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   LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14   

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LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arztbefragungsformular - Auskunft des behandelnden Arztes zur (Nicht-) Absehbarkeit des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit ohne erneute Untersuchung des Versicherten - keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Auslegung des § 46 S 1 Nr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 20.12.1988, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Krankenversicherung - Krankengeld - Arztbefragungsformular - Auskunft des behandelnden Arztes zur (Nicht-) Absehbarkeit des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit ohne erneute Untersuchung des Versicherten - keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Auslegung des § 46 S 1 Nr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Arbeits(un)fähigkeitsfeststellung bei Angaben des Arztes auf Befragungsformular zur Arbeitsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Was den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch angehe, sei sie nicht verpflichtet, auf das Erfordernis der lückenlosen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit hinzuweisen (vgl. Bundessozialgericht , Urt. v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris).

    Für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs (etwa aus der Krankenversicherung der Beschäftigten - § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) ist es im Hinblick auf die Regelung in § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. deshalb erforderlich gewesen, dass die Arbeitsunfähigkeit erneut spätestens am letzten Tag des Bewilligungsabschnitts ärztlich festgestellt wird (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris) genügt es auch nicht, dass die Klägerin um das Erfordernis der "nahtlosen" Arbeitsunfähigkeitsfeststellung nicht gewusst hat und dass man sie - im Unterschied zu ihrem Ehemann - hierüber, und sei es auch versehentlich, nicht rechtzeitig vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums am 18.01.2013 informiert, ihr das entsprechende Hinweisblatt vielmehr erst bei dem Beratungsgespräch am 23.01.2013 ausgehändigt hat, als es bereits "zu spät" gewesen ist.

    Die Familienversicherung nach § 10 SGB V hat gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 SGB V Vorrang vor dem (grundsätzlich subsidiären - BSG; Urteil vom 04.03.2013, - B 1 KR 17/13 R -, in juris) nachgehenden Leistungsanspruch und verdrängt ihn; Familienversicherte, wie die Klägerin, können diesen Anspruch nicht geltend machen.

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen könnten, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R und B 1 KR 37/14 R -, beide in juris).

    Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht, wenn nämlich der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur Wahrung seiner Ansprüche unternommen hat, er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Obliegenheiten aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung (wie eine Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ) gehindert war und er außerdem seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Kenntnis der Fehlentscheidung geltend gemacht hat (näher: BSG, Urteil vom 08.11.2005, - B 1 KR 30/04 R - auch BSG, Urteil vom 16.12.2014, - B 1 KR 37/14 R -, alle in juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen könnten, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R und B 1 KR 37/14 R -, beide in juris).

    Unschädlich ist schließlich, wenn - was allgemeiner Übung entspricht - unmittelbar Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, obwohl es sich hierbei um einen Rechtsbegriff handelt, sofern die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit die Schlussfolgerung aus einer persönlichen ärztlichen Untersuchung ist (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R -, in juris; Kassler Kommentar/Brandts SGB V § 46 Rdnr. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 1337/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Der Umfang der Deutschkenntnisse der Klägerin ist unerheblich (vgl. dazu auch etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2011, - L 12 AS 1337/10 -, in juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht, wenn nämlich der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur Wahrung seiner Ansprüche unternommen hat, er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Obliegenheiten aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung (wie eine Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ) gehindert war und er außerdem seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Kenntnis der Fehlentscheidung geltend gemacht hat (näher: BSG, Urteil vom 08.11.2005, - B 1 KR 30/04 R - auch BSG, Urteil vom 16.12.2014, - B 1 KR 37/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt durch die Zahlung von Krankengeld aufgrund des nachgehenden Leistungsanspruchs aber nicht aufrechterhalten (BSG, Urteil vom 05.05.2009, - B 1 KR 20/08 R -, in juris).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Auch auf die Verwendung des (für Vertragsärzte) in den AURL vorgeschriebenen Vordrucks (vgl. § 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 AURL) kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entlassung aus stationärer Behandlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob einer Erklärung (Bescheinigung) der Erklärungswert und der ("notwendige") Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 BGB niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -. zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten sind, da die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, juris; Urteil des erkennenden Senats vom 05.07.2015, - L 5 KR 1791/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 1791/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten sind, da die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, juris; Urteil des erkennenden Senats vom 05.07.2015, - L 5 KR 1791/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3617/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 1027/15
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 1027/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Eine wegen einer anderen Erkrankung abweichende und insoweit darüber hinaus gehende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt nach Auffassung des Senats eine erneute körperliche Untersuchung voraus, die vorliegend nicht gegeben war (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag - L 5 KR 5084/14).
  • BSG, 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der

