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VG Köln, 01.06.1988 - 11 L 727/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1988, 199
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - 10 B 10275/06
Verhältnismäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einem …
Von daher könnte eine derartige Unverhältnismäßigkeit allenfalls dann angenommen werden, wenn der Betroffene entweder noch während des Fristlaufs gegenüber der Verkehrsbehörde dartut, dass er auf Grund besonderer Gegebenheiten gehindert sei, die ihm gesetzte Frist einzuhalten, und deshalb um deren Verlängerung bitte und sich die Behörde dieser Bitte zu Unrecht verschlossen hätte, oder falls er sich erst nach deren Ablauf meldet, zusätzlich dartut, dass er über diese Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzten Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar hinaus außerdem auch noch ohne Verschulden außer Stande gewesen sei, diese Hinderungsgründe fristgerecht vorzubringen, jedoch der Anordnung sobald wie möglich Folge leisten werde bzw. zwischenzeitlich bereits Folge geleistet habe (vgl. zum Ganzen VG Köln, NZV 1988, 199, OVG Saarlouis NZV 1990, 87, VGH Kassel 1993, 87). - VG Minden, 28.12.2005 - 3 L 850/05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
Im Übrigen hätte er die Gründe für die Verhinderung der Teilnahme am Nachschulungskurs unmittelbar gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde geltend machen müssen - vgl. VG Köln, Beschluss vom 01. Juni 1988 - 11 L 727/88 - NZV 1988, 199 -.