Rechtsprechung
BVerwG, 14.06.1990 - 7 B 81.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Güterkraftverkehr - Widerruf - Güterfernverkehrsgenehmigung - Genehmigungsübertragung - Nichtausnutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.03.1989 - AN 10 K 88.1342
- VGH Bayern, 28.02.1990 - 11 B 89.2288
- BVerwG, 14.05.1990 - 7 B 81.90
- BVerwG, 14.06.1990 - 7 B 81.90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 63
- NZV 1990, 405
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 3.88
Dienstleistungsfreiheit - Güterkraftverkehr
Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 7 B 81.90
Der beschließende Senat hat im Vorlagebeschluß vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 3.88 - (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV - 1990, 207) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, auch eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik, wie Art. 75 EWG-Vertrag sie voraussetze, könne aus vielerlei Gründen, z.B. auch im Hinblick auf eine flächendeckende Verkehrsbedienung, nicht auf einen Ordnungsrahmen für die Verkehrswirtschaft verzichten.
Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.1990 - 7 B 81.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 74; GüKG § 102b Abs. 2 Nr. 10
Widerruf einer während der Dauer von sechs Monaten nicht ausgenutzten Güterfernverkehrsgenehmigung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.03.1989 - AN 10 K 88.1342
- VGH Bayern, 28.02.1990 - 11 B 89.2288
- BVerwG, 14.05.1990 - 7 B 81.90
- BVerwG, 14.06.1990 - 7 B 81.90
Papierfundstellen
- NZV 1990, 405
- DVBl 1991, 64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 3.88
Dienstleistungsfreiheit - Güterkraftverkehr
Auszug aus BVerwG, 14.05.1990 - 7 B 81.90
Der beschließende Senat hat im Vorlagebeschluß vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 3.88 - (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV - 1990, 207) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, auch eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik, wie Art. 75 EWG-Vertrag sie voraussetze, könne aus vielerlei Gründen, z.B. auch im Hinblick auf eine flächendeckende Verkehrsbedienung, nicht auf einen Ordnungsrahmen für die Verkehrswirtschaft verzichten.
Rechtsprechung
BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fahrerlaubnis - Entziehungsverfahren - Beurteilung der Kraftfahreignung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 12 A 307/85
- BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2638 (Ls.)
- NVwZ 1990, 654
- NZV 1990, 405 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88
Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung, von der auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht ausgegangen sind, die Auffassung, daß es im Entziehungsverfahren für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens, regelmäßig also bei Erlaß des Widerspruchsbescheides, ankommt und daß späteres Wohlverhalten nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 51, 359 ).
- VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90
Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22% …
Die besonderen Umstände ermöglichen es, im Falle des Kl. ausnahmsweise auch sein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten nach Erlaß des Widerspruchsbescheides in die Gesamtbeurteilung seiner Kraftfahreignung einzubeziehen, weil sich die bestehenden Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsbehördlichen Entscheidung dadurch noch erhärten (BVerwG, NVwZ 1990, 654 = NZV 1990, 405 L).