Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9018
LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12 (https://dejure.org/2014,9018)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2014 - L 9 KR 384/12 (https://dejure.org/2014,9018)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - L 9 KR 384/12 (https://dejure.org/2014,9018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 342 SGB 3, § 28d S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 162 Nr 1 SGB 6
    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragsnachforderung - Mitarbeiter von Kundentoiletten - Zuordnung zu den Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Mindestarbeitsbedingungen - Trinkgeld - kein Hinweis auf ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3a AEntG, § 1 GebäudeArbbV, § 28p SGB 4, § 263 StGB, § 5 TVG
    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Mindestarbeitsbedingungen - Betrug - "Toilettenfrauen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsnachforderung für Mitarbeiter von Kundentoiletten; Maßgeblichkeit des tarifvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts; Zuordnung zu den Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks; Täuschung beim Verwendungszweck des Trinkgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsnachforderung für Mitarbeiter von Kundentoiletten; Maßgeblichkeit des tarifvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts; Zuordnung zu den Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks; Täuschung beim Verwendungszweck des Trinkgeldes

  • rechtsportal.de

    Beitragsnachforderung für Mitarbeiter von Kundentoiletten; Maßgeblichkeit des tarifvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts; Zuordnung zu den Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks; Täuschung beim Verwendungszweck des Trinkgeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Toilettenfrauen sind keine Trinkgeldbewacherinnen, sondern Reinigungskräfte Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des Sozialgerichts Berlin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beitragsnachforderung gegenüber dem Inhaber eines Reinigungsservices

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitragsnachforderung gegenüber dem Inhaber eines Reinigungsservices

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Toilettenfrauen fallen unter den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Toilettenfrauen sind keine tariflosen Trinkgeld-Bewacherinnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 363/12

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Voraussetzungen der Geltung des gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Hierzu hatte sich die Klägerin ihren Auftraggebern gegenüber vertraglich verpflichtet, und zur Erfüllung dieser Verpflichtungen, d.h. als Erfüllungsgehilfen i.S.v. § 278 BGB, setzte sie die Beschäftigten ein (dies in einem ähnlichen Fall ebenfalls bejahend: BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 -, juris).

    Arbeitsbereitschaft wird in Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung geleistet und unterscheidet sich darin von der sog. Vollarbeit, die von den Beschäftigten ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsbelastung verlangt (BAG, Urteile vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 -, und 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 - jeweils juris).

    Das "Trinkgeld" stellt im Ergebnis ein verkapptes Entgelt für die Toilettennutzung dar und hat Lohncharakter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 -, juris).

  • ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13

    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Schon gar nicht kann ein genereller Wille der Leistenden angenommen werden, das an Toilettenanlagen freiwillig hingegebene Geld solle für die Bezahlung zusätzlichen Personals verwendet werden, welches im Wesentlichen nur für das Einsammeln des Geldes vorgehalten wird, woran der Besucher naturgemäß kein Interesse haben kann (ArbG Gelsenkirchen, Teilurteil vom 21. Januar 2014 - 1 Ca 1603/13 -, juris).
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Was den betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich von Tarifverträgen angeht, ist grundsätzlich nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte oder den Verwendungszweck von Arbeitsprodukten abzustellen, sondern allein auf die überwiegend in dem betreffenden Betrieb zu leistende Arbeit (BAG, Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 -, juris).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Die so ermittelten Bereiche sind tariflich zu bewerten (BAG, Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 -, juris, m.w.N.).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Arbeitsbereitschaft wird in Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung geleistet und unterscheidet sich darin von der sog. Vollarbeit, die von den Beschäftigten ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsbelastung verlangt (BAG, Urteile vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 -, und 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 - jeweils juris).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Auf handelsrechtliche oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 -, juris).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Reinigen von Toiletten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Das desweiteren zitierte Urteil des BAG vom 15. November 2006 (Az.: 10 AZR 769/05, juris) bezieht sich zum einen auf den nur bis zum 31. März 2004 geltenden und somit hier nicht einschlägigen RTV für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk vom 16. August 2000; es enthält im Übrigen nur die Feststellung, dass Kundentoiletten eines Flughafens keine "öffentlichen Toiletten" i.S.d. Erschwerniszuschläge vorsehenden Regelungen dieses Tarifvertrages sind, betrifft aber - entgegen der klägerischen Darstellung - nicht die Frage, ob dieser Tarifvertrag überhaupt auf die Reinigung von Kundentoiletten anwendbar war.
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Arbeitsbereitschaft wird in Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung geleistet und unterscheidet sich darin von der sog. Vollarbeit, die von den Beschäftigten ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsbelastung verlangt (BAG, Urteile vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 -, und 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 - jeweils juris).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    In den verbleibenden Fällen ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen, der nach Grammatiken, Lexika und Wörterbüchern, ggf. auch berufskundlichem Schrifttum (BAG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -, juris) zu erschließen ist.
  • BAG, 30.01.2013 - 4 AZR 272/11

    Eingruppierung einer Laborspülkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
    Deshalb ist die branchenspezifische Auffassung für die Auslegung des Tätigkeitsmerkmales von Bedeutung (BAG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 4 AZR 272/11 -, juris, m.w.N.).
  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12

    Eingruppierung - Reinigung von Krankenhausbetten

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2023 - L 9 BA 138/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Betrieb von Toilettenanlagen -

    Sie verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2014 (L 9 KR 384/12).
  • BSG, 17.03.2015 - B 12 KR 100/14 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    L 9 KR 384/12 (LSG Berlin-Brandenburg).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - L 1 KR 26/14

