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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87   

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BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt durch das schadensverursachende Verhalten eines Tieres

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnungszusammenhang - Betriebsgefahr - Kfz - Schadenseintritt - Tier

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 731
  • MDR 1988, 664
  • NVwZ 1988, 17
  • NZV 1988, 17
  • VersR 1988, 640
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war (BGHZ 58, 162, 165 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.1.1965 III ZR 77/64 = VersR 1965, 388, 389 m.w.N.).

    Die Grenze der Zurechnung hat der Senat erst dort gesehen, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten Dritter aus freien Stücken war (BGHZ 58, 162 aaO.; vgl. dazu Deutsch JZ 1972, 551).

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht allerdings davon aus,.eine Schadensersatzpflicht von Frau A. aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB ) sei nicht schlüssig dargelegt, da gegen sie auch dann kein Schuldvorwurf zu erheben sei, wenn sie im ersten Schreck instinktiv zu hart auf die Bremse getreten haben sollte (Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 62/75 - VersR 1976, 734 = NJW 1976, 1504 ).
  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 253/77

    Beschädigung eines Weidezauns - Verlust von Vieh - Zurechnung - Dazwischentreten

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Demgemäß hat der Senat etwa dem, der einen Weidezaun beschädigt hat, den Verlust von Vieh, das wegen der Beschädigung entlaufen war, zugerechnet, obwohl der Verlust auf widerrechtlicher Aneignung der Tiere durch einen Dritten beruhte (Senatsurteil vom 3.10.1978 - VI ZR 253/77 = VersR 1978, 1161 = NJW 1979, 712).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78

    Haftung für den Einsturz einer Halle wegen unzureichender Sicherung von an einem

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 11.01.1965 - III ZR 77/64

    Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch Angabe eines nicht

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    "Bei dem Betrieb" des betreffenden Kraftfahrzeuges geschehen ist ein Unfall auch dann, wenn er unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Inanspruchgenommenen (mit-)veranlaßt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69 - VersR 1971, 1060 f.; vom 28. Juni 1983 - VI ZR 98/81 - VersR 1983, 985 f.; vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung ist nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend dem weiten Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG das Haftungsmerkmal »bei dem Betrieb« grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGHZ 37, 311, 315 ff. [BGH 03.07.1962 - VI ZR 184/61] sowie zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640, 641; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87 - VersR 1988, 641 und vom 5. Juli 1988 BGHZ 105, 65).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
  • OLG Celle, 20.01.2016 - 14 U 128/13

    Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw

    Gleiches gilt im Übrigen auch für den Umstand, dass das letztendlich für den Schaden verantwortliche Geschehen ausschließlich auf dem eigenen tierischen Verhalten beruht [vgl. BGH <VI ZR 168/87>, Urteil vom 9. Februar 1988].
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden

    Nur wenn zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und dem Schadensereignis ein dem Schutzzweck des § 7 StVG entsprechender Zusammenhang besteht, ist der Unfall bei dem Betrieb "des Kraftfahrzeuges" eingetreten (BGH DAR 88, 159; NJW 1990, 2885; 1991, 2568).

    Auch wird der Zusammenhang nicht deshalb unterbrochen, dass weitere Ursachen aus anderen Gefahrenkreisen hinzukommen (vgl. BGH VersR 1988, 640) oder der Unfall bei anderer Gelegenheit ohnehin eingetreten wäre.

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Die Zurechnung eines Schadens ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß er unmittelbar erst durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst worden ist; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war (BGH Urteil vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - BGHR StVG § 7 Abs. 1 - Zurechnungszusammenhang 1 = VersR 1988, 640).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines

    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird (BGH NJW 1972, 904; NJW-RR 1988, 731).

    Ebensowenig wie tierisches Verhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 731 für den Fall eines aus einem PKW geschleuderten Hundes) vermag das Aussteigen eines Betrunkenen aus einem auf der Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug und dessen Betreten der Fahrbahn, um andere Fahrzeuge Hilfe suchend zu stoppen, den Zurechnungszusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu unterbrechen (anders zu Recht dagegen OLG Frankfurt am Main VersR 1991, 458 für den Fall des Vor-den-Wagen-Werfens in Selbsttötungsabsicht).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06

    Jagdhaftpflichtversicherung: Entweichen eines Jagdhundes aus einem abgestellten

    Nichts anderes folgt aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1988, 640 f.).
  • OLG Celle, 26.03.2014 - 14 U 128/13

    Haftung des Fahrzeughalters bei Schäden aufgrund Scheuens eines Pferdes

    Gleiches gilt im Übrigen auch für den Umstand, dass das letztendlich für den Schaden verantwortliche Geschehen ausschließlich auf dem eigenen tierischen Verhalten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

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  • OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91

    Traktor; Strohballen; Anhänger; Brand; Betriebsgefahr; Beweislast

  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98

    Haftung des Bauunternehmers - Brandschaden durch widerrechtlich gelagerte

  • OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge

  • OLG Frankfurt, 24.03.1995 - 19 U 151/94

    Versicherungsrechtliche Nachteile: Zurechnung geringeren

  • LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von

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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit unter 1,3 Promille

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vermuteter Trunkenheitsfahrt - Unzulässigkeit eines Anscheinsbeweises bei eventueller relativer Fahruntüchtigkeit - Erfordernis individueller Feststellungen zur Beurteilung der Fahruntüchtigkeit anhand alkoholbedingter ...

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1846
  • NJW-RR 1988, 921 (Ls.)
  • MDR 1988, 654
  • NZV 1988, 17
  • VersR 1988, 733
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83

    Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Die Erfahrung zeigt, daß vielfach auch nüchterne Fahrer Fahrfehler begehen (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985, IVa ZR 111/83 = VersR 1985, 779 für überhöhte Geschwindigkeit).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß bei einem Kraftfahrer dieser Ausschlußgrund bereits dann vorliegt, wenn er zwar noch bei Bewußtsein, infolge Alkoholgenusses aber nicht mehr fahrtüchtig ist (ständig, zuletzt Urteil vom 30. Oktober 1985, IVa ZR 10/84 = VersR 1986, 141 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Ergeben sich diese nicht aus sonstigen Ausfallerscheinungen (vgl. dazu Urt. des 4. Strafsenats des BGH NJW 1982, 2612 [BGH 22.04.1982 - 4 StR 43/82] = MDR 1982, 683 a.E.), müssen Fahrfehler festgestellt werden, die typischerweise durch Alkoholgenuß bedingt sind.
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    So kann die Kausalität der absoluten Fahruntüchtigkeit für den Eintritt des Unfalls bei der Kaskoversicherung nach den Regeln über den Anscheinsbeweis festgestellt werden (vgl. BGH, VersR 1991, 1367 (1368); BGH, VersR 1988, 733 (734); BGH, VersR 1987, 1006; MünchKomm(VVG)-Looschelders, aaO., § 81 VVG, Rdn. 131).
  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Ist dieser Wert nicht überschritten, so bedarf es weiterer Feststellungen, zB Ausfallerscheinungen oder typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler, um auf eine Fahruntüchtigkeit schließen zu können (vgl. BGH 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - NJW 1988, 1846) .
  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    In zutreffender Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II) hatte das Erstgericht nicht allein aufgrund der erwiesenen Blutalkoholkonzentration von 2, 87 g o/oo eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung im Sinne des in § 3 Abs. 4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltenen Risikoausschlusses bejaht; es hatte seine Überzeugung - ein Anscheinsbeweis kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 unter 2 - VersR 1988, 733) - zusätzlich aus den Feststellungen hergeleitet, die der den Kläger nach dem Unfall behandelnde Arzt getroffen hatte.
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter

    Vor allem kann ein Fahrfehler, der typischerweise auf Alkohol zurück zu führen ist, ein wesentliches Indiz bei der Beweiswürdigung sein (vgl. zur Feststellung der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zivilrecht BGH, NJW 1988, 1846 ).

    Aus der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zusammenhang mit einem Fahrfehler, der typischerweise auf Alkoholgenuss beruht, ist im Wege des Anscheinsbeweises auf einen Kausalzusammenhang zwischen dem Alkoholgenuss und dem Unfallereignis zu schließen (vgl. zum Anscheinsbeweis in derartigen Fällen BGH, NJW 1988, 1846 ).

  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter

    Unterhalb des absoluten Grenzwertes, der bei Fußgängern bei etwa 2, 0 Promille liegt (Knappmann a.a.O.), setzt eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung voraus, dass entweder alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen oder das festgestellte verkehrswidrige Verhalten typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist (vgl. BGH, VersR 1988, 733; Knappmann a.a.O., m.w.N.).

    Steht fest, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, spricht dafür, dass die Bewusstseinsstörung für den Unfall mitursächlich geworden ist, der erste Anschein (BGH, VersR 1988, 733).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß das Berufungsgericht wegen der absoluten Fahruntüchtigkeit Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG angenommen und für den Kausalzusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall den Beweis des ersten Anscheins herangezogen hat (zuletzt Urteile vom 21. Januar 1987 - IVa ZR 129/85 - VersR 1987, 1006 unter II 1 und vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    a) Allerdings geht es im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit wegen unfallursächlicher alkoholbedingter Bewußtseinsstörung des Versicherungsnehmers beruft, der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für die zunächst festzustellende Alkoholisierung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2) grundsätzlich genügt, wenn er sich auf einen im Ermittlungsverfahren festgestellten Blutalkoholkonzentrationswert beruft (vgl. dazu Grimm, Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 AUB Rdn. 12; Knappmann, VersR 2000, 11, 14; OLG Hamm VersR 1995, 949).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Das setzt aber voraus, daß die Blutalkoholkonzentration sich nicht zu weit vom Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit entfernt ( in der Regel geht es um Blutalkoholkonzentrationen ab etwa 0, 7 0/00, vgl. Stiefel/Hofmann, a.a.O. ) und daß eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch den Alkohol positiv festgestellt werden kann ( BGH VersR 1988, 733, 734; Stiefel/Hofmann, a.a.O.; Knappmann in: Prölss/Martin, § 12 AKB Anm. 11 b), S. 1486 ).

    Im übrigen können sie sich aus dem Fahrverhalten selbst, insbesondere aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise durch Alkoholgenuß bedingt sind ( BGH VersR 1988, 733, 734 ).

    Auch ein unfallursächliches Verschulden läßt allein nicht auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ( BGH VersR 1988, 733, 734; OLG Köln r+s 1993, 286, 287 ).

  • OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04

    Alkohol am Steuer kann teuer werden

    Unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahruntüchtigkeit, nämlich einer Blutalkoholkonzentration des Klägers von 1, 15 Promille (BGH, VersR 1991, 1367), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können (BGH, VersR 1987, 1006; 1988, 733).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Vielmehr kommen im Streitfall erhebliche Fahrfehler dazu, die typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86, VersR 1988, 734) und in der gebotenen Gesamtschau die Annahme rechtfertigen, dass hinreichende Beweisanzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge Alkohols vorliegen.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

  • OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04

    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten

  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90

    Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher

  • OLG Köln, 09.06.1998 - 9 U 3/98

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung mit 0,9 ‰ BAK nach

  • LG Kaiserslautern, 18.10.2004 - 3 O 507/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls wegen

  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21

    Anspruch auf Kaskoentschädigung Grob fahrlässige Herbeiführung eines

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem

  • OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall;

  • OLG Koblenz, 01.12.2000 - 10 U 936/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 6 U 213/98

    Ursächlichkeit des Alkoholgenusses für einen Autounfall nach Überfahren eines

  • OLG Oldenburg, 04.03.1996 - 2 W 28/96

    Ansprüche aus der Unfallversicherung; Zulässigkeit der Annahme einer

  • OLG Köln, 17.11.1988 - 5 U 71/88

    Rückgriff des Versicherers auf den Versicherungsnehmer bei vorsätzlich oder grob

  • KG, 09.06.1995 - 6 U 232/94

    Relative Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille;

  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 5 U 19/01
  • BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
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