    Dieser Erklärungsinhalt entspreche daher nicht einer ärztlichen AU-Bescheinigung (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - juris = NZS 2016, 24).

    Ob eine Erklärung oder Bescheinigung den Inhalt einer ärztlichen AU-Feststellung iS von § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V hat, muss daher im Zweifel durch Auslegung der Erklärung nach Maßgabe von §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung aller Umstände und des gesamten Auslegungsstoffs festgestellt werden (vgl bereits BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris RdNr 13; vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - juris RdNr 32) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - L 6 KR 192/15

    Krankenversicherung - Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld - Einschätzung als

    Diese muss auch nicht auf den hierfür nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vorgesehenen Vordruck erfolgen (a.A. ohne Begründung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015, L 5 KR 5084/14, Rn. 27, juris); dies sieht das Gesetz nicht vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2017 - L 4 KR 2475/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch

    Anlass und Zweck der ärztlichen Äußerung zur Arbeitsunfähigkeit sind unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14 - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2016 - L 5 KR 727/16
    Eine ohne ärztliche Untersuchung des Versicherte erteilte Auskunft eines Arztes über die (Nicht-)Absehbarkeit des Wiedereintritts von Arbeitsfähigkeit stelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht dar (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14-, juris).

    Eine ohne ärztliche Untersuchung des Versicherten erteilte Auskunft eines Arztes über die (Nicht-)Absehbarkeit des Wiedereintritts von Arbeitsfähigkeit stellt grds. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 21.10.2015, - L 5 KR 5084/14 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2017 - L 5 KR 29/17
    Liegt jedoch keine ärztliche Untersuchung der Klägerin am 13.02.2015 vor, so kann dahinstehen, ob Dr. K. am 13.02.2015 einen Auszahlschein ausgestellt hat und welchen Inhalt das Telefonat mit der Klägerin hatte und inwieweit hierin ggf. sogar eine mündliche Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit zu sehen ist, denn ohne ärztliche Untersuchung stellt selbst eine Auskunft eines Arztes über die Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 21.10.2015, - L 5 KR 5084/14 -, in juris und Beschluss vom 14.09.2016, - L 5 KR 727/16 -, n.v.).
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13
    Das LSG Baden-Württemberg misst dem auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung prognostizierten Enddatum der Arbeitsunfähigkeit selbst dann eine den Krankengeldanspruch beendende Wirkung zu, wenn der die Bescheinigung ausstellende Arzt auf Frage der Krankenkasse entgegen der Angabe auf der Bescheinigung schriftlich mitteilt, dass der Zeitpunkt des Widereintritts der Arbeitsunfähigkeit nicht vorhersehbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - Rn. 33).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14   

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LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14 (https://dejure.org/2015,35756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14 (https://dejure.org/2015,35756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 2603/14 (https://dejure.org/2015,35756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH ist Rente der betrieblichen Altersversorgung - Unerheblichkeit freiwilliger Leistungen aus eigenen Mitteln und in Form einer Einmalzahlung sowie des Fehlens eines Zusammenhangs ...

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung; Qualifizierung einer Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH als Rente der betrieblichen Altersversorgung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 220 Abs 1 S 1 SGB 5, § 223 Abs 2 S 1 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 237 S 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH ist Rente der betrieblichen Altersversorgung - Unerheblichkeit freiwilliger Leistungen aus eigenen Mitteln und in Form einer Einmalzahlung sowie des Fehlens eines Zusammenhangs ...

