Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07   

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https://dejure.org/2007,783
OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07 (https://dejure.org/2007,783)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2007 - 8 U 62/07 (https://dejure.org/2007,783)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2007 - 8 U 62/07 (https://dejure.org/2007,783)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach einem Fahrzeugdiebstahl wegen der Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 BGB; § 1 Abs. 1 VVG; § 23 Abs. 1 VVG; § 25 Abs. 1 VVG; § 29 VVG; § 49 VVG; § 61 VVG; § 12 AKB ; § 13 AKB
    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund; Leistungsbefreiung einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer; Objektiv und subjektiv unentschuldbares Verhalten bei ...

  • verkehrslexikon.de

    Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund; Leistungsbefreiung einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer; Objektiv und subjektiv unentschuldbares Verhalten bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Diebstahl - Kaskoversicherung - Fahrzeugschlüssel/Laufleistung

  • Judicialis

    VVG § 23; ; VVG § 25; ; VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25; VVG § 61
    Dauerhaftes Aufbewahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug ist eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23; VVG § 25; VVG § 61
    Gefahrerhöhung durch dauerhaftes Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug - Beweislast bei schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 61 VVG setzt voraus, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers für den Eintritt des Versicherungsfalles kausal gewesen ist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    KfZ-Schlüssel und/oder Kfz-Schein im Fahrzeug - objektiv und subjektiv unentschuldbar!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grob fahrlässiges Aufbewahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Kfz-Schein gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit wegen Aufbewahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Schein im Auto - Firmenwagen wurde gestohlen: kein Versicherungsschutz

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Handschuhfach Versicherer zahlt bei Kfz-Diebstahl nicht

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kfz-Papiere im Auto verleiten zum Diebstahl

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kfz-Schein darf nicht dauerhaft ins Handschuhfach

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Dauerhaftes Verwahren des Kfz Scheins im Fahrzeug ist grob fahrlässig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kfz-Papiere im Auto verleiten zum Diebstahl

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kfz-Schein darf nicht dauerhaft ins Handschuhfach

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung: Wann kann der VR die Leistung zurückfordern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 545
  • MDR 2007, 1308
  • NZV 2008, 206 (Ls.)
  • VersR 2008, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96

    Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    aa) Gegen die Annahme einer Gefahrerhöhung spricht das Argument, dass der Kfz-Schein eine eher untergeordnete Bedeutung habe und gestohlene Fahrzeuge regelmäßig mit gefälschten Papieren und Daten verwendet würden, so dass die Erheblichkeitsschwelle im Gegensatz zu einem dauerhaft im Fahrzeug verbleibenden Zweitschlüssel (OLG Koblenz VersR 1998, 233) nicht überschritten werde.

    Der in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelte Gedanke, dass eine Abweichung vom vertraglich vorausgesetzten Soll-Sicherheitsstandard unter §§ 23 ff. VVG, nicht aber unter §§ 16 ff. VVG zu erfassen ist (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 4, 5), erscheint grundsätzlich auch für die Kfz-Kaskoversicherung übertragbar, jedenfalls soweit keine besondere individuelle Risikoprüfung erfolgt ist, sondern in der üblichen Weise das Kaskorisiko mit dem Haftpflichtrisiko in einem Abschlussvorgang mit versichert wurde (OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234: Gefahrerhöhung bei einem seit Erwerb des Pkw dauerhaft hinter dem Armaturenbrett versteckten Fahrzeugschlüssel; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

  • OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87
    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Der in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelte Gedanke, dass eine Abweichung vom vertraglich vorausgesetzten Soll-Sicherheitsstandard unter §§ 23 ff. VVG, nicht aber unter §§ 16 ff. VVG zu erfassen ist (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 4, 5), erscheint grundsätzlich auch für die Kfz-Kaskoversicherung übertragbar, jedenfalls soweit keine besondere individuelle Risikoprüfung erfolgt ist, sondern in der üblichen Weise das Kaskorisiko mit dem Haftpflichtrisiko in einem Abschlussvorgang mit versichert wurde (OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234: Gefahrerhöhung bei einem seit Erwerb des Pkw dauerhaft hinter dem Armaturenbrett versteckten Fahrzeugschlüssel; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

  • OLG Bamberg, 23.03.1995 - 1 U 152/94

    Kraftfahrzeug; Diebstahl; Fahrzeugschein; Beweispflicht; Handschuhfach

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Die Vorkehrungen, die der Versicherungsnehmer zu treffen habe, um einen Diebstahl seines Fahrzeugs nicht zu erleichtern, hätten sich danach zu richten, aus welchen Gründen und auf welche Art und Weise Kraftwagen gestohlen werden (OLG Bamberg VersR 1996, 969).

    Erfahrungsgemäß halten Diebe gerade dort Nachschau, weil sie mit der leider verbreiteten Unsitte rechnen, dass im Handschuhfach neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Reserveschlüssel aufbewahrt werden (vgl. BGH VersR 1981, 40; OLG Bamberg VersR 1996, 969).

