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   BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89   

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https://dejure.org/1990,6047
BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89 (https://dejure.org/1990,6047)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89 (https://dejure.org/1990,6047)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - RReg. 2 St 318/89 (https://dejure.org/1990,6047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Nötigung durch bis auf 5 Meter auffahrenden Kraftfahrer auf Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nötigung ; Gewalteinwirkung; Kraftfahrer; Überholspur; Autobahn; Lichthupe; Geschwindigkeit; Abstand; Strecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89
    Dementsprechend ist anerkannt, daß in bedrängendem Fahrverhalten eine Gewaltanwendung dann gesehen werden kann, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen durchschnittlichen Kraftfahrer in Furcht und Schrecken zu versetzen und damit durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes eine Zwangswirkung auszuüben (BGHSt 19, 263/266).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89
    Der Gewaltbegriff des § 240 Abs. 1 StGB umfaßt nämlich auch Einwirkungen auf den Willen eines anderen durch psychische Zwangseinwirkungen, sofern diese auf physischer Kraftentfaltung beruhen und von dem Opfer als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NStZ 1981, 218).
  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89
    Daß bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h ein Sicherheitsabstand von 5 m -er entspricht der in ca. 0,15 sec zurückgelegten Strecke - bei weitem nicht dem Weg entspricht, der erforderlich ist, um ein Auffahren sicher zu vermeiden, auch wenn der Vorausfahrende plötzlich stark abbremst (vgl. BGHSt 17, 223), liegt auf der Hand.
  • OLG Köln, 29.11.1983 - 1 Ss 588/83

    Nötigung; Nötigungserfolg; Körperliche Zwangswirkung; Körperliche Zwangswirkung

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89
    Maßstab hierfür ist die Intensität der Einwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalls gekennzeichnet wird (OLG Köln VRS 67, 224/225 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 12.05.1981 - 1 Ss 260/81
    Auszug aus BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89
    Bei einem Heranfahren bis auf 5 m unter Abgabe von Schall- und Lichtzeichen hat die Rechtsprechung demgemäß eine rechtswidrige Gewaltanwendung auch nur in Fällen angenommen, in denen die bedrängende Fahrweise über eine Strecke von mehreren 100 m oder mehr hinweg stattfand (vgl. OLG Celle VRS 38, 431 f.; OLG Karlsruhe VRS 43, 105 ff.; OLG Köln VRS 61, 425 ff.).
  • OLG Celle, 27.11.2008 - 2 Ws 362/08

    Zulässigkeit einer nicht zu einer sofortigen Aufhebung der Sperre für die

    Eine solche Aufhebung kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn aufgrund neuer Tatsachen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte sich im Straßenverkehr nicht mehr als gefährlich erweisen wird (LK-Geppert, StGB, 12. Aufl., Rdnr. 82 zu § 69 a), wobei nach umfassender Prüfung verbleibende Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (Schönke/Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., Rdnr. 20 zu § 69 a; OLG Düsseldorf NZV 1990, 238).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05

    Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus

    Wegen der Abgrenzung zwischen strafbarer (versuchter) Nötigung und bloßer Verkehrsordnungswidrigkeit des Nachfahrens unter Einhaltung eines zu geringen Sicherheitsabstandes (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) weist der Senat auf die Entscheidungen des Senats (VRS 94, 262), des OLG Karlsruhe (VRS 57, 21), des OLG Hamm (DAR 1990, 392) und des Bayerischen Oberlandesgerichts (NZV 1990, 238; NJW 1993, 2882) hin.
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