  • rechtsportal.de

    SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Nr. 5
    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung; Qualifizierung einer Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH als Rente der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH als Rente der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Diese Voraussetzungen erfüllt die V. GmbH nicht (st. Rspr des Senats, vgl. Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08, juris).

    Die V. GmbH hat sich hierzu ausweislich der Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 -, in juris gegenüber dem Sozialgericht Stuttgart in seinem Schreiben vom 14.09.2007 dahingehend geäußert, dass die Personen, deren Aufnahme der Verwaltungsrat zugestimmt hat, zusammen mit dem übrigen versicherbaren Personenkreis in dem Druckstück "Versicherbarer Personenkreis Presse" abschließend aufgeführt seien.

    Auch die Öffnung für die Familienangehörigen der Versicherten, ohne dass deren Beruf maßgeblich wäre, spricht gegen die Ausgestaltung der V. GmbH als eine berufsständische Versorgungseinrichtung (Urteil des erkennenden Senats vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 -, in juris).

    Der Qualifizierung als Rente der betrieblichen Altersversorgung steht auch nicht entgegen, dass die Leistungsansprüche auf Grund freiwilliger Leistungen aus eigenen Mitteln erworben wurden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08-, in juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 -, in juris; insoweit a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 06.03.2012 - L 5 KR 161/09 -, in juris).

    Auch bei Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es für die Beitragspflicht in der KVdR unerheblich, ob sie auf Beiträgen beruhen, die während einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entrichtet worden sind (dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 - BSG, Urteil vom 10.06.1988 - 12 RK 24/87 -, beide in juris).

    Jedenfalls ist der Zugang zur V. GmbH, anders als bei einer privaten Lebensversicherung, nicht jedermann eröffnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, beide in juris).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Der Begriff der "betrieblichen Altersversorgung" im Sinne dieser Bestimmung ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen des Beitragsrechts einerseits und des Betriebsrentenrechts andererseits ohne Bindung an die Legaldefinition in § 1 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) nach dem Zweck und der Systematik des Beitragsrechts auszulegen (BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, in juris).

    Hiernach gehören zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V alle Renten, bei denen in typisierender Betrachtung ein Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zu der Versorgungseinrichtung und einer Erwerbstätigkeit besteht (BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, in juris).

    Dazu gehören stets die durch das Betriebsrentengesetz geregelten Versorgungsformen und die durch §§ 112 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz geregelten Formen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds und Pensionskassen; vgl. dazu BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, in juris).

    Maßgeblich ist der institutionelle Zusammenhang; nicht entscheidend sind dagegen die Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs, ein nachweisbarer Zusammenhang mit dem Erwerbsleben im Einzelfall, die Modalitäten und die Art der Finanzierung bzw. die Herkunft der Mittel, aus denen die Beiträge zu der Einrichtung entrichtet werden (BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, in juris).

    Vielmehr ist typisierend von einem solchen allgemeinen Zusammenhang auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, beide in juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2015 - L 5 KR 130/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Jedenfalls ist der Zugang zur V. GmbH, anders als bei einer privaten Lebensversicherung, nicht jedermann eröffnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, beide in juris).

    Beim derzeitigen Stand ist somit auch bei diesem Personenkreis der erforderliche Zusammenhang zwischen Zugehörigkeit zum Versorgungswerk und Erwerbstätigkeit gegeben (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, in juris).

    Vielmehr ist typisierend von einem solchen allgemeinen Zusammenhang auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, beide in juris).

    Zudem fungiert das Versorgungswerk auch als Zahlstelle der Leistungen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2015 - L 5 KR 130/14 -, in juris).

  • LSG Bayern, 06.03.2012 - L 5 KR 161/09

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen aus der Presse-Versorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Hiergegen wandte sich der Bevollmächtigte der Klägerin am 03.01.2013 unter Vorlage des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 06.03.2012 (L 5 KR 161/09, in juris).

    Mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen LSG vom 06.03.2012 (L 5 KR 161/09, in juris) sei festgestellt worden, dass hinsichtlich der Leistungen der V. GmbH keine Beitragspflicht bestehe.

