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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2511
OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrgeschwindigkeitsfeststellung ; Nachfahren; Video/Computer-Meßmethode; Strafprozessuale Verwertung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1308
  • NZV 1990, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89
    "... Dieses Verfahren ist bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Bezirk des OLG Frankfurt/Main gewesen, und soweit ersichtlich liegt zu diesem Verfahren erst eine, wenn auch sehr ausführliche obergerichtliche Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW 88, 1039 [hier: IV (456) 140 b]) vor, deren Ergänzungen und Ergebnissen der Senat im wesentlichen beitritt.
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Dahinstehen kann auch die Frage, ob ggf. ein höherer als der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5%, der allerdings dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend übereinstimmend abgezogenen Toleranzwert entspricht, hätte angewendet werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308, das einen Toleranzwert von 8 % abgezogen hat).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 Ss OWi 1163/00

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Erhöhung des Fahrverbotes, erforderliche

    Im Hinblick auf die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung von 113 km/h kann auch dahinstehen, ob der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5% ausreichend ist oder ob nicht ein Toleranzwert von 8% hätte in Abzug gebracht werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308).
  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

    Möglichen Fehlerquellen hat das Amtsgericht durch Berücksichtigung einer Toleranz von 5 % hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1990, 272 und OLG Stuttgart DAR 1990, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss (OWi) 139/90 - (OWi) 70/90 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6049
OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss (OWi) 139/90 - (OWi) 70/90 I (https://dejure.org/1990,6049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.1990 - 5 Ss (OWi) 139/90 - (OWi) 70/90 I (https://dejure.org/1990,6049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 1990 - 5 Ss (OWi) 139/90 - (OWi) 70/90 I (https://dejure.org/1990,6049)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.03.1981 - 1 ObOWi 584/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss OWi 139/90
    »Die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs kann durch Tachometervergleich in einem nachfolgenden Polizeifahrzeug grundsätzlich auch dann beweiskräftig festgestellt werden, wenn - wie hier - das messende hinterherfahrende Fahrzeug und das zu messende Fahrzeug durch ein zwischen diesen in derselben Richtung fahrendes Fahrzeug getrennt sind (BayObLG, VRS 61, 143 ..; die Bedenken, die der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 1.9. 1976 = VerkMitt 1977, 60 geäußert hat, teilt der Senat nicht).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1976 - 3 Ss OWi 424/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss OWi 139/90
    »Die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs kann durch Tachometervergleich in einem nachfolgenden Polizeifahrzeug grundsätzlich auch dann beweiskräftig festgestellt werden, wenn - wie hier - das messende hinterherfahrende Fahrzeug und das zu messende Fahrzeug durch ein zwischen diesen in derselben Richtung fahrendes Fahrzeug getrennt sind (BayObLG, VRS 61, 143 ..; die Bedenken, die der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 1.9. 1976 = VerkMitt 1977, 60 geäußert hat, teilt der Senat nicht).
  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. BayObLG DAR 1996, 288; OLG Düsseldorf NZV 1990, 318; Thüringisches OLG aaO).
  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl.BayObLG DAR 1996, 288; OLG Düsseldorf NZV 1990, 318; Thüringisches OLG aaO).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1990 - 2 ObOWi 513/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5479
BayObLG, 31.01.1990 - 2 ObOWi 513/89 (https://dejure.org/1990,5479)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 2 ObOWi 513/89 (https://dejure.org/1990,5479)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 2 ObOWi 513/89 (https://dejure.org/1990,5479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abbiegen; Vorausfahrender; Blinker; Einordnen; Verbot; Rechtsüberholen; Unklare Verkehrslage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 5 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 7

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 318
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Eine unklare Verkehrslage ist - gleichgültig aus welchen Gründen - gegeben, wenn nach den objektiven Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003 - 3 U 691/02-68, VersR 2004, 621; BayObLG, NZV 1990, 318; OLG Koblenz, NZV 2005, 413; König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 5 StVO Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Eine unklare Verkehrslage ist - gleichgültig aus welchen Gründen - gegeben, wenn nach den objektiven Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (vgl. BayObLG, NZV 1990, 318; OLG Koblenz, NZV 2005, 413; Hentschel-König, aaO., § 5 StVO, Rdn. 34).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12

    Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer

    Eine unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 90, 318; OLG Düsseldorf NZV 94, 446; 96, 119; NZV 97, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 01, 467; OLG Karlsruhe NZV 99, 166; AG Bad Segeberg, Urteil vom 28.04.2011, 17 C 388/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008, 1 U 175/07; KG NZV 2010, 506; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß, a.a.O., § 5 StVO, Rdziff.

    Der Grund für die unklare Lage ist unerheblich (Bay NZV 90, 318).

  • OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20

    Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne

    (1) Eine unklare Verkehrslage (§ 5 III Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 1990, 318; OLG Düsseldorf NZV 1994, 446; 96, 119; NZV 1997, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 2001, 467; OLG Karlsruhe NZV 1999, 166; AG Bad Segeberg, Urteil vom 28.04.2011, 17 C 388/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008, 1 U 175/07; KG NZV 2010, 506), wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen (OLG Düsseldorf a.a.O.) nicht zu beurteilen ist (OLG Zweibrücken VM 79, 52; OLG Koblenz VRS 44, 192).

    Der Grund für die unklare Lage ist unerheblich (Bay NZV 1990, 318).

  • OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22

    Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs

    Nach dem Wortlaut setzt die Norm lediglich voraus, dass der Vorausfahrende den Fahrtrichtungsanzeiger links gesetzt und sich mit dem Fahrzeug zur Fahrbahnmitte hin bewegt hat (vgl. BayObLG, NZV 1990, 318; Hentschel/König/Dauer, StVR, 46. Aufl., § 5 StVO Rn. 67).

    Hinzu kommt, dass das Recht - und die korrespondierende Pflicht - zum Rechtsüberholen des sich nach links einordnenden Fahrzeugs gerade der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses dient (vgl. BayObLG, NZV 1990, 318 zur "Leichtigkeit des Verkehrs").

    Die Beschränkungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO sind grundsätzlich für alle Überholvorgänge maßgebend (vgl. BayObLG, NZV 1990, 318; Haus/Krumm/Quarch/Gutt, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 5 StVO Rn. 41; siehe auch Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, StVR, 27. Aufl., § 5 StVO Rn. 26 f.).

  • LG Osnabrück, 17.05.2016 - 10 S 86/16

    Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung

    Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 90, 318; OLG Düsseldorf NZV 94, 446; 96, 119; NZV 97, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 01, 467; OLG Karlsruhe NZV 99, 166).
  • OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21

    Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand,

    Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 26, BayObLG, Beschluss vom 31.01.1990 - 2 Ob OWi 513/89 -, NZV 1990, 318; KG, Beschluss vom 21.01.2010 - 12 U 50/09 -, NZV 2010, 506).
  • AG Niebüll, 21.06.2019 - 8 C 28/18

    Verkehrsunfall des nach links in ein Grundstück einbiegenden mit überholenden

    Rechtzeitig ist das Richtungszeichen, wenn der nachfolgende - auch schnellere - Verkehr sein Verhaften der Fahrweise des Vorausfahrenden anpassen, d.h. ein Auffahren ohne Gefahrenbremsung vermeiden kann (BGH VM 62, 100; BayObLG NZV 90, 318).
  • OLG Jena, 15.12.2005 - 1 U 555/05

    Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung der Folgen eines i.R.e.

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  • LG Passau, 26.03.2021 - 3 O 969/19

    Unklare Verkehrslage, Gesamtschuldnerische, Doppelte Rückschaupflicht,

    Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (BayObLG NZV 1990, 318), wenn also die Verkehrslage unübersichtlich ist oder ihre Entwicklung nach objektiven Umständen (OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 11857) nicht beurteilt werden kann (OLG Zweibrücken VM 1979, 52; OLG Koblenz VRS 44, 192).
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