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   OLG Celle, 27.02.1990 - 3 Ss 45/90   

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OLG Celle, 27.02.1990 - 3 Ss 45/90 (https://dejure.org/1990,6124)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.1990 - 3 Ss 45/90 (https://dejure.org/1990,6124)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 3 Ss 45/90 (https://dejure.org/1990,6124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 239
  • NZV 1990, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Die Frage, ob die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den zwingenden Kernaufgaben des Staates gehört und damit zwingend ganz oder teilweise durch Hoheitsträger wahrgenommen werden muss, ist in der Literatur umstritten (vgl. Meixner/Fredrich, HSOG, 12. Auflage 2016, § 99 Rn.8; Hornmann HSOG 2. Auflage 2008, § 99 Rn. 36ff; Lembke NZA 2018, 393; Waechter NZV 1997, 329; Radtke NZV 1995, 428; Bick NZV 1990, 329; Scholz NJW 1997, 14, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

    vgl. auch Müller, in: Rechtsgrundlage der staatlichen Verkehrsüberwachung, NZV 2016, 254, 259; Bick, Geschwindigkeitsüberwachung - Neue Tendenzen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, NZV 1990, 329, 330; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 1992 - 2 Ws (B) 123/92 OWiG -, NJW 1992, 1400, 1401.

    Dahingestellt bleiben kann zunächst, inwieweit die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizeibehörden, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Einnahmen aus den Verwarnungsgeldern in den Landeshaushalt und nur die Einnahmen aus den Bußgeldern in den Kreishaushalt fließen (vgl. Bl. 154 der Gerichtsakte), überhaupt geeignet ist, die für den Einsatz personeller und sachlicher Mittel entstehenden Kosten zu amortisieren, vgl. hierzu Bick/Kiepe, Geschwindigkeitsüberwachung, in: NZV 1990, S. 329, 332.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

    Gesetzentwurf der Landesregierung, LT-Drucks. 10/5034, S. 6 ("insbesondere") und 11/7599; Bick/Kiepe, Geschwindigkeitsüberwachung, NZV 1990, 329.
  • AG Mettmann, 14.02.2017 - 32 OWi 461/16

    Beweisverwertungsverbot, Beweiserhebungsverbot, TraffiStar S 350

    Im Übrigen könnten mehrere Leergehäuse abwechseln mit einem Messgerät versehen werden (vgl. insgesamt: Bick, Kiepe, Geschwindigkeitsüberwachung - Neue Tendenzen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, NZV 1990, 329).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • AG Mettmann, 28.03.2017 - 33 OWi 237/16

    Aufstellung von festinstallierten Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung

    Vielmehr lässt § 48 Abs. 2 S. 3 OBG NRW zu, dass mehrere Leergehäuse, die an unterschiedlichen Orten aufgebaut sind, abwechselnd mit einem Messgerät versehen werden können (vergleiche hierzu Bick/Kiepe, Geschwindigkeitsüberwachung - neue Tendenzen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, NZV 1990, 329).
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