleibt anders

  • jean-monnet-saar.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Sozialtourismus unter dem Deckmantel der Freizügigkeit

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Sozialleistungen nach SGB II ("Hartz IV") für nicht arbeitssuchende EU-Ausländer

  • sozialrecht-justament.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    "Dano"

  • juwiss.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausschlüsse europarechtskonform? Existenzsichernde Leistungen für EU-Migrant_innen in der deutschen Sozialrechtsprechung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Dano

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialgericht Leipzig (Deutschland) - Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 1), Art. 24 Abs. 2 ...

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.03.2014)

    Zuwanderung: Welche Sozialleistungen stehen EU-Bürgern zu?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 145
  • NVwZ 2014, 1648
  • NZS 2015, 20
  • NJ 2014, 517
  • FamRZ 2015, 389
  • DVBl 2015, 33
  • DÖV 2015, 74
 
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Wird zitiert von ... (383)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Ferner besteht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, "vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" (vgl. Urteil Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Begriff bezieht sich nämlich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was geeignet ist, sich auf das gesamte Niveau der Beihilfe auszuwirken, die dieser Staat gewähren kann (Urteil Brey, EU:C:2013:565, Rn. 61).

    Wie der Gerichtshof in Rn. 41 des Urteils Brey (EU:C:2013:565) bestätigt hat, soll Art. 70 der Verordnung Nr. 883/2004, der den Begriff "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" definiert, nicht die inhaltlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf diese Leistungen festlegen.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Dabei beschränkt erstens Art. 6 der Richtlinie 2004/38 für Aufenthalte bis zu drei Monaten die für das Aufenthaltsrecht geltenden Bedingungen oder Formalitäten auf das Erfordernis des Besitzes eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, und nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie besteht dieses Recht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen fort, solange sie die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 39).

    Wie sich insbesondere aus dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, soll damit u. a. verhindert werden, dass diese Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, EU:C:2011:866, Rn. 40).

    Wie im 18. Erwägungsgrund der Richtlinie ausgeführt wird, sollte das einmal erlangte Recht auf Daueraufenthalt, um ein wirksames Instrument für die Integration in die Gesellschaft dieses Staates darzustellen, keinen Bedingungen unterworfen werden (Urteil Ziolkowski und Szeja, EU:C:2011:866, Rn. 41).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen hat (vgl. u. a. Urteil Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 17 und 23, und Beschluss Nagy, C-488/12 bis C-491/12 und C-526/12, EU:C:2013:703, Rn. 15).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-488/12

    Nagy

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 17 und 23, und Beschluss Nagy, C-488/12 bis C-491/12 und C-526/12, EU:C:2013:703, Rn. 15).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Anwendungsbereich des AEU-Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, D'Hoop, C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 28, und N., EU:C:2013:9725, Rn. 27).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Anwendungsbereich des AEU-Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, D'Hoop, C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 28, und N., EU:C:2013:9725, Rn. 27).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Frau Dano und ihr Sohn legten dagegen Widerspruch ein, den sie auf die Art. 18 AEUV und 45 AEUV und auf das Urteil Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344) stützten.
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
    Zu diesen Situationen gehören diejenigen, die die Ausübung der durch Art. 20 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a AEUV und Art. 21 AEUV verliehenen Freiheit betreffen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. Urteil N., EU:C:2013:97, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der EuGH hat sowohl in der Rechtssache Dano (vom 11.11.2014 - C-333/13) als auch in der Rechtssache Alimanovic (vom 15.9.2015 - C-67/14) in den hier gegebenen Fallkonstellationen die Zulässigkeit der Verknüpfung des Ausschlusses von Unionsbürgern anderer Mitgliedstaaten von existenzsichernden Leistungen mit dem Bestehen eines Aufenthaltsrechts im Sinne der RL 2004/38/EG ausdrücklich anerkannt.

    Nach seiner Rechtsprechung sind Art. 24 Abs. 1 der RL 2004/38/EG iVm ihrem Art. 7 Abs. 1 Buchst b und Art. 4 VO 883/2004/EG dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter "besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen" im Sinne des Art. 70 Abs. 2 VO 883/2004/EG ausgeschlossen werden, während Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats, die sich in der gleichen Situation befinden, diese Leistungen erhalten, sofern den betreffenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten im Aufnahmemitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht nach der RL 2004/38/EG zusteht (EuGH Rs Dano vom 11.11.2014 - C-333/13 RdNr 84) .

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache unterscheidet sich auch von dem der Rechtssache, in der das Urteil vom 11. November 2014, Dano (C-333/13, EU:C:2014:2358), ergangen ist.

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 auch für solche besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 55).

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    1.4.6 Thym hält in Auseinandersetzung mit dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13) fest, dass früher oder später das BVerfG darüber zu befinden haben werde, ob der Klägerin des dortigen Verfahrens ein Grundsicherungsanspruch nach dem GG zustehe, obgleich sie im europäischen Freiheitsraum jederzeit in den Heimatstaat reisen könne und mithin strukturell nicht im gleichen Maße von deutscher Unterstützung abhänge wie etwa Asylbewerber ( Thym , NJW 2015, S. 134).

    Auch der EuGH geht ausdrücklich von einer Anwendbarkeit des Art. 4 VO (EG) 883/2004 auf besondere beitragsunabhängige Leistungen aus (EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13 - Rn. 55).

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