    Der Qualifizierung als Rente der betrieblichen Altersversorgung steht auch nicht entgegen, dass die Leistungsansprüche auf Grund freiwilliger Leistungen aus eigenen Mitteln erworben wurden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08-, in juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 -, in juris; insoweit a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 06.03.2012 - L 5 KR 161/09 -, in juris).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Der Qualifizierung als Rente der betrieblichen Altersversorgung steht auch nicht entgegen, dass die Leistungsansprüche auf Grund freiwilliger Leistungen aus eigenen Mitteln erworben wurden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08-, in juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 -, in juris; insoweit a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 06.03.2012 - L 5 KR 161/09 -, in juris).

    So hat das BSG zur typisierenden Anknüpfung insbesondere im Hinblick auf die Leistung von Pensionskassen ausgeführt, dass derjenige, der aufgrund einer bestimmten früheren Berufstätigkeit Mitglied einer entsprechenden Einrichtung werden kann und dieses Recht ausübt, sich für seine zusätzliche Sicherung nicht irgendeiner Form der privaten Vorsorge bediene, sondern sich der betrieblichen Altersversorgung anschließe und sich damit im gewissen Umfang deren Vorteile nutzbar mache (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 - BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R -, beide in juris) .

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Diese sog. institutionelle Abgrenzung orientiert sich allein daran, ob die Rente bzw. die einmalige Kapitalleistung von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt wird und lässt Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs unberücksichtigt (BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R -, in juris).

    So hat das BSG zur typisierenden Anknüpfung insbesondere im Hinblick auf die Leistung von Pensionskassen ausgeführt, dass derjenige, der aufgrund einer bestimmten früheren Berufstätigkeit Mitglied einer entsprechenden Einrichtung werden kann und dieses Recht ausübt, sich für seine zusätzliche Sicherung nicht irgendeiner Form der privaten Vorsorge bediene, sondern sich der betrieblichen Altersversorgung anschließe und sich damit im gewissen Umfang deren Vorteile nutzbar mache (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 - BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R -, beide in juris) .

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    cc) Die differenzierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08, in juris) zur Beitragspflicht von Leistungen aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung, die der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb als Kapitallebensversicherung privat fortführe, rechtfertigt in Bezug auf die sich nach alledem einfachgesetzlich zu bejahende Beitragspflicht kein anderes Ergebnis.

    Zugleich werden Verträge mit Pensionskassen - was sich insbesondere aus dem aufsichtsrechtlichen Rahmen ergibt - nie vollständig aus dem betrieblichen bzw. beruflichen Bezug (zu diesem Merkmal vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris) gelöst (BSG, Urteil 23.07.2014 - B 12 KR 25/12 -, in juris).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 25/12 R

    Sozialversicherung: Kein Rabatt für Kindererziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Aufgrund der geschilderten typisierenden Betrachtungsweise kommt es vorliegend auch nicht näher auf die Modalitäten und die Art der Finanzierung bzw. die Herkunft der Mittel, aus denen die Beiträge zur Pensionskasse entrichtet wurden an (st.Rspr. des BSG, vgl etwa Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR 25/12, juris).

    Zugleich werden Verträge mit Pensionskassen - was sich insbesondere aus dem aufsichtsrechtlichen Rahmen ergibt - nie vollständig aus dem betrieblichen bzw. beruflichen Bezug (zu diesem Merkmal vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris) gelöst (BSG, Urteil 23.07.2014 - B 12 KR 25/12 -, in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 1 KR 491/08

    Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Soweit die Auffassung vertreten wird, eine betriebliche Altersversorgung liege nur vor, wenn die Versorgung auf Angehörige eines bestimmten Betriebes oder von verschiedenen verbundenen Betrieben beschränkt ist (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - L 1 KR 491/08 -, in juris), folgt der Senat dem nicht.
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14
    Auch bei Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es für die Beitragspflicht in der KVdR unerheblich, ob sie auf Beiträgen beruhen, die während einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entrichtet worden sind (dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08 - BSG, Urteil vom 10.06.1988 - 12 RK 24/87 -, beide in juris).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische

