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   OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05   

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OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 (https://dejure.org/2005,7508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 (https://dejure.org/2005,7508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 (https://dejure.org/2005,7508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Geldbuße aufgrund der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Auslegung von mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von einer Minute als einheitliche Tat im ...

  • bussgeldsiegen.de

    Mehrere fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahn - Tatmehrheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während einer Fahrt zweimal zu schnell gefahren Ist dafür eine Geldbuße fällig - oder zwei?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mehrfach geblitzt, mehrfach bestraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25; OWiG § 20
    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 708
  • NZV 2006, 109
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

    Schon aufgrund dieses Umstandes lassen sich die einzelnen Verstöße unschwer voneinander abgrenzen und rechtfertigen die Annahme einer tatmehrheitlichen Begehungsweise selbst dann, wenn man zugunsten des Rechtsmittelführers davon ausgeht, dass er die einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer nicht durch Pausen unterbrochenen Fahrt und aus einem einheitlichen Motiv heraus beging (vgl. insoweit OLG Düsseldorf NZV 2001, 273).

  • OLG Hamm, 29.08.1973 - 4 Ss OWi 995/73
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss OWi 247/93

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Dass das BayObLG Tateinheit im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit in dem Fall angenommen hatte, dass die - zunächst überhöhte - Geschwindigkeit zeitweise verkehrsbedingt herabgemindert wurde (BayObLG NZV 1993, 162; NZV 1995, 407), steht dem nicht entgegen.

  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss OWi 53/93

    Zum Begriff der natürlichen Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Nichts anderes gilt auch im Hinblick auf die Entscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1975 (VM 1976, 26; entsprechend auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 42).
  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass das BayObLG Tateinheit im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit in dem Fall angenommen hatte, dass die - zunächst überhöhte - Geschwindigkeit zeitweise verkehrsbedingt herabgemindert wurde (BayObLG NZV 1993, 162; NZV 1995, 407), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 2 Ss OWi 359/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05
    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

    Ein solcher Ausnahmefall wird allerdings noch nicht angenommen, wenn die Geschwindigkeitsverstöße zwar in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgten, jedoch jeweils in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6.5.2014 - Ss (B) 82/2012 (59/12 OWi) -, juris; OLG Hamm, ZfSch 2009, 651; VRS 111, 366; OLG Brandenburg, NStZ 2005, 708; BayObLG, NStZ 2002, 155).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Meinung in Rechtsprechung und Lehre (vgl. hierzu OLG Brandenburg, NZV 2006, 109 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

    Bei mehreren, im Verlaufe einer Fahrt begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen eines Kraftfahrzeugführers handelt es sich nach wohl einhellliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum im Regelfall um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2007 - 3 Ss OWi 458/07 - DAR 2006, 697 = VM 2007 Nr. 14 = VRS 111, 366; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss OWi 266 B/07 - juris - NZV 2006, 109; BayObLG NZV 1995, 407; 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; 1994, 118; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 24 StVG Rdnr. 58 und 59 a; Göhler, a.a.O., vor § 19 Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt sind regelmäßig auch

    In Rechtsprechung und Lehre besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt (vgl. OLG Hamm VM 2007, 14; OLG Brandenburg NZV 2006, 109, BayObLG NZV 1995, 407; 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; 1994, 118).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Ein solcher Ausnahmefall wird allerdings noch nicht angenommen, wenn die Geschwindigkeitsverstöße zwar in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgten, jedoch jeweils in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind (vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg DAR 2005, 521; OLG Hamm, VRS 111, 366 und Beschluss vom 12.09.2011 - 3 RBs 248/11 -, juris; OLG Köln NZV 2004, 536, jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; Göhler-Gürtler, a.a.O., Vor § 19, Rn. 10; Gieg in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 2428 ff.).
  • OLG Celle, 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10

    Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß

    15 b)Nach herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung handelt es sich bei mehreren im Verlaufe einer Fahrt begangenen Verkehrsverstößen eines Kraftfahrzeugführers im Regelfall um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (vgl. OLG Hamm VRS 111, 366 f.; OLG Brandenburg NZV 2006, 109; BayObLG NZV 1995, 407; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 StVG Rdnr. 58, 59 a; Göhler a. a. O., vor § 19 Rdnr. 10; OLG Hamm a. a. O.).
  • OLG Celle, 25.10.2011 - 322 SsBs 295/11

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Tateinheit bei mehreren Verkehrsverstößen

    Nach herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung handelt es sich bei mehreren im Verlaufe einer Fahrt begangenen Verkehrsverstößen eines Kraftfahrzeugführers im Regelfall um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (vgl. OLG Hamm VRS 111, 366 f.; OLG Brandenburg NZV 2006, 109; BayObLG NZV 1995, 407; OLG Köln NZW 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 StVG Rdnr. 58, 59 a; Göhler a. a. O., vor § 19 Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 10.06.2010 - 322 SsBs 161/10

    Tateinheitlich begangene vorsätzliche Überschreitung der zulässigen

    Regelmäßig handelt es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlauf einer Fahrt nämlich um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinn (siehe etwa OLG Brandenburg NZV 2006, 109 [OLG Brandenburg 30.05.2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05] ; OLG Hamm DAR 2006, 697 f.).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 53 Ss OWi 99/16

    Bußgeldverfahren - Tateinheit von mehreren Geschwindigkeitsverstößen in kurzer

    Nach herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung handelt es sich bei mehreren im Verlaufe einer Fahrt begangenen Verkehrsverstößen eines Kraftfahrzeugführers im Regelfall um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (vgl. OLG Hamm VRS 111, 366; OLG Brandenburg NZV 2006, 109; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 24 StVG Rdnr. 58, 59 a).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf

    Auch bei einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang kann die Annahme von Tatmehrheit ausnahmsweise aber begründet sein, wenn die Geschwindigkeitsverstöße jeweils in voneinander klar abtrennbaren Verkehrssituationen begangen wurden, die auch nicht durch eine einheitliche Willensbildung verbunden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2001 - 2a Ss (OWi) 284/00, NZV 2001, 273; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05, juris Rn. 8 = NZV 2006, 109; Gürtler in Göhler, OWiG, 17. Aufl. Vor § 19 Rn. 5 sowie Seitz/Bauer in Göhler aaO. Vor § 59 Rn. 51).
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