Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.02.1988

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.04.1987 - 10 U 81/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3832
OLG Zweibrücken, 24.04.1987 - 10 U 81/85 (https://dejure.org/1987,3832)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.04.1987 - 10 U 81/85 (https://dejure.org/1987,3832)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. April 1987 - 10 U 81/85 (https://dejure.org/1987,3832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfahrgebot; Verkehrsteilnehmer; Geschwindigkeit; Fahrzeugart; Sicherheitsabstand; Fahrbahnrand; Fahrbahnmitte; Fahrbahnbreite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 22
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Das Rechtsfahrgebot bedeutet deshalb nicht, äußerst rechts oder soweit technisch möglich rechts zu fahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris; OLG Zweibrücken, VRS 74, 420).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.1988 - 5 U 14/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6622
OLG Celle, 18.02.1988 - 5 U 14/87 (https://dejure.org/1988,6622)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.1988 - 5 U 14/87 (https://dejure.org/1988,6622)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 5 U 14/87 (https://dejure.org/1988,6622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 22
  • VersR 1988, 1138
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1993 - 5 U 72/92

    Werkvertrag-Nicht erhobene Einwend. zur Angemessenheit von Nachbesserungskosten

    Der Senat hat im Verfahren 5 U 14/87 (1 0 60/85 LG Düsseldorf) mit Urteil vom 27.7.1987 entschieden, daß den Klägern wegen der von den Beklagten mangelhaft erstellten Verblendschale ein Vorschußanspruch in Höhe von mindestens 47.319,12 DM zusteht, der mit dem Restwerklohnanspruch der Beklagten zu verrechnen sei und zum Erlöschen des vollstreckten Restzahlungsanspruchs geführt habe.

    Der Senat hat im Verfahren 5 U 14/87 rechtskräftig entschieden, daß den Klägern wegen der festgestellten Mängel an der Verblendschale ein Kostenvorschußanspruch zusteht.

    Die Kläger haben im Verfahren 5 U 14/87 mit Schriftsatz ihres damaligen Prozeßbevollmächtigten vom 29.6.1987 (Bl. 645 ff BA) das von dem Architekten H erstellte und von der Firma H & G GmbH & Co KG ausgefüllte Leistungsverzeichnis vom 26.5.1987 (Bl. 652-663 BA) vorgelegt und geltend gemacht, die dort genannten Arbeiten seien zur Mangelbeseitigung notwendig.

    Denn darüber, ob auch die Wärmedämmschicht erneuert werden mußte, hat der Senat im Verfahren 5 U 14/87 nicht befunden.

  • OLG Köln, 09.05.1996 - 7 U 10/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines das rote Blinklicht eines Bahnübergangs

    Vielmehr besteht bei einem abgesicherten Übergang der hier in Rede stehenden Art kein Erfordernis zu einem Fahren auf Sicht (OLG Celle VersR 1988, 1138), selbst wenn diese durch Pflanzenbewuchs teilweise eingeschränkt ist.

    Zum anderen war die Betriebsgefahr, wie oben dargelegt, noch erhöht durch das schwerwiegende, für den Unfall ausschlaggebende ursächliche Verschulden des Zweitbeklagten, der den Vorrang des herannahenden Straßenbahnzuges nur ungenügend beachtet hat (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf VRS 72, 414; OLG Celle VersR 1988, 1138; OLG Frankfurt VersR 1986, 707; OLG Hamburg VersR 1979, 549).

  • LG Bielefeld, 22.11.2005 - 2 O 23/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Feststellung einer

    Beispielhaft kann auf die Entscheidung des OLG Celle (NZV 1988, 22) verwiesen werden.

    Bei einem so starken Überwiegen der Verursachung durch das Kraftfahrzeug ist es gerechtfertigt, die Betriebsgefahr der Bahn ganz zurücktreten zu lassen (vgl. BGH in VersR 1986, 708, OLG Celle NZV 1988, 22; ferner auch BGH in VRS 19, S. 405, wo allerdings noch eine Mithaftung der Bahn zu 1/6 angenommen wird).

  • OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw;

    Soweit sich das Landgericht hierzu auf eine Entscheidung des OLG Celle ( Urteil vom 18. Februar 1988 - 5 U 14/87 , juris) stützt, ist der der Entscheidung des 5. Zivilsenats zugrundliegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an den Fahrzeugführer an einem Bahnübergang

    Dadurch tritt die Betriebsgefahr des Zuges völlig zurück (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Februar 1988 - 5 U 14/87 -, juris, NZV 1988, 22).
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