  • BSG, 24.03.1983 - 8 RK 36/81

    Zahlung von Übergangsgeld und Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers -

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 19/09 R

    Krankenversicherung - Beitragserhebung aus Renten der französischen

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu

    b) Zutreffend hat das LSG entschieden, dass die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung keine beitragspflichtigen Renten iS von § 229 Abs. 1 S 1 Nr. 3 SGB V sind, weil das beigeladene VwdP keine für Angehörige bestimmter Berufe errichtete Versicherungs- und Versorgungseinrichtung ist (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.10.2009 - L 1 KR 131/09 - Juris RdNr 20 und Urteil vom 10.6.2009 - L 1 KR 491/08 - Juris RdNr 22; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14 - Juris RdNr 36 ff und Urteil vom 16.6.2010 - L 5 KR 4986/08 - Juris RdNr 36; Bayerisches LSG Urteil vom 6.3.2012 - L 5 KR 161/09 - Juris RdNr 20 und Urteil vom 27.6.2017 - L 5 KR 253/14; offengelassen von LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.7.2015 - L 5 KR 130/14 - Juris RdNr 21 und LSG Hamburg Urteil vom 14.1.2009 - L 1 KR 38/07 - Juris RdNr 17) .

    Jedenfalls sind dessen Anforderungen nicht erfüllt, weil der Kreis der möglichen Mitglieder des VwdP nach seiner Satzung nicht auf die Angehörigen eines oder mehrerer Berufe beschränkt ist (wie hier LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.10.2009, aaO, RdNr 20, Urteil vom 10.6.2009, aaO, RdNr 22; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015, aaO, RdNr 38, und Urteil vom 16.6.2010, aaO, RdNr 36; Bayerisches LSG Urteil vom 27.6.2017, aaO) .

    c) Die dem Kläger gewährte Berufsunfähigkeitsrente ist auch nicht als Rente der betrieblichen Altersversorgung nach § 229 Abs. 1 S 1 Nr. 5 SGB V in der GKV beitragspflichtig (wie hier - neben dem Berufungsgericht - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.10.2009, aaO, RdNr 21 f, Urteil vom 10.6.2009, aaO, RdNr 23 ff; Bayerisches LSG Urteil vom 6.3.2012, aaO, RdNr 17 ff, Urteil vom 27.6.2017, aaO; aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.7.2015, aaO, RdNr 21 ff; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015, aaO, RdNr 39 ff, und Urteil vom 16.6.2010, aaO, RdNr 37 ff) .

    (1) Wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, stellt das die Leistungen auszahlende VwdP keine Pensionskasse im Sinne des Betriebsrentenrechts (§ 1b Abs. 3 S 1 BetrAVG) dar (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.6.2009, aaO, RdNr 25, und Urteil vom 30.10.2009, aaO, RdNr 21; Bayerisches LSG Urteil vom 6.3.2012, aaO, RdNr 17, Urteil vom 27.6.2017, aaO; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015, aaO, RdNr 40 f: "entsprechen") .

    Sie sind nicht Erträge einer Lebensversicherung, die als Direktversicherung vom Arbeitgeber des Klägers abgeschlossen wurde (für solche und vergleichbare Fälle - neben dem Berufungsgericht - ebenso LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.6.2010, aaO, RdNr 37, sowie Urteil vom 21.10.2015, aaO, RdNr 39; ferner LSG Rheinland-Pfalz, aaO, RdNr 25) .

    Nach der Satzung des VwdP sollen Leistungen wie diese nicht der Versorgung von Angehörigen eines oder mehrerer wirtschaftlich miteinander verbundener oder demselben Wirtschaftszweig zuzuordnender Unternehmen dienen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.10.2009, aaO, RdNr 22, und Urteil vom 10.6.2009, aaO, RdNr 25; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015, aaO, RdNr 41, und Urteil vom 16.6.2010, aaO, RdNr 39; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.7.2015, aaO, RdNr 22) .

