Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.09.2009

Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.10.2009 - 533 Qs 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25306
LG Berlin, 29.10.2009 - 533 Qs 73/09 (https://dejure.org/2009,25306)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.10.2009 - 533 Qs 73/09 (https://dejure.org/2009,25306)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 533 Qs 73/09 (https://dejure.org/2009,25306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Anordnung einer Erzwingungshaft nach § 96 Abs. 2 S. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei Gestattung der Ratenzahlung einer Geldbuße durch die Vollstreckungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heidelberg, 07.08.2006 - 2 Qs 48/06

    Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Erzwingungshaft gegen einkommenslosen

    Auszug aus LG Berlin, 29.10.2009 - 533 Qs 73/09
    Denn ist der Betroffene wirtschaftlich nicht in der Lage, die gesamte Geldbuße sofort zu entrichten und bewilligt ihm das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde aus diesem Grund Zahlungserleichterungen, kommt Erzwingungshaft nur wegen der jeweils fälligen Teilraten in Betracht(LG Berlin, Beschluss vom 19. Oktober 2009, 533 Qs 143/09; LG Heidelberg, Beschluss vom 7. August 2006, 2 Qs 48/06, zitiert nach juris).
  • LG Zweibrücken, 15.12.1993 - 1 Qs 131/93
    Auszug aus LG Berlin, 29.10.2009 - 533 Qs 73/09
    Die Erzwingungshaft darf nicht bedingt für den Fall aufrechterhalten werden, dass der Betroffene künftig die Ratenzahlungsverpflichtungen nicht einhält (LG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Dezember 1993, 1 Qs 131/93, MDR 1994, 299 - zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 24.04.2017 - 24 Qs 16/17
    Es ist unzulässig, eine Zahlungserleichterung zur ratenweisen Abzahlung der Geldbuße im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 OWiG mit einer bedingten Erzwingungshaft für jede überfällige Rate (sog. "Erzwingungshaft auf Bewährung") zu verknüpfen (LG Lüneburg, NJW 2011, 1752, 1753; LG Berlin, NZV 2010, 312 mit Anm. Sandherr; Sandherr DAR 2011, 544).

    Hierzu hat das Landgericht Berlin in der vorgenannten Entscheidung (NZV 2010, 312) zu Recht ausgeführt:.

  • LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12

    Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Anordnung der Erzwingungshaft wegen

    Zudem scheidet eine Bewilligung von Ratenzahlungen unter Anordnung oder Aufrechterhaltung der Erzwingungshaft aus (LG Lüneburg, NJW 2011, 1752; LG Berlin, NZV 2010, 312 mit Anm. Sandherr; Sandherr, DAR 2011, 544).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12456
OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
  • NZV 2010, 312 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und einer anschließenden Fahrt unter der Wirkung berauschender Mittel besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität i.S.d. § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2005 - 1 Ss 367/05 -).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Soweit die Revision auf die Entscheidung BGHSt 23, 141, 151 hinweist, ist anzumerken, dass es sich zwar um eine ähnlich e Thematik, jedoch um eine vollkommen andere Fallgestaltung handelt, in der es um die Frage der Tatidentität im Falle einer Straßenverkehrsgefährdung mit anschließender Unfallflucht geht.
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und einer anschließenden Fahrt unter der Wirkung berauschender Mittel besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität i.S.d. § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2005 - 1 Ss 367/05 -).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    bb) Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln während dieser Fahrten besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität im Sinne des § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2009, 705; NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 - [Juris]).
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung vom Vorliegen zweier prozessualer Taten dann aus, wenn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von berauschenden Mitteln ohne innere Beziehung zueinander stehen (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht