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   AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01   

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https://dejure.org/2001,10313
AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01 (https://dejure.org/2001,10313)
AG Trier, Entscheidung vom 24.08.2001 - 32 C 220/01 (https://dejure.org/2001,10313)
AG Trier, Entscheidung vom 24. August 2001 - 32 C 220/01 (https://dejure.org/2001,10313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr; Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses; Pflicht der Verkehrsteilnehmer auf Beobachtung jeder nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt; Definition von Parkflächenzufahrten als andere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 527
  • NZV 2002, 403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bochum, 14.06.1994 - 9 S 71/94

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall über einen vorprozessual

    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Nach zutreffender Auffassung (OLG Stuttgart, VersR 1974, 374 f); OLG Köln VersR 1988, 1165 [OLG Köln 22.02.1988 - 2 W 171/87] ; LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.1989 - 16 S 287/89 - OLG Nürnberg, VersR 1990, 391 [OLG Nürnberg 22.11.1988 - 11 U 2180/88] ; LG Bochum VersR 1995, 1251 [LG Bochum 14.06.1994 - 9 S 71/94] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage 2001 § 249 RdNr. 6 a) kann der Geschädigte, der einen Kfz-Schaden durch ein Sachverständigengutachten schätzen und anschliessend das Fahrzeug reparieren läßt, die Reparaturkosten nicht nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens, sondern nur entsprechend der Rechnung der Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen.

    Hat der Geschädigte aber sein Fahrzeug in einer anerkannten und autorisierten Fach- und Kundendienstwerkstatt ordnungsgemäß, vollständig, vollwertig und fachgerecht reparieren lassen, dann entspricht der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag im Sinne des § 249 Satz 2 BGB dem Betrag, den die Fachwerkstatt in Rechnung gestellt hat, insbesondere dann, wenn keine überobligationsmäßigen Verzichte oder Einbußen ersichtlich sind (LG Bochum, VersR 1995, 1251 [LG Bochum 14.06.1994 - 9 S 71/94] ).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Insoweit trifft nämlich die Argumentation des BGH (NJW 1989, 3009) zu, dass die Werkstattrechnung bei einer vollständigen, vollwertigen und fachgerechten Reparatur ohne überobligationsmäßige Verzichte auf Einbußen des Geschädigten und ohne überobligationsmäßige Anstrengungen des Geschädigten ein handfestes, der Schadensschätzung des Sachverständigen gegenüber aussagekräftigeres Indiz über die Höhe des zur Herstellung erforderlichen Aufwandes im Sinne von § 249 Satz 2 BGB ist.

    Beiden Entscheidungen des BGH zu diesem Problemkreis (= NJW 1989, 3009 f. und NJW 1992, 1618 ff.) lagen nämlich stets Fallgestaltungen zu Grunde, in denen entweder die fachmännische Reparatur in Eigenarbeit bzw. teilweise in Eigenarbeit erfolgte oder bei denen bei der Reparaturdurchführung überobligationsmäßige Einbußen in Kauf genommen wurden.

  • OLG Stuttgart, 23.03.1973 - 15 U 1/73
    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Nach zutreffender Auffassung (OLG Stuttgart, VersR 1974, 374 f); OLG Köln VersR 1988, 1165 [OLG Köln 22.02.1988 - 2 W 171/87] ; LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.1989 - 16 S 287/89 - OLG Nürnberg, VersR 1990, 391 [OLG Nürnberg 22.11.1988 - 11 U 2180/88] ; LG Bochum VersR 1995, 1251 [LG Bochum 14.06.1994 - 9 S 71/94] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage 2001 § 249 RdNr. 6 a) kann der Geschädigte, der einen Kfz-Schaden durch ein Sachverständigengutachten schätzen und anschliessend das Fahrzeug reparieren läßt, die Reparaturkosten nicht nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens, sondern nur entsprechend der Rechnung der Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Beiden Entscheidungen des BGH zu diesem Problemkreis (= NJW 1989, 3009 f. und NJW 1992, 1618 ff.) lagen nämlich stets Fallgestaltungen zu Grunde, in denen entweder die fachmännische Reparatur in Eigenarbeit bzw. teilweise in Eigenarbeit erfolgte oder bei denen bei der Reparaturdurchführung überobligationsmäßige Einbußen in Kauf genommen wurden.
  • OLG Nürnberg, 22.11.1988 - 11 U 2180/88
    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Nach zutreffender Auffassung (OLG Stuttgart, VersR 1974, 374 f); OLG Köln VersR 1988, 1165 [OLG Köln 22.02.1988 - 2 W 171/87] ; LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.1989 - 16 S 287/89 - OLG Nürnberg, VersR 1990, 391 [OLG Nürnberg 22.11.1988 - 11 U 2180/88] ; LG Bochum VersR 1995, 1251 [LG Bochum 14.06.1994 - 9 S 71/94] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage 2001 § 249 RdNr. 6 a) kann der Geschädigte, der einen Kfz-Schaden durch ein Sachverständigengutachten schätzen und anschliessend das Fahrzeug reparieren läßt, die Reparaturkosten nicht nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens, sondern nur entsprechend der Rechnung der Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen.
  • OLG Köln, 22.02.1988 - 2 W 171/87

    Kraftfahrzeugschadens; Sachverständigengutachten; Reparaturkostenrechnung; Kosten

    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Nach zutreffender Auffassung (OLG Stuttgart, VersR 1974, 374 f); OLG Köln VersR 1988, 1165 [OLG Köln 22.02.1988 - 2 W 171/87] ; LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.1989 - 16 S 287/89 - OLG Nürnberg, VersR 1990, 391 [OLG Nürnberg 22.11.1988 - 11 U 2180/88] ; LG Bochum VersR 1995, 1251 [LG Bochum 14.06.1994 - 9 S 71/94] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage 2001 § 249 RdNr. 6 a) kann der Geschädigte, der einen Kfz-Schaden durch ein Sachverständigengutachten schätzen und anschliessend das Fahrzeug reparieren läßt, die Reparaturkosten nicht nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens, sondern nur entsprechend der Rechnung der Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 10 U 55/88

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Parkplatzgelände eines

    Auszug aus AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01
    Nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (NZV 1989, 116 f.), der sich das Gericht in vollem Umfange anschließt, sind nämlich Parkflächenzufahrten - wie sie der Kläger und die Beklagte zu 3) befahren haben - keine Straßen im verkehrsrechtlichen Sinne, sondern andere Straßenteile im Sinne von § 10 StVO , so dass die Vorfahrtsregel des § 8 StVO - rechts vor links - insoweit nicht gilt.
  • AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattung von Ersatzteilpreisaufschlägen bei

    Unstreitig handelt es sich dabei ordnungsgemäße, vollständige, vollwertige und fachgerechte Maßnahme, so dass der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag i.S.d. § 249 BGB dem Rechnungsbetrag entspricht und nur dieser in die nach § 287 ZPO zu schätzenden erforderlichen Reparaturkosten einfließt (vgl. AG Trier, Urt. v. 24.8.2001, NJW-RR 2002, 527 f).
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