Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1988 - 2 Ss 99/88 - 41/88 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4620
OLG Düsseldorf, 27.06.1988 - 2 Ss 99/88 - 41/88 I (https://dejure.org/1988,4620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1988 - 2 Ss 99/88 - 41/88 I (https://dejure.org/1988,4620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 2 Ss 99/88 - 41/88 I (https://dejure.org/1988,4620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    aa) Das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO dient nach herrschender Meinung - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat (Bd. II Bl. 247 d. A. unten) - dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht aber dem Schutz des kreuzenden oder einbiegenden Seitenverkehrs (BGHZ 9, 6, 11 f.; BGH VersR 1975, 37; OLG Düsseldorf NZV 1988, 151, 152; OLG Oldenburg Schaden-Praxis 2002, 227; Heß Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 2 StVO Rn. 30; Müther in Freymann/Wellner, aaO § 2 StVO Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

    aa) Das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO dient nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht aber dem Schutz des kreuzenden oder einbiegenden Seitenverkehrs (BGHZ 9, 6, 11 f.; BGH VersR 1975, 37; OLG Düsseldorf NZV 1988, 151, 152; OLG Oldenburg Schaden-Praxis 2002, 227).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Diesen Standpunkt vertritt auch das OLG Düsseldorf (NZV 88, 151 f mit ablehnender Anmerkung von Himmelmann in NZV 88, 153 ff).

    In einer ablehnenden Anmerkung zu der bereits zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 88, 151 gibt Himmelmann (NZV 88, 153 ff) einen Überblick über die Rechtsprechung und verweist u.a. auch auf das nicht veröffentlichte Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.11.1987 - 1 U 211/86 -, nach dem es in einem Wohngebiet gegen § 1 StVO verstößt, an Kreuzungen und Einmündungen nicht die rechte Fahrbahnseite einzuhalten, so daß hieraus ein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten an einem Unfall hergeleitet werden kann.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 3 Ss 317/02

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes der öffentlichen

    Aus diesem Grunde ist nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und der Literatur in Verfahren gegen Heranwachsende ein zweites Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zulässig, wenn der in erster Instanz freigesprochene Heranwachsende auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin erneut freigesprochen wird (vgl. OLG Gelle NdsRpfl. 1962, 88; OLG Düsseldorf, VRS 75, 474; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl. 2002, § 55 Rzn. 16-18; Eisenberg, JGG, 8. Aufl. 2000, § 55, Rz. 37; Ostendorf, JGG, 5. Aufl. 2000, § 55, Rzn. 1, 32).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.2016 - Ss 4/16

    Rechtsmittel im Jugendstrafverfahren: Revision eines Heranwachsenden gegen ein in

    Dem steht nicht entgegen, dass nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG in denjenigen Fällen ausscheidet, in denen wegen erfolgten Freispruchs nicht festgestellt werden kann, ob das Berufungsgericht materielles Jugendstrafrecht angewendet hat, so dass in diesen Fällen der Staatsanwaltschaft - aber auch dem Nebenkläger (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 151, 152; Brunner/Dölling, a. a. O., § 55 Rn. 16a) - ein zweites Rechtsmittel zusteht (vgl. OLG Celle, a. a. O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f. - juris Rn. 3; Eisenberg, a. a. O., § 109 Rn. 37; Ostendorf, a. a. O.; Brunner/Dölling, a. a. O., § 55 Rn. 16a, 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht