Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.07.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.10.1988 - 2 Ss (OWi) 386/88 - 247/88 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4495
OLG Düsseldorf, 24.10.1988 - 2 Ss (OWi) 386/88 - 247/88 II (https://dejure.org/1988,4495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.1988 - 2 Ss (OWi) 386/88 - 247/88 II (https://dejure.org/1988,4495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 1988 - 2 Ss (OWi) 386/88 - 247/88 II (https://dejure.org/1988,4495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Teilnahme am fließenden Verkehr auch bei langen

    Demgegenüber stellt bloß verkehrsbedingtes, durch Anordnung oder Panne erzwungenes, vorübergehendes Stehenbleiben kein "Halten", sondern "Warten" dar und wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet (BGHSt 14, 149; OLG Düsseldorf NZV 1989, 81 f; Heß aaO § 12 Rdn. 3 f; Hentschel aaO § 12 Rdn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2818
BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88 (https://dejure.org/1988,2818)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88 (https://dejure.org/1988,2818)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - RReg. 2 St 134/88 (https://dejure.org/1988,2818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe

§ 274 StGB, "Nachteil": geschützt sind auch Beweisführungsinteressen, jedoch nicht in Bezug auf einen staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruch;

§ 111 OWiG, keine Tatbestandserfüllung, wenn noch vor Abschluß der Befragung die zunächst verweigerten Personalien angegeben werden

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 676 (Ls.)
  • NZV 1989, 81
  • BayObLGSt 1988, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88
    Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 528/83

    Urkundenunterdrückung; Urkundsdelikte; Vernichtung; Polizeiliche Kontrolle

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88
    Bei der vom Angekl. eingesteckten Diagrammscheibe handelt es sich um eine technische Aufzeichnung i.S.v. § 274 StGB (OLG Düsseldorf, NJW 1985 1231 f m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88
    Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1984 - 3 Ss 35/84

    Verweigern der Personalienangabe; Zwanngsmaßnahme; Personalien; Polizeibeamter

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88
    Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

    Hinzu kommt, daß der Angeklagte zwar durch die "Unterdrückung" die Aufdeckung etwaiger Verkehrsverstöße und deren anschließende Ahndung verhindern wollte; in der Vereitelung des staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruchs liegt aber kein Nachteil, der im Sinne der erwähnten Vorschrift einem anderen zugefügt wird (vgl. BayObLGSt 1988, 105/106).
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

    Die streitige Frage, ob das Vereiteln(wollen) des staatlichen Strafanspruches (allein) zur Tatbestandsverwirklichung genügt (so AG Elmshorn, NJW 1989, 3295; a. A. BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLGSt 1988, 105; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 73) kann die Kammer daher offen lassen.
  • LG Deggendorf, 10.03.2021 - 2 Ns 2 Js 1426/20

    Bestimmtheitsgebot, Berufungshauptverhandlung, Vorbereitung der Hauptverhandlung,

    Es ging daher - anders als z.B. in den Fällen der Nichtherausgabe von Schaublättern eines Fahrtenschreibers (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 21.07.1988, Az. RReg 2 St 134/88; Schneider, NStZ 1993, 16, 21 ff.) - nicht darum, durch die Herausgabe der Verfahrensakten die Beweismittel für die dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten für die staatliche Strafverfolgung erst zu schaffen und den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erst zur Verfügung zu stellen; denn die Verfahrensakten sind durch die Justizbehörden angelegt worden und haben sich bis zur versehentlichen Versendung an den Angeklagten in der Verfügungsgewalt der Justizbehörden befunden; sie stammen nicht aus der Sphäre des Angeklagten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht