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   KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01   

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https://dejure.org/2003,6759
KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
KG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
KG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 12 U 229/01 (https://dejure.org/2003,6759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel // Mithaftung bei Trunkenheit eines Grundstücksausfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn aus Unschuld Teilschuld wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Fahrstreifenwechsels; Berücksichtigung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 986
  • NZV 2004, 28
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22

    Schadensersatz; Berufung; Verkehrsunfall; Autobahn; Richtgeschwindigkeit;

    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zum Unfall spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben (vgl. KG, Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 229/01, NZV 2004, 28, 29).
  • OLG München, 17.12.2010 - 10 U 2926/10

    Haftung des Fahrzeugführers bei Kollision mit einem von der Haltestelle

    Steht wie hier die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 253; KG, NZV 2004, 28).
  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im

    Diese Alkoholisierung darf allerdings im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, also unstreitig oder bewiesen ist, dass sie ursächlich war (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm NZV 1994, 319, 320; KG Berlin NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Kommt es auf einer Autobahn beim Ausscheren von dem rechten auf den linken Fahrstreifen in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß mit einem sich auf der linken Spur nähernden Fahrzeug, so kann nach Anscheinsgrundsätzen angenommen werden, dass der ausscherende Fahrstreifenwechsler den an ihn zu stellenden hohen Sorgfaltsanforderungen nicht genügt hat (vgl. OLG München BeckRS 2018, 15975; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG NZV 2004, 28; OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.08.2019, Az. 4 U 18/19, NJW-RR 2019, 1436, Rn. 21 mwN.; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 2020, § 7 StVO Rn. 25).
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 357/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Alleinige Haftung des Spurwechslers bei

    9 Da die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel steht, spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (OLG Bremen VersR 97, 253; KG NZV 04, 28; KG VRR 2010, 402; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß Straßenverkehrsrecht 22. Aufl., § 7 StVO Rz. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    (2) Steht die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht ein Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (st. Rspr. z.B. OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14, juris; KG NZV 2011, 185; OLG München NJW-Spezial 2010, 489; OLG Sachsen-Anhalt NZV 2008, 618; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG NZV 2004, 28).
  • KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang

    21 3. Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    Dies wäre nämlich nur dann der Fall, wenn sich die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel ereignet hätte (vgl. KG, NZV 04, 28; OLG Bremen, VersR 1997, 253; BHHJJ/Heß StVO § 7 Rn. 25).
  • LG München I, 23.05.2011 - 17 O 2359/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: UPE-Aufschlag für Ersatzteile bei fiktiver

    Steht eine Kollision in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Spurwechsel bzw. der Mitbenutzung einer anderen Fahrspur, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten die für den die andere Fahrspur benutzenden Verkehrsteilnehmer gelten (KG NZV 04, 28; siehe auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage, § 7 StVO, Rn. 25 mwN).
  • LG München I, 24.04.2015 - 17 O 17670/14

    Verkehrsunfall, Unfallzeitpunkt, Fahrzeug, Abbiegevorgang, Fahrspur, Unfall,

    Steht die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsel gelten (KG NZV 04, 28; KG VRR 2010, 402).
  • AG Trier, 11.11.2011 - 31 C 261/11

    Verkehrsunfall - zwischen ausparkendem Fahrzeugführer und Fahrzeugführer im

  • AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11
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