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   OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88   

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https://dejure.org/1988,3984
OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unfallbeteiligung i.S.d. § 142 Abs. 4 StGB; Voraussetzungen des Vorsatzes i.S.d. § 142 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1620 (Ls.)
  • NZV 1989, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88
    Diese Bestimmung wird so verstanden, daß die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein der Unfallsituation zu folgernde Möglichkeit der Mitverursachung ausreicht (BGHSt 15, 1 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] ; OLG Frankfurt, NJW 1983, 2038), nicht jedoch eine nur mittelbare, für die Haftung offensichtlich unerhebliche Kausalität (BayObLG VRS 42, 200).
  • OLG Frankfurt, 18.04.1983 - 3 Ss 49/83

    Überlassen eines Fahrzeugs; Fahrgeübter fahrtüchtiger Dritter; Aufenthalt am

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88
    Diese Bestimmung wird so verstanden, daß die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein der Unfallsituation zu folgernde Möglichkeit der Mitverursachung ausreicht (BGHSt 15, 1 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] ; OLG Frankfurt, NJW 1983, 2038), nicht jedoch eine nur mittelbare, für die Haftung offensichtlich unerhebliche Kausalität (BayObLG VRS 42, 200).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Bei nur mittelbarer Mitverursachung muss - anders als bei direkter Beteiligung - verkehrswidriges Verhalten oder eine über die normale Verkehrsteilnahme hinausgehende Einwirkung hinzukommen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 142 StGB Rdnr. 29 a.E.; OLG Karlsruhe VRS 74, 432 zum Verlieren von Fahrzeugteilen; OLG Koblenz VRS 74, 435).

    Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen der Angeklagte zu der Erkenntnis gelangt sein soll, er habe eine Mitursache für den Unfall gesetzt (OLG Koblenz, VRS 74, 435, 436).

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