Rechtsprechung
   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R   

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BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Streitgegenstände des Revisionsverfahrens; Einheit zwischen Sperrzeitbescheid und Arbeitslosengeldbescheid, der Arbeitslosengeld für die Sperrzeit versagt; Voraussetzungen eines "Wichtigen ...

  • Judicialis

    SGB III § 144; ; SGG § 128; ; SGG § 103; ; SGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 138
  • NZS 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeiführen oder zu vertreten haben; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl nur BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 34 mwN).

    Sollte das LSG bei seiner erneuten Entscheidung zur Erkenntnis gelangen, dass ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorlag, wird es zu prüfen haben, ob sich der Kläger hierauf auch berufen kann, ob er sich insbesondere hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht hat (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 37f).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Die Feststellungen des LSG reichen ebenso wenig aus für die Entscheidung darüber, ob dem Kläger wegen Ausübung psychischen Drucks (Mobbings) die Beschäftigung nicht mehr zumutbar war (vgl zu dieser Problematik ansatzweise Senatsurteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 Arbeitsförderungsgesetz ).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist aber auch die im so genannten Sperrzeitbescheid enthaltene Verfügung über die Minderung der Anspruchsdauer (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 107), über die das LSG bei seiner Entscheidung nicht befunden hat, allerdings hätte befinden müssen; ob der Kläger durch diese Minderung der Anspruchsdauer noch beschwert ist, steht allerdings nicht fest.
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Diese Ausführungen sind zu unspezifiziert, um beurteilen zu können, ob der auf den Kläger ausgeübte psychische Druck dergestalt war, dass ihm eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war, bzw ob das Vertrauensverhältnis derart gestört war, dass keine zumutbare gemeinsame Basis für eine weitere Zusammenarbeit mehr vorlag (vgl zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 39/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es wird ggf auch zu berücksichtigen haben, ob der Kläger vor der Kündigung einen Versuch zur Beseitigung der ihn belastenden Umstände unternommen hat bzw ob ihm ein solcher Versuch unzumutbar war (Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 72/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es lässt sich deshalb nicht beurteilen, ob bereits ein Krankheitszustand iS der Rechtsprechung vorlag, ob also ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand zu bejahen war, der vom Leitbild des gesunden Menschen so abwich, dass der Kläger zur Ausübung der normalen psychischen/physischen Funktionen nicht mehr in der Lage war (BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. November 1998 und des Änderungsbescheids vom 12. September 2002, mit dem die Beklagte jedoch nicht allein über den Eintritt einer Sperrzeit befunden, sondern - zumindest auch - die Gewährung von Alg für die Sperrzeit abgelehnt hat (stRspr; vgl nur BSGE 84, 270, 271 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Dabei wird das LSG zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine solcher Vorwurf dann jedenfalls nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 4/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Bezogen auf den hier (noch) streitigen Zeitraum bis zum 31.12.2004 beinhaltet die in dem weiteren Bescheid vom 15.3.2005 ua enthaltene Aussage, dass Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2004 abgelehnt würden, keine eigenständige Regelung, sondern ist nur eine Wiederholung des Verfügungssatzes (vgl dazu Engelmann in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 31 RdNr 32), weil bereits mit Bewilligung der Leistung (erst) ab 1.1.2005 (Bescheid vom 16.2.2005) die Leistung für den vorangegangenen Zeitraum abgelehnt worden ist (vgl zB BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 14).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15, 16; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes iS des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Das LSG wird jedoch nach der Zurückverweisung der Sache einen eventuell ergangenen Folgebescheid zu beachten haben (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 RdNr 5).
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Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3465
BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers - Bagatellerkrankung - Präventionszweck - Auslegung - teleologische Reduktion - Krankenschwester - Latexallergie - schwere Hauterkrankung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers - Bagatellerkrankung - Präventionszweck - Krankenschwester - Latexallergie - Hauterkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente; Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit; Erfordernis der Berufsaufgabe; Hautkrankheit durch Kontakt mit allergisierenden Stoffen; Entschädigung bei Minderung der Erwerbstätigkeit; Beseitigung der Gefährdung durch ...

  • Judicialis

    SGB VII § 9 Abs 1 Satz 2 Halbs 2; ; BKV Anlage Nr 5101

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit bei Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 3/85
    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Der entgegenstehenden Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 - folge es nicht, sondern es schließe sich der Auffassung von Pöhl (BG 2000, 475, 477) an, spätestens seit Inkrafttreten des § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbs 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) stehe der Einsatz geeigneter Mittel zur Gefahrenabwehr ausnahmslos der Notwendigkeit der Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten des Versicherten entgegen.