  • BSG, 04.02.2016 - B 12 KR 115/15 B
    L 5 KR 2603/14 (LSG Baden-Württemberg).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32900
LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Abschreibungen für eine Pflegeeinrichtung; Statthafte Klageart; Zuwendungen Dritter; Zuordnung von Zuwendungen; Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung; Zulässigkeit der gesonderten Berechnung und ...

  • rewis.io

    Zustimmung gem. § 82 Abs. 3 SGB XI

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung; Zulässigkeit der gesonderten Berechnung und Umlage betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen auf die Heimbewohner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12

    Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Mit Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) wies der BayVerfGH den Antrag als unbegründet ab.

    Der Senat folgt insoweit dem BayVerfGH, welcher in seiner Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) ausführt, es spräche viel dafür, dass der Landesgesetzgeber über den Wortlaut des § 82 Abs. 3 S.1 SGB XI hinaus die Umlage betriebsnotwendiger Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen auch dann ausschließen darf, wenn die Pflegeeinrichtungen abschreibungsfähige Anlagegüter mit unentgeltlichen Zuwendungen Dritter finanzieren.

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Das BSG hat (in einem Verfahren, in welchem die Zulassung einer Pflegeeinrichtung streitig war) zur Zuständigkeit des Landesgesetzgebers nach § 9 SGB XI klargestellt, dass es gerade auch Ziel der Landesgesetzgebung sein darf, durch Regelungen zur finanziellen Förderung von Einrichtungen zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (Urteil vom 28.06.2001, B 3 P 9/00 R, Rn. 34, zitiert nach juris).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Nicht zur Disposition stehe dagegen die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren (vgl. BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 2/11 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 3 P 3/07 R).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Die hier vertretene Auffassung wird auch durch die Entscheidung vom 10.03.2011 (B 3 P 3/10 R) gestützt.
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Nicht zur Disposition stehe dagegen die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren (vgl. BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 2/11 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 3 P 3/07 R).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Statthafte Klageart ist bei dieser Konstellation die kombinierte Anfechtungs-und Verpflichtungsklage, einer Beiladung der Heimbewohner wie auch der ggf. eintrittspflichtigen Sozialhilfeträger bedarf es nicht (Bundessozialgericht - BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 6/10 R).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29679
LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15 (https://dejure.org/2015,29679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.10.2015 - L 1 KR 87/15 (https://dejure.org/2015,29679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - L 1 KR 87/15 (https://dejure.org/2015,29679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - dynamische Kopforthese; ear shift; EBM-Ä; einheitlicher Bewertungsmaßstab Ärzte; Gemeinsamer Bundessausschus; Helmtherapie; Hilfsmittel; Kopforthese; neue Behandlungsmethode; nicht-synostotischer Plagiocephalus; Schiefschädel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Kopforthesenbehandlung (Helmtherapie) - Schädelasymmetrie (Plagiocephalus)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | (Zahn-)Ärztliche Behandlung | Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode | Helmtherapie keine GKV-Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 178/10

    Krankenversicherung - Kostenerstattung einer Kopforthesentherapie - Einhaltung

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Die Kopforthesenbehandlung stellt eine neue Behandlungsmethode dar (so auch aus jüngerer Zeit Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 KR 3297/14 - juris Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. August 2014 - L 1 KR 140/14 - juris Rn. 28 in Verbindung mit Rn. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 3. Juni 2014 - L 1 KR 87/13 - juris Rn. 27; siehe ferner schon Hessisches LSG, Urteil vom 15. September 2011 - L 1 KR 178/10 - juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 1 KR 342/10 - juris Rn. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 2012 - L 11 KR 14/12 B ER - juris Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 1 KR 140/12 - juris Rn. 23 in Verbindung mit 14; SG Aachen, Urteil vom 18. November 2010 - S 2 KR 151/10 - juris Rn. 17, und SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 8. Juni 2012 - S 4 KR 161/09 - juris Rn. 23).

