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   OLG Hamm, 02.06.1999 - 13 U 22/99   

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https://dejure.org/1999,2584
OLG Hamm, 02.06.1999 - 13 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1999 - 13 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 13 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit einem PKW

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 2 O 192/96
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 13 U 22/99

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 41
  • VersR 2000, 1515
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 13 U 22/99
    Das gilt auch für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (BGH VersR 95, 357).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Bei dem geringen Abstand seines Fahrzeuges von 0, 75 m zur Fahrbahnmitte ... und der herrschenden Dunkelheit musste er mit der Möglichkeit rechnen, dass einer der auf der Fahrbahnmitte verharrende Fußgänger oder beide aus Angst eine unüberlegte Bewegung machen könnten"]; OLG Celle VersR 1977, 1131 ["Aufmerksamkeit ist auch dann erforderlich, wenn der Fußgänger "die Fahrbahn zu überqueren versucht und dabei auf das annähernde Fahrzeug nicht weiter geachtet hat"]; OLG Hamm NZV 2001, 41).

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert - egal in welche Richtung - (§ 25 III 1 StVO), handelt aber in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen, VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Darüber hinaus darf sich ein Kraftfahrer nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass Fußgänger in der Fahrbahnmitte oder vor seiner Fahrbahnbegrenzung noch warten werden, um ihn vorbeifahren zu lassen (BGH VersR 1956, 804; NJW 1958, 1630; VRS 31 [1966] 332 ff.; BGH VersR 1967, 608; VersR 1968, 848; OLG Celle VersR 1977, 1131; OLG Hamm NZV 2001, 41).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin räumt eine gewichtige Missachtung wesentlicher Verkehrsvorschriften ein (BB 2 = Bl. 94 d. A.), wer als Fußgängerin (oder Tretrollerfahrerin) Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf bevorrechtigte Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 13 U 147/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Diese Gefahr macht den Erlaß eines Urteils über nur einen Teil der miteinander verbundenen Klageansprüche unzulässig (BGH NJW 1997, 3447; VersR 1997, 601; VersR 2000, 467; Senat VersR 2000, 1515 = NZV 2001, 41).
  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 5 U 219/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils in Arzthaftungssachen

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