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   BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R   

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https://dejure.org/2018,5389
BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R (https://dejure.org/2018,5389)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R (https://dejure.org/2018,5389)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R (https://dejure.org/2018,5389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialversicherungspflicht beziehungsweise -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger - Bühnenauftritt - lediglich Rahmenvorgaben hinsichtlich Ort, Zeit und groben Inhalts der Darbietung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsfreiheit eines Opernchorsängers bei der Mitwirkung als Choraushilfe während zwei Aufführungen bei fehlender Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger - Bühnenauftritt - lediglich Rahmenvorgaben hinsichtlich Ort, Zeit und groben Inhalts der Darbietung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsfreiheit eines Opernchorsängers bei der Mitwirkung als Choraushilfe während zwei Aufführungen bei fehlender Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation

  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger - Bühnenauftritt - lediglich Rahmenvorgaben hinsichtlich Ort, Zeit und groben Inhalts der Darbietung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 867
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Daran sind die Sozialgerichte bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall nicht gebunden (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 19 RdNr 20) .

    Mit dem hier gefundenen Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 20.3.2013 (B 12 R 13/10 R - SozR 4-2500 § 7 Nr. 19) zu den als "Gäste" beschäftigten Bühnenkünstlern.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 17 mwN) .

    Bei einer Mitwirkung an Theateraufführungen ergibt sich wegen den mit der vertraglich vereinbarten Dienstleistung verbundenen Notwendigkeiten sowohl die zeitliche und örtliche Abhängigkeit als auch eine gewisse Vorgabe der künstlerischen Darbietung aus der besonderen Eigenart der Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 30 mwN) .

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei reinen Dienstleistungen, anders als bei der Erstellung eines materiellen Produkts, ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung regelmäßig nicht zu erwarten (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 48 mwN) .

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG Urteil vom 23.5.2017 - B 12 KR 9/16 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 4 RdNr 24 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Allerdings ist unternehmerisches Tätigwerden bei reinen Dienstleistungen gerade nicht mit größeren Investitionen in Werkzeuge, Arbeitsgeräte oder Arbeitsmaterialien verbunden (BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) .
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist ebenfalls, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines gegenseitigen Vertrages oder Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018 ‒ B 12 KR 3/17 R mwN).

    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist ebenfalls, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines gegenseitigen Vertrages oder Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018 ‒ B 12 KR 3/17 R mwN).

    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist ebenfalls, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines gegenseitigen Vertrages oder Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018 ‒ B 12 KR 3/17 R mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 6/20

    UG (haftungsbeschränkt) - juristische Person - Pflegekraft - Statusfeststellung -

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (stRspr; vgl. BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 14 ; vom 4. September 2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 - juris Rn. 13 ; vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 6/20 R - zitiert nach dem Terminbericht Nr. 37/21 unter Nr. 4 [ambulante Altenpflegerin]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Nur wenn es sich bei der streitigen Tätigkeit um eine solche handelt, bei der (auch) typischerweise keine Investitionen erforderlich sind, ist deren Fehlen nicht als relevantes Indiz für eine abhängige Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden anzusehen (vgl. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn. 18 m.w.N.).
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