Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4782
OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 3 Nr 1 PflVG, § 7 StVG, § 18 StVG, § 286 ZPO
    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation; Vorliegen nicht aufgeklärter und bestrittener Vorschäden

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7 § 18
    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls - Unfallmanipulation; Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls bei Vorliegen von Indizien für eine Unfallmanipulation; Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls bei nicht aufgeklärten Vorschäden an dem Fahrzeug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 603
  • NZV 2007, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Aufgrund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und / oder dass in diesem Bereich bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (OLG Köln, VersR 1999, 865).
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • LG Wiesbaden, 04.09.2002 - 6 O 187/01

    Zur Darlegungslast des Geschädigten bei Vorbeschädigung seines Fahrzeuges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    In diesem Fall gehört zu einem geordneten Sachvortrag aber auch die Darlegung, dass und welche Schäden genau aus dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen herrühren und welche Schäden wiederum auf einen anderen Unfall zurückzuführen sind (LG Wiesbaden, VersR 2003, 1297 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Im Übrigen können selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangt werden, wenn es - wie hier - möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (OLG Hamburg, MDR 2001, 1111).
  • OLG Bremen, 05.11.2002 - 3 U 106/01

    Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden und/oder dass in diesem Bereich bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.September 2006 - 16 U 75/06, NJW-RR 2007, 603 m. w. N.).
  • OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16

    Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls

    Aufgrund der gleichen Geschwindigkeit und der nach dem Ergebnis des Sachverständigenbeweises vorliegend kaum nennenswerten Schubkraft auf das Klägerfahrzeug konnte ein Zusammenstoß dergestalt dosiert werden, dass zwar einerseits ein erheblicher Sachschaden herbeigeführt werden konnte, andererseits aber die Gefahr von Personenschäden - auch für den "Schädiger" - weitgehend ausgeschlossen war (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1978 - VI ZR 269/76 -, VersR 1979, 514; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603).

    So hat sich bei Unterstellung des Klagevorbringens als richtig der Unfall bei Dunkelheit und ohne unmittelbare (neutrale) Zeugen ereignet, was ein Indiz für eine Unfallabsprache sein kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 27 U 237/98 -, OLGR 1999, 64; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 -, juris Rn. 11).

    In diesen Zusammenhang fügt sich die Verwendung eines älteren Pkw der gehobenen Klasse - hier eines am 22. April 2013 auf den Kläger zugelassenen N CLS 235 mit 305 PS, einer umfangreicher Serien- und Sonderausstattung und einem vom Kläger zunächst mit 59.000 EUR, zuletzt mit 49.000 EUR bezifferten Wiederbeschaffungswert - auf der Seite des "Geschädigten" in das Gesamtbild eines "gestellten Unfalls" (vgl. OLG Köln, Urteil vom 9. April 1991 - 9 U 140/90 -, OLGR 1991, 7, 8; OLG Hamm, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 27 U 237/98 -, OLGR 1999, 64, 65; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 -, juris Rn. 11; OLG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 19 U 78/13 -, juris Rn. 57).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14

    Der nachfolgend ergangene Zurückweisungsbeschluss vom 11.05.2015 ist ebenfalls

    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).

    Zu Recht hat das Landgericht hierbei als für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechendes Indiz die Art der beteiligten Fahrzeuge angesehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603).

    Als weiteres Indiz konnte das Landgericht auf die Art des Unfalls abstellenda es sich bei dem behaupteten Unfallgeschehen um ein solches handelt, das leicht zu stellen und zu beherrschen ist und weder für Insassen noch für Außenstehende gefährlich war (vgl. zu diesem Indiz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603; Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn. 24, juris): Der Unfall ereignete sich nach dem Vortrag des Klägers in der Weise, dass der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit gegen das parkende Klägerfahrzeug stieß und an dessen linker Fahrzeugseite entlang schrammte.

    Der Umstand, dass ein Anspruchsteller Vorschäden an einem Fahrzeug verschweigt oder beharrlich in Abrede stellt, spricht als erhebliches Indiz für eine Unfallmanipulation (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 603, 604).

    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das andere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass in diesem Bereich Vorschäden vorhanden waren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603-604; Urteil vom 7.6.2004 - 16 U 195/03 Rn. 26, juris mwN).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).

    Schließlich kommt es - wie dargetan - auf eine Gesamtschau der Indizien an (vgl. insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603, OLG Hamm r + s 1993, 444; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10, BeckRS 2011, 19429).