    Entstehungsprinzip - Sozialversicherungsbeitrag

    Dazu weist er zunächst darauf hin, dass die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg die auf der Grundlage von § 1 Abs. 3a AEntG a.F. erlassenen Rechtsverordnungen bislang stets für wirksam gehalten und sie auch als eine taugliche Grundlage für Beitragsnachforderungen angesehen hat (LSG Berlin-Brandenburg v. 7. Mai 2014 - L 9 KR 384/12 - juris Rn 42/43; v. 24. März 2010 - L 9 KR 4/08 - juris Rn 50).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9927
LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13 (https://dejure.org/2015,9927)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.03.2015 - 8 O 5002/13 (https://dejure.org/2015,9927)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. März 2015 - 8 O 5002/13 (https://dejure.org/2015,9927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Kein gesetzlicher Forderungsübergang betreffend den Eigenanteil des Geschädigten zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung der Rentner

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung des Eigenanteils des Geschädigten zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung der Rentner bei Streit um Regressansprüche nach einem Verkehrsunfall; Grundsätze zum Vorliegen einer Klageveranlassung durch den Schuldner i.S.d. § 93 ZPO

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 584
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Der Kläger hat also anzunehmen, ohne Anrufung des Gerichts sein Klageziel nicht erreichen zu können (BGH NJW-RR 2006, 773, 775; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Allerdings kann er jedenfalls dann, wenn er - wie hier - innerhalb der als Notfrist nicht verlängerbaren Frist gem. § 276 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsabsicht anzeigt, jedoch keinen Sachantrag ankündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung gem. § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO "sofort" anerkennen (BGH NJW 2006, 2490, 2491).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Ein "sofortiges" Anerkenntnis ist allerdings erfolgt: Der Beklagte verliert zwar sein Kostenprivileg gemäß § 93 ZPO mit Einreichung seines Klageerwiderungsschriftsatzes (BGH NJW-RR 2007, 397 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04

    Kostentragung nach Anerkenntnis

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Veranlassung zur Erhebung der Klage wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH ZIP 2007, 95).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Der Geschädigte muss sich aber nur Vorteile anrechnen lassen, die der Ersatzleistung nach ihrem Sinn und Zweck gut zu bringen sind, weil sie ihm zwar vollen Schadensausgleich, nicht aber einen Gewinn aus dem Schadensereignis verschaffen sollen (BGH VersR 2008, 513; BGH VersR 1980, 455 für Fahrtkosten).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Der Geschädigte muss sich aber nur Vorteile anrechnen lassen, die der Ersatzleistung nach ihrem Sinn und Zweck gut zu bringen sind, weil sie ihm zwar vollen Schadensausgleich, nicht aber einen Gewinn aus dem Schadensereignis verschaffen sollen (BGH VersR 2008, 513; BGH VersR 1980, 455 für Fahrtkosten).
  • OLG München, 25.04.2003 - 27 W 103/03

    Beidseitige Erledigungserklärung der Parteien; Notwendigkeit einer gleichzeitige

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn zur Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert worden ist und keine Leistung erfolgt, obwohl dies der materiell-rechtlichen Pflicht entsprochen hätte (OLG Naumburg NJOZ 2011, 1937; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 06716); dies setzt bei Geldschulden Verzug voraus (OLG München BeckRS 2003, 04240).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Der Kläger hat also anzunehmen, ohne Anrufung des Gerichts sein Klageziel nicht erreichen zu können (BGH NJW-RR 2006, 773, 775; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.1996 - L 2 U 628/96

    Sozialleistungen iS des § 103 SGB X

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Gerade dies ergibt sich aus der von der Klägerin zitierten Fundstelle bei Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. Rn. 608. Die Regelung des § 116 Abs. 1 S. 2 SGB X verliert dadurch auch nicht ihren Regelungsgehalt, da bereits die Trägeranteile ohne diese Regelung nicht übergangsfähig wären; denn Beiträge zur Krankenversicherung sind keine Sozialleistungen i. S. d. § 11 SGB I (Eichenhofer/Wenner, Kommentar zum Sozialgesetzbuch I, IV, X, § 11 Rn. 14 unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, 18.9.1996 - L 2 U 628/96, juris).
  • OLG Naumburg, 31.12.2010 - 10 W 20/10

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis bei Verzug des Beklagten und nach

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn zur Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert worden ist und keine Leistung erfolgt, obwohl dies der materiell-rechtlichen Pflicht entsprochen hätte (OLG Naumburg NJOZ 2011, 1937; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 06716); dies setzt bei Geldschulden Verzug voraus (OLG München BeckRS 2003, 04240).
  • BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens:

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - 20 W 104/11

    OLG Düsseldorf Klage gegen unrechtmäßigen Domainbesitzer

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Anlass zur Klageerhebung gibt ein Schuldner nämlich regelmäßig bereits dann, wenn er zur Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert worden ist und keine Leistung erfolgt, obwohl dies der materiell-rechtlichen Pflicht entsprochen hätte, d.h. also, wenn die Schuldner eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch die Gläubigerin nicht bezahlen ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 11 W 44/13, u.a. in: "juris"; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 04.02.2013, Az.: 20 W 104/11, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 6716 = "juris"; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 16.01.2012, Az.: 9 W 64/11, u.a. in: VersR 2012, Seiten 1295 ff.; OLG Naumburg , Beschluss vom 31.12.2010, Az.: 10 W 20/10, u.a. in: NJOZ 2011, Seiten 1937 f. = "juris" OLG München , Beschluss vom 25.04.2003, Az.: 27 W 103/03, u.a. in: MDR 2003, Seite 1134 OLG München , Beschluss vom 22.12.1998, Az.: 24 W 298/98, u.a. in: ZMR 1999, Seite 255 LG Nürnberg-Fürth , Urteil vom 26.03.2015, Az.: 8 O 5002/13, u.a. in: NZS 2015, Seite 584 ).
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