Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.11.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99   

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https://dejure.org/1999,3296
BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Fahrverbot; Fahrerlaubnis ; Höchstgeschwindigkeit; Sicherheitsabstand; Gefährdung; Schätzung; Geschwindigkeitsmessung

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 5; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71; ; StVZO § 4 Abs. 2; ; StVZO § 69 a Abs. 1 Nr. 5 a; ; StVZO § 4 Abs. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7; ; FeV § 4 Abs. 2; ; FeV § 75 Nr. 4; ; StPO § 265; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3511 (Ls.)
  • NStZ-RR 2000, 152 (Ls.)
  • NStZ-RR 2000, 60 (Ls.)
  • NZV 2000, 380
  • VersR 2001, 523
  • BayObLGSt 1999, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.1997 - 5 Ss OWi 259/97
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Die von der Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1998, 38) ändert an diesem Ergebnis nichts, weil dort für den Betroffenen bisher noch kein Fahrverbot verhängt worden war.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98

    Beharrlicher Pflichtenverstoß auch bei nicht rechtskräftiger Vorahndung L

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Vielmehr kann dem Betroffenen auch auf andere Weise als durch eine rechtskräftige Ahndung das Unrecht seines Verhaltens vor Augen geführt werden (BayObLG NZV 1996, 370; OLG Düsseldorf DAR 1998, 320/322).
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Ebensowenig wie ein Betroffener aber auf die Möglichkeit einer Erhöhung der im Bußgeldbescheid angeordneten Geldbuße hingewiesen werden muß (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 1587; Göhler aaO § 71 Rn. 50 a; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 102), ist der Amtsrichter verpflichtet, den Betroffenen auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß der festgestellte Sachverhalt auch ein Fahrverbot von längerer Dauer rechtfertigt.
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Vielmehr kann dem Betroffenen auch auf andere Weise als durch eine rechtskräftige Ahndung das Unrecht seines Verhaltens vor Augen geführt werden (BayObLG NZV 1996, 370; OLG Düsseldorf DAR 1998, 320/322).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO ein Hinweis erforderlich ist, wenn der Tatrichter ein im Bußgeldbescheid nicht angeordnetes Fahrverbot verhängen will (BGHSt 29, 274; Göhler aaO § 71 Rn. 50; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [März 1998] § 74 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94

    Heizöl; Tankwagen; Öltank; Fremde Sachen; Nachfolgetatbestand; Gefahrenstoff

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Da im Milderungsgrad der Bestimmungen keine Änderung eingetreten ist, verbleibt es aber bei der Anwendung der zur Tatzeit geltenden Bestimmungen (BayObLG NJW 1995, 540/541; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 2 Rn. 11).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil ausweislich der dienstlichen Äußerung des Tatrichters ein Hinweis auf die Möglichkeit der Verhängung eines zweimonatigen Fahrverbots gegeben wurde, oder ob es sich insoweit um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne von § 273 Abs. 1 StPO handelt mit der Folge, daß der Hinweis nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGHSt 19, 141/143; BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; SK/Schlüchter StPO [Mai 1995] § 265 Rn. 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 265 Rn. 8 a. E.; siehe auch Göhler OWiG 12. Aufl. § 71 Rn. 50 a. E.).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Dies ist jedoch erheblich, da sich der den Betroffenen treffende gesteigerte Vorwurf darauf gründen würde, die von den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet zu haben, etwa weil ihm - trotz fehlender Rechtskraft - bereits eine Anhörung durch die Bußgeldbehörde zugegangen ist oder er von der Polizei wegen des Verstoßes angehalten worden war (vgl. für das Merkmal der Beharrlichkeit in § 25 StVG: BayObLG VRS 98, 33; OLG Hamm VRS 98, 44; Hentschel, a.a.O., StVG § 25 Rn.15; vgl. für die Erhöhung der Regelbuße aufgrund von Voreintragungen: OLG Köln DAR 2001, 179; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65 f.; KK-OWiG/Boujong, 2. Aufl. 2000, OWiG, § 17 Rn. 76).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Der Senat kann deshalb nicht beurteilen, ob es sich um einen erheblichen Verkehrsverstoß gehandelt hat und ob der Betroffene noch vor Begehung der Tat vom 30. April 2003 durch Zustellung eines Bußgeldbescheids (der nach Angaben der Staatsanwaltschaft in ihrer Rechtsbeschwerdebegründungsschrift am 11. April 2003 erlassen worden und durch den neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden sein soll) nochmals eindringlich vorgewarnt war (vgl. dazu BayObLG VRS 98, 33 ; NZV 1996, 370 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4218
BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründungsfrist; Zustellung; Verschulden