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann ( OLG Koblenz , a. a. O.; OLG Frankfurt , NJW-RR 2007, 603; OLG Köln - 11 U 149/01- BeckRS 2010, 06359; OLG Köln - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 150/14

    Nicht erklärte Vorschäden führen nicht zwangsläufig zum Verlust des kompletten

    Diese steht durchaus in Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung, wonach es auch für zuzuordnende Schäden keinen Ersatz gibt, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. nur KG NZV 07, 520; NZV 08, 356 [KG Berlin 13.08.2007 - 12 U 180/06] ; Urteil vom 4. Januar 2011, 22 U 172/10; OLG Frankfurt am Main, NZV 07, 313; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 4 U 63/08; OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 U 238/12 -).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2014 - 13 U 89/12

    Anforderungen an den Nachweis eines "gestellten Unfalls"

    Nach ständiger Rechtsprechung trägt bei Fragen des Vorliegens eines "gestellten Unfalls" grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGH Urteil vom 6.3.1978 in VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm Urteil vom 22.3.2000 in VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt Urteil 21.9.2006 in NJW-RR 2007, 603).

    Es genügt eine Gewissheit, die Zweifeln Schweigen gebietet (BGH Urteil vom 6.3.1978 a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O; OLG Stuttgart Urteil vom 9.7.2008 in Schaden-Praxis 2009, 137).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch eine unverdächtige Bedeutung beimessen lässt (OLG Köln Urteil vom 2.3.2010 in VersR 2010, 1361 [OLG Köln 02.03.2010 - 9 U 122/09] ; OLG Köln Beschluss vom 23.7.2010 in Schaden-Praxis 2011, 104; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2015 - 13 U 49/13

    Verkehrsunfall: Indizien für einen "gestellten" Unfall

    Bezüglich der wesentlichen Streitfrage des Rechtsstreits, ob vom Vorliegen eines "gestellten Unfalls" auszugehen ist, wird zunächst auf die ständige Rechtsprechung der Obergerichte verwiesen, wonach grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung die Beweislast dafür trägt, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges im Vorfeld eingewilligt hat (BGH Urteil vom 6.3.1978 in VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm Urteil vom 22.3.2000 in VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt Urteil 21.9.2006 in NJW-RR 2007, 603).

    Es genügt eine Gewissheit, die Zweifeln Schweigen gebietet, so die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urteil vom 6.3.1978 a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O; OLG Stuttgart Urteil vom 9.7.2008 in Schaden-Praxis 2009, 137).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch eine unverdächtige Bedeutung beimessen lässt (OLG Köln Urteil vom 2.3.2010 in VersR 2010, 1361 [OLG Köln 02.03.2010 - 9 U 122/09] ; OLG Köln Beschluss vom 23.7.2010 in Schaden-Praxis 2011, 104; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O).

  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Solch typische Unfallkonstellationen, bei denen der Anscheinsbeweis für die Verursachung und das Verschulden alleine für den Schädiger (Versicherungsnehmer) spricht und typische, kaum widerlegbare Fahrfehler, bei denen ein Vorliegen einer Mithaftung des Unfallgegners von vornherein praktisch ausscheidet, vorliegen, können ein Indiz für einen gestellten Unfall darstellen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; KGR 06, 793; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Köln VersR 14, 996; OLG Hamm VRR 13, 422).

    Ausschlaggebend ist im vorliegenden Fall die Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Köln VersR 14, 996; OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; OLG Koblenz NJW-RR 06, 95; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10).

  • OLG Hamm, 21.12.2018 - 26 U 172/18

    Kriterien für einen manipulierten Unfall

    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein gestellter Unfall liege vor (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603 m.w.N.; OLG Hamm Urt. v. 22.03.2000 - 13 U 144/99, VersR 2001, 1127).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 19 U 78/13

    Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass fingierter Verkehrsunfälle

  • OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20

    Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen; Einwand

  • OLG Hamm, 22.01.2016 - 26 U 164/15

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens

  • LG Essen, 18.08.2022 - 3 O 67/19

    Verkehrsunfall manipuliert

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 323 O 188/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - 7 U 99/13

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls

  • LG Duisburg, 16.11.2010 - 8 O 430/09

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Einwilligung in die Beschädigung

  • AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11

    Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht