Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - I-1 U 137/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2861
OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - I-1 U 137/05 (https://dejure.org/2006,2861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2006 - I-1 U 137/05 (https://dejure.org/2006,2861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - I-1 U 137/05 (https://dejure.org/2006,2861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Zurechnung einer Betriebsgefahr; Sorgfaltspflichten beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt; Anforderungen an die Widerlegung eines Anscheinsbeweises; Erstattungsfähigkeit der Kosten der Wiederbeschaffung ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18; ; StVO § 9 Abs. 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; UstG § 25 a; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 40 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    100% Haftung des mit Pkw nach links Abbiegenden und Sturz des Krad-Fahrers auf Gegenfahrbahn ohne Kollision - Abzug neu für alt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Linksabbieger haftet für Motorradfahrer

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Herbstausfahrt mit dem Motorrad - Rechtstipps für Biker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung - Ungeeignete Kleidung begründet Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3, 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad; Höhe des Schadens bei dem Unfall beschädigten Motorrad

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 1 U 151/03

    Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr spricht der Anschein schuldhafter Unfallverursachung gegen den Abbiegenden (Senat, Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03).

    Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03).

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Es genügt je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2004, 2828 mit Hinweis auf BGH VersR 1987, 310; VersR 2003, 474 sowie VersR 2004, 118, 119).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Es genügt je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2004, 2828 mit Hinweis auf BGH VersR 1987, 310; VersR 2003, 474 sowie VersR 2004, 118, 119).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Es genügt je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2004, 2828 mit Hinweis auf BGH VersR 1987, 310; VersR 2003, 474 sowie VersR 2004, 118, 119).
  • OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Zwar wird hier teilweise die Ansicht vertreten, die Gebühren für An- und Abmeldung seien dem Geschädigten nur zu ersetzen, wenn sie konkret dargelegt worden seien, da eine solche Darlegung ohne weiteres möglich sei und damit eine Pauschalierung nicht gerechtfertigt sei (OLG Köln, NZV 1991, 429; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anh. I Rn. 26; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 224; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO, § 287 Rn. 16).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 14.11.2005, Az.: 1 U 78/05; vom 13.12.2004, Az.: 1 U 62/04).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Obwohl der Kläger vorgetragen hat, ein Ersatzmotorrad angeschafft zu haben, rechnet er seinen Schaden nicht konkret auf Basis dieser Ersatzbeschaffung ab, was es ihm ermöglichen würde, die tatsächlich angefallenen Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt zu verlangen (dazu BGH NJW 2005, 2220-2222 und BGH, Urteil vom 15. November 2005, Az: VI ZR 26/05, NJW 2006, 285).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Liegt dem Geschädigten aber vor der Veräußerung des Wracks ein verbindliches, gegenüber der Schätzung des Sachverständigen günstigeres Angebot zur Übernahme vor, dessen Ablehnung von keinen vernünftigen Gründen getragen ist, so widerspräche es Sinn und Zweck des Gebotes zu einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbeseitigung, es nicht in Anschlag zu bringen (BGH NZV 2000, 162, 163; ständige Spruchpraxis des Senats).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Zwar wird hier teilweise die Ansicht vertreten, die Gebühren für An- und Abmeldung seien dem Geschädigten nur zu ersetzen, wenn sie konkret dargelegt worden seien, da eine solche Darlegung ohne weiteres möglich sei und damit eine Pauschalierung nicht gerechtfertigt sei (OLG Köln, NZV 1991, 429; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anh. I Rn. 26; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 224; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO, § 287 Rn. 16).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
    Wer, wie der Beklagte zu 1.), zum Wenden unter vollständigem Verlassen der Fahrbahn eine Grundstückseinfahrt nutzt, unterliegt den Regeln für das Abbiegen in ein Grundstück und anschließend für das Einfahren aus diesem in die Fahrbahn (BGH NZV 2002, 376; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 9 Rn. 50).Danach war der Beklagte zu 1.) gemäß § 9 Abs. 5 StVO verpflichtet, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer - insbesondere auch der aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung kommenden - Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00
  • OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    Dass es ungeachtet von Überlegungen (auch in der EU) zur Einführung einer Tragepflicht von Motorradkleidung noch nicht zu einer entsprechenden normierten Festlegung gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (so auch - allerdings ohne Begründung - OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 f).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Auch ist es richtig, dass ein gegen den Abbiegenden sprechender Anscheinsbeweis bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr angenommen wird ( König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 9 StVO Rn. 44; Senat, Urteil vom 20.02.2006 - I-1 U 137/05, Urteil vom 16.02.2004 - 1 U 151/03).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer zu heftigen Bremsreaktion - dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH DAR 1976, 185 m. w. Rechtsprechungsnachweisen; so auch Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00; Urteil vom 13. September 2004, Az.: I-1 U 31/04; Senat NZV 2006, 415, 416).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht