Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.1990 - 3 Ss OWi 459/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3866
OLG Hamm, 10.05.1990 - 3 Ss OWi 459/90 (https://dejure.org/1990,3866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1990 - 3 Ss OWi 459/90 (https://dejure.org/1990,3866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 3 Ss OWi 459/90 (https://dejure.org/1990,3866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung des Fahrzeugs; Träger der fixen Betriebskosten; Halter des Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 47a

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2637 (Ls.)
  • NZV 1990, 363
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Krefeld, 01.08.2013 - 3 C 16/12

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Regress

    Auf wen das Fahrzeug zugelassen und haftpflichtversichert ist, ist für die Frage der Haltereigenschaft nicht schlechthin ausschlaggebend (vgl. OLG Hamm NZV 1990, 363; s. ferner OLG Köln NZV 1994, 203).
  • OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 436/97

    Zulassung eines Unfallwagens auf den Namen eines Angeklagten als ausreichendes

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  • OLG Hamm, 13.11.2006 - 2 U 146/06

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Pferd wegen eines Sachmangels bei der

    Insbesondere ergibt sich hieraus mangels einer entsprechenden Rechtsnorm keine Vermutung der Eigentümerstellung (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 363 zum vergleichbaren Fall der Kraftfahrzeughaltereigenschaft).
  • VG Augsburg, 20.03.2012 - Au 3 K 12.276

    Betriebsuntersagung; Mängel; Profiltiefe; Winterbereifung; Halter

    In Ausnahmefällen kann - jedenfalls im Rahmen eines Bußgeldverfahrens - zwar davon ausgegangen werden, dass auch derjenige Halter eines Fahrzeugs sein kann, dem der (eingetragene) Halter das Fahrzeug zur alleinigen und unentgeltlichen Benutzung überlassen hat (OLG Hamm vom 10.5.1990, 3 Ss Owi 459/90 - juris), wenn dieser als Alleinverfügungsberechtigter anzusehen wäre, der eingetragene Halter jedoch die unmittelbare tatsächliche Verfügungsgewalt nicht mehr hat.
  • LG Essen, 12.03.2015 - 3 O 315/13
    Auf wen das Fahrzeug zugelassen und haftpflichtversichert ist, ist für die Frage der Haltereigenschaft von untergeordneter Bedeutung (BGH VersR 69, 907; OLG Hamm NZV 90, 363); ebenso die Eigentumslage.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.1989 - 5 Ss (OWi) 350/89 - (OWi) 164/89 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3285
OLG Düsseldorf, 20.10.1989 - 5 Ss (OWi) 350/89 - (OWi) 164/89 I (https://dejure.org/1989,3285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.1989 - 5 Ss (OWi) 350/89 - (OWi) 164/89 I (https://dejure.org/1989,3285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - 5 Ss (OWi) 350/89 - (OWi) 164/89 I (https://dejure.org/1989,3285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 571
  • NZV 1990, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1991 - 5 Ss OWi 392/90
    an die Auslegung des Tatrichters gebunden, wenn die Erwägungen, auf denen sie beruht, rechtsfehlerfrei sind und Umstände berücksichtigen, die ihr entgegenstehen könnten (Senat, VRS 78, 312 = MDR 1990, 571 = VM 1990, 53 = NZV 1990, 363 und Senat VRS 79, 131 = ZfS 1990, 216 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 09.11.1993 - Ss 459/93 Z 249

    Verpflichtung zur Benutzung des EG-Kontrollgeräts bei der Fahrt mit einer

    Es kommt daher auf den Verwendungszweck bei der konkreten einzelnen Fahrt an (vgl. SenE a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 78, 312).
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