Rechtsprechung
   LG Hannover, 23.03.2011 - 11 S 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17520
LG Hannover, 23.03.2011 - 11 S 56/10 (https://dejure.org/2011,17520)
LG Hannover, Entscheidung vom 23.03.2011 - 11 S 56/10 (https://dejure.org/2011,17520)
LG Hannover, Entscheidung vom 23. März 2011 - 11 S 56/10 (https://dejure.org/2011,17520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkauf Unfallfahrzeug - Verzögerung der Abwicklung auf Zahlung von Standgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verzögerung der Abwicklung des Verkaufs eines Unfallfahrzeugs

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung haftet für Probleme - Grund: Versicherer profitiert von höheren Restwerten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1248
  • NZV 2011, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Hannover, 23.03.2011 - 11 S 56/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Interesse der Geringhaltung des Schadens verpflichtet sein, von einer ihm vom Schädiger nachgewiesenen, ohne weiteres zugänglichen günstigeren Verwertungsmöglichkeit des Unfallfahrzeugs Gebrauch zu machen (vgl. u.a. BGHZ 143, 189).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Hannover, 23.03.2011 - 11 S 56/10
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des Umfangs der Schadensersatzpflicht bei Fahrzeugreparaturen ausgeführt, dass bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs der Schädiger als Herstellungsaufwand nach § 249 S. 2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten schulde, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (BGHZ 63, 182).
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus LG Hannover, 23.03.2011 - 11 S 56/10
    Von einem einheitlichen Auftrag (vgl. BGH, NJW 1995, 1431) und damit von nur einer gebührenrechtlichen Angelegenheit kann daher nicht ausgegangen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht