Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 108/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5109
OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 108/88 (https://dejure.org/1988,5109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.1988 - 1 Ss 108/88 (https://dejure.org/1988,5109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 1 Ss 108/88 (https://dejure.org/1988,5109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93

    Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz;

    Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt / die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985 / 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v . 22.Juni 1993 -Ss 240/93 (Z) -).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96

    Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen

    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.).
  • KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13

    Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts

    2 St 300/55">DAR 1956, 111 und DAR 1976, 25; KG VRS 45, 220; BayObLG DAR 1976, 219; OLG Zweibrücken VRS 57, 375; OLG Karlsruhe NZV 1988, 191, 192; jeweils m.w.N.).
  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 2445/15
    Die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug, also die Herrschaft über die Gefahrenquelle Fahrzeug, begründet die in allen Rechtsgebieten vorhandene Veranlasserhaftung, beziehungsweise Halterhaftung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 1988 - 1 Ss 108/88 -, juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht