Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. März 2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellten defekten Fahrzeugs; Konkrete Behinderung Berechtigter am Parken; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein defektes Fahrzeug, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, darf abgeschleppt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Behindertenparkplatz keine defekten Fahrzeuge abstellen!

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Abschleppen eines Fahrzeugs vom Behindertenparkplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 310
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    So habe das OVG Münster (Beschl. v. 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -) entschieden, dass die Ordnungsbehörde ca. eine Stunde bis zum Abschleppen warten müsse, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das geparkte Fahrzeug nicht gestört würden.

    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).

    Die Hinweise des Klägers auf die Rechtsprechung etwa des OVG Münster (im Beschluss vom 21.03.2000 aaO), der zufolge die Behörde mit der Abschleppmaßnahme in Fällen einer nicht konkreten Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer mindestens eine Stunde zuzuwarten habe, gehen in zweierlei Hinsicht fehl: Zum einen kommt es schon nach oben Dargelegtem auch nach der genannten Rechtsprechung des OVG Münster selbst bei der unberechtigten Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen gerade nicht darauf an, ob ein Berechtigter gerade konkret an der Wahrnehmung seines Parkrechts gehindert wird.

  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für

    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (zu Taxenständen: BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris Rn. 11; zu Behindertenparkplätzen: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2003, 3 Bf 113/02, juris Rn. 32; OVG Münster, Beschl. v. 21.3.2000, 5 A 2339/99, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (Bay.VGH, NJW 1996, 979 und Beschluss vom 01. Dezember 2009 - 10 ZB 09.2367 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, NVwZ-RR 2003, 647; bestätigt durch BVerwG, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, 558; OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

    Bei einem Behindertenparkplatz liegt die "Behinderung" in der Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: So wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, wird die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen nicht Parkberechtigter freigehalten werden (OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 -, juris).

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9966
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00 (https://dejure.org/2000,9966)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2000 - 8 B 58/00 (https://dejure.org/2000,9966)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 8 B 58/00 (https://dejure.org/2000,9966)
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Prismenwendeanlage

§ 33 StVO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung zur Beseitigung einer in der Nähe einer Bundesautobahn aufgestellten Werbeanlage in Form einer Prismenwendeanlage wegen Verkehrsgefährdung; Qualifizierung von Werbeanlagen als konkrete Gefährdung des Autobahnverkehrs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1992 - 11 A 149/91

    Plakattafeln mit Motivwechsel; Prismenwendeanlagen; Verkehrsgefährdung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. September 1992 - 11 A 149/91 -, NVwZ-RR 1993, S. 233 = NWVBl.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1983 - 7 A 1752/81 -, BRS 40, Nr. 117, S. 275; Urteil vom 18. September 1992 - 11 A 149/91 -, a.a.O.

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00
    Die Legalisierungwirkung, die die Baugenehmigung für die Werbeanlage nach deren Errichtung entfaltet, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 -, BVerwGE 58, 124 (127), steht der Ordnungsverfügung nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1983 - 7 A 1752/81

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen für den privaten Bedarf im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1983 - 7 A 1752/81 -, BRS 40, Nr. 117, S. 275; Urteil vom 18. September 1992 - 11 A 149/91 -, a.a.O.
  • OVG Brandenburg, 04.03.1996 - 4 B 3/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00
    Die Zuständigkeit der Antragsgegnerin zum Erlass einer hierauf gestützten Ordnungsverfügung ist im Wege des Selbsteintrittsrechts gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO i.V.m. § 2 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der StVO gegeben, denn diese umfasst die Abwehr aller Gefahren, die materiell-rechtlich von der StVO geregelt sind, Vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. März 1996 - 4 B 3/96 -, NVwZ 1997, S. 202 (203); VG Potsdam, Urteil vom 5. März 1998 - 1 K 817/94 -, UA S. 6, und kann wahrgenommen werden, wenn wie hier - eine einheitliche Maßnahme erforderlich ist.
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, S. 126 (127).
  • VG Augsburg, 21.10.2014 - Au 3 K 14.886

    Werbeanlage; Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrsrecht

    vgl. BVerwG, U.v. 20.10.1993 - 11 C 44/92 - BVerwGE 94, 234; BayVGH, B.v. 18.10.2012 - 11 ZB 12.1428 - juris; B.v. 18.7.2008 - 9 ZB 05.365 - juris, B.v. 18.12.1995 - 14 CS 95.3588 - BayVBl 1996, 343; OVG NRW, B.v. 31.1.2000 - 8 B 58/00 - NZV 2000, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1774/06

    Werbeanlagenverbot, aber kein Verbot von Obstverkauf an Bundesstraße bei

    Denn in der hiermit angesprochenen Entscheidung (OVG NW, Beschl. v. 31.01.2000 - 8 B 58/00 - Juris) ging es um den Verbotstatbestand des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO, der allein auf die Auswirkungen einer Werbeanlage auf den Straßenverkehr abstellt und gerade nicht gesondert einen räumlichen Bezug der Anlage zur Straße erfordert.
  • VG Sigmaringen, 27.06.2007 - 5 K 2300/05

    Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Verkaufsstand; Werbeanlage;

    Denn nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 44.92 -, NZV 1994, 126, 127; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2006, VBlBW 2007, 104 [im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers]; Hess. VGH, Urteil vom 19.2.1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3,4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.1.2000 - 8 B 58/00 -, NZV 2000, 310) und der Kommentarliteratur (vgl. etwa: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 33 StVO RdNr. 7) beschränkt sich § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO nicht auf das Verbot von "auf" der Straße selbst angebotenen Waren oder Leistungen.
  • VG München, 21.05.2014 - M 23 K 12.2924
    Dementsprechend nimmt auch die vorliegende Rechtsprechung jeweils eine konkrete Einzelfallbeurteilung vor (vgl. OVG NRW, U.v. 25.11.77 - XI A 1080/76 - VRS 55, 471ff (1978); VG Ansbach, B. v. 26.10.1998 - AN 10 S 98.01585 ; OVG NRW, B. v. 31.1.2000 - 8 B 58/00 ; VG Würzburg, B.v. 20.9.2000 - W 6 S 00.1067; bestätigt durch BayVGH, B.v. 22.12.2000 - 25 ZS 00.3192; VG Augsburg, U.v.11.10.2005 - Au 3 K 04.01597; BayVGH B.v. 18.10.2012 - 11 ZB 12.1428 [das von dem Beklagten im Verfahren vorgelegte Urteil des VG Regensburg vom 12.8.2009 - RO 2 S 09.1291 - bestätigend] - jeweils [...]), wobei ergänzend zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei überwiegend um Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt.
  • VG Würzburg, 18.08.2011 - W 5 K 11.360

    Werbeanlage; Hammelburg; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Untätigkeitsklage;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993, DVBl. 1994, 347; BayVGH, B.v. 18.07.2008, Az. 9 ZB 05.365; OVG Bautzen, B.v. 08.03.2010, Az. 1 B 35/10; OVG Münster, B.v. 31.01.2000, NZV 2000, 310).
  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.109

    Unzulässige Klage gegen Baubehörde da die Straßenverkehrsbehörde (hier:

    Maßstab ist, dass ganz allgemein nach der Erfahrung des täglichen Lebens mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eintreten kann, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geringe Anforderungen zu stellen sind, da im Straßenverkehr der möglicherweise eintretende Schaden sehr groß ist (Vergleich BVerwG, U. vom 20.10.1993 - 11 C 44.92; .OVG Münster, B. vom 31.01.2000 - 8 B 58/00).
  • VG Würzburg, 15.04.2011 - W 5 K 11.126

    Werbeanlage; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; fehlendes

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993, DVBl 1994, 347; BayVGH, B.v. 18.07.2008, Az.: 9 ZB 05.365; OVG Bautzen, B.v. 08.03.2010, Az.: 1 B 35/10; OVG Münster, B.v. 31.01.2000, NZV 2000, 310).
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