Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.01.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87   

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BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Behörde - Positive Eignungsbeurteilung - Strafrichter - Fahrerlaubnis - Unrichtiger Auszug - Strafregister - Verkehrszentralregister - Vorstrafen des Kraftfahrers - Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1979 - 7 B 2.79

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbefehl - Gründe - Strafrichter -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87
    Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55).
  • BVerwG, 18.06.1965 - VII C 42.64
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87
    Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78 = NZV 1988, 37 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NZV 1992, 501).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 - NZV 1988, 37 und vom 03.09.1992 - BVerwG 11 B 22.92 - NZV 1992, 501).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Es liegt auch kein Anhaltspunkt dafür vor, dass das Strafgericht nicht aufgrund einer Eignungsbeurteilung, sondern aufgrund anderer Umstände wie etwa im Hinblick allein auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit von einer Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen hat (vgl. zu einer derartigen Konstellation BVerwG, Beschluss vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 - DAR 1988, 247) oder lediglich an der Ungeeignetheit gezweifelt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2008 - 1 M 204/07

    Anforderungen an die Verwertbarkeit einer im Ausland gemessenen

    Seine Befugnis zur Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit dieser Ordnungsaufgabe deckungsgleich (BVerwG, 15.07.1988, a.a.O.; 11.01.1988 - 7 B 242.87 -, NZV 1988, 37; BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, NJW 2005, 1957, 1958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 16 B 1402/17

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 7 B 242.87 -, DAR 1988, 247 = juris, Rn. 3, und Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 -, BVerwGE 80, 43 = juris, Rn. 10 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 16 B 711/12 -, Blutalkohol 50 (2013), 40 = juris, Rn. 3, vom 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, Blutalkohol 51 (2014), 127 = juris, Rn. 10, vom 1. August 2014 - 16 A 2960/11 -, juris, Rn. 4, vom 19. März 2015 - 16 B 55/15 -, juris, Rn. 4, und vom 29. April 2015 - 16 B 1443/14 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris) .
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr ist die Verwaltungsbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG befugt, den Sachverhalt in die ihr obliegende umfassende Prüfung der Kraftfahreignung einzubeziehen; darin liegt keine Benachteiligung eines Betroffenen, sondern die Beseitigung eines möglicherweise zuvor erlangten ungerechtfertigten Vorteils (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23

    Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der

    Es ist zwar anerkannt, dass die Bindung der Verwaltungsbehörde an die richterliche Eignungsbeurteilung in einer Straf- oder Bußgeldentscheidung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 7 B 242/87 -, Rn. 3, juris).
  • VG Berlin, 27.01.2015 - 11 L 570.14

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an ein strafgerichtliches Urteil

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87   

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BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1988 - 7 B 244.87 (https://dejure.org/1988,3482)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 7 B 244.87 (https://dejure.org/1988,3482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Eignung - Verkehrszentralregister - Psychologisches Gutachten - Theoretische Prüfung - Vorwarnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).

    Allerdings kann das sog. Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 Nr. 2 VwV eine Entscheidungshilfe dafür bieten, wann die Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen (vgl. BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81] und Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - VkBl. 1987, 808).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Die Behörde hat sich also, ebenso wie das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, von der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]) leiten lassen, nach der die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung nach § 15 b StVZO zu unterziehen, den Schluß auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuläßt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).
  • BVerwG, 27.09.1983 - 7 B 108.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Allerdings kann das sog. Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 Nr. 2 VwV eine Entscheidungshilfe dafür bieten, wann die Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen (vgl. BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81] und Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - VkBl. 1987, 808).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93

    Eintragungen im Verkehrszentralregister sind keine Verwaltungsakte

    Übrigens kommt selbst der richtigen Punktewertung keine rechtlich bindende Wirkung für die Eignungsfrage zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1988 - BVerwG 7 B 244.87 - ; Pätow, NJW 1990, 1441 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1998 - 19 B 1713/98

    Zulässigkeit einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung bei Unverwertbarkeit eines

    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach dem "Mehrfachtäter-Punktsystem" der §§ 2 und 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b StVZO vom 3. Januar 1974 (Verkehrsblatt VkBl S. 38), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 1998, (VkBl 1998, 610) VwV , die eine Entscheidungshilfe für das Vorliegen aufklärungsbedürftiger Eignungszweifel bieten, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1988 7 B 244.87 , Buchholz 402.10, § 4 StVG Nr. 79 = NZV 1988, 37 = VRS 76, 50 und Beschluß vom 13. Juni 1989 7 B 85.89 , NZV 1989, 487; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 1996 - 19 A 5858/95 -, liegen nicht vor.
  • VGH Hessen, 07.07.1988 - 2 TH 1187/88

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

    Für die Beurteilung der Frage, wann Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen, bietet das Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO - VwV - eine wichtige Entscheidungshilfe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987, VkBl. 87, 808, und Beschluß vom 19. Januar 1988 - 7 B 244.87 -).
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