  • Judicialis

    StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 Satz 1, § 145a Abs. 3 Satz 2
    Wiedereinsetzung und Mitverschulden des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110
  • NZV 2000, 380
  • StV 2000, 407
  • BayObLGSt 1999, 157
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99
    Er durfte folglich darauf vertrauen, daß die Begründung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist auch ohne sein Zutun erfolgen werde (vgl. BayObLGSt 1975, 150; 1992, 79/80), zumal er aufgrund der ihm erteilten Rechtsmittelbelehrung (Bl. 146 R d.A.) wußte, daß er selbst die Revision nicht wirksam begründen durfte, dies vielmehr nur zu Protokoll der Geschäftsstelle oder durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt zu geschehen hatte.
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    In der Regel darf der Betroffene darauf vertrauen, dass der Verteidiger die nach § 145a Abs. 3 S. 2 StPO unabhängig vom Vorliegen einer Vollmacht vorgeschriebene Mitteilung erhalten hat und danach von sich aus alles Erforderliche innerhalb der gesetzlichen Frist veranlassen, sich notfalls auch bei ihm nach dem Datum der Zustellung erkundigen werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 03.11.1999 - 2St RR 190/99 - juris Rn. 7, NStZ-RR 2000, 110; OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2001 - Ss 437/01 Z - juris Rn. 10, VRS 101, 373).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Zustellungen an den Beschuldigten selbst sind vielmehr wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (BayObLG NStZ-RR 2000, 110 = DAR 2000, 78 L.; SenE v. 16.06.2000 - Ss 202/00 Z - SenE v. 27.02.2001 - Ss 17/01 Z - SenE v. 30.04.2001 - Ss 159/01 Z - vgl. a. SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 145 a Rdnr. 6 m. w. Nachw.).

    Vielmehr durfte er darauf vertrauen, dass der Verteidiger die Mitteilung der Gerichts gemäß § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO erhalten und danach von sich aus alles Erforderliche wegen der Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der gesetzlichen Frist veranlassen, sich notfalls auch bei ihm nach dem Datum der Zustellung erkundigen werde (OLG Hamm VRS 47, 272 [273]; BayObLG NStZ-RR 2000, 110 = DAR 2000, 78 L. = VRS 98, 195 = StV 2000, 407 = NZV 2000, 380; BayObLGSt 1981, 193 [194] = VRS 62, 197 = MDR 1982, 774; BayObLGSt 1975, 150 [152] = JZ 1976, 185 = VRS 50, 292 [294]; SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; SenE v. 24.11.2000 - Ss 342/00 Z -).

  • OLG Köln, 25.01.2002 - Ss 16/02

    Fahrverbot - Beschränkung der Rechtsbeschwerde und Augenblicksversagen

    Zustellungen an den Betroffenen selbst sind vielmehr wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (BayObLG NStZ-RR 2000, 110; SenE v. 29.10.2001 - Ss 437/01 (Z)).

    Versäumt der mit der Durchführung des Rechtsmittels beauftragte Verteidiger die Rechtsmittelbegründungsfrist, weil er ohne weiteres davon ausgeht, das Urteil sei dem Angeklagten an dem selben Tag zugestellt worden, an dem er unter formloser Übersendung einer Urteilsabschrift von der Zustellung unterrichtet wurde, liegt grundsätzlich kein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Mitverschulden des Betroffenen darin, dass er den Verteidiger nicht vom Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an sich in Kenntnis gesetzt und von sich auch sonst nichts unternommen hat, um auf die Wahrung der Frist hinzuwirken (BayObLG NZV 2000, 380 = VRS 98, 195, SenE v. 29.10.2001 - Ss 437/01).

  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Dies gilt umso mehr, als der Verteidiger das Rechtsmittel bereits rechtzeitig eingelegt hatte (dazu vgl. OLG Köln VRS 126, 199; BayObLGSt 1999, 157) und auch der Zeitablauf bis zur Kenntniserlangung vom Verwerfungsbeschluss - die Frist war zu diesem Zeitpunkt gerade erst um etwa drei Wochen überschritten - noch kein Verstreichen der Frist nahe legte (dazu vgl. HansOLG Hamburg MDR 1974, 248; Maul, a.a.O., § 44 Rdn. 31).
  • LG Köln, 10.03.2022 - 109 Qs 15/21

    Wiedereinsetzung, Vertrauen Auskunft Rechtsanwalt

    Ein Angeklagter darf sich grundsätzlich und bei fehlenden gegenteiligen Anhaltspunkten darauf verlassen, dass ein Verteidiger von Entscheidungen gegen ihn unterrichtet wird und dieser die notwendigen Schritte dagegen einleiten wird (s. zB BayObLG, Beschluss v. 03.11.1999, NStZ-RR 2000, 110).
  • OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 156/07

    Wiedereinsetzung

    Eine eigene Obliegenheit des Mandanten, seinen Verteidiger rechtzeitig von sich aus über die an ihn selbst bewirkte Zustellung zu informieren, besteht grundsätzlich nicht, weshalb ihm ein Mitverschulden nicht angelastet werden kann (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2000, 110).
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