Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05   

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https://dejure.org/2005,7593
OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren bei Verhängung einer Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR; Ausreichende Begründung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des ...

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Köln VRS 83, 446 f.).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 SsOWi 335/05).
  • OLG Hamm, 27.05.2016 - 2 RBs 59/16

    Verbotene Filmvorführung am Karfreitag

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2009- 2 Ss OWi 53/09 - und vom 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07

    Baumschutzsatzung; Eigentumsrecht; Verhältnis

    Selbst wenn also das erkennende Gericht die Beweisanträge des Betroffenen entgegen den Grundsätzen des § 77 Abs. 2 OWiG zurückgewiesen hätte, läge darin noch nicht eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.05.2007, 3 Ss OWi 287/07; OLG Hamm, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 25.05.2005, 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18

    Kein Verstoß gegen Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Nichtheranziehung von

    Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; OLG Hamm, NZV 2008, 417; NZV 2006, 217).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss, wobei eine Verletzung dieses Grundsatzes nur in Betracht kommt, wenn das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217).

    Die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts - hier des § 77 Abs. 2 OWiG - ist dabei vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217), womit in der Anwendung des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG durch das erkennende Gericht keine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Versagung des rechtlichen Gehörs vorliegt, solange die Ablehnung des Beweisantrages nicht als willkürlich angesehen werden muss und das Gericht seine Amtsaufklärungspflicht nicht verletzt hat.

  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Formfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnis und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien hatte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm VRs 108, 440; OLG Hamm NZV 2006, 217).

    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (OLG Hamm NZV 2006, 217).

  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

    Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder zur rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen oder zu festigen (OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 3).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Vorliegend hat der Betroffene aber weder den Wortlaut des angeblich gestellten Beweisantrages noch den Wort des Gerichtsbeschlusses, durch den das Amtsgericht den Antrag abgelehnt haben soll, mitgeteilt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 25. Mai 2005, 2 SsOWi 335/05).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).

  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zu vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 13. Februar 2009 - 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Beschlüsse des hiesigen 2. Bußgeldsenats v. 13. Februar 2009 - Az. 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - Az. 2 Ss OWi 335/05-).
  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (OLG Köln VRS 83, 446 f.; OLG Hamm NJW 2008, 453; NZV 2006, 217).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Einvernahme des Auswertebeamten zu

  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09

    Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Einsicht in aktenfremde Messunterlagen

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • OLG Dresden, 05.08.2014 - 21 Ss 511/14

    Versagung des rechtlichen Gehörs, Aufhebung, OLG

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • OLG Dresden, 15.09.2015 - 23 Ss 594/15

    Geschwindigkeitsbegrenzung "Mo-Fr 6-18 Uhr" gilt auch am Feiertag

  • OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des

  • OLG Hamm, 25.09.2008 - 4 Ss OWi 683/08

    Verletzung rechtlichen Gehörs; rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrages;

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

  • KG, 22.06.2016 - 3 Ws (B) 320/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung

  • OLG Brandenburg, 04.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 685/20

    Gehörsrüge, Begründetheit, Abwesenheitsverhandlung, Protokoll der

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung

  • OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11

    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung

  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8784
OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des Terminsverlegungsantrag eines Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des Terminsverlegungsantrags eines Verteidigers in der Bußgeldhauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2; StVG § 25
    Entscheidung des Gerichts über einen Terminverlegungsantrag in Ordnungswidrigkeitensachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegungsantrag - Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegungsantrag - Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).

    Stellt der Verteidiger rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins, so wird einem solchen Gesuch bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Betroffenen in der Regel zu entsprechen sein (BayObLG MDR 1996, 955; a.A. OLG Köln VRS 92, 261 f.), es sei denn, es handelt sich um einen eher einfach gelagerten Sachverhalt, zu dem der Betroffene ausreichend unter Wahrung seiner Verteidigungsrechte selbst Stellung nehmen kann.

  • OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 3 Ss 192/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Nur bei Vorliegen einer entsprechender Begründung kann das Rechtsbeschwerdegericht nämlich die Gesetzmäßigkeit der ergangenen Entscheidung beurteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2000, 3 Ss 192/99).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01).
  • BayObLG, 17.05.1996 - 1 ObOWi 230/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Stellt der Verteidiger rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins, so wird einem solchen Gesuch bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Betroffenen in der Regel zu entsprechen sein (BayObLG MDR 1996, 955; a.A. OLG Köln VRS 92, 261 f.), es sei denn, es handelt sich um einen eher einfach gelagerten Sachverhalt, zu dem der Betroffene ausreichend unter Wahrung seiner Verteidigungsrechte selbst Stellung nehmen kann.
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1 ObOWi 258/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Dass der Betroffene vorliegend Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ergibt sich aus der formgerecht unter Schilderung der besonderen Verfahrenslage erhobenen Rüge formellen Rechts (zu den Darlegungserfordernissen vgl. KG, Beschluss vom 07.05.2001, 2 Ss 243/00), welcher u.a. zu entnehmen ist, dass der Verteidiger wegen einer bestehenden Terminskollision beim Arbeitsgericht Mayen um Verlegung der kurzfristig vom Amtsgericht Baden-Baden anberaumten Fortsetzungsverhandlung ersucht und hierfür sogar Alternativtermine angeboten hatte (vgl. OLG Jena VRS 105, 137).
  • KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Vielmehr kommt es maßgeblich auch darauf an, ob die prozessuale Fürsorgepflicht eine Verlegung geboten hätte (KG NZV 2003, 433 f.; dass Beschluss vom 30.10.2000, 2 Ss 242/00).
  • KG, 07.12.2001 - 5 Ws (B) 758/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01).
  • KG, 20.12.2000 - 5 Ws (B) 196/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).
  • KG, 07.05.2001 - 3 Ws (B) 153/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Dass der Betroffene vorliegend Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ergibt sich aus der formgerecht unter Schilderung der besonderen Verfahrenslage erhobenen Rüge formellen Rechts (zu den Darlegungserfordernissen vgl. KG, Beschluss vom 07.05.2001, 2 Ss 243/00), welcher u.a. zu entnehmen ist, dass der Verteidiger wegen einer bestehenden Terminskollision beim Arbeitsgericht Mayen um Verlegung der kurzfristig vom Amtsgericht Baden-Baden anberaumten Fortsetzungsverhandlung ersucht und hierfür sogar Alternativtermine angeboten hatte (vgl. OLG Jena VRS 105, 137).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Zwar wird die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Terminsverfügungen mit der Beschwerde angefochten werden können, in der Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet (zu vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 213 Rdnr. 8 m. w. N.), nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine solche Verfügung des Vorsitzenden jedoch unanfechtbar (zu vgl. Senatsbeschluss, SVR 2006, 388 -390 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines von Art. 2 GG geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, [...], Rn. 19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, [...], Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 , [...], Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, [...], Rn. 5).

    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach gelagerten Fällen mit einer rein individuellen Begründung ggf. abgelehnt werden kann (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99 , [...], Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 , [...], Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, [...], Rn. 7) ändert, weil abstrakt auf die Geschäftslage des Gerichts abgestellt wurde, am Ermessensfehler nichts.

  • OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11

    Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör;

    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, juris, Rn.19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, juris, Rn.8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, juris, Rn.5).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).

  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 259/07

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde; keine Sachrüge; Art des Urteils unklar;

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozeßbeteiligten zu entscheiden (vgl. KG, NZV 2003, 433 (434) = VRS 105, 223; BayObLG DAR 2002, 463, 464; OLG Karlsruhe VRS 110, 294, 294 f. = VM 2006, 61; Senat, Beschluß vom 22. März 2005 - 4 Ss OWi 190/05 -).

    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich spätestens aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (vgl. BayObLG NZV 1996, 377 f; Brandenburgisches OLG JMBl BB 2005, 94 ff; OLG Köln VRS 92, 261 f; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f; KG, OLG Karlsruhe, VRS 110, 294, 294).

  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Hat der Betroffene einen Verteidiger und hat dieser rechtzeitig vor dem Termin einen begründeten Verlegungsantrag wegen seiner Verhinderung gestellt, so hat das Gericht über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (Senat, NZV 03, 433; OLG Karlsruhe, NZV 06, 217), wobei bei einem bestreitenden Betroffenen einem solchen Antrag sogar in der Regel zu entsprechen ist (OLG Karlsruhe, aaO.).
  • OLG Oldenburg, 31.08.2010 - 2 SsRs 170/10

    Anforderungen an die Darlegung der Behandlung von Terminsverlegungsanträgen im

    Fehlen derartige Ausführungen, so beruht das Urteil darauf nur dann nicht, wenn die Betroffenen vorgebrachten Entschuldigungsgründe von vornherein offensichtlich ungeeignet wären, sein Fernbleiben zu entschuldigen (OLG Bamberg Beschluss vom 14.01.2009, 2 Ss OWi 1538/08; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12

    Vorliegen des § 26a StPO bei reiner Formalentscheidung

    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach ge-lagerten Fällen (und gerade in einfachen Bußgeldverfahren) mit einer rein individuellen Begründung ggf. trotz des Recht auf Verteidigung durch den Wahlverteidiger (siehe dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2012 - Ss (OwiZ) 206/1) abgelehnt werden kann, ist einhellige Rechtsprechung (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999.2 Ss OWi 590/99, [...]. Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 .
  • LG Bückeburg, 07.05.2009 - Qs (OWi) 27/09

    Folgen der erstmaligen Antragstellung auf Verlegung eines

    Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Terminsverlegung nur unter Hinweis auf die "angespannte Terminslage" abgelehnt worden ist, ist die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zulässig (LG Frankfurt, StV 2004, 420; BayObLG StV 1995, 10; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217 [OLG Karlsruhe 31.01.2006 - 1 Ss 165/05] ).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 53 Ss OWi 299/15

    Terminsverlegung, Terminskollision, Verteidiger

    Dieser ist aber gehalten, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2006, 217, Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 213 Rn. 7 m.w.N.).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 305/06

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110, 294 m.N.; OLG Stuttgart ZfS 2003, 210; BayObLG NJW 1999, 879; KG StV 1987, 11; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamm JMBl NW 1969, 259; OLG Hamm VRS 68, 55; Thüringer OLG VRS 108, 276; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 74 Rdn. 40 m.N.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 329 Rdn. 14 m.N.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 329 Rdn. 33 m.N.; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 71).
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