Rechtsprechung
BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Annahme einer konkreten Gefährdung des Fahrers mit Starten des defekten Fahrzeugs zur Teilnahme im Straßenverkehr - Deponierung von mit Benzin gefüllten Plastikbeuteln im Motorraum als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 119
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der …
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in Fällen der Manipulation der Bremsen eines Pkw in der Regel einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angenommen, soweit mit dem Fahrzeug eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr erfolgt ist (vgl. BGH NZV 1989, 119; NJW 1996, 329/330). - BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95
durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete …
Eine Ausnahme ist für einen Fall anerkannt worden, in dem der Fahrer die Beschädigung der Bremsen schon nach einer Fahrtstrecke von wenigen Metern noch auf einem Parkplatz vor dem Einbiegen in eine Straße bemerkte (BGH NZV 1989, 119).Nach den getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte sich aber wegen versuchten Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 2 StGB) strafbar gemacht; denn daß für Frau W. eine konkrete Gefahr entstehen könne, nahm er nach den Feststellungen billigend in Kauf (vgl. BGH NZV 1989, 119).
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen …
Hat erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet, wie etwa bei der Zerstörung der Bremsleitungen eines Fahrzeuges (BGH NStZ 1985, 263; BGH NZV 1989, 119) oder dem Einwerfen der Scheiben eines fahrenden Pkws durch Steinwürfe (OLG Schleswig VerkMitt 1967, 21), greift § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ein.