Weitere Entscheidung unten: SG Halle, 09.09.2015

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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14   

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https://dejure.org/2015,34010
LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14 (https://dejure.org/2015,34010)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14 (https://dejure.org/2015,34010)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 5 KR 3888/14 (https://dejure.org/2015,34010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entlassung aus stationärer Behandlung - Feststellung weiterer Arbeitsunfähigkeit - keine überzogenen formalen Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen iSd § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 aufgrund Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Entlassung aus einer stationären Behandlung; Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Unschädlichkeit einer fehlenden ärztlichen Unterschrift unter der Aufnahme- bzw. Entlassbescheinigung des ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 39 SGB 5, § 44 Abs 1 Alt 1 SGB 5, § 44 Abs 1 Alt 2 SGB 5, § 46 S 1 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entlassung aus stationärer Behandlung - Feststellung weiterer Arbeitsunfähigkeit - keine überzogenen formalen Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen iSd § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 aufgrund Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Entlassung aus einer stationären Behandlung; Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Unschädlichkeit einer fehlenden ärztlichen Unterschrift unter der Aufnahme- bzw. Entlassbescheinigung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 948
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 KR 4174/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Damit ist Arbeitsunfähigkeit nicht abschnittsweise, sondern "bis auf Weiteres" festgestellt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.01.2014, - L 11 KR 4174/12 -, in juris), weshalb eine "Lücke" nach der Entlassung des Klägers aus der stationären Krankenhausbehandlung am (Samstag, dem) 15.02.2014 bis zur erstmaligen Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen niedergelassenen Arzt - durch den Orthopäden Dr. O. - am 20.02.2014 nicht entstanden und dem Kläger der Status des mit Anspruch auf Krankengeld versicherten Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) erhalten geblieben ist.
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Eine "Lücke" in der Abfolge der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen, die nach Maßgabe der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urt. v. 16.12.2014, - B 1 KR 19/14 R -, in juris) zu einer Änderung des Versicherungsstatus des Klägers (vom pflichtversicherten Beschäftigten zum freiwillig Versicherten) und zum Verlust des Versicherungsschutzes mit Krankengeldanspruch hätte führen können, liegt nicht vor.
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Im Zweifel ist die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, im Interesse einer zügigen Erledigung des Verfahrens vorzugswürdig (BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R -, in juris).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist, sind aber auch bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem (grundrechtlichen) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005, - 1 BvR 347/98 - juris Rn. 49 ff.; auch Senatsurteil vom 05.07.2015, L 5 KR 1791/14 - zur Auslegung der Hilfsmittel-Richtlinien, n.v.).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Auch auf die Verwendung des (für Vertragsärzte) in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (v. 14.11.2013, BAnz AT v. 27.01.2014 B4 - AURL) vorgeschriebenen Vordrucks (vgl. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 AURL) kommt es nicht an (BSG, Urt. v. 12.03.2013, - B 1 KR 7/12 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 1791/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist, sind aber auch bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem (grundrechtlichen) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005, - 1 BvR 347/98 - juris Rn. 49 ff.; auch Senatsurteil vom 05.07.2015, L 5 KR 1791/14 - zur Auslegung der Hilfsmittel-Richtlinien, n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14
    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsfeststellung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V stellt zwar eine grundlegende materielle Voraussetzung des Leistungsanspruchs (aus § 44 Abs. 1 1. Alt. SGB V) dar (vgl. nur etwa Senatsurteil vom 17.04.2014, - L 5 KR 4004/12 - m. N., n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1063/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in

    Wegen der Eigenart der gesetzlichen Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang dürfen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 GG) überzogene formale Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V) nicht gestellt werden, erst Recht nicht, wenn sich dadurch der Versicherungsstatus des (Pflicht-)Versicherten ändern und durch Zahlung der (Pflicht-)Beiträge erworbene Leistungsansprüche verloren gehen können (auch: Senatsurteil vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -, juris).

    Im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist, sind aber auch bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 a.F. SGB V und des § 47b SGB V die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem (grundrechtlichen) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005, - 1 BvR 347/98 - juris Rdnr. 49 ff.; auch Senatsurteil vom 05.07.2015, L 5 KR 1791/14 - zur Auslegung der Hilfsmittel-Richtlinien, nicht veröffentlicht; außerdem Senatsurteil vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -, in juris, zur Auslegung einer Krankenhausaufnahmebescheinigung als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

    Arbeitsunfähigkeit kann daher durch jeden Arzt, auch etwa durch einen Krankenhausarzt (Senatsurteil vom 23.09.2015, a.a.O.) und auch durch einen Arzt des MDK (dazu: LSG Bayern, Beschluss vom 20.05.2015, - L 5 KR 191/15 B ER -, in juris) festgestellt werden.

    Ob einer ärztlichen Erklärung, einer Bescheinigung oder auch einer gutachterlichen Äußerung, der Erklärungswert und der (notwendige) Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Senatsurteil vom 23.09.2015, a.a.O.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 30.09.2015, - B 3 KR 40/15 B -, in juris).

  • LSG Sachsen, 15.01.2020 - L 1 KR 394/17

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Hierin liege die erforderliche ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2016 - L 5 KR 3888/14 - und Urteil vom 25.05.2016 - L 5 KR 1063/14 - juris; SG Regensburg, Urteil vom 01.06.2016 - S 14 KR 106/16 - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.03.2016 - L 6 KR 192/15 B - juris).

    Anlass und Zweck der ärztlichen Äußerung zur Arbeitsunfähigkeit sind unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14 - juris Rn. 10 [Krankenhausaufnahmebescheinigung]; Urteil vom 25.05.2016 - L 5 KR 1063/15 - juris Rn. 47 [MDK-Gutachten]).

  • SG Regensburg, 30.08.2017 - S 14 KR 618/15

    Bescheinigung im Entlassungsbericht einer Klinik reicht als AU-Bescheinigung aus

    Auszugehen ist davon, dass überzogene Pflichten hierbei an die Krankschreibung nicht gestellt werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, NZS 2015, 948).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arztbefragungsformular - Auskunft des

    Ob einer Erklärung (Bescheinigung) der Erklärungswert und der ("notwendige") Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 BGB niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -. zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2016 - L 11 KR 1478/16
    AU kann durch jeden Arzt, auch durch einen Krankenhausarzt festgestellt werden (LSG Baden-Württemberg 23.09.2015, L 5 KR 3888/14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 1027/15
    Ob einer Erklärung (Bescheinigung) der Erklärungswert und der (notwendige") Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 BGB niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   SG Halle, 09.09.2015 - S 35 KR 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29649
SG Halle, 09.09.2015 - S 35 KR 71/13 (https://dejure.org/2015,29649)
SG Halle, Entscheidung vom 09.09.2015 - S 35 KR 71/13 (https://dejure.org/2015,29649)
SG Halle, Entscheidung vom 09. September 2015 - S 35 KR 71/13 (https://dejure.org/2015,29649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsanspruch einer Versicherten mit einer beidseitigen Mamma-Augmentationsplastik (MAP) als Sachleistung aufgrund einer genetischen Erkrankung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 948
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus SG Halle, 09.09.2015 - S 35 KR 71/13
    Anders als beispielsweise in dem vom BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 19.10.2004, B 1 KR 3/03 R, zitiert nach juris) verfügt die Klägerin auch nicht über Hauttaschen oder ähnliches, die die Anmutung einer kleinen Brust vermitteln.
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Halle, 09.09.2015 - S 35 KR 71/13
    Die Argumentation aus der Entscheidung des BSG vom 28.02.2008 -B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris), dass der wesentliche Unterschied zwischen den Patientinnen mit Mammakarzinom darin bestehe, dass bei einer Brustasymmetrie bereits gar keine Krankheit im Sinne des § 27 SGB V vorliege, kann vorliegend nicht durchgreifen.
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 69/12 R

    Krankenversicherung - intersexuelle Versicherte - kein Anspruch auf operative

    Auszug aus SG Halle, 09.09.2015 - S 35 KR 71/13
    Auch die Entscheidung des BSG zu den Intersexuellen stützt diese Annahme (Urteil vom 04.03.2014,-B 1 KR 69/12 R, zitiert nach juris).
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