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   KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01   

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https://dejure.org/2003,6759
KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
KG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
KG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel // Mithaftung bei Trunkenheit eines Grundstücksausfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn aus Unschuld Teilschuld wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Fahrstreifenwechsels; Berücksichtigung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 986
  • NZV 2004, 28
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Von einer Ausforschung kann nur dann gesprochen werden, wenn der Antragsteller ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürliche Behauptungen aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufstellt, um durch die Beweisaufnahme beweiserhebliche Tatsachen erst zu erfahren und sie dann zur Grundlage eines Parteivortrags zu machen; um eine Ausforschung geht es demgegenüber nicht, wenn der Antragsteller die beweiserhebliche Tatsache selbst in das Wissen des Zeugen stellt (BGH WM 1991, 942, 946; NJW 1995, 2011, 2012; Urteil vom 12.09.2002 - IX ZR 66/01 - ständige Rechtsprechung).
  • KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr;

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Von einer Ausforschung kann nur dann gesprochen werden, wenn der Antragsteller ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürliche Behauptungen aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufstellt, um durch die Beweisaufnahme beweiserhebliche Tatsachen erst zu erfahren und sie dann zur Grundlage eines Parteivortrags zu machen; um eine Ausforschung geht es demgegenüber nicht, wenn der Antragsteller die beweiserhebliche Tatsache selbst in das Wissen des Zeugen stellt (BGH WM 1991, 942, 946; NJW 1995, 2011, 2012; Urteil vom 12.09.2002 - IX ZR 66/01 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 9 U 224/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines erheblich alkoholisierten Motorradfahrers

    Auszug aus KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Für ein Verschulden des Beklagten-Fahrers spricht insoweit bereits der Beweis des ersten Anscheins (st. Rspr. z.B. OLG München Endurteil v. 23.3.2022 - 10 U 7411/21 e, BeckRS 2022, 6219; OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14, juris; KG NZV 2011, 185; OLG Sachsen-Anhalt NZV 2008, 618; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG NZV 2004, 28).
  • OLG München, 17.12.2010 - 10 U 2926/10

    Haftung des Fahrzeugführers bei Kollision mit einem von der Haltestelle

    Steht wie hier die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 253; KG, NZV 2004, 28).
  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im

    Diese Alkoholisierung darf allerdings im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, also unstreitig oder bewiesen ist, dass sie ursächlich war (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm NZV 1994, 319, 320; KG Berlin NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Kommt es auf einer Autobahn beim Ausscheren von dem rechten auf den linken Fahrstreifen in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß mit einem sich auf der linken Spur nähernden Fahrzeug, so kann nach Anscheinsgrundsätzen angenommen werden, dass der ausscherende Fahrstreifenwechsler den an ihn zu stellenden hohen Sorgfaltsanforderungen nicht genügt hat (vgl. OLG München BeckRS 2018, 15975; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG NZV 2004, 28; OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.08.2019, Az. 4 U 18/19, NJW-RR 2019, 1436, Rn. 21 mwN.; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 2020, § 7 StVO Rn. 25).
  • OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22

    Erhöhung der Betriebsgefahr aufgrund der erheblichen Überschreitung der

    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zum Unfall spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben (vgl. KG, Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 229/01, NZV 2004, 28, 29).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    (2) Steht die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht ein Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (st. Rspr. z.B. OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14, juris; KG NZV 2011, 185; OLG München NJW-Spezial 2010, 489; OLG Sachsen-Anhalt NZV 2008, 618; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG NZV 2004, 28).
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 357/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Alleinige Haftung des Spurwechslers bei

    9 Da die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel steht, spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (OLG Bremen VersR 97, 253; KG NZV 04, 28; KG VRR 2010, 402; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß Straßenverkehrsrecht 22. Aufl., § 7 StVO Rz. 25).
  • KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang

    Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    Dies wäre nämlich nur dann der Fall, wenn sich die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel ereignet hätte (vgl. KG, NZV 04, 28; OLG Bremen, VersR 1997, 253; BHHJJ/Heß StVO § 7 Rn. 25).
  • LG München I, 23.05.2011 - 17 O 2359/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: UPE-Aufschlag für Ersatzteile bei fiktiver

    Steht eine Kollision in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Spurwechsel bzw. der Mitbenutzung einer anderen Fahrspur, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten die für den die andere Fahrspur benutzenden Verkehrsteilnehmer gelten (KG NZV 04, 28; siehe auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage, § 7 StVO, Rn. 25 mwN).
  • LG München I, 24.04.2015 - 17 O 17670/14

    Verkehrsunfall, Unfallzeitpunkt, Fahrzeug, Abbiegevorgang, Fahrspur, Unfall,

  • AG Trier, 11.11.2011 - 31 C 261/11

    Verkehrsunfall - zwischen ausparkendem Fahrzeugführer und Fahrzeugführer im

  • AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11

    Auffahrunfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel

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