Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89   

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BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89 (https://dejure.org/1989,961)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1989 - 7 B 90.89 (https://dejure.org/1989,961)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 7 B 90.89 (https://dejure.org/1989,961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Präventive Gefahrenabwehr - Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Fahrzeughalter - Fahrzeugführer - Ersatzfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2704
  • MDR 1990, 208
  • NZV 1990, 126 (Ls.)
  • NZV 1990, 17
  • DÖV 1989, 1040
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89
    Wie der beschließende Senat mehrfach entschieden hat (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 7 B 18.89 - NZV 1989, 206 = NJW 1989, 1624 = DAR 1989, 192 m.w.N.), soll mit dieser Maßnahme in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist.

    Der Senat geht für den Regelfall davon aus, daß für die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ein Betrag von 300 DM je Monat der Geltungsdauer angemessen ist (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, daß künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. z.B. Beschl. v. 23.06.1989 - BVerwG 7 B 90.89 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20) m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Durch die Auflage darf derjenige Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden, der unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer sein Fahrzeug im Zeitpunkt einer mit diesem begangenen Verkehrszuwiderhandlung gefahren hat (BVerwG, B. v. 30.06.1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8 = …

    Der Fahrtenbuchanordnung steht auch nicht entgegen, dass der Antragsteller nach eigenen Angaben bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8 = …

    Vielmehr genügt regelmäßig die bei jeder Kraftfahrzeugnutzung nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der jeweilige Fahrer Verkehrsvorschriften zuwiderhandelt (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.1989, a. a. O.).

    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, dass künftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeuges Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte (BVerwG, B. v. 30.06.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Sie soll vielmehr auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 7 B 90.89 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15 und Nr. 20, jeweils m.w.N.; zuletzt Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989 - 10 S 1595/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4171
VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989 - 10 S 1595/89 (https://dejure.org/1989,4171)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.1989 - 10 S 1595/89 (https://dejure.org/1989,4171)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 10 S 1595/89 (https://dejure.org/1989,4171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Aachen, 24.11.2004 - 3 L 978/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Juli 1989 - 10 S 1595/89 -, NZV 1990, 126.
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung;

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1989 (- BVerwG 7 B 186/89 -, NZV 1990, 125-126 = DAR 1990, 152-153 = ZfSch 1990, 144 = VRS 78, 318-319 = Buchholz 442.16 § 11 StVZO Nr. 2 = VerkMitt 1990, Nr. 87, 67-68 = BWVPr 1991, 70), welcher sich im übrigen nicht zu § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO verhält, die nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig geregelte 2-Jahres-Frist nicht als nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles überwindbare zeitliche Grenze für den Verzicht auf eine neuerliche Befähigungsprüfung bezeichnet.
  • VG Aachen, 02.01.2007 - 3 L 645/06

    Anforderungen an die Fahreignung bei einer Substitutionsbehandlung - Entziehung

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Juli 1989 - 10 S 1595/89 -, NZV 1990, 126.
  • VG Aachen, 28.05.2010 - 3 L 98/10

    Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr trotz einer

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Juli 1989 - 10 S 1595/89 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1990, 126.
  • VG Aachen, 06.10.2004 - 3 L 799/04

    Straßenverkehrsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Denn die Fahreignung lässt sich nicht schon aus einer zeitweise unauffälligen Fahrleistung ableiten, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juli 1989 - 10 S 1595/89 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1990, 126.
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