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   OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87   

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OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87 (https://dejure.org/1988,4058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.1988 - 12 U 1007/87 (https://dejure.org/1988,4058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 1988 - 12 U 1007/87 (https://dejure.org/1988,4058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Mietwagenkosten ; Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 224
  • VersR 1989, 270
  • VersR 1989, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Die Grenze dafür, ob in solchen Fällen Naturalrestitution durch einen Ersatzwagen verlangt werden kann, setzt § 251 Abs. 2 BGB (BGH VersR 85, 284 = NJW 85, 793).

    Diese Grenze ist nicht etwa schon dann überschritten, wenn die (erforderlichen) Mietkosten den ohne Einsatz des Ersatzfahrzeuges entgangenen Gewinn übersteigen, sondern erst dann, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar ist (BGH VersR 85, 284 = NJW 85, 793, 794).

    Die Vorschrift des § 254 BGB kann im Rahmen des § 249 Satz 2 BGB nur sinngemäß, d.h. lediglich mit ihrem letztlich auf § 242 BGB zurückzuführenden Grundgedanken, bei der Ermittlung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrages Anwendung finden (BGH VersR 70, 832, 833; VersR 74, 90, 92; VersR 85, 283, 284).

    Wenn der Geschädigte dies kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH VersR 85, 1092 und VersR 85, 283, 284).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).

    Die Vorschrift des § 254 BGB kann im Rahmen des § 249 Satz 2 BGB nur sinngemäß, d.h. lediglich mit ihrem letztlich auf § 242 BGB zurückzuführenden Grundgedanken, bei der Ermittlung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrages Anwendung finden (BGH VersR 70, 832, 833; VersR 74, 90, 92; VersR 85, 283, 284).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).

    Wenn der Geschädigte dies kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH VersR 85, 1092 und VersR 85, 283, 284).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).

    Die Vorschrift des § 254 BGB kann im Rahmen des § 249 Satz 2 BGB nur sinngemäß, d.h. lediglich mit ihrem letztlich auf § 242 BGB zurückzuführenden Grundgedanken, bei der Ermittlung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrages Anwendung finden (BGH VersR 70, 832, 833; VersR 74, 90, 92; VersR 85, 283, 284).

  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Der Kläger, der die hierauf zu entrichtende Mehrwertsteuer zu Recht nicht ersetzt verlangt, weil er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. BGH VersR 72, 973; BGH DAR 72, 141, 143), muß sich auch die Ersparnisse anrechnen lassen, die er durch die Nichtnutzung des eigenen Fahrzeuges erzielt hat.
  • KG, 26.01.1976 - 12 U 1665/75

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Die Ersparnisse an Aufwendungen für Öl- und Schmierstoffe, Reifenverschleiß, anteilige Inspektionskosten etc. sind im allgemeinen mit 15 % der Mietwagenkosten anzunehmen (KG VersR 77, 82, 84; Born in VersR 78, 777, 779).
  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72

    Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 267/75

    Schadensersatz bei Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 197/73

    Ersatz des Nutzungsausfalls bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs der Ehefrau des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87
    Im letzteren Fall, der vorliegend gegeben ist, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH VersR 70, 832; VersR 74, 90; VersR 74, 184, 185; VersR 75, 261, 262; VersR 77, 331, 332 und VersR 85, 1092).
  • OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Dass die verlangten Mietwagenkosten sich im Rahmen des Erforderlichen halten, hat der Geschädigte dabei - nach den allgemeinen Beweislastregeln - nachzuweisen (OLG Koblenz, Urteil vom 16.05.1988 - 12 U 1007/87 -, abgedruckt in NZV 1988, 224, 225; K. Schneider in: Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 38. EL, Kapital C. Rn. 101).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei

    aa) Bei der Ermittlung der ersparten Eigenaufwendungen während der Dauer der Benutzung des Mietwagens legt die Kammer bei gewerblich genutzten Fahrzeugen - wie hier - einen Betrag von 25% der Netto-Mietwagenkosten zugrunde (vgl. Kammer, Hinweisbeschluss vom 20.10.2009 - 13 S 135/09; ebenso OLG Koblenz, NZV 1988, 224; KG, Urteil vom 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; KG, ZfS 2004, 560).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2015 - 8 S 7887/14

    Schätzung der Eigenersparnis bei Miettaxi

    Die Kammer ist sich bewusst, dass in der Rechtsprechung überwiegend eine gegenüber einem nicht-gewerblich genutzten Mietwagen erhöhte Eigenersparnis in Abzug gebracht wird (z. B. OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87, NZV 1988, 224; KG Berlin, 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12, juris; wohl auch OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00, NZV 2001, 218).
  • LG Berlin, 19.12.2012 - 42 O 32/12
    Angefallene Gesamtkosten von 20.655,62 EUR, die die Klägerin klageweise von der Beklagten ersetzt verlangt, wären dabei in jedem Fall zunächst um ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von üblichen 20 % zu kürzen (vgl. KG vom 27.03.2000, 12 U 6791/98 nach juris; OLG Koblenz, NZV 1988, 224).
  • OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 140/93
    Die Klägerin hätte sich also zumindest bei einigen in ihrer näheren Umgebung ansässigen Autovermietern nach den in Betracht kommmenden Tarifen erkundigen und aus den Angeboten das für sie wirtschaftlichste auswählen müssen (OLG Köln NJW-RR 93, 1053; OLG Koblenz ZfS 92, 119 und NZV 88, 224 f.).
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