Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.01.1990 - 3 U 267/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz des Unfallschadens infolge des Straßenverkehrsunfalls; Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn bei Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs; Geschwindigkeit von 200 bis 250 km/h auf der Autobahn; Unterlassener Blick in den Rückspiegel bei Einleitung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.04.1988 - 6 O 100/87
- OLG Hamm, 22.01.1990 - 3 U 267/88
Papierfundstellen
- NZV 1990, 269
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Nicht nur verlangen höhere Geschwindigkeiten ein überproportional zunehmendes Maß an Aufmerksamkeit, Voraussicht und Reaktionsvermögen des Fahrers, um auf die sich ihm stellenden Verkehrssituationen angepaßt zu reagieren, sondern der Kraftfahrer hat auch zu bedenken, daß er sich auf der Autobahn gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern bewegt, deren Fähigkeiten häufig nicht ausreichen, die durch einen langen Brems- und Anhalteweg gekennzeichneten besonderen Gefahren zu erkennen und zu beherrschen, die von einem mit hoher Geschwindigkeit fahrenden anderen Fahrzeug ausgehen (vgl. OLG Hamm, DAR 1991, 455, 456 [OLG Hamm 05.06.1991 - 30 U 199/90]; vgl. ferner Greger, NZV 1990, 269, 270). - OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn durch Kollision mit einem …
OLG Hamm v. 22.1.1990 - 3 U 267/88 = NZV 1990, 269 (Anm. Greger). - BGH, 17.03.1992 - VI ZR 63/91
Annahme eines unabwendbaren Ereignisses bei Überschreitung der …
Nicht nur verlangen höhere Geschwindigkeiten ein überproportional zunehmendes Maß an Aufmerksamkeit, Voraussicht und Reaktionsvermögen des Fahrers, um auf die sich ihm stellenden Verkehrssituationen angepaßt zu reagieren, sondern der Kraftfahrer hat auch zu bedenken, daß er sich auf der Autobahn gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern bewegt, deren Fähigkeiten häufig nicht ausreichen, die durch einen langen Brems- und Anhalteweg gekennzeichneten besonderen Gefahren zu erkennen und zu beherrschen, die von einem mit hoher Geschwindigkeit fahrenden anderen Fahrzeug ausgehen (vgl. OLG Hamm, DAR 1991, 455, 456 [OLG Hamm 05.06.1991 - 30 U 199/90]; vgl. ferner Greger, NZV 1990, 269, 270).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.01.1989 - 1 U 1/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kopfverletzung; Gehirn; Schmerzensgeld; Immaterieller; Schaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 269 (Ls.)