Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.12.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89   

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https://dejure.org/1989,2809
BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89 (https://dejure.org/1989,2809)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1989 - 4 NB 21.89 (https://dejure.org/1989,2809)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 (https://dejure.org/1989,2809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayStrWG Art. 51; GG Art. 3 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 265
  • MDR 1990, 502
  • NVwZ 1990, 171 (Ls.)
  • NZV 1990, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
    Bei der Beantwortung dieser Frage sei das Normenkontrollgericht nämlich von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 - abgewichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435; anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein.

    Nur ihm, nicht dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des gegenüberliegenden Grundstücks, bietet der Gehweg einen unmittelbaren Zugang zum Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.; VGH.-Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 -).

    Denn schon das Erschlossensein durch die Straße stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Begründung von Straßenreinigungspflichten dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 17.06.2008, a.a.O.; Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 329/85 -, RdL 1989, 19).

    In welcher Weise sie vorgehen wollte, lag indes - im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).62 ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 9 A 3057/05

    Unbestimmtheit einer Straßenreinigungssatzung bezüglich Sackgassen

    Selbst wenn man in diesem Zusammenhang dem Ortsgesetzgeber einen Spielraum einräumen wollte (so genanntes normatives Ermessen), vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 25.7.1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265; Schl.-H. OVG, Urteil vom 28.2.2000 - 4 K 6/99 -, juris, wäre ein einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung nicht erkennbar.
  • VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

    Für den Fall eines einseitigen Gehwegs mit einhergehender Räumungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu folgendes ausgeführt (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265 (266), juris Rn. 6):.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2000 - 2 L 68/99

    Auf Anlieger beschränkte Straßenreinigungspflicht rechtens

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25.07.1989 - 4 NB 21.89 - NJW 1990, 265), die mit der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht, ist geklärt, daß es weder gegen Art. 3 GG verstößt, nur den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Reinigungspflicht "ihres" Straßenteilstücks aufzuerlegen, noch daß der Gleichheitssatz verletzt ist, wenn auch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zur Reinigungspflicht herangezogen werden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2824
BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtslage bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung der Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.04.1980 - 4 C 90.77
    Auszug aus BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89
    Im Baurecht, auf das die Beschwerde verweist (S. 6 oben der Beschwerdeschrift), entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß eine - etwa durch zwischenzeitliches Inkrafttreten eines Bebauungsplans - geänderte Rechtslage einen Anspruch auf Bebauung, auch wenn er vorher bestanden haben sollte, zum Erlöschen bringen kann (vgl. z.B. Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - in BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82] m.w.N.; vgl. weiter z.B. Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - in DÖV 1981, 181 f.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89
    Im Baurecht, auf das die Beschwerde verweist (S. 6 oben der Beschwerdeschrift), entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß eine - etwa durch zwischenzeitliches Inkrafttreten eines Bebauungsplans - geänderte Rechtslage einen Anspruch auf Bebauung, auch wenn er vorher bestanden haben sollte, zum Erlöschen bringen kann (vgl. z.B. Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - in BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82] m.w.N.; vgl. weiter z.B. Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - in DÖV 1981, 181 f.).
  • OVG Bremen, 27.04.2020 - 2 PA 64/20

    COPD; COPD GOLD IV; Erteilung Fahrerlaubnis; Fahreignung; körperliche

    Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des entscheidenden Gerichts in der Hauptsache zu berücksichtigen sind, wenn ein Anspruch auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1989 - 7 B 186/89 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 12.07.2001 - 3 C 14/01 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung;

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1989 (- BVerwG 7 B 186/89 -, NZV 1990, 125-126 = DAR 1990, 152-153 = ZfSch 1990, 144 = VRS 78, 318-319 = Buchholz 442.16 § 11 StVZO Nr. 2 = VerkMitt 1990, Nr. 87, 67-68 = BWVPr 1991, 70), welcher sich im übrigen nicht zu § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO verhält, die nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig geregelte 2-Jahres-Frist nicht als nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles überwindbare zeitliche Grenze für den Verzicht auf eine neuerliche Befähigungsprüfung bezeichnet.

    Die Festlegung auf eine Frist von zwei Jahren beruht auf der Überlegung, nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung könne nicht mehr vermutet werden, daß der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge; kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, so wäre es wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht zu verantworten, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Prüfung der praktischen wie der theoretischen Kenntnisse zu erteilen (vgl. zur vergleichbar gelagerten Problematik bei § 11 Abs. 6 Satz 2 StVZO BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 186.89 - ).".

  • BVerwG, 22.02.1994 - 11 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der

    Die Festlegung auf eine Frist von zwei Jahren beruht auf der Überlegung, nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung könne nicht mehr vermutet werden, daß der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge; kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, so wäre es wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht zu verantworten, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Prüfung der praktischen wie der theoretischen Kenntnisse zu erteilen (vgl. zur vergleichbar gelagerten Problematik bei § 11 Abs. 6 Satz 2 StVZO BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 186.89 - ).
  • VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03

    Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung;

    Der Antragsgegner wäre selbst dann daran gebunden, wenn er den Antragsteller - wie dieser behauptet - tatsächlich bei Antragstellung fehlerhaft beraten hätte (siehe dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juli 1997 - 12 L 3292/97 - zit.n.juris; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 7 B 186/89 - NZV 1990, 125 f, zit.n.juris; VG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 1999 - 3 K 348/97 - zit.n.juris).
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