    Zwar habe das BSG in seinem Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 - (= HV-Info 1986, 883) entschieden, der Grundsatz der - erforderlichen - Berufsaufgabe betreffe nur diejenigen Fälle, bei denen zur Zeit des Wirksamwerdens von Schutzmaßnahmen die BK noch keine die Erwerbsfähigkeit des Versicherten mindernden Folgen gehabt habe.

    Diese von der Revision befürwortete und mit dem Wortlaut der in Rede stehenden Definition durchaus vereinbare Auslegung hat der Senat jedoch in früheren Entscheidungen abgelehnt und festgestellt, dass es für die Anerkennung einer BK, welche die Aufgabe der beruflichen Beschäftigung zur Voraussetzung hat, grundsätzlich nicht ausreicht, wenn zwar die Berufstätigkeit bei Fortbestehen der bisherigen, krankmachenden Arbeitsbedingungen hätte aufgegeben werden müssen, diese Konsequenz aber durch Beseitigung der schädlichen Einwirkungen vermieden werden konnte (Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 in HV-Info 1986, 883; siehe früher bereits Urteil vom 8. Dezember 1983 = BSGE 56, 94, 98 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 S 25 sowie Urteil des 7. Senats vom 27. April 1972 = SozR Nr. 2 zu Anl 46 der 6. BKVO).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Vor allem aber soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10, 24; Peter Becker, aaO, S 81 ff mwN).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehört die teleologische Reduktion zu den anerkannten Auslegungsregeln und ist von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (vgl ua BVerfGE 88, 145, 166/167 und BVerfGE 97, 186, 196/197).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 73/91

    Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - berufliche Rehabilitation durch

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Um den Sinn und Zweck einer Norm zu ermitteln, sind wiederum ihr Bedeutungszusammenhang und ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Diese von der Revision befürwortete und mit dem Wortlaut der in Rede stehenden Definition durchaus vereinbare Auslegung hat der Senat jedoch in früheren Entscheidungen abgelehnt und festgestellt, dass es für die Anerkennung einer BK, welche die Aufgabe der beruflichen Beschäftigung zur Voraussetzung hat, grundsätzlich nicht ausreicht, wenn zwar die Berufstätigkeit bei Fortbestehen der bisherigen, krankmachenden Arbeitsbedingungen hätte aufgegeben werden müssen, diese Konsequenz aber durch Beseitigung der schädlichen Einwirkungen vermieden werden konnte (Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 in HV-Info 1986, 883; siehe früher bereits Urteil vom 8. Dezember 1983 = BSGE 56, 94, 98 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 S 25 sowie Urteil des 7. Senats vom 27. April 1972 = SozR Nr. 2 zu Anl 46 der 6. BKVO).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass andernfalls das zweite Regelungsziel (Ausschluss von Bagatellerkrankungen) verfehlt worden wäre, weil dann auch geringfügige, die Erwerbsfähigkeit nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigende beruflich bedingte Erkrankungen iS der BKV als BKen anerkannt werden müssten, obwohl infolge geeigneter Schutzmaßnahmen eine weitere gesundheitliche Gefährdung nicht mehr zu besorgen wäre (zum Anspruch auf Feststellung einer BK unabhängig vom Vorliegen eines Leistungsfalls: BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehört die teleologische Reduktion zu den anerkannten Auslegungsregeln und ist von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (vgl ua BVerfGE 88, 145, 166/167 und BVerfGE 97, 186, 196/197).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Vor allem aber soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10, 24; Peter Becker, aaO, S 81 ff mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 164/12

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV; Objektiver

    Zum anderen soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht vermieden werden [u.a. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 5/03 R, juris].

    Damit liegt letztlich auch nicht der von der Klägerin erstinstanzlich in Bezug genommene Fall vor, dass die Tätigkeit zwar nicht aufgegeben, die Gefährdung aber durch geeignete Schutzmaßnahmen gegenüber für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben potentiell ursächlichen Faktoren vollständig und dauerhaft ausgeschaltet wird [BSG Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 5/03 R, juris].

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2022 - L 3 U 36/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung -

    Zwar wird, wenn die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus (objektiven) arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll, das Unterlassungserfordernis auch dann als erfüllt angesehen, wenn der Arbeitsplatz so umgestaltet wurde, dass die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichen Faktoren vollständig und dauerhaft ausgeschaltet sind (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R -, Rn. 21 ff, juris).
  • BSG, 17.03.2008 - B 2 U 31/08 B
    3 Vorliegend mangelt es schon an der Gegenüberstellung derartiger Aussagen aus der Entscheidung des LSG und dem Urteil des BSG vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 5101 Nr. 1), auf das der Kläger sich bezieht und von dem das Urteil des LSG nach Ansicht des Klägers abweichen soll.

    "ob eine teleologische Reduktion von § 9 I Satz 2 Halbsatz 2 SGB VII und Nr. 5101 der Anlage zur BKV nach Sinn und Zweck des geforderten Unterlassungszwangs der Gestalt vorzunehmen ist, dass die durch treffen entsprechender Schutzmaßnahmen ermöglichte Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit der Anerkennung und Entschädigung einer beruflich bedingten Erkrankung als Berufskrankheit nicht entgegen steht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch diese Erkrankung zuvor bereits in einem entschädigungspflichtigen Ausmaß gemindert war"? 7 Die Antwort auf diese Rechtsfrage ist eine schlichtes "Ja", wie dem Leitsatz der schon angeführten Entscheidung des BSG vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 5101 Nr. 1) und auch den Ausführungen in RdNr 16 ff der Entscheidung zu entnehmen ist.

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Rechtsprechung
   BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2560
BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R (https://dejure.org/2003,2560)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R (https://dejure.org/2003,2560)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2003 - B 11 AL 73/02 R (https://dejure.org/2003,2560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe - Erlöschen des Anspruchs auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe durch Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Nichtverlängerung der Vor- und Erlöschensfrist - Übergangsregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Rente wegen Besserung des Gesundheitszustandes; Anspruch auf die so genannte "originäre Arbeitslosenhilfe"; Geringfügigkeitsgrenze übersteigendes Arbeitseinkommen; Schutzbereich der Eigentumsgarantie

  • Judicialis

    SGB III § 434b; ; SGB III § 192; ; AFG § 242q; ; GG Art 14; ; GG Art 3; ; GG Art 2; ; EGVtr Art 118a Abs 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Soweit sich hierzu das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in anderem Zusammenhang geäußert hätten (BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1 und BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2), gelte dies lediglich für die Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Alhi; vorliegend gehe es um die völlige Streichung in einem Fall, in dem die Klägerin auf Grund ihrer Behinderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sei.

    a) Dass der Anspruch auf Anschluss-Alhi den Bezug von Alg innerhalb der grundsätzlich einjährigen Vorfrist voraussetzt und sich die Vorfrist nicht um Zeiten verlängert, in denen ein Arbeitsloser Rente wegen EU bezogen hat, entspricht der gesetzlichen Grundentscheidung, wonach der Bezug von Anschluss-Alhi einen zeitlich engeren Bezug zum Arbeitsmarkt der abhängig Beschäftigten erfordert (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 8 S 29; BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1 S 7).

    Die Rechtsprechung hat die zeitliche Befristung einschließlich der damaligen Übergangsregelung in § 242q Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als verfassungsgemäß angesehen (BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1; BVerfG - Kammerbeschluss - SozR 3-4100 § 242q Nr. 2).

    Die für die Verfassungsmäßigkeit der Befristung angeführten Gründe (vgl BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1 S 5 ff) sind auch für die Beendigung der originären Alhi unter Wahrung der § 242q AFG entsprechenden Übergangsfrist in § 434b SGB III durchgreifend.

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 63/02 R

    Versicherungsfreiheit von Studienreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf -

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    b) Der Senat geht weiterhin davon aus, dass die Aufhebung des § 191 SGB III mit Wirkung ab Januar 2000 iVm der Übergangsregelung des § 434b SGB III keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl bereits Urteil des Senats vom 10. Juli 2003, B 11 AL 63/02 R).

    Darauf hinzuweisen ist im Übrigen, dass eine Verletzung der Eigentumsgarantie dann nicht vorliegt, wenn eine Regelung durch Gründe öffentlichen Interesses unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist; die Eignung und Erforderlichkeit der Vorschriften zur Abschaffung der originären Alhi im öffentlichen Interesse (Haushaltssanierung) ist insoweit ebenso zu bejahen wie die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, da der notwendige Lebensunterhalt jedenfalls durch Sozialhilfe gewährleistet bleibt (vgl Urteil des Senats vom 10. Juli 2003, B 11 AL 63/02 R).

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Soweit sich hierzu das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in anderem Zusammenhang geäußert hätten (BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1 und BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2), gelte dies lediglich für die Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Alhi; vorliegend gehe es um die völlige Streichung in einem Fall, in dem die Klägerin auf Grund ihrer Behinderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sei.

    Die Rechtsprechung hat die zeitliche Befristung einschließlich der damaligen Übergangsregelung in § 242q Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als verfassungsgemäß angesehen (BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1; BVerfG - Kammerbeschluss - SozR 3-4100 § 242q Nr. 2).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94

    Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    a) Dass der Anspruch auf Anschluss-Alhi den Bezug von Alg innerhalb der grundsätzlich einjährigen Vorfrist voraussetzt und sich die Vorfrist nicht um Zeiten verlängert, in denen ein Arbeitsloser Rente wegen EU bezogen hat, entspricht der gesetzlichen Grundentscheidung, wonach der Bezug von Anschluss-Alhi einen zeitlich engeren Bezug zum Arbeitsmarkt der abhängig Beschäftigten erfordert (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 8 S 29; BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1 S 7).

    Wenn der Gesetzgeber derartige Zeiten ohne Bezug zum Arbeitsmarkt nicht in die Verlängerungstatbestände des § 192 Satz 2 SGB III bzw des § 196 Satz 2 SGB III aufnimmt, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 8 S 29).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Der Senat geht im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung wie auch die ständige Rechtsprechung des 7. Senats des BSG weiterhin davon aus, dass die steuerfinanzierte Alhi nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterliegt (ua BSGE 59, 157, 161 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juni 2003, B 11 AL 67/02 R, mwN).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Für das Begehren der Klägerin auf Berücksichtigung eines Verlängerungstatbestandes gilt deshalb, dass niemand allein daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass Vergünstigungen gewährt werden, ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, er müsse dieselben Vorteile in Anspruch nehmen können (vgl BVerfGE 60, 68, 79 = SozR 4100 § 104 Nr. 10 mwN).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Der Senat geht im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung wie auch die ständige Rechtsprechung des 7. Senats des BSG weiterhin davon aus, dass die steuerfinanzierte Alhi nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterliegt (ua BSGE 59, 157, 161 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juni 2003, B 11 AL 67/02 R, mwN).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG soll den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG für eine bestimmte Personengruppe stärken: eine Behinderung darf nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen (BVerfGE 96, 288, 302).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R
    Der Senat geht im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung wie auch die ständige Rechtsprechung des 7. Senats des BSG weiterhin davon aus, dass die steuerfinanzierte Alhi nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterliegt (ua BSGE 59, 157, 161 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juni 2003, B 11 AL 67/02 R, mwN).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 79/04

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abschaffung der

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. September 2003 - B 11 AL 73/02 R -,.

    Die Klage der Beschwerdeführerin, mit der sie unter anderem eine Verfassungswidrigkeit des 3. SGB-III-ÄndG rügte, blieb ohne Erfolg (vgl. BSG SozR 4-4300 § 434b Nr. 1).

  • LSG Berlin, 11.06.2004 - L 6 AL 25/04

    Verschärfte Gangart für Ihre Kunden!

    Dem entspricht es, dass eine Abwägung zugunsten der Klägerin auch in einem Wertungswiderspruch zu den Entscheidungen des BSG und des BVerfG stände, die anlässlich der Verkürzung des Anspruchs auf originäre Alhi auf ein Jahr (BSG SozR 3-4100 § 242q Nr. 1; BVerfG SozR 3-4100 § 242 q Nr. 2) und bei der gänzlichen Aufhebung dieser Leistung (BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 73/02 R) ergangen sind.
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R

    Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von

    Verglichen mit einem Einsparvolumen von jeweils 1 Mrd DM durch die gleichzeitige Absenkung der Rentenerhöhung (vgl hierzu BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1) oder durch den ebenso im HSanG geregelten Wegfall der originären Alhi (hierzu BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 sowie zB BSG SozR 4-4300 § 434b Nr. 1) bewirkte die hier streitige Neuregelung eine erhebliche Entlastung der angespannten Haushaltslage.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 22.12.2003 - L 2 U 98/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17435
LSG Rheinland-Pfalz, 22.12.2003 - L 2 U 98/03 (https://dejure.org/2003,17435)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.12.2003 - L 2 U 98/03 (https://dejure.org/2003,17435)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - L 2 U 98/03 (https://dejure.org/2003,17435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Beitragsleistung für die gesetzliche Unfallversicherung; Voraussetzungen einer Landwirtschaft im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII); Anforderungen an die Qualifizierung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.12.2003 - L 2 U 98/03
    Unter Landwirtschaft im Sinne der RVO und des SGB VII wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, die ständige Bodenbewirtschaftung verstanden (vgl. zu alledem BSG, Urt. vom 7.11.2000 - B 2 U 42/99 R - HVBG-INFO 2000, 3434).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.04.2006 - L 2 U 386/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - landwirtschaftliche

    Dies sind nach ständiger Rechtsprechung Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung, d.h. Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuändern (BSG, Urteil vom 7.11.2000 B 2 U 42/99 HVBG info 2000, 3434 3439 m.w.N., LSG Rheinland- Pfalz, Urteil des erkennenden Senats vom 22.12.2003 L 2 U 98/03).
  • LG Heilbronn, 26.07.2005 - 1 T 283/05

    Wirksamkeit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005; automatische Änderung

    Dies sind nach ständiger Rechtsprechung Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung, d.h. Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuändern (BSG, Urteil vom 7.11.2000 B 2 U 42/99 HVBG info 2000, 3434 3439 m.w.N., LSG Rheinland- Pfalz, Urteil des erkennenden Senats vom 22.12.2003 L 2 U 98/03).
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