    Diese Vorgehensweise ist zwingend, weil die Behandlung dem Kopfwachstum des Säuglings Rechnung tragen muss (vgl. insoweit auch Hessisches LSG, Urteil vom 15. September 2011 - L 1 KR 178/10 - juris Rn. 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 140/12

    Kopforthermtherapie (Helmtherapie) - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Die Kopforthesenbehandlung stellt eine neue Behandlungsmethode dar (so auch aus jüngerer Zeit Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 KR 3297/14 - juris Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. August 2014 - L 1 KR 140/14 - juris Rn. 28 in Verbindung mit Rn. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 3. Juni 2014 - L 1 KR 87/13 - juris Rn. 27; siehe ferner schon Hessisches LSG, Urteil vom 15. September 2011 - L 1 KR 178/10 - juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 1 KR 342/10 - juris Rn. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 2012 - L 11 KR 14/12 B ER - juris Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 1 KR 140/12 - juris Rn. 23 in Verbindung mit 14; SG Aachen, Urteil vom 18. November 2010 - S 2 KR 151/10 - juris Rn. 17, und SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 8. Juni 2012 - S 4 KR 161/09 - juris Rn. 23).

    Ebenso wenig handelt es sich bei einem Plagiocephalus - unabhängig davon, ob darin überhaupt eine Krankheit zu sehen ist - um ein sehr seltenes Phänomen (siehe hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 1 KR 140/12 - juris Rn. 31).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Die vom BVerfG (Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - juris Rn. 64) aufgestellten und inzwischen in § 2 Abs. 1a SGB V kodifizierten Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung nicht getrennt von dem zu Grunde liegenden Behandlungskonzept und den dafür geltenden Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 135 Abs. 1 SGB V betrachtet werden (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 10/07 R - juris Rn. 18; außerdem BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 28/05 R - juris Rn. 32, und BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R - juris Rn. 21 f.).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Zwar kann eine zunächst nicht eilbedürftige Behandlung unaufschiebbar werden, wenn mit der Ausführung so lange gewartet wird, bis die Leistung zwingend erbracht werden muss, damit der mit ihr angestrebte Erfolg noch erreicht werden kann (siehe hierzu und zum Folgenden Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Das gesetzliche Verbot neuer Behandlungsmethoden hat im Interesse der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung den Sinn, den Versicherten und die Versichertengemeinschaft vor riskanten und/oder ineffektiven medizinischen Maßnahmen zu schützen (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Ärztliche Behandlungsmethoden im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sind medizinische Vorgehensweisen, denen ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zu Grunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (hierzu und zum Folgenden siehe BSG, Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Der Anspruch eines Versicherten auf Behandlung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V unterliegt den sich aus § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 SGB V ergebenden Einschränkungen (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 - juris Rn. 12).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung nicht getrennt von dem zu Grunde liegenden Behandlungskonzept und den dafür geltenden Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 135 Abs. 1 SGB V betrachtet werden (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 10/07 R - juris Rn. 18; außerdem BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 28/05 R - juris Rn. 32, und BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R - juris Rn. 21 f.).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 87/15
    Daraus folgt, dass der Kostenerstattungsanspruch mit dem Unvermögen der Krankenkasse zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung nur begründet werden kann, wenn es dem Versicherten - aus medizinischen oder anderen Gründen - nicht möglich oder nicht zuzumuten war, vor der Beschaffung die Krankenkasse einzuschalten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris Rn. 23; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. März 2013 - L 4 KR 32/12 B - juris Rn. 21).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 151/10

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KR 14/12

    Krankenversicherung

  • SG Frankfurt/Oder, 08.06.2012 - S 4 KR 161/09

    Erstattung der Kosten für eine Kopforthese (Helmtherapie) - Keine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2012 - L 1 KR 342/10

    Krankenversicherung; Selbst beschaffte Leistung; Kostenübernahme; Kopforthese bei

  • LSG Hamburg, 03.06.2014 - L 1 KR 87/13

    Kostenerstattung für eine Behandlung mittels einer Kopforthese im Rahmen einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 1 KR 140/14

    Streit um die Übernahme der Kosten für eine Kopforthesenbehandlung (auch

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 KR 3297/14

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Kopforthesentherapie im

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