  • OLG Köln, 20.04.1989 - 5 U 131/88
    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).
  • OLG Oldenburg, 29.06.1994 - 2 U 79/94

    Diebstahl des versicherten Pkw; Beweis des äußeren Bildes

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Wer seinen Kfz-Schein generell im Fahrzeug lässt, handelt grob fahrlässig (vgl. auch OLG Köln RuS 1994, 406: grobe Fahrlässigkeit für das Zurücklassen im verschlossenen Handschuhfach).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 249/94
    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Für den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Kfz-Scheins wird eine Gefahrerhöhung in der Rechtsprechung zu Recht abgelehnt (OLG Koblenz RuS 2002, 448; OLG Karlsruhe ZfS 1995, 260; ÖOHG ZfS 1995, 259), weil bereits das Zeitmoment des Tatbestandes der Gefahrerhöhung nicht gegeben ist.
  • OLG München, 29.01.1988 - 10 U 4609/87

    Versicherungsnehmer; Fahrzeugschlüssel; Minderjähriger; Besucher; Alkoholgenuß;

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017: Aufbewahrung des Kfz-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Koblenz, 28.04.2000 - 10 U 1146/99

    Steckenlassen des Zündschlüssels ist auch bei nur kurzem Verlassen des Kfz grob

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    a) Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (BGH VersR 1986, 962 für offen im Fahrgastraum liegende und von außen sichtbare Schlüssel, nicht jedoch im verschlossenen Handschuhfach; OLG Koblenz VersR 2001, 1278, und LG Hannover Schaden-Praxis 2006, 289 für einen im Zündschloss steckenden Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug; OLG Köln RuS 1996, 392: Belassen der Kfz-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg RuS 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Er muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 1989, 141).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten haben (BGH VersR 1984, 29).
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 3 U 32/94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Versicherungsschutzes aus einer

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

  • OLG Karlsruhe, 06.10.1994 - 12 U 315/93
  • OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in

  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90

    Entwendung von Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Diebstahl des Fahrzeugs;

  • OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des

  • OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02

    Versicherungsvertragsrecht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der

  • OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95
  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

  • OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall;

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

    Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Celle (VersR 2008, 204), wonach bei dauernder Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Fahrzeug infolge der Erleichterung der Grenzüberschreitung und des Vorteils, nur noch den Kfz-Brief fälschen zu müssen, von einem Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze des § 29 VVG a.F. auszugehen sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Allein die Tatsache, dass das OLG Celle (VersR 2008, 204) eine abweichende Meinung zur Frage der Gefahrerhöhung bei dauerndem Belassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug vertreten hat, gebietet nicht die Zulassung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unter dem Aspekt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    Maßgebend ist mithin, ob nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, die eine nachhaltige Erhöhung der Möglichkeit der Risikoverwirklichung in Bezug auf den Schadenseintritt, die Vergrößerung des Schadens und/oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers darstellt, bei der der Versicherer den Vertrag überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte (BGH, VersR 2005, 218. Urteil des Senats vom 9. August 2007 8 U 62/07 r+s 2007, 683. vgl. auch die Formulierung in Ziff. 17.1 W.../05).
  • LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Den Kausalitätsgegenbeweis hat hingegen der Versicherungsnehmer zu führen (OLG Celle, VersR 2008, 204 ff.).

    OLG Celle vom 09.08.2007 (VersR 2008, 204 ff.).

    An der vom Senat in der Vergangenheit wiederholt vertretenen Auffassung, das Zurücklassen des Kfz.-Scheins im Fahrzeug stelle für den Fall, dass dies dauerhaft geschehen sei, eine Gefahrerhöhung dar (z.B. OLG Celle, VersR 2008, 204), hält der Senat jedenfalls im Grundsatz nach wie vor fest.

  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Soweit das OLG Celle ein erhöhtes Risiko darin begründet sieht, dass die Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Wagen häufig (etwa bei Firmenwagen) einem größeren Personenkreis bekannt sei und so zur Entwendung motivieren könne (OLGR Celle, 2003, 683, 685; VersR 2008, 204), lässt sich für das klägerische Fahrzeug daraus nichts herleiten, weil unstreitig außer dem Kläger und der Zeugin X kein Dritter von der Aufbewahrung der Papiere wusste und so zum Diebstahl des Fahrzeugs ermuntert werden konnte.
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    Ob der Senat angesichts der Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) und Bremen vom 20. September 2010 (3 U 77/09) unverändert bei seiner bisherigen Rechtsprechung (z. B. VersR 2008, 204) bleibt, wonach die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug eine nicht nur unerhebliche Gefahrerhöhung darstellt, bedarf keiner Entscheidung.

    b) An der vom Senat in der Vergangenheit wiederholt vertretenen Auffassung, das Zurücklassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug stelle für den Fall, dass dies dauerhaft geschehen sei, eine Gefahrerhöhung dar (z. B. VersR 2008, 204), hält der Senat jedenfalls im Grundsatz nach wie vor fest.

  • OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Die Kammer schließe sich insoweit den Rechtsauffassungen des OLG Celle (Urteil vom 09.08.2007, 8 U 62/07) und des OLG Koblenz (Urteil vom 30.08.2002, 10 U 1415/01) an.

    Gleichwohl ist damit die Erheblichkeitsschwelle insbesondere in Hinblick darauf, dass ein Dieb sich ohnehin veranlasst sehen muss, den Fahrzeugbrief zu fälschen und solche Fälschungen auch regelmäßig vorgenommen werden, nicht überschritten (wie hier OLG Koblenz, aaO; anders OLG Celle, NJW-RR 2008, 545).

  • OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer

    Nachträglich Abweichungen können begrifflich eine Gefahrerhöhung darstellen (OLG Celle, VersR 2008, 204 ff., zitiert nach Juris Rn. 38, 39).
  • LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08

    Inanspruchnahme eines Kraftfahreugversicherers durch den Eigentümer eines

    Beweispflichtig für die Kausalität ist der Versicherer (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 8 U 62/07, VersR 2008, 204).
  • LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Beweispflichtig für die Kausalität ist der Versicherer (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 8 U 62/07, VersR 2008, 204).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 24.07.2007 - 6 C 381/06   

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https://dejure.org/2007,14766
AG Berlin-Tiergarten, 24.07.2007 - 6 C 381/06 (https://dejure.org/2007,14766)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 24.07.2007 - 6 C 381/06 (https://dejure.org/2007,14766)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 6 C 381/06 (https://dejure.org/2007,14766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaffee während der Bahnreise verschüttet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unverschuldetes Verschütten von Kaffee durch Zugbegleiter während einer Bahnfahrt – Geschädigter hat Anspruch auf Schmerzensgeld - Haftung des Bahnbetreibers darf nicht vom Zufall der Unfallumstände während einer Zugfahrt abhängen

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 237
  • NZV 2008, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86

    Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 24.07.2007 - 6 C 381/06
    (BGH NJW 1987, 2445) Dieser Zusammenhang ist ohne weiteres zu bejahen, wenn sich der Unfall bei der eigentlichen Beförderungstätigkeit ereignet hat.

    Überdies besteht auch in solchen Fällen ein innerer Zusammenhang, in denen ein schädigendes Ereignis von einem anderen Fahrgast ausgeht (BGH NJW 1987, 2445).

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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14014
LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20.12.2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzungsausfall allgemein + Pkw - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA Wohnmobil

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Keine Nutzungsausfallentschädigung für Freizeitmotorrad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06
    Grundsätzlich - und dies verkennt der Kläger - löst die unfallbedingte zeitweise Gebrauchsunfähigkeit eines Kraftfahrzeuges nicht von vornherein einen Entschädigungsanspruch aus (vgl. BGH NJW 1976, 286).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Soweit es sich bei dem Fahrrad jedoch um ein Sportgerät für die Freizeitgestaltung handelt, etwa ein Rennrad oder ein Mountainbike, ist diese Frage zu verneinen, da es sich dann nicht um einen Gegenstand handelt, auf dessen ständige Verfügbarkeit der Geschädigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist (vgl. etwa auch BGH, Urt. v. 15.12.1982 - VIII ZR 315/80 (Wohnwagen); BGH, Urt. v. 12.02.1975 - VIII ZR 131/73 (Pelzmantel); OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2008 - 6 U 136/08 (privates Reitpferd); LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06, jurisPR-VerkR 12/2008 Anm. 5, Wenker und LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 27.05.1998 - 8 S 1703/98 ("Trike")).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Dieser entfällt allerdings nicht bereits deshalb, weil dem Kläger zu 2) vielleicht die Benutzung eines vorhandenen PKW zumutbar war (vgl. dazu LG Wuppertal 20.12.2007 - 9 S 415/06 -).
  • LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20

    Unfall, Nürburgring, Haftung, Touristenfahrt, Haftungsverteilung, Nutzungsausfall

    Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206).
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

    Zwar kommt ein solcher auch bei Beschädigung eines Motorrades in Betracht, wenn der Geschädigte darlegt, dass er auf die tägliche Verfügbarkeit des Motorrades als Beförderungsmittel angewiesen ist (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1998 - 6 U 253/88 zu einem "Wohnmobil").
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Rechtsprechung
   LG Weiden/Oberpfalz, 14.05.2007 - 2 S 28/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24363
LG Weiden/Oberpfalz, 14.05.2007 - 2 S 28/07 (https://dejure.org/2007,24363)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 14.05.2007 - 2 S 28/07 (https://dejure.org/2007,24363)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 2 S 28/07 (https://dejure.org/2007